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Neue gesetzliche Entwicklungen

Die Darstellung der neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels in der Praxis

Die Darstellung der neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels in der Praxis
12 min 6
Beitrag vom: 09.02.2026

Ab dem 27.09.2026 müssen die meisten Händler neue Labels darstellen. Während nun klar ist, wie diese auszusehen haben, wirft die Einbindung der neuen Labels in der Praxis große Fragen auf.

Worum geht es?

Das Jahr 2026 hält zahlreiche neue Anforderungen für den Ecommerce bereit.

Mit eine der größten ist davon gewiss die ab dem 27.09.2026 geltende Verpflichtung für nahezu alle Online-Händler, (nämlich diejenigen, die Verträge mit Verbrauchern schließen) immer ein Label für die gesetzliche Gewährleistung und für den Fall, dass auch eine Haltbarkeitsgarantie versprochen wird, zudem ein weiteres Label für die Garantie darzustellen.

Was es mit den neuen Labels auf sich hat, dazu informieren wir Sie in diesem Beitrag.

Wie das Gewährleistungs-Label in deutscher Sprache auszusehen hat, zeigen wir Ihnen in dieser News.

Da Online-Händler die neuen Labels spätestens ab dem 27.09.2026 eigenverantwortlich in Ihren Shops darstellen müssen, um Abmahnungen und weiteren Ärger zu vermeiden, stellen sich bei diesen im Moment zahlreiche Fragen zum Thema der grafischen Einbindung.

Die drängendste Fragen sind dabei nach unseren Erfahrungen aus der Praxis derzeit:

- Was genau muss auf den Labels enthalten sein?

- Wo bekomme ich das bzw. die Label „her“?

- Wie muss ich die Labels grafisch darstellen (Inhalt, Farbe, Größe)?

Aus diesem Grund möchten wir – exklusiv für unsere Update-Service-Mandanten –eine „best-practice“-Empfehlung zur grafischen Darstellung der neuen Labels im eigenen Onlineshop aussprechen, damit sich Händler rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen können.

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Inhalt der Labels: Eines macht Problem, das andere nicht

Zunächst muss bezüglich der Anforderungen nach der Art des Labels unterschieden werden.

Während das Gewährleistungs-Label in seiner „Handhabung“ unproblematisch ist, sieht es diesbezüglich beim Garantie-Label da leider anders aus.

Konkret bedeutet die für die Praxis:

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Wo bekomme ich die Labels denn nun her?

Viele Händler stellen sich bereits heute die Frage, wie bzw. wo sie denn an die zumindest in weiten Teilen inhaltlich zwingend vorgegebenen Labels bzw. taugliche Gestaltungsvorlagen herankommen können.

„Soll ich einen eigenen Grafikdesigner ransetzen oder kann ich die neuen Labels auch einfach herunterladen und via „copy & paste“ bei mir einfügen?“ Fragestellungen wie diese dürften derzeit viele Händler umtreiben.

Auch hierbei gilt wieder: Es kommt darauf an!

1. Gewährleistungs-Label

Fangen wir mit dem „pflegeleichten“ Gewährleistungs-Label an:

Da dieses, wie wir nun wissen, statisch ist, kann es letztlich via „copy & paste“ übernommen werden.

Die Durchführungsverordnung liefert in ihrem Anhang I eine qualitativ zumindest halbwegs brauchbare Darstellung des Gewährleistungslabels.

Sie können die Grafidatei mit dem Gewährleistungs-Label aus der Verordnung in deutscher Sprache als PNG-Datei von unserer Webseite herunterladen (Rechtsklick auf den Link – dann Ziel bzw. Grafik speichern unter wählen).

Benötigen Sie das Label in weiteren Sprachfassungen, können Sie auf der Seite der EU im Auswahlfeld oben zwischen den einzelnen Sprachfassungen der Verordnung umschalten und können dann jeweils in Anhang I auf das Label in der jeweiligen Sprachfassung zugreifen.

2. Garantie-Label

Ganz anders (leider) beim Garantie-Label:

Zwar wird auch das Garantie-Label in der Durchführungsverordnung in deren Anhang II in voller Pracht dargestellt.

Da dieses Label vom Händler jedoch zwingend zu individualisieren ist (siehe oben), hilft die „Dummy-Vorlage“ nicht weiter, da diese an drei Stellen zu „retuschieren“ wäre, worunter die Qualität stark leiden dürfte.

„Copy & paste“ aus der Verordnung ist beim Garantie-Label daher eher keine Lösung.

Vielmehr benötigen die Händler hier eine konfigurierbare Vorlage, in welcher die Angaben zum Hersteller, zur Produktkennung und zur Garantiedauer editierbar sind und danach ein individualisiertes, fertiges Label zum Download angeboten wird.

Derzeit mehren sich Hinweise, dass die EU-Kommission den Händlern ein Online-Tool zur Verfügung stellen wird, mittels dessen es möglich sein soll, die Labels entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu erzeugen.

Eine solche Möglichkeit erscheint jedenfalls in Bezug auf das „komplizierte“ Garantie-Label dringend geboten, um die Händlerschaft nicht im Regen stehen zu lassen.

Vermutlich wird dieses Tool, wenn es denn kommt, dann auch eine qualitativ hochwertige Erzeugung des Gewährleistungs-Labels ermöglichen, so dass dieses auch bei hohen Auflösungen anständig dargestellt wird.

Das Tool wird für das 2. Quartal 2026 erwartet.

Bevor also für teures Geld Grafiker oder Webdesigner in Sachen „Labelerzeugung“ eingeschaltet werden, könnte es sich lohnen, auf dieses Tool der EU zu warten. Es bleibt wenigstens zu hoffen, dass damit ein vernünftiges Handling beider Labels ermöglicht wird.

Wie bereits oben ausgeführt, dürften zudem manche größeren Hersteller, die eine Herstellergarantie einräumen, die jeweils relevanten Garantielabels künftig ihren Händlern auch „fertig individualisiert“ zum bereit stellen (etwa als Download im Händlerportal).

Was muss ich in Sachen grafischer Darstellung beachten?

Auch wenn die „Beschaffung“ der neuen Labels künftig aus den genannten Gründen kein Problem mehr darstellen dürfte, brennen den Händlern weitere Fragen betreffend die korrekte grafische Darstellung der Labels unter den Fingern:

  • „Muss ich das Label in der farbigen Version darstellen oder reicht auch die Version in schwarz-weiß?“
  • „Wie groß muss das Label mindestens sein?“
  • „Kann ich das Label auch als Vorschau oder geschachtelt darstellen?

Fragen wie diese erreichen uns derzeit zuhauf.

Worauf Sie als Händler ab dem 27.09.2026 dahingehend besonders achten müssen, lesen Sie nachfolgend:

Die erste Weichenstellung: Farbig oder Schwarz-Weiß

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Gibt es eine Mindestgröße?

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Kann ich die Labels auch (nur) geschachtelt darstellen?

Aus dem Bereich der Energieeffizienzkennzeichnung ist vielen Händlern die optische elegantere, weil deutlich platzsparende geschachtelte Darstellung des Effizienzlabels bekannt.

Doch dürfen Händler auch für die Gewährleistungs- und Garantielabels eine solche geschachtelte Darstellung nutzen?

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Fazit

Die neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels sind (wieder einmal) ein Paradebeispiel für die heftig überbordende Brüssel-Bürokratie.

Nicht genug, dass bereits deren Nutzen mehr als fraglich ist, da der Verbraucher mit immer noch mehr Informationen geradezu überschüttet wird und in aller Regel schon Gewährleistung und Garantie nicht wird sauber auseinanderhalten können.

Darüber hinaus lässt die EU-Kommission zumindest derzeit Händler ziemlich im Regen stehen, was die Beschaffung der Labeldateien in guter Qualität betrifft. Ab dem zweiten Quartal sollte diesem Problem jedoch Abhilfe geschaffen werden. Wir informieren, sobald das neue Tool zur Labelerzeugung bereitsteht.

Während das Gewährleistungs-Label leicht zu handeln ist, wird das Garantie-Label in der Praxis vielen Händlern Kopfzerbrechen bereiten, da dieses individuell an das jeweilige Produkt anzupassen ist. In der Praxis ein leider ein ganz erheblicher Aufwand.

Bis zum 27.09.2026 ist für die Online-Händler also noch viel zu tun…

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Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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6 Kommentare

M
Michaela
auch als Anhang in der Bestellbestätigung
Muss das Gewährleistungslabel ebenfalls als Anhang in der Bestellbestätigungsmail beigefügt werden?
E
Elena
Überfordert
Langsam wird es lächerlich und es macht auch keinen Spaß mehr. Fast täglich wird man mit so einem "quatsch" konfrontiert.
Ich schließe mich Chris K an und werde wohl auch bald Bürgergeldempfänger :-(
C
Chris K
und wo muss das angezeigt werden
Hallo
wir haben einen Shop für Lebensmittel, muss das da auch angezeigt werden und v.a. wo? Reicht das erst im Checkout oder muss es bspw. im Footer angezeigt werden oder bei jedem einzelnen Artikel??
die spinnen doch einfach nur noch. langsam überlegt man sich ob man nicht einfach den Laden dicht macht und Bürgergeld bezieht...macht echt keinen Spass mehr Widerrufsbutton etc.
F
Flo
So wie ich es verstanden habe….
…gehört es tatsächlich in unmittelbare Nähe JEDEN einzelnen Artikels und das in Mindestgröße A4. Wie das umgesetzt werden soll und vor allem, wie das auf die Käufer optisch wirkt, ist mir schleierhaft. Die fühlen sich langsam völlig verschreckt von dem ganzen nebensächlichen Gedöns und kaufen lieber weiter bei Temu. Merkt Brüssel das nicht und wacht endlich mal auf!!!!
U
Ute Fenske
Sachbearbeiter
Hallo, genau,
wo genau gehört das Gewährleistungslabel denn nun hin ?
Ich hoffe nicht an jeden einzelnen Artikel, sondern global, so wie zB die AGB auch.
Gruß UF
c
Cf
Stichtag oder Übergang?
Hallo, Sie schreiben, dass die Label spätestens ab dem 27.09.2026 bereitgestellt werden müssen.
Bedeutet spätestens, dass wir die Label auch schon früher bereitstellen dürfen?
Der Aufwand ist ja doch enorm und es muss ja auch alles getestet werden, daher würden wir diese, wenn möglich, irgendwann im Sommer schon einbinden. Oder ist das ein Problem?
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