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Gewährleistungs- und Garantielabel

Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: Bin ich als Händler betroffen?

Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: Bin ich als Händler betroffen?
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: „Neue EU-Labels: Mit unseren neuen Tools schnell zum richtigen Label“

Ab dem 27.09.2026 müssen Händler beim Verkauf von Waren an Verbraucher das neue Gewährleistungslabel anzeigen. Die Pflicht gilt allerdings nicht bei jedem Vertrag. Wir zeigen, wann das Label erforderlich ist.

  • Das Gewährleistungslabel ist grundsätzlich beim Verkauf von Waren an Verbraucher erforderlich.
  • Auf die Art der Ware oder eine etwaige Herstellergarantie kommt es dabei nicht an.
  • Ausnahmen können sich aus der konkreten Vertriebssituation ergeben. Reine B2B-Verkäufe sowie Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen sind ebenfalls nicht erfasst.

Wann ist das Gewährleistungslabel erforderlich?

Verkauft ein Händler eine Ware an einen Verbraucher, muss er grundsätzlich das neue Gewährleistungslabel anzeigen.

Die offiziell als "harmonisierte Mitteilung" bezeichnete Grafik informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers. Da diese Rechte unabhängig von einer freiwilligen Garantie bestehen, spielt es keine Rolle, ob der Hersteller für die Ware zusätzlich eine Garantie gewährt.

Ein Händler verkauft in seinem Online-Shop einen Fernseher, für den der Hersteller keine Garantie gewährt. Das Gewährleistungslabel muss trotzdem angezeigt werden.

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Sind bestimmte Waren ausgenommen?

Die Warenart entscheidet grundsätzlich nicht darüber, ob ein Gewährleistungslabel erforderlich ist. Erfasst werden deshalb beispielsweise Elektronik, Kleidung, Möbel und Lebensmittel ebenso wie Neu- und Gebrauchtwaren.

Ausnahmen können sich allerdings aus der konkreten Vertriebssituation ergeben. Im Ladengeschäft entfällt die Informationspflicht etwa bei Geschäften des täglichen Lebens, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden.

Daneben gelten weitere gesetzliche Ausnahmen. Das betrifft etwa Verträge an Warenautomaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die regelmäßige Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten.

Was gilt für gebrauchte Waren?

Auch beim Verkauf gebrauchter Waren an Verbraucher ist das Gewährleistungslabel grundsätzlich erforderlich.

Das gilt selbst dann, wenn die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der gebrauchten Ware wirksam auf ein Jahr verkürzt wurde. Eine solche Verkürzung ändert weder etwas an der Pflicht zur Darstellung des Labels noch darf dessen Inhalt daran angepasst werden.

Was gilt im reinen B2B-Handel?

Das Gewährleistungslabel ist nur beim Verkauf an Verbraucher vorgeschrieben. Händler, die ausschließlich an Unternehmer verkaufen, benötigen es daher nicht.

Das gilt für reine B2B-Shops und B2B-Verkaufsstätten ebenso wie für Verträge mit Unternehmern, die etwa telefonisch oder per E-Mail geschlossen werden.

Was gilt für digitale Inhalte und Dienstleistungen?

Das Gewährleistungslabel ist für den Verkauf von Waren vorgesehen. Bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen muss es deshalb nicht angezeigt werden.

Anders sieht es bei Waren mit digitalen Elementen aus. Ein Smartphone, eine Smartwatch oder ein vernetztes Haushaltsgerät bleibt eine Ware und fällt deshalb grundsätzlich unter die Pflicht zum Gewährleistungslabel.

Was gilt für reine Präsentationswebsites?

Wer Waren auf seiner Website lediglich präsentiert, ohne dort Verträge mit Verbrauchern zu schließen, muss das Gewährleistungslabel auf der Website nicht anzeigen. Das betrifft beispielsweise Websites, auf denen sich Verbraucher nur über Waren informieren oder eine unverbindliche Anfrage stellen können.

Wird im Anschluss an eine solche Anfrage jedoch ein Vertrag auf anderem Wege geschlossen, muss der Händler das Gewährleistungslabel rechtzeitig vor der Vertragserklärung des Verbrauchers bereitstellen.

Erfolgt der Vertragsschluss beispielsweise per E-Mail, kann das Label dem Verbraucher ebenfalls per E-Mail übermittelt werden.

Muss das Gewährleistungslabel für jede Ware individuell erstellt werden?

Nein. Das Gewährleistungslabel enthält keine produktspezifischen Angaben. Hersteller, Modell oder sonstige Merkmale der jeweiligen Ware müssen darin nicht eingetragen werden.

Händler können daher für ihr gesamtes Sortiment dasselbe Label verwenden. Wo und wie es angezeigt werden muss, richtet sich nach den gesetzlichen Darstellungsvorgaben.

Wie das Gewährleistungslabel im eigenen Online-Shop korrekt eingebunden wird, zeigen wir in diesem Beitrag.

Wann ist auch ein Garantielabel erforderlich?

Ob der Hersteller eine Garantie gewährt, spielt für das Gewährleistungslabel keine Rolle. Eine Herstellergarantie kann allerdings dazu führen, dass der Händler zusätzlich das Garantielabel anzeigen muss.

Voraussetzung dafür ist eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die für die gesamte Ware und länger als zwei Jahre gilt.

Gewährt der Hersteller für einen Fernseher keine entsprechende Garantie, muss der Händler nur das Gewährleistungslabel anzeigen. Gewährt er dagegen kostenlos fünf Jahre Haltbarkeitsgarantie auf das gesamte Gerät, kommt zusätzlich das Garantielabel hinzu.

Tipp: Wann ein Garantielabel erforderlich ist, zeigen wir ausführlich in unserem Beitrag „Brauche ich überhaupt ein Garantielabel?“.

Fazit

Händler müssen das Gewährleistungslabel ab dem 27.09.2026 grundsätzlich anzeigen, wenn sie Waren an Verbraucher verkaufen. Auf die Art der Ware kommt es dabei nicht an.

Ausnahmen gelten insbesondere für reine B2B-Verträge und bestimmte gesetzlich geregelte Fälle. Bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen ist das Gewährleistungslabel ebenfalls nicht erforderlich.

Noch kein Label? Unsere Tools helfen weiter

Auch beim richtigen Label unterstützen wir unsere Mandanten. Über unsere Tools für das Gewährleistungs- und Garantielabel gelangen Sie mit wenigen Klicks zum passenden Label:

  • Das Gewährleistungslabel steht in allen 24 EU-Amtssprachen und in verschiedenen Dateiformaten direkt zum Download bereit.
  • Das individuelle Garantielabel lässt sich mit unserem Generator erstellen: Hersteller bzw. Marke, Modellkennung und Garantiedauer eingeben – fertig.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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61 Kommentare

S
Stine
Verpackungen aus Papier
Hallo, ich habe ein Kleingewerbe und verkaufe auf Veranstsltungen Verpackungen aus spapier für Grld und Gutscheine. Brauche ich da auch eine Gewährleustungsgarantue?
Die Kunden sehen vor Ort die Ware und verschenken es dann ja.
M
Marina
Personalisiertes
Hallo, ich stelle per Auftrag 3D Drucke und Textilien (verrdelt durch Flexfolien) her die ich personalisiere. Ist es da auch diese Pflicht?
I
Isabel
Etsy
Wie wird z. B. selbstgefärbte Wolle eingeordnet?
Und wie und wo kann ich das Label bei etsy einfügen?
K
K.E.
" Online-Händler "
Natürlich ein neue EU-Gängelung die allen zu schaffen macht.
Trotzdem findes ich traurig, wie viele " Online-Gebrauchtwaren-Händler " nun fragen, ob ihr gebrauchten Waren auch dazugehören.
Liebe Leute: ...die Gewährleistungen und Garantien bestanden auch schon vor dem Label !!!! Das Label selbst ist in diesen Fällen also das kleinere Problem.
W
Weltentor-Rollenspiel
Bücher - neu und gebraucht
Müssen Bücher - neu und gebraucht - auch mit einem Gewährleistungslabel versehen werden?
I
IT-Recht Kanzlei
Bücher
Ja. Auch neue und gebrauchte Bücher sind Waren und fallen daher grundsätzlich unter die Pflicht zur Anzeige der Gewährleistungsmitteilung.
Für gebrauchte Bücher gibt es insoweit keine Ausnahme. Zwar kann bei gebrauchten Waren die Verjährungsfrist für Mängelansprüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden. Die Gewährleistungsmitteilung ist dennoch anzuzeigen und darf auch nicht entsprechend abgeändert werden.
F
Fa. Royalnyx
Individuell angefertigte Produkte.
Wie Sieht es denn für Heimtextilien aus, die häufig gewaschen werden und manchmal durch falsche Pflege geschädigt werden?
I
IT-Recht Kanzlei
Individuell angefertigte Heimtextilien
Auch individuell angefertigte Heimtextilien sind Waren und fallen grundsätzlich unter das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Deshalb ist auch für sie die neue Gewährleistungsmitteilung anzuzeigen.
Entscheidend ist dabei, ob tatsächlich ein Mangel der Ware vorliegt. Die Gewährleistung erfasst nicht jeden Verschleiß oder jede spätere Beschädigung. Wird ein Heimtextil etwa entgegen den Pflegehinweisen gewaschen und dadurch beschädigt, ist das grundsätzlich kein Mangel, für den der Händler einstehen muss.
Anders kann es beispielsweise sein, wenn das Textil bei ordnungsgemäßer Pflege Eigenschaften nicht aufweist, die vereinbart wurden oder die der Kunde bei einem solchen Produkt üblicherweise erwarten darf.
Die neue Gewährleistungsmitteilung ändert an diesen Grundsätzen nichts. Sie informiert über die gesetzlichen Mängelrechte, erweitert diese aber nicht.
F
Fa. Weygand
Einbindung Gewährleistungslabel im Checkout-Formular nicht möglich
Im verfügbaren Shopify-Plan ist eine Einbindung des Gewährleistungslabel im Checkout-Formular nicht möglich !!
Erst in einem viel viel teureren Plan ist eine Einbindung eines individuellen Bildes möglich!
Wie soll dieses Thema dann bitte praktisch gelöst werden, wenn die Möglichkeiten nicht existieren?
C
Christian
Herr
Ich habe soeben mit der App: EU‑Gewährleistungslabel GARAN
https://apps.shopify.com/eu-guarantee-warranty-label?locale=de&st_campaign=about-app&st_source=admin-web&utm_campaign=installed&utm_source=shopify
aus dem Shopify App store die nötige Funktion selbst freigeschaltet. Bei dieser App Version kann man im kostenlosen Plan das Label automatisch bei jeder Produktseite anzeigen lassen. Im Checkout wird es dann zusätzlich als ausklappbarer Button angezeigt. Auf der Produktseite ist es mir zwar persönlich viel zu weit oben und macht die Produkteite sehr unschön. Für einen kostenlosen Plan ist man aber zumindest erstmal rechtssicher aufgestellt.
S
Selin
Länder außerhalb der EU
Muss das Gewährleistungslabel für die USA explizit ausgeblendet werden (wegen Irreführung) oder darf es für alle sichtbar sein?
I
IT-Recht Kanzlei
Länder außerhalb der EU
Nein, das Gewährleistungslabel muss für Besucher bzw. Kunden aus den USA nicht eigens ausgeblendet werden.
Die Gewährleistungsmitteilung informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für in der EU verkaufte Waren und ist als unionsrechtlicher Pflicht-Hinweis für EU-Verbraucher konzipiert.
Dass die Grafik in einem deutschen bzw. auf den EU-Markt ausgerichteten Online-Shop auch für Besucher aus Drittstaaten sichtbar bleibt, halten wir nicht für irreführend. Eine technische Aussteuerung des Labels nach dem Aufenthalts- oder Lieferland ist daher nicht erforderlich.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Gewährleistungsmitteilung dort ordnungsgemäß bereitgestellt wird, wo die entsprechende EU-rechtliche Informationspflicht besteht.
T
TCG
Cardmarket
Wie läuft das als Händler bei Cardmarket? Ich mein, man hat doch da gar keine Möglichkeit, dem Käufer solch ein Label zur Verfügung zu stellen?!
I
IT-Recht Kanzlei
Cardmarket
Das ist tatsächlich ein Problem, das bei Verkaufsplattformen wie Cardmarket auftreten kann.
Auch ein gewerblicher Händler auf Cardmarket muss die neue Gewährleistungsmitteilung grundsätzlich bereitstellen, wenn er dort Waren an Verbraucher verkauft. Dass die Plattform hierfür möglicherweise keine geeignete Einbindungsmöglichkeit vorsieht, lässt die gesetzliche Informationspflicht des Händlers leider nicht entfallen.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand bietet Cardmarket keine Möglichkeit, das Gewährleistungslabel als Grafik ordnungsgemäß in den Bestellprozess einzubinden. Auch das Kommentarfeld dürfte hierfür keine Lösung sein.
Hier ist daher letztlich Cardmarket gefragt, rechtzeitig eine technische Möglichkeit zur Umsetzung der neuen Informationspflicht bereitzustellen.
T
T.W.
Dienstleistung
Wie sieht es aus im Bereich Dienstleistung, wenn man Anzeigen schaltet und eine Webseite betreibt, die Information rund um das Thema 3D Druck bereit stellt und lediglich den Kontakt herstellt.
Die Kunden stellen Auftragsdateien bereit und / oder ich fertige auf Wunsch über CAD den entsprechenden Auftrag.
Der Kontakt läuft via Mail / ebay-K. / oder über Smartphone etc
I
IT-Recht Kanzlei
Dienstleistung
Wenn Sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten oder über Ihre Website lediglich Kontakte bzw. unverbindliche Anfragen vermitteln, ist das Gewährleistungslabel dort nicht erforderlich.
Anders kann es aussehen, wenn Sie im Kundenauftrag mittels 3D-Druck einen körperlichen Gegenstand herstellen und diesen an einen Verbraucher liefern. Dann geht es nicht mehr um eine reine Dienstleistung, sondern um die Herstellung und Lieferung einer Ware. Auch individuell nach Kundenvorgaben angefertigte Waren fallen grundsätzlich unter das gesetzliche Gewährleistungsrecht und damit unter die neue Informationspflicht.
Kommt der Vertrag nicht unmittelbar über die Website zustande, sondern beispielsweise anschließend per E-Mail oder über einen anderen Kommunikationsweg, muss das Gewährleistungslabel nicht schon auf der reinen Präsentationswebsite angezeigt werden. Es ist dem Verbraucher dann aber rechtzeitig vor Vertragsschluss über den jeweiligen Kommunikationsweg bereitzustellen.
Entscheidend ist daher weniger, ob Sie mit CAD oder 3D-Druck arbeiten, sondern was Gegenstand des jeweiligen Vertrags ist: eine reine Dienstleistung oder die Herstellung und Lieferung eines körperlichen Produkts.
O
Online Shop
Nahrungsergänzungsmittel
Hallo zusammen, wie sieht es bei Food Supplements aus, die über eine Website verkauft werden?
Beste Grüße
I
IT-Recht Kanzlei
Nahrungsergänzungsmittel
Auch beim Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln an Verbraucher ist das Gewährleistungslabel grundsätzlich erforderlich. Eine besondere Ausnahme für Nahrungsergänzungsmittel besteht nicht.
Ein auf dem Produkt angegebenes Mindesthaltbarkeitsdatum ist dagegen keine Herstellergarantie und löst daher keine Pflicht zur Darstellung des Garantielabels aus.
H
H.K
E-Commerce Manager
- Gewährleistungslabel: ja
- Garantielabel: nein, sofern keine Zusatzgarantie gegeben wird, die die Bedingungen erfüllt. Ein MHD ist keine Garantie.
A
Ali
Vintawatchtimes
Wie Sieht das Für Vintage Uhren aus?
Die Uhren sind fast 50 Jahre alt wie soll ich 24 Monate Garantie geben Können?
I
IT-Recht Kanzlei
Vintage-Uhren
Auch beim Verkauf von Vintage-Uhren an Verbraucher ist das Gewährleistungslabel grundsätzlich erforderlich.
Die darin genannten zwei Jahre bedeuten aber nicht, dass Sie dafür garantieren müssen, dass eine 50 Jahre alte Uhr noch zwei Jahre einwandfrei funktioniert. Die gesetzliche Gewährleistung greift grundsätzlich nur bei Mängeln, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden bzw. angelegt waren. Gerade bei gebrauchten und sehr alten Waren spielen daher Alter, üblicher Verschleiß und die vereinbarte Beschaffenheit eine wichtige Rolle.
Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem auf ein Jahr verkürzt werden.
A
Alexandra
Kunst
Wie sieht es denn aus mit gezeichneten Portraits? Ich bin damit als Kleinunternehmer tätig...Ich kann doch auf ein Portrait keine Gewährleistung geben 🤔
I
IT-Recht Kanzlei
Portraits
Auch bei individuell angefertigten Portraits gilt grundsätzlich das gesetzliche Gewährleistungsrecht, wenn Sie diese als körperliche Ware – etwa als Zeichnung auf Papier oder Leinwand – an Verbraucher verkaufen. Dass Sie Kleinunternehmerin sind, ändert daran nichts.
Das Gewährleistungslabel bedeutet aber nicht, dass Sie zwei Jahre dafür garantieren müssen, dass dem Kunden das Portrait gefällt oder es seinen persönlichen Vorstellungen entspricht. Es geht um die gesetzlichen Rechte des Kunden, sollte die Ware mangelhaft sein.
Ein Mangel könnte beispielsweise vorliegen, wenn das Portrait beschädigt beim Kunden ankommt oder nicht der ausdrücklich vereinbarten Ausführung entspricht, etwa hinsichtlich Format oder verwendetem Material.
H
Händler
Verschleiss
Ich sehe mich auch schon mit den Kunden diskutieren, weil sie eventuell glauben, sie könnten nach einem Jahr den Artikel aufgrund von Verschleiss oder unsachgemäßen Gebrauch einfach wieder zurückgeben... Das Chaos ist doch durch den hervorgehobenen Hinweis mal wieder vorprogrammiert...
J
Jannette
Tierfutter - Blower- Teichpumpen
Wie verhalte ich bei gemischtem Sortiment ?
Wir müssen auf Blower (Tischföne) und beispielsweise Teichpumpen 2 Jahre Garantie geben.
Das Tierfutter hingegen hat eine begrenzte - meist 6 monatige Haltbarkeit.
Muss da differenziert werden oder reicht es einfach pauschal die Gewährleistung anzuzeigen ?
I
IT-Recht Kanzlei
Gemischtes Sortiment
Bei einem gemischten Sortiment müssen Sie beim Gewährleistungslabel nicht zwischen den einzelnen Produkten unterscheiden. Das Gewährleistungslabel kann grundsätzlich einheitlich für den Shop angezeigt werden.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie: Auch für Tischföne oder Teichpumpen müssen Sie nicht automatisch eine zweijährige Garantie geben. Das Gewährleistungslabel informiert lediglich über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
Auch die kürzere Haltbarkeit von Tierfutter ändert daran nichts. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum von beispielsweise sechs Monaten verkürzt nicht die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ob bei einem Lebensmittel tatsächlich ein Mangel vorliegt, ist eine andere Frage und hängt unter anderem von der vereinbarten bzw. zu erwartenden Beschaffenheit und Haltbarkeit ab.
Das zusätzliche Garantielabel wäre nur bei solchen Produkten erforderlich, für die eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt besteht.
A
A. Koch
Verkauf von B-Ware mit 12 Monaten Gewährleistung
Hallo, ist das nicht eher irreführend, wenn wir auf dem Label 24 Monate stehen haben müssen, aber generell nur 12 Monate Gewährleistung auf unsere Artikel geben?
Wir betreiben einen ebay-shop und bekommen öfters einmal die Frage, wie es mit Garantie oder Gewährleistung aussieht. Eine Einbindung in den AGB über die Fristen ist erfolgt. Das Label an sich wäre auch kein Problem, aber ich habe dann keine Lust, mich nach 18 Monaten mit den Käufern rumzuärgern, wenn nach unseren AGB die 12 Monate gelten, aber im Label ja 24 Monate stehen.
Kann man das Label ggf. auf 12 Monate ändern?
MfG A. Koch
I
IT-Recht Kanzlei
Irreführung bei gebrauchten Waren?
Auch bei gebrauchten Waren kann das Gewährleistungslabel unverändert verwendet werden.
Das Label berücksichtigt diesen Fall ausdrücklich: Es weist darauf hin, dass für Gebrauchtwaren ein kürzerer Zeitraum von mindestens einem Jahr gelten kann.
Das Label darf daher nicht auf 12 Monate geändert werden.
H
Herbert P ä G E
Feinstrumpfhosen
Wie sieht es beim Verkauf von Feinstrumpfhosen aus? Kann ich bei den extrem dünnen Produkten mit beispielsweise 5 DEN oder 10 DEN gleich einen automatischen Dauerversand an den Käufer einrichten? Oder gibt es jemanden, der glaubt, eine Feinstrumpfhose hält bei regelmäßigem Gebrauch zwei Jahre lang problemlos?
I
IT-Recht Kanzlei
Feinstrumpfhosen
Auch bei Feinstrumpfhosen gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Ware muss deshalb aber nicht zwei Jahre lang halten. Gewährleistungsrechte bestehen nur bei einem Mangel – normaler Verschleiß oder eine der üblichen Lebensdauer entsprechende Abnutzung sind grundsätzlich kein Mangel.
G
Gabi
Handmade s. Frage 15.09.26, 21:41 von Peter
Ja, wie ist es bei handgefertigtem Spielzeug oder Bildern? Ist die CE-Kennzeichnung beim Plüschtier (handgefertigt) nicht ausreichend?
I
IT-Recht Kanzlei
CE-Kennzeichnung
Auch beim Verkauf von handgefertigtem Spielzeug oder Bildern ist das Gewährleistungslabel grundsätzlich erforderlich. Die CE-Kennzeichnung eines Plüschtiers ersetzt das Gewährleistungslabel nicht – beide erfüllen unterschiedliche Zwecke.
T
Thomas Dommerdich
Was ist bei Reselling
Meine Frau und ich haben einen Onlineshop bei EBAY. Allerdings verkaufen wir keine Neuwaren und sind auch kein Hersteller. Wie ist das also bei Reselling von gebrauchten Artikeln? Wenn das auch hierfür gelten soll, dann verlängert oder erneuert dieses Label die Garantie um zwei Jahre und würde diese dann auf den Reseller übertragen und nicht auf den Hersteller.
I
IT-Recht Kanzlei
Gebrauchte Waren
Auch beim gewerblichen Verkauf gebrauchter Artikel an Verbraucher ist das Gewährleistungslabel grundsätzlich erforderlich.
Es begründet aber keine neue zweijährige Garantie und überträgt auch keine Herstellergarantie auf den Reseller. Das Label informiert lediglich über das ohnehin bestehende gesetzliche Gewährleistungsrecht gegenüber dem Verkäufer. Für gebrauchte Waren gelten dabei weiterhin die besonderen gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
S
Schwarzer Einser
Sammlerartikel
Wie sieht das bei philatelistischen (Sammler)-artikeln wie z. B. Briefmarken und Briefen aus ?
I
IT-Recht Kanzlei
Briefmarken
Auch beim gewerblichen Verkauf von Briefmarken, Briefen und anderen philatelistischen Sammlerstücken an Verbraucher ist das neue Gewährleistungslabel grundsätzlich erforderlich. Eine besondere Ausnahme für solche Sammlerartikel gibt es nicht.
J
Jürgen Steininger
Herr
Gibt es eigentlich mal einen Monat wo denen nicht ein neuer Schwachsinn einfällt?
Die sollten mal selbst Arbeiten, dann kommt man nicht auf dumme Ideen weil man dann keine Zeit hat für diesen Irrsinn. Bin schon gespannt wann die neue Verpackungsverodnung statt in die Tonne getreten zu werden noch komplizerter wird.
Und nun das Problem der Labelgröße. Wo leben wir den? Sind alle Menschen unmündig? Was soll noch alles im Shop angezeigt werden???? z.B. Vorsicht.... Socken können bei zu langen Gebrauch zu stinken beginnen und zu langes tragen kann gesundheitsschädlich sein!?!?!?!?
S
Sascha
EU
Wirklich hanebüchen, was unseren EU-Vertretern aller naselang einfällt. Und dann spricht man von Bürokratieabbau, dass ich nicht lache 😂
R
Rainer
Lebensmittel?
Wie sieht die Regelung für Lebensmittelhändler aus? Müssen wir das Gewährleistungslabel künftig auch bei Lebensmitteln in unserem Onlineshop anzeigen, oder sind Lebensmittel bzw. verderbliche Waren von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen?
I
IT-Recht Kanzlei
Lebensmittel
H
Heinrich
Einbindung im Mail
Wie soll das gewährleistungslabel in einem Mail Angebot eingebunden werden als Anhang oder genügt ein Link?
I
IT-Recht Kanzlei
Individuelles Angebot
Bei einem individuellen Angebot per E-Mail sollte die Gewährleistungsmitteilung direkt als Grafik in die Angebotsmail eingebunden werden.
Alternativ kann sie als entsprechend bezeichnete Bilddatei im Anhang mitgesendet werden. In diesem Fall sollte in der E-Mail ausdrücklich auf den Anhang hingewiesen werden.
Eine bloße Verlinkung empfehlen wir dagegen nicht.
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