Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: Bin ich als Händler betroffen?
Ab dem 27.09.2026 müssen Händler beim Verkauf von Waren an Verbraucher das neue Gewährleistungslabel anzeigen. Die Pflicht gilt allerdings nicht bei jedem Vertrag. Wir zeigen, wann das Label erforderlich ist.
Inhaltsverzeichnis
- Wann ist das Gewährleistungslabel erforderlich?
- Sind bestimmte Waren ausgenommen?
- Was gilt für gebrauchte Waren?
- Was gilt im reinen B2B-Handel?
- Was gilt für digitale Inhalte und Dienstleistungen?
- Was gilt für reine Präsentationswebsites?
- Muss das Gewährleistungslabel für jede Ware individuell erstellt werden?
- Wann ist auch ein Garantielabel erforderlich?
- Fazit
- Das Gewährleistungslabel ist grundsätzlich beim Verkauf von Waren an Verbraucher erforderlich.
- Auf die Art der Ware oder eine etwaige Herstellergarantie kommt es dabei nicht an.
- Ausnahmen können sich aus der konkreten Vertriebssituation ergeben. Reine B2B-Verkäufe sowie Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen sind ebenfalls nicht erfasst.
Wann ist das Gewährleistungslabel erforderlich?
Verkauft ein Händler eine Ware an einen Verbraucher, muss er grundsätzlich das neue Gewährleistungslabel anzeigen.
Die offiziell als "harmonisierte Mitteilung" bezeichnete Grafik informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers. Da diese Rechte unabhängig von einer freiwilligen Garantie bestehen, spielt es keine Rolle, ob der Hersteller für die Ware zusätzlich eine Garantie gewährt.
Ein Händler verkauft in seinem Online-Shop einen Fernseher, für den der Hersteller keine Garantie gewährt. Das Gewährleistungslabel muss trotzdem angezeigt werden.
Sind bestimmte Waren ausgenommen?
Die Warenart entscheidet grundsätzlich nicht darüber, ob ein Gewährleistungslabel erforderlich ist. Erfasst werden deshalb beispielsweise Elektronik, Kleidung, Möbel und Lebensmittel ebenso wie Neu- und Gebrauchtwaren.
Ausnahmen können sich allerdings aus der konkreten Vertriebssituation ergeben. Im Ladengeschäft entfällt die Informationspflicht etwa bei Geschäften des täglichen Lebens, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden.
Daneben gelten weitere gesetzliche Ausnahmen. Das betrifft etwa Verträge an Warenautomaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die regelmäßige Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten.
Was gilt für gebrauchte Waren?
Auch beim Verkauf gebrauchter Waren an Verbraucher ist das Gewährleistungslabel grundsätzlich erforderlich.
Das gilt selbst dann, wenn die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der gebrauchten Ware wirksam auf ein Jahr verkürzt wurde. Eine solche Verkürzung ändert weder etwas an der Pflicht zur Darstellung des Labels noch darf dessen Inhalt daran angepasst werden.
Was gilt im reinen B2B-Handel?
Das Gewährleistungslabel ist nur beim Verkauf an Verbraucher vorgeschrieben. Händler, die ausschließlich an Unternehmer verkaufen, benötigen es daher nicht.
Das gilt für reine B2B-Shops und B2B-Verkaufsstätten ebenso wie für Verträge mit Unternehmern, die etwa telefonisch oder per E-Mail geschlossen werden.
Was gilt für digitale Inhalte und Dienstleistungen?
Das Gewährleistungslabel ist für den Verkauf von Waren vorgesehen. Bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen muss es deshalb nicht angezeigt werden.
Anders sieht es bei Waren mit digitalen Elementen aus. Ein Smartphone, eine Smartwatch oder ein vernetztes Haushaltsgerät bleibt eine Ware und fällt deshalb grundsätzlich unter die Pflicht zum Gewährleistungslabel.
Was gilt für reine Präsentationswebsites?
Wer Waren auf seiner Website lediglich präsentiert, ohne dort Verträge mit Verbrauchern zu schließen, muss das Gewährleistungslabel auf der Website nicht anzeigen. Das betrifft beispielsweise Websites, auf denen sich Verbraucher nur über Waren informieren oder eine unverbindliche Anfrage stellen können.
Wird im Anschluss an eine solche Anfrage jedoch ein Vertrag auf anderem Wege geschlossen, muss der Händler das Gewährleistungslabel rechtzeitig vor der Vertragserklärung des Verbrauchers bereitstellen.
Erfolgt der Vertragsschluss beispielsweise per E-Mail, kann das Label dem Verbraucher ebenfalls per E-Mail übermittelt werden.
Muss das Gewährleistungslabel für jede Ware individuell erstellt werden?
Nein. Das Gewährleistungslabel enthält keine produktspezifischen Angaben. Hersteller, Modell oder sonstige Merkmale der jeweiligen Ware müssen darin nicht eingetragen werden.
Händler können daher für ihr gesamtes Sortiment dasselbe Label verwenden. Wo und wie es angezeigt werden muss, richtet sich nach den gesetzlichen Darstellungsvorgaben.
Wie das Gewährleistungslabel im eigenen Online-Shop korrekt eingebunden wird, zeigen wir in diesem Beitrag.
Wann ist auch ein Garantielabel erforderlich?
Ob der Hersteller eine Garantie gewährt, spielt für das Gewährleistungslabel keine Rolle. Eine Herstellergarantie kann allerdings dazu führen, dass der Händler zusätzlich das Garantielabel anzeigen muss.
Voraussetzung dafür ist eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die für die gesamte Ware und länger als zwei Jahre gilt.
Gewährt der Hersteller für einen Fernseher keine entsprechende Garantie, muss der Händler nur das Gewährleistungslabel anzeigen. Gewährt er dagegen kostenlos fünf Jahre Haltbarkeitsgarantie auf das gesamte Gerät, kommt zusätzlich das Garantielabel hinzu.
Tipp: Wann ein Garantielabel erforderlich ist, zeigen wir ausführlich in unserem Beitrag "Brauche ich überhaupt ein Garantielabel?".
Fazit
Händler müssen das Gewährleistungslabel ab dem 27.09.2026 grundsätzlich anzeigen, wenn sie Waren an Verbraucher verkaufen. Auf die Art der Ware kommt es dabei nicht an.
Ausnahmen gelten insbesondere für reine B2B-Verträge und bestimmte gesetzlich geregelte Fälle. Bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen ist das Gewährleistungslabel ebenfalls nicht erforderlich.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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