Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: Bin ich als Händler betroffen?
Ab dem 27.09.2026 müssen Händler beim Verkauf von Waren an Verbraucher das neue Gewährleistungslabel anzeigen. Die Pflicht gilt allerdings nicht bei jedem Vertrag. Wir zeigen, wann das Label erforderlich ist.
Inhaltsverzeichnis
- Wann ist das Gewährleistungslabel erforderlich?
- Sind bestimmte Waren ausgenommen?
- Was gilt für gebrauchte Waren?
- Was gilt im reinen B2B-Handel?
- Was gilt für digitale Inhalte und Dienstleistungen?
- Was gilt für reine Präsentationswebsites?
- Muss das Gewährleistungslabel für jede Ware individuell erstellt werden?
- Wann ist auch ein Garantielabel erforderlich?
- Fazit
- Noch kein Label? Unsere Tools helfen weiter
- Das Gewährleistungslabel ist grundsätzlich beim Verkauf von Waren an Verbraucher erforderlich.
- Auf die Art der Ware oder eine etwaige Herstellergarantie kommt es dabei nicht an.
- Ausnahmen können sich aus der konkreten Vertriebssituation ergeben. Reine B2B-Verkäufe sowie Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen sind ebenfalls nicht erfasst.
Wann ist das Gewährleistungslabel erforderlich?
Verkauft ein Händler eine Ware an einen Verbraucher, muss er grundsätzlich das neue Gewährleistungslabel anzeigen.
Die offiziell als "harmonisierte Mitteilung" bezeichnete Grafik informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers. Da diese Rechte unabhängig von einer freiwilligen Garantie bestehen, spielt es keine Rolle, ob der Hersteller für die Ware zusätzlich eine Garantie gewährt.
Ein Händler verkauft in seinem Online-Shop einen Fernseher, für den der Hersteller keine Garantie gewährt. Das Gewährleistungslabel muss trotzdem angezeigt werden.
Sind bestimmte Waren ausgenommen?
Die Warenart entscheidet grundsätzlich nicht darüber, ob ein Gewährleistungslabel erforderlich ist. Erfasst werden deshalb beispielsweise Elektronik, Kleidung, Möbel und Lebensmittel ebenso wie Neu- und Gebrauchtwaren.
Ausnahmen können sich allerdings aus der konkreten Vertriebssituation ergeben. Im Ladengeschäft entfällt die Informationspflicht etwa bei Geschäften des täglichen Lebens, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden.
Daneben gelten weitere gesetzliche Ausnahmen. Das betrifft etwa Verträge an Warenautomaten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die regelmäßige Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten.
Was gilt für gebrauchte Waren?
Auch beim Verkauf gebrauchter Waren an Verbraucher ist das Gewährleistungslabel grundsätzlich erforderlich.
Das gilt selbst dann, wenn die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der gebrauchten Ware wirksam auf ein Jahr verkürzt wurde. Eine solche Verkürzung ändert weder etwas an der Pflicht zur Darstellung des Labels noch darf dessen Inhalt daran angepasst werden.
Was gilt im reinen B2B-Handel?
Das Gewährleistungslabel ist nur beim Verkauf an Verbraucher vorgeschrieben. Händler, die ausschließlich an Unternehmer verkaufen, benötigen es daher nicht.
Das gilt für reine B2B-Shops und B2B-Verkaufsstätten ebenso wie für Verträge mit Unternehmern, die etwa telefonisch oder per E-Mail geschlossen werden.
Was gilt für digitale Inhalte und Dienstleistungen?
Das Gewährleistungslabel ist für den Verkauf von Waren vorgesehen. Bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen muss es deshalb nicht angezeigt werden.
Anders sieht es bei Waren mit digitalen Elementen aus. Ein Smartphone, eine Smartwatch oder ein vernetztes Haushaltsgerät bleibt eine Ware und fällt deshalb grundsätzlich unter die Pflicht zum Gewährleistungslabel.
Was gilt für reine Präsentationswebsites?
Wer Waren auf seiner Website lediglich präsentiert, ohne dort Verträge mit Verbrauchern zu schließen, muss das Gewährleistungslabel auf der Website nicht anzeigen. Das betrifft beispielsweise Websites, auf denen sich Verbraucher nur über Waren informieren oder eine unverbindliche Anfrage stellen können.
Wird im Anschluss an eine solche Anfrage jedoch ein Vertrag auf anderem Wege geschlossen, muss der Händler das Gewährleistungslabel rechtzeitig vor der Vertragserklärung des Verbrauchers bereitstellen.
Erfolgt der Vertragsschluss beispielsweise per E-Mail, kann das Label dem Verbraucher ebenfalls per E-Mail übermittelt werden.
Muss das Gewährleistungslabel für jede Ware individuell erstellt werden?
Nein. Das Gewährleistungslabel enthält keine produktspezifischen Angaben. Hersteller, Modell oder sonstige Merkmale der jeweiligen Ware müssen darin nicht eingetragen werden.
Händler können daher für ihr gesamtes Sortiment dasselbe Label verwenden. Wo und wie es angezeigt werden muss, richtet sich nach den gesetzlichen Darstellungsvorgaben.
Wie das Gewährleistungslabel im eigenen Online-Shop korrekt eingebunden wird, zeigen wir in diesem Beitrag.
Wann ist auch ein Garantielabel erforderlich?
Ob der Hersteller eine Garantie gewährt, spielt für das Gewährleistungslabel keine Rolle. Eine Herstellergarantie kann allerdings dazu führen, dass der Händler zusätzlich das Garantielabel anzeigen muss.
Voraussetzung dafür ist eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die für die gesamte Ware und länger als zwei Jahre gilt.
Gewährt der Hersteller für einen Fernseher keine entsprechende Garantie, muss der Händler nur das Gewährleistungslabel anzeigen. Gewährt er dagegen kostenlos fünf Jahre Haltbarkeitsgarantie auf das gesamte Gerät, kommt zusätzlich das Garantielabel hinzu.
Tipp: Wann ein Garantielabel erforderlich ist, zeigen wir ausführlich in unserem Beitrag „Brauche ich überhaupt ein Garantielabel?“.
Fazit
Händler müssen das Gewährleistungslabel ab dem 27.09.2026 grundsätzlich anzeigen, wenn sie Waren an Verbraucher verkaufen. Auf die Art der Ware kommt es dabei nicht an.
Ausnahmen gelten insbesondere für reine B2B-Verträge und bestimmte gesetzlich geregelte Fälle. Bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen ist das Gewährleistungslabel ebenfalls nicht erforderlich.
Noch kein Label? Unsere Tools helfen weiter
Auch beim richtigen Label unterstützen wir unsere Mandanten. Über unsere Tools für das Gewährleistungs- und Garantielabel gelangen Sie mit wenigen Klicks zum passenden Label:
- Das Gewährleistungslabel steht in allen 24 EU-Amtssprachen und in verschiedenen Dateiformaten direkt zum Download bereit.
- Das individuelle Garantielabel lässt sich mit unserem Generator erstellen: Hersteller bzw. Marke, Modellkennung und Garantiedauer eingeben – fertig.
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61 Kommentare
Die Kunden sehen vor Ort die Ware und verschenken es dann ja.
Und wie und wo kann ich das Label bei etsy einfügen?
Trotzdem findes ich traurig, wie viele " Online-Gebrauchtwaren-Händler " nun fragen, ob ihr gebrauchten Waren auch dazugehören.
Liebe Leute: ...die Gewährleistungen und Garantien bestanden auch schon vor dem Label !!!! Das Label selbst ist in diesen Fällen also das kleinere Problem.
Für gebrauchte Bücher gibt es insoweit keine Ausnahme. Zwar kann bei gebrauchten Waren die Verjährungsfrist für Mängelansprüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden. Die Gewährleistungsmitteilung ist dennoch anzuzeigen und darf auch nicht entsprechend abgeändert werden.
Entscheidend ist dabei, ob tatsächlich ein Mangel der Ware vorliegt. Die Gewährleistung erfasst nicht jeden Verschleiß oder jede spätere Beschädigung. Wird ein Heimtextil etwa entgegen den Pflegehinweisen gewaschen und dadurch beschädigt, ist das grundsätzlich kein Mangel, für den der Händler einstehen muss.
Anders kann es beispielsweise sein, wenn das Textil bei ordnungsgemäßer Pflege Eigenschaften nicht aufweist, die vereinbart wurden oder die der Kunde bei einem solchen Produkt üblicherweise erwarten darf.
Die neue Gewährleistungsmitteilung ändert an diesen Grundsätzen nichts. Sie informiert über die gesetzlichen Mängelrechte, erweitert diese aber nicht.
Erst in einem viel viel teureren Plan ist eine Einbindung eines individuellen Bildes möglich!
Wie soll dieses Thema dann bitte praktisch gelöst werden, wenn die Möglichkeiten nicht existieren?
https://apps.shopify.com/eu-guarantee-warranty-label?locale=de&st_campaign=about-app&st_source=admin-web&utm_campaign=installed&utm_source=shopify
aus dem Shopify App store die nötige Funktion selbst freigeschaltet. Bei dieser App Version kann man im kostenlosen Plan das Label automatisch bei jeder Produktseite anzeigen lassen. Im Checkout wird es dann zusätzlich als ausklappbarer Button angezeigt. Auf der Produktseite ist es mir zwar persönlich viel zu weit oben und macht die Produkteite sehr unschön. Für einen kostenlosen Plan ist man aber zumindest erstmal rechtssicher aufgestellt.
Die Gewährleistungsmitteilung informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für in der EU verkaufte Waren und ist als unionsrechtlicher Pflicht-Hinweis für EU-Verbraucher konzipiert.
Dass die Grafik in einem deutschen bzw. auf den EU-Markt ausgerichteten Online-Shop auch für Besucher aus Drittstaaten sichtbar bleibt, halten wir nicht für irreführend. Eine technische Aussteuerung des Labels nach dem Aufenthalts- oder Lieferland ist daher nicht erforderlich.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Gewährleistungsmitteilung dort ordnungsgemäß bereitgestellt wird, wo die entsprechende EU-rechtliche Informationspflicht besteht.
Auch ein gewerblicher Händler auf Cardmarket muss die neue Gewährleistungsmitteilung grundsätzlich bereitstellen, wenn er dort Waren an Verbraucher verkauft. Dass die Plattform hierfür möglicherweise keine geeignete Einbindungsmöglichkeit vorsieht, lässt die gesetzliche Informationspflicht des Händlers leider nicht entfallen.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand bietet Cardmarket keine Möglichkeit, das Gewährleistungslabel als Grafik ordnungsgemäß in den Bestellprozess einzubinden. Auch das Kommentarfeld dürfte hierfür keine Lösung sein.
Hier ist daher letztlich Cardmarket gefragt, rechtzeitig eine technische Möglichkeit zur Umsetzung der neuen Informationspflicht bereitzustellen.
Die Kunden stellen Auftragsdateien bereit und / oder ich fertige auf Wunsch über CAD den entsprechenden Auftrag.
Der Kontakt läuft via Mail / ebay-K. / oder über Smartphone etc
Anders kann es aussehen, wenn Sie im Kundenauftrag mittels 3D-Druck einen körperlichen Gegenstand herstellen und diesen an einen Verbraucher liefern. Dann geht es nicht mehr um eine reine Dienstleistung, sondern um die Herstellung und Lieferung einer Ware. Auch individuell nach Kundenvorgaben angefertigte Waren fallen grundsätzlich unter das gesetzliche Gewährleistungsrecht und damit unter die neue Informationspflicht.
Kommt der Vertrag nicht unmittelbar über die Website zustande, sondern beispielsweise anschließend per E-Mail oder über einen anderen Kommunikationsweg, muss das Gewährleistungslabel nicht schon auf der reinen Präsentationswebsite angezeigt werden. Es ist dem Verbraucher dann aber rechtzeitig vor Vertragsschluss über den jeweiligen Kommunikationsweg bereitzustellen.
Entscheidend ist daher weniger, ob Sie mit CAD oder 3D-Druck arbeiten, sondern was Gegenstand des jeweiligen Vertrags ist: eine reine Dienstleistung oder die Herstellung und Lieferung eines körperlichen Produkts.
Beste Grüße
Ein auf dem Produkt angegebenes Mindesthaltbarkeitsdatum ist dagegen keine Herstellergarantie und löst daher keine Pflicht zur Darstellung des Garantielabels aus.
- Garantielabel: nein, sofern keine Zusatzgarantie gegeben wird, die die Bedingungen erfüllt. Ein MHD ist keine Garantie.
Die Uhren sind fast 50 Jahre alt wie soll ich 24 Monate Garantie geben Können?
Die darin genannten zwei Jahre bedeuten aber nicht, dass Sie dafür garantieren müssen, dass eine 50 Jahre alte Uhr noch zwei Jahre einwandfrei funktioniert. Die gesetzliche Gewährleistung greift grundsätzlich nur bei Mängeln, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden bzw. angelegt waren. Gerade bei gebrauchten und sehr alten Waren spielen daher Alter, üblicher Verschleiß und die vereinbarte Beschaffenheit eine wichtige Rolle.
Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem auf ein Jahr verkürzt werden.
Das Gewährleistungslabel bedeutet aber nicht, dass Sie zwei Jahre dafür garantieren müssen, dass dem Kunden das Portrait gefällt oder es seinen persönlichen Vorstellungen entspricht. Es geht um die gesetzlichen Rechte des Kunden, sollte die Ware mangelhaft sein.
Ein Mangel könnte beispielsweise vorliegen, wenn das Portrait beschädigt beim Kunden ankommt oder nicht der ausdrücklich vereinbarten Ausführung entspricht, etwa hinsichtlich Format oder verwendetem Material.
Wir müssen auf Blower (Tischföne) und beispielsweise Teichpumpen 2 Jahre Garantie geben.
Das Tierfutter hingegen hat eine begrenzte - meist 6 monatige Haltbarkeit.
Muss da differenziert werden oder reicht es einfach pauschal die Gewährleistung anzuzeigen ?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie: Auch für Tischföne oder Teichpumpen müssen Sie nicht automatisch eine zweijährige Garantie geben. Das Gewährleistungslabel informiert lediglich über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
Auch die kürzere Haltbarkeit von Tierfutter ändert daran nichts. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum von beispielsweise sechs Monaten verkürzt nicht die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ob bei einem Lebensmittel tatsächlich ein Mangel vorliegt, ist eine andere Frage und hängt unter anderem von der vereinbarten bzw. zu erwartenden Beschaffenheit und Haltbarkeit ab.
Das zusätzliche Garantielabel wäre nur bei solchen Produkten erforderlich, für die eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt besteht.
Wir betreiben einen ebay-shop und bekommen öfters einmal die Frage, wie es mit Garantie oder Gewährleistung aussieht. Eine Einbindung in den AGB über die Fristen ist erfolgt. Das Label an sich wäre auch kein Problem, aber ich habe dann keine Lust, mich nach 18 Monaten mit den Käufern rumzuärgern, wenn nach unseren AGB die 12 Monate gelten, aber im Label ja 24 Monate stehen.
Kann man das Label ggf. auf 12 Monate ändern?
MfG A. Koch
Das Label berücksichtigt diesen Fall ausdrücklich: Es weist darauf hin, dass für Gebrauchtwaren ein kürzerer Zeitraum von mindestens einem Jahr gelten kann.
Das Label darf daher nicht auf 12 Monate geändert werden.
Es begründet aber keine neue zweijährige Garantie und überträgt auch keine Herstellergarantie auf den Reseller. Das Label informiert lediglich über das ohnehin bestehende gesetzliche Gewährleistungsrecht gegenüber dem Verkäufer. Für gebrauchte Waren gelten dabei weiterhin die besonderen gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
Die sollten mal selbst Arbeiten, dann kommt man nicht auf dumme Ideen weil man dann keine Zeit hat für diesen Irrsinn. Bin schon gespannt wann die neue Verpackungsverodnung statt in die Tonne getreten zu werden noch komplizerter wird.
Und nun das Problem der Labelgröße. Wo leben wir den? Sind alle Menschen unmündig? Was soll noch alles im Shop angezeigt werden???? z.B. Vorsicht.... Socken können bei zu langen Gebrauch zu stinken beginnen und zu langes tragen kann gesundheitsschädlich sein!?!?!?!?
Alternativ kann sie als entsprechend bezeichnete Bilddatei im Anhang mitgesendet werden. In diesem Fall sollte in der E-Mail ausdrücklich auf den Anhang hingewiesen werden.
Eine bloße Verlinkung empfehlen wir dagegen nicht.