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Kündigungs- und Widerrufsbutton

Widerrufsbutton: Bereits vorhandene Lösungen für Shopsysteme

Widerrufsbutton: Bereits vorhandene Lösungen für Shopsysteme
8 min
Beitrag vom: 16.02.2026

Der zukünftige Widerrufsbutton stellt viele Shop-Betreiber vor technische Umsetzungsprobleme. Wir zeigen, welche aktuellen Lösungen für gängige Shopsysteme bereits existieren und bewerten die Rechtskonformität.

Gesetzliche Vorgaben für den Widerrufsbutton

Die Pflicht zur Vorhaltung einer elektronischen Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) tritt zum 19.06.2026 in Kraft und gilt für alle Präsenzen

  • mit Online-Bestell- oder Buchungsfunktion,
  • auf denen (auch) vom Verbraucherwiderrufsrecht umfasste Waren, Dienstleistungen und/oder digitale Inhalte angeboten werden

Der Widerrufsbutton ist damit nicht nur auf Handelsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy und Co., sondern auch und vor allen in eigenen Online-Shops vorzuhalten.

Technisch und gestalterisch muss im Online-Shop Folgendes sichergestellt sein:

  • 1. Es muss an zentraler Stelle des Shops, idealerweise im Footer, eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ oder einem gleichbedeutenden Titel vorgehalten werden
  • 2. Bei Klick muss diese Schaltfläche auf ein elektronisches Formular führen, in dem der Verbraucher seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags (etwa Bestellnummer) und seine Mailadresse eintragen kann. Ein zusätzliches Freitextfeld ist zu empfehlen, um dem Verbraucher eine Konkretisierung seines Widerrufs oder einen Teilwiderruf zu ermöglichen. Die Zugänglichkeit des Formulars darf nicht von einem Login in ein Kundenkonto abhängig gemacht werden.
  • 3. Das Formular muss über eine Schaltfläche mit dem Titel „Widerruf bestätigen“ oder einer gleichbedeutenden Formulierung versandt und an den Händler übermittelt werden können
  • 4. Nach der Übermittlung muss der Händler per E-Mail unverzüglich eine Eingangsbestätigung an den Verbraucher senden, die den Inhalt der Formular-Widerrufserklärung und Datum und Uhrzeit des Eingangs wiedergibt
  • 5. Die Widerrufsfunktion ist generell und unabhängig von individuellen Widerrufsfristen vorzuhalten. Ihre Nutzung führt gerade nicht zu einer automatischen Bestätigung des konkreten Widerrufs. Auf eine über die neue Funktion übermittelte Widerrufserklärung hin muss der Händler die Wirksamkeit des Widerrufs (Fristen, Ausschlussgründe, Identifizierbarkeit des Verbrauchers) individuell prüfen und die Erklärung durch Stattgabe oder Ablehnung des Widerrufs weiterbearbeiten.

Die Implementierung des Widerrufsbuttons geht auch mit einer zwingenden Anpassung von Rechtstexten einher.

Wir werden Mandanten rechtzeitig passende Updates zur Verfügung stellen.

Lösungen von und für Shopsysteme

In technischer Hinsicht handelt es sich bei dem neuen Widerrufsbutton um ein per Schaltfläche verlinktes elektronisches Kontaktformular mit vorgegebenen Datenfeldern, dessen Absendung eine automatische Eingangsbestätigung (nicht: Bestätigung des Widerrufs!) auslösen muss.

Abhängig vom Shopsystem sehen sich Händler allerdings mit Schwierigkeiten bei der Programmierung bzw. Kodierung konfrontiert.

Aus diesem Grund sehen sich nicht nur Shopsysteme selbst, sondern auch Drittanbieter in App- oder Plugin-Stores für diese Systeme berufen, Händlern pragmatische Lösungen anzubieten.

Wir zeigen nachfolgend, welche Lösungen derzeit (Stand 02/2026) bereits existieren, und bewerten diese hinsichtlich ihrer Anforderungskonformität.

1

Shopify

1. EU Widerrufs-Button

Für Shopify wird mit dem „EU Widerrufs-Button“ eine kostenlose Integration durch einen App-Entwickler angeboten:

Widerrufsbutton Shopify

Die Lösung implementiert einen Button, der auf ein Widerrufsformular führt, dessen Absendung eine automatische Mailbestätigung triggert.

Wenn auch das eigentliche Widerrufsformular rechtlich korrekt ausgestaltet ist, müssen Händler für die rechtskonforme Lösung der Nutzung noch händische Anpassungen vornehmen:

Einerseits ist nämlich die implementierte Schaltfläche mit „Vertrag widerruf“ anstatt „Vertrag widerrufen“ falsch bezeichnet:

Widerrufsbutton Shopify 2

Andererseits ist die Original-Vorlage für die Eingangsbestätigung hoch problematisch, weil sie nicht nur den Eingang der Widerrufserklärung unter Wiedergabe ihres konkreten Inhalts, sondern faktisch bereits einen wirksamen Widerruf bestätigt:

Widerrufsbutton Shopify 3

Dies soll aber gerade nicht geschehen. Immerhin muss der Händler Gelegenheit erhalten, die elektronisch abgegebene Widerrufserklärung auf Wirksamkeit zu überprüfen. Bestätigt werden soll und muss nur deren Eingang.

Im aktuellen Zustand muss die Bestätigung also manuell angepasst werden. Diese Möglichkeit bietet die App allerdings an.

2. Widerruf Manager

Eine weitere App-Lösung auf Shopify wird mit dem „Widerruf Manager“ angeboten:

Widerruf Shopify B

Als Button integrierbar, führt die Lösung zu einem elektronischen Formular, das sich händisch ausfüllen und übermitteln lässt.

Als besondere Eigenschaft ist die Anbindung an die Bestellverwaltung hervorzuheben, die auf Basis der elektronischen Widerrufsbelehrung den Status einer Shopify-Bestellung automatisch aktualisiert und den Widerrufseingang vermerkt.

Problematisch sind allerdings bestimmte Bestätigungselemente.

So triggert die Absendung des Formulars einen Bestätigungshinweis, der nicht nur eine Eingangs-, sondern faktisch eine Widerrufsbestätigung verspricht:

Shopify 3

Für die Rechtskonformität der Funktion ebenfalls bedenklich ist, dass der Anbieter verschiedene Pläne für die App zur Auswahl stellt. Im kostenlosen Plan soll die Lösung nur maximal 5 Widerrufserklärungen pro Monat ermöglichen. Unklar ist, was passiert, wenn dieses Limit erreicht ist. Würde die Widerrufsfunktion dann nicht mehr angezeigt oder ließe sich nicht mehr bedienen, wäre dies als Verstoß des Händlers gegen die Widerrufsbuttonpflicht zu werten.

Um dies zu vermeiden, ist bei dieser Lösung faktisch die Auswahl eines kostenpflichtigen Plans erforderlich.

Wordpress

Drittanbieter-Plugins für die Implementierung des Widerrufsbuttons stehen für Wordpress/WooCommerce im Plugin-Store derzeit noch nicht zur Verfügung.

Wordpress selbst sagt aber zu, vor dem 19.06.2026 eine entsprechende Funktion nativ bereitzustellen.

Shopware

1. Native Intregration

Shopware plant, in Shopware 6 eine native Widerrufsfunktion auszurollen, die voraussichtlich bis Mai 2026 verfügbar sein soll:

Shopware

2. Widerrufs-Button

Unabhängig von systemeigenen Bemühungen wird eine Widerrufsbutton-Lösung im Shopware Store auch von Drittanbietern angeboten.

Eine Lösung ist die Erweiterung „Widerrufs-Button – Rechtssicherer Widerruf direkt im Kundenkonto“:

Shopware 2

Die Lösung ist aber aus mehreren Gründen nicht rechtskonform.

Einerseits entspricht die bereitgestellte Schaltfläche nicht den Anforderungen, weil sie ein bloßes Symbol anstelle der gesetzlich geforderten Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ darstellt:

Shopware 3

Andererseits führt ein Klick auf die Schaltfläche nicht zu einem elektronischen Widerrufsformular, sondern zu einem Login ins Kundenkonto. Die Erklärung des Widerrufs ist nur über den Kundenaccount möglich.

Dies verstößt aber eklatant gegen die gesetzlichen Anforderungen. Das elektronische Widerrufsformular muss stets verfügbar gehalten und darf gerade nicht von einer vorherigen Verifizierung durch Login abhängig gemacht werden.

3. Widerrufsbutton & Online-Widerrufsformular

Eine weitere verfügbare Lösung ist die Extension „Widerrufsbutton & Online-Widerrufsformular nach EU-Richtlinie 2023/2673“:

Shopware 4

Die Lösung stellt eine korrekt bezeichnete Widerrufsschaltfläche bereit, die auf ein elektronisches Formular führt, dessen Absendung eine Eingangsbestätigung auslöst.

Allerdings werden im scheinbar nicht händisch anpassbaren Widerrufsformular als Pflichtangaben Adressdaten des Erklärenden abgefragt, die nach gesetzlicher Vorgabe nicht zwingend gefordert werden dürfen:

Shopware 5

Damit ist das über die Lösung integrierte elektronische Widerrufsformular wegen zu extensiver Datenabfrage nicht anforderungskonform.

JTL

1. Native Integration im März 2026

JTL kündigt an, Shopbetreibern durch ein Systemupdate im März 2026 mit einer neuen Version 5.7 eine native gesetzeskonforme Widerrufsfunktion zur Verfügung zu stellen.

2. Widerrufsbutton JTL-Shop 5

Im JTL Extension-Store wird davon unabhängig bereits jetzt ein kostenpflichtiges Drittanbieter-Plugin angeboten:

JTL

Laut Entwickler soll das Plugin eine frei bezeichenbare Widerrufsschaltfläche integrieren, die auf ein absendbares Widerrufsformular mit den gesetzlich geforderten Datenfeldern führt.

Der Plugin-Anbieter äußert sich allerdings nicht zu der ebenfalls zwingend erforderlichen elektronischen Eingangsbestätigung, die auf die Absendung der elektronischen Widerrufserklärung hin per E-Mail versandt werden muss.

So ist fraglich, ob diese Extension nach Absendung einer elektronischen Widerrufserklärung auch eine automatische Eingangsbestätigung auslöst oder ob der Händler gehalten wäre, diese manuell nach Übermittlung der Widerrufserklärung an ihn zu versenden. Letzteres müsste unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen.

Gambio

Für Gambio scheinen derzeit noch keine extern entwickelten Module für die Integration der Widerrufsfunktion verfügbar zu sein.

Gambio selbst sagt aber zu, Shop-Betreibern rechtzeitig eine native Funktionalität bereitzustellen.

Jimdo

Bezüglich Jimdo ist nicht bekannt, ob eine systemseitige Widerrufsfunktion angeboten werden wird. Tools, die eine Integration ermöglichen, sind nicht derzeit nicht erhältllich.

Wix

Für Wix ist derzeit weder die Planung einer nativen Widerrufsfunktion bekannt, noch sind im Wix-Appstore Drittanbieterlösungen dafür erhältlich.

Systemunabhängige Lösung

Eine shopsystemunabhängige Lösung, die per bereitgestelltem HTML-Code in jede Form von Shopsystem soll integriert werden können, wird über die Website „widerrufsbutton.info“ angeboten.

Bei der Lösung handelt es sich allerdings nicht um eine solche, die die in die eigene Shop-Infrastruktur integriert wird.

Es handelt sich vielmehr nur um einen HTML-codierten Link, der auf ein extern gehostetes Widerrufsformular führt.

Daten des Widerrufenden werden originär an den Anbieter der Lösung übermittelt, der dann den Händler per E-Mail informiert.

Diese Lösung ist einerseits datenschutzrechtlich problematisch, weil personenbezogene Kundendaten von einem Intermediär erhoben und gespeichert werden. Ob dies datenschutzrechtlich über berechtigte Interessen gemäß Ar.t 6 Abs. 1 lit . f DSGVO aber gerechtfertigt werden kann, ist bereits deshalb fraglich, weil es mit der nativen Integration der Widerrufsfunktion im eigenen Webspace eine deutlich datensparsamere Alternative gibt, die ohne die Erhebung und Speicherung von Widerrufsinformationen durch einen unbeteiligten Dritten auskommt.

Selbst, wenn man dies im Zweifel noch für zulässig erachten wollte, wäre immerhin ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter zu schließen. Ein solcher scheint aber nicht angeboten zu werden.

Ferner setzt die Lösung auch die automatische Eingangsbestätigung nicht um. Vielmehr wäre der Händler gehalten, nach einer Anbieterbenachrichtigung über die Nutzung der Widerrufsfunktion eine Mail-Eingangsbestätigung händisch unverzüglich zu versenden.

Schließlich entspricht auch das bereitgestellte Widerrufsformular nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil die Eingabe der Mailadresse optional ausgestaltet ist:

Widerruf 2

Die Eingabe der Mailadresse im Widerrufsformular muss aber zwingend ein Pflichtfeld sein, um einerseits den Widerrufenden auf Händlerseite eindeutig identifizieren zu können und andererseits über einen Kontaktweg für die notwendige Eingangsbestätigung und Folgekommunikation zu verfügen.

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