Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

VG Köln: "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten

18.04.2008, 17:17 Uhr | Lesezeit: 2 min
VG Köln: "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung.

Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe. Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach dem Tastendruck wird das Gespräch an diese kostenpflichtige Nummer weitergeleitet.

Bei der Bundesnetzagentur gingen zahlreiche Beschwerden ein, weil sich die Betroffenen durch ungewollte Werbung belästigt fühlten. Außerdem funktioniert diese Weiterleitung selbst dann, wenn der Telefonanschluss an sich für 0900-Nummern gesperrt ist. Das führte dazu, dass auch Familienangehörige, die die Kostenbelastung nicht recht einschätzen konnten, die Anrufe entgegennahmen und durch Tastendruck die Verbindung zu dem kostenpflichtigen Mehrwertdienst herstellten. Die Bundesnetzagentur verbot dem Unternehmen deshalb am 22. Februar 2008 die ungewollten Werbeanrufe und die Weiterleitung zu 0900-Nummern per Tastendruck. Sie geht davon aus, dass die Weiterleitung zu Mehrwertdiensten nur bei Auskunftsdiensten zulässig ist.

Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung Widerspruch bei der Bundesnetzagentur erhoben und wollte mit einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erreichen, dass das Verbot vorläufig nicht wirksam wird. Diesen Eilantrag lehnte das Gericht jedoch ab (Az.: 11 L 307/08). Zum Schutz des Verbrauchers sei es nötig, dass das Verbot sofort gilt, entschieden die Richter. Die Weiterleitung per Tastendruck verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder umgehe Vorschriften dieser Gesetze. Gerade bei der Weiterleitung von Anrufen zu Mehrwertdienstenummern sei ein besonderer Schutz des Verbrauchers geboten.

 

Quelle: PM des VG Köln

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
S.Hainz / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

D
D. Raab 26.03.2010, 08:09 Uhr
Warteschleife = Abzocke?
Mit großer Freude habe ich heute morgen in der Zeitung gelesen, dass die Bundesregierung die "Abzocke" bei Telefon-Warteschleifen verhindern will. Das wurde auch endlich mal Zeit. Schließlich ist man als Verbraucher mehr als verwirrt, wenn man in der Schleife hängt und gar nicht weiß, ob diese kostenpflichtig ist oder nicht! Würde mich sehr freuen, wenn die It-Recht-Kanzlei den Fortgang dieser "Abzock-Hinderung" verfolgen würde!

weitere News

Bundesnetzagentur greift bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch
(27.02.2008, 10:58 Uhr)
Bundesnetzagentur greift bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei