Bestellen Sie uns als Ihren EU-Vertreter für den Datenschutz
Wer ohne Niederlassung in der EU Daten von EU-Betroffenen verarbeitet, benötigt gemäß Art. 27 DSGVO grundsätzlich einen Vertreter in der Union. Mandanten aus Drittländern stellen wir diesen Service ab sofort zu attraktiven Konditionen bereit.
Pflicht zur Bestellung eines EU-Vertreters nach DSGVO
Unternehmen, die ohne Niederlassung in der EU ihre Markttätigkeiten so auf die Europäische Union ausrichten, dass sie regelmäßig personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, benötigen nach Art. 27 DSGVO einen EU-Vertreter.
Ziel dieser Regelung ist es, die Verarbeitungstätigkeiten aus einem Drittland heraus in der EU überprüfbar zu machen und die effektive Durchsetzung von EU-Datenschutzrechten zu erleichtern, indem Betroffenen und EU-Aufsichtsbehörden mit dem EU-Vertreter ein innergemeinschaftlicher Ansprechpartner zur Verfügung gestellt wird.
In diesem Sinne ist der EU-Vertreter verpflichtet, für den Vertretenen als Anlaufstelle für sämtliche Datenschutzanliegen aus der EU zur Verfügung zu stehen und entsprechende Korrespondenz entgegen zu nehmen, weiterzuleiten und ggf. auch bei der Bearbeitung zu unterstützen.
Sofern das Drittlandsunternehmen 250 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt oder personenbezogene Daten nicht nur gelegentlich verarbeitet, muss der EU-Vertreter zusätzlich bei der Führung des nach Art. 30 DSGVO erforderlichen „Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten“ unterstützen.
Weitere rechtliche Hintergründe zu der EU-Vertreter-Pflicht und zu den Konsequenzen der Nichtbeachtung zeigen wir in diesem Beitrag auf.
IT-Recht Kanzlei als Ihre EU-Vertretung
Für Mandanten aus Nicht-EU-Ländern (etwa der Schweiz, Liechtenstein oder UK) ohne Niederlassung in der EU bieten wir ab sofort einen EU-Vertreter-Service an.
Im Rahmen dieses Service stellt sich die IT-Recht Kanzlei als Ihr EU-Vertreter zur Verfügung und ermöglicht Ihnen die rechtskonforme Umsetzung der Bestellungspflicht aus Art. 27 DSGVO.
Im Rahmen des Service sind folgende Leistungen enthalten:
- Urkundliche Bestellung der IT-Recht Kanzlei als Ihre EU-Vertretung
- Benennung der IT-Recht Kanzlei in Ihren Datenschutzerklärungen
- Funktion als zusätzliche Anlaufstelle für Betroffene und Behörden
- Unverzügliche Weiterleitung eingehender Korrespondenz an Sie
- Bereitstellung eines konfigurierbaren Verarbeitungsverzeichnisses
- Zurverfügungstellung des Verarbeitungsverzeichnisses auf behördliche Anfrage
Buchung und Vertragsschluss
Schutzpaket-Mandanten können den EU-Vertreter-Service zum attraktiven Preis von nur 19,90€ zzgl. USt. im Monat ab sofort hier buchen.
Nach Eingang der Buchungsanfrage müssen aufgrund rechtlicher Sorgfaltspflichten zunächst die Mandanteneigenschaft und die Eignung überprüft werden. Bei positivem Ergebnis wird eine Bestellurkunde zur Unterzeichnung versandt, deren Rückübermittlung in signierter Form das Vertreterverhältnis wirksam werden lässt.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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