Hauptnavigation überspringen
Gewährleistungs- und Garantielabel

Die Darstellung der neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels in der Praxis

Die Darstellung der neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels in der Praxis
12 min 11
Beitrag vom: 09.02.2026
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: „Neue EU-Labels: Mit unseren neuen Tools schnell zum richtigen Label“

Ab dem 27.09.2026 müssen die meisten Händler neue Labels darstellen. Während nun klar ist, wie diese auszusehen haben, wirft die Einbindung der neuen Labels in der Praxis große Fragen auf.

Worum geht es?

Das Jahr 2026 hält zahlreiche neue Anforderungen für den Ecommerce bereit.

Mit eine der größten ist davon gewiss die ab dem 27.09.2026 geltende Verpflichtung für nahezu alle Online-Händler, (nämlich diejenigen, die Verträge mit Verbrauchern schließen) immer ein Label für die gesetzliche Gewährleistung und für den Fall, dass auch eine Haltbarkeitsgarantie versprochen wird, zudem ein weiteres Label für die Garantie darzustellen.

Was es mit den neuen Labels auf sich hat, dazu informieren wir Sie in diesem Beitrag.

Wie das Gewährleistungs-Label in deutscher Sprache auszusehen hat, zeigen wir Ihnen in dieser News.

Da Online-Händler die neuen Labels spätestens ab dem 27.09.2026 eigenverantwortlich in Ihren Shops darstellen müssen, um Abmahnungen und weiteren Ärger zu vermeiden, stellen sich bei diesen im Moment zahlreiche Fragen zum Thema der grafischen Einbindung.

Die drängendste Fragen sind dabei nach unseren Erfahrungen aus der Praxis derzeit:

- Was genau muss auf den Labels enthalten sein?

- Wo bekomme ich das bzw. die Label „her“?

- Wie muss ich die Labels grafisch darstellen (Inhalt, Farbe, Größe)?

Aus diesem Grund möchten wir – exklusiv für unsere Update-Service-Mandanten –eine „best-practice“-Empfehlung zur grafischen Darstellung der neuen Labels im eigenen Onlineshop aussprechen, damit sich Händler rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen können.

Banner Unlimited Paket

Inhalt der Labels: Eines macht Problem, das andere nicht

Zunächst muss bezüglich der Anforderungen nach der Art des Labels unterschieden werden.

Während das Gewährleistungs-Label in seiner „Handhabung“ unproblematisch ist, sieht es diesbezüglich beim Garantie-Label da leider anders aus.

Konkret bedeutet die für die Praxis:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Wo bekomme ich die Labels denn nun her?

Viele Händler stellen sich bereits heute die Frage, wie bzw. wo sie denn an die zumindest in weiten Teilen inhaltlich zwingend vorgegebenen Labels bzw. taugliche Gestaltungsvorlagen herankommen können.

„Soll ich einen eigenen Grafikdesigner ransetzen oder kann ich die neuen Labels auch einfach herunterladen und via „copy & paste“ bei mir einfügen?“ Fragestellungen wie diese dürften derzeit viele Händler umtreiben.

Auch hierbei gilt wieder: Es kommt darauf an!

1. Gewährleistungs-Label

Fangen wir mit dem „pflegeleichten“ Gewährleistungs-Label an:

Da dieses, wie wir nun wissen, statisch ist, kann es letztlich via „copy & paste“ übernommen werden.

Die Durchführungsverordnung liefert in ihrem Anhang I eine qualitativ zumindest halbwegs brauchbare Darstellung des Gewährleistungslabels.

Sie können die Grafidatei mit dem Gewährleistungs-Label aus der Verordnung in deutscher Sprache als PNG-Datei von unserer Webseite herunterladen (Rechtsklick auf den Link – dann Ziel bzw. Grafik speichern unter wählen).

Benötigen Sie das Label in weiteren Sprachfassungen, können Sie auf der Seite der EU im Auswahlfeld oben zwischen den einzelnen Sprachfassungen der Verordnung umschalten und können dann jeweils in Anhang I auf das Label in der jeweiligen Sprachfassung zugreifen.

2. Garantie-Label

Ganz anders (leider) beim Garantie-Label:

Zwar wird auch das Garantie-Label in der Durchführungsverordnung in deren Anhang II in voller Pracht dargestellt.

Da dieses Label vom Händler jedoch zwingend zu individualisieren ist (siehe oben), hilft die „Dummy-Vorlage“ nicht weiter, da diese an drei Stellen zu „retuschieren“ wäre, worunter die Qualität stark leiden dürfte.

„Copy & paste“ aus der Verordnung ist beim Garantie-Label daher eher keine Lösung.

Vielmehr benötigen die Händler hier eine konfigurierbare Vorlage, in welcher die Angaben zum Hersteller, zur Produktkennung und zur Garantiedauer editierbar sind und danach ein individualisiertes, fertiges Label zum Download angeboten wird.

Derzeit mehren sich Hinweise, dass die EU-Kommission den Händlern ein Online-Tool zur Verfügung stellen wird, mittels dessen es möglich sein soll, die Labels entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu erzeugen.

Eine solche Möglichkeit erscheint jedenfalls in Bezug auf das „komplizierte“ Garantie-Label dringend geboten, um die Händlerschaft nicht im Regen stehen zu lassen.

Vermutlich wird dieses Tool, wenn es denn kommt, dann auch eine qualitativ hochwertige Erzeugung des Gewährleistungs-Labels ermöglichen, so dass dieses auch bei hohen Auflösungen anständig dargestellt wird.

Das Tool wird für das 2. Quartal 2026 erwartet.

Bevor also für teures Geld Grafiker oder Webdesigner in Sachen „Labelerzeugung“ eingeschaltet werden, könnte es sich lohnen, auf dieses Tool der EU zu warten. Es bleibt wenigstens zu hoffen, dass damit ein vernünftiges Handling beider Labels ermöglicht wird.

Wie bereits oben ausgeführt, dürften zudem manche größeren Hersteller, die eine Herstellergarantie einräumen, die jeweils relevanten Garantielabels künftig ihren Händlern auch „fertig individualisiert“ zum bereit stellen (etwa als Download im Händlerportal).

Was muss ich in Sachen grafischer Darstellung beachten?

Auch wenn die „Beschaffung“ der neuen Labels künftig aus den genannten Gründen kein Problem mehr darstellen dürfte, brennen den Händlern weitere Fragen betreffend die korrekte grafische Darstellung der Labels unter den Fingern:

  • „Muss ich das Label in der farbigen Version darstellen oder reicht auch die Version in schwarz-weiß?“
  • „Wie groß muss das Label mindestens sein?“
  • „Kann ich das Label auch als Vorschau oder geschachtelt darstellen?

Fragen wie diese erreichen uns derzeit zuhauf.

Worauf Sie als Händler ab dem 27.09.2026 dahingehend besonders achten müssen, lesen Sie nachfolgend:

Die erste Weichenstellung: Farbig oder Schwarz-Weiß

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Gibt es eine Mindestgröße?

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Kann ich die Labels auch (nur) geschachtelt darstellen?

Aus dem Bereich der Energieeffizienzkennzeichnung ist vielen Händlern die optische elegantere, weil deutlich platzsparende geschachtelte Darstellung des Effizienzlabels bekannt.

Doch dürfen Händler auch für die Gewährleistungs- und Garantielabels eine solche geschachtelte Darstellung nutzen?

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Fazit

Die neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels sind (wieder einmal) ein Paradebeispiel für die heftig überbordende Brüssel-Bürokratie.

Nicht genug, dass bereits deren Nutzen mehr als fraglich ist, da der Verbraucher mit immer noch mehr Informationen geradezu überschüttet wird und in aller Regel schon Gewährleistung und Garantie nicht wird sauber auseinanderhalten können.

Darüber hinaus lässt die EU-Kommission zumindest derzeit Händler ziemlich im Regen stehen, was die Beschaffung der Labeldateien in guter Qualität betrifft. Ab dem zweiten Quartal sollte diesem Problem jedoch Abhilfe geschaffen werden. Wir informieren, sobald das neue Tool zur Labelerzeugung bereitsteht.

Während das Gewährleistungs-Label leicht zu handeln ist, wird das Garantie-Label in der Praxis vielen Händlern Kopfzerbrechen bereiten, da dieses individuell an das jeweilige Produkt anzupassen ist. In der Praxis ein leider ein ganz erheblicher Aufwand.

Bis zum 27.09.2026 ist für die Online-Händler also noch viel zu tun…

Wussten Sie bereits, dass die IT-Recht Kanzlei Ihnen nicht nur professionelle und abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung stellen kann, sondern auch eine anwaltliche Intensivprüfung nach über 120 Prüfkriterien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht Ihrer Verkaufspräsenz für Sie vornehmen kann?

Fühlen Sie sich hinsichtlich der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Verkaufspräsenz, etwa aufgrund ständig neuer gesetzlicher Anforderungen unsicher und wünschen eine Kontrolle durch einen spezialisierten Rechtsanwalt?

Dann ist unser Unlimited-Paket die richtige Lösung für Sie! Dieses beinhaltet nicht nur abmahnsichere Rechtstexte für bis zu 70 Ihrer Internetpräsenzen, sondern darüber hinaus auch die anwaltliche Intensivprüfung einer deutschsprachigen Verkaufspräsenz.

So schaffen Sie maximale Rechtssicherheit für einen rechtlich sorgenfreien Onlinehandel. Wir sichern Sie ab!

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


11 Kommentare

C
Claudio Di Francesco
Unglaublich und immer lächerlicher.....
Temu, Ali und Co können hier treiben, was sie wollen, stellvertretend für die großen Chinesen werden die Händler hier im Zugriffsbereich der EU abgewatscht und gegängelt. Fast könnte man annehmen, dass die EU-Kommisare selbst Gesellschafter dieser Plattformen sind.
Tagtäglich läßt sich die EU Milliarden an Zöllen und Steuern entgehen, indem weiterhin keine großen Kontrollen darüber stattfinden, was Aliexpress, Temu und all die anderen hier ins Land schaffen (man könnte fast "Schmuggeln" dazu sagen), die Behörden unternehmen nichts dagegen. Im Gegenzug gängeln sie den ehrlichen, Steuern zahlenden Händler immer mehr, bis er dann das Feld räumt und die Geschäfte den Chinesen überläßt.
Alleine dieses Jahr schon mehrere dieser Neuerungen mitgemacht, wird irgendwann dann eben der Stecker gezogen, das einzige, was mich dann freut, ist, dass der Staat dann auch keine Steuern mehr dafür bekommen wird.
Ich frage mich nur, warum man sich das eigentlich gefallen lässt. Warum machen wir im Onlinehandel nicht mal einen Streik und leifern nichts aus, bzw. nur an Kunden ausserhalb der EU? Ja, die Chinesen würden sich freuen, aber dann gehen dem Staat auch in der Zeit die Steuern verloren und er wacht vielleicht mal auf und reisst das eine oder andere Chinapäckchen mal auf, um nachzusehen, was wirklich drin ist.
M
Michaela
auch als Anhang in der Bestellbestätigung
Muss das Gewährleistungslabel ebenfalls als Anhang in der Bestellbestätigungsmail beigefügt werden?
I
IT-Recht Kanzlei
Nachvertragliche Übermittlung
Ja, auch nach Vertragsschluss spielt die Gewährleistungsmitteilung noch eine Rolle.
Nach § 312f Abs. 2 BGB sind die gesetzlichen Pflichtinformationen dem Verbraucher nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Ab dem 27.09.2026 erfasst dies grundsätzlich auch die Gewährleistungsmitteilung.
Wer die Vorgaben vollständig rechtlich korrekt umsetzen möchte, sollte das Gewährleistungslabel daher zusätzlich mit der Vertragsbestätigung übermitteln, etwa als Grafik im Anhang der Bestellbestätigungsmail.
Davon zu unterscheiden ist die Anzeige vor Vertragsschluss. Hier halten wir eine bloße Aufnahme des Labels in die AGB nicht für ausreichend. Im Online-Shop empfehlen wir vielmehr die unmittelbare Darstellung der vollständigen farbigen Grafik, etwa zentral im Warenkorb oder Checkout.
Ausführlicher gehen wir auf die nachvertragliche Übermittlung in unseren FAQ ein:
https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-gewaehrleistunglabel-garantielabel.html
F
Falk
Ja, Laut IHK München
Ja, laut IHK München.
Das Label muss in hervorgehobener Weise platziert werden. Wie das geschehen soll lässt sowohl die Richtlinie als auch die Gesetzesbegründung offen. Am Ende werden die Gerichte über die ordnungsgemäße Platzierung entscheiden. Bis dahin gilt:
Im stationären Handel wird empfohlen, das Label für Gewährleistung gut sichtbar z.B. im Kassenbereich auszuhängen oder im Kassenraum aufzustellen. Das Label muss aber nicht an jeder Ware angebracht werden. Die Darstellung geht farbig oder schwarz/weiß.
Im Online-Handel könnte es ausreichend sein, das Label in die AGB zu integrieren, da auch sonst die Informationspflichten in den AGB erfüllt werden. Eine weitere Umsetzungsvariante wäre, das Label im Header der Webseite zu platzieren. Das Label ist immer farbig abzubilden.
Achtung: Im Onlinehandel muss das Label zusammen mit allen anderen gesetzlich zu erteilenden Informationen, dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per PDF-Datei) mit der Bestellbestätigung übermittelt werden. Wird das Label in die AGB integriert, ist darauf zu achten, dass auch die PDF-Datei farbig ist. Zusätzlich könnte das Label als separater Anhang in die Bestätigungs-E-Mail aufgenommen werden.
E
Elena
Überfordert
Langsam wird es lächerlich und es macht auch keinen Spaß mehr. Fast täglich wird man mit so einem "quatsch" konfrontiert.
Ich schließe mich Chris K an und werde wohl auch bald Bürgergeldempfänger :-(
C
Chris K
und wo muss das angezeigt werden
Hallo
wir haben einen Shop für Lebensmittel, muss das da auch angezeigt werden und v.a. wo? Reicht das erst im Checkout oder muss es bspw. im Footer angezeigt werden oder bei jedem einzelnen Artikel??
die spinnen doch einfach nur noch. langsam überlegt man sich ob man nicht einfach den Laden dicht macht und Bürgergeld bezieht...macht echt keinen Spass mehr Widerrufsbutton etc.
I
IT-Recht Kanzlei
Gewährleistungslabel
Das Gewährleistungslabel muss weder bei jedem einzelnen Lebensmittel noch im Format DIN A4 angezeigt werden.
Auch Lebensmittel fallen zwar grundsätzlich unter die neue Pflicht. Im Online-Shop kann die Gewährleistungsmitteilung aber zentral im Warenkorb oder Checkout eingebunden werden. Sie muss also nicht auf jeder Produktdetailseite erscheinen. Eine bloße Platzierung im Footer halten wir dagegen nicht für ausreichend.
Online muss das Label vollständig, farbig und in einer Größe dargestellt werden, in der es gut sichtbar und lesbar ist. Die Mindestgröße DIN A4 gilt nur außerhalb von Online-Benutzeroberflächen, etwa bei einem Aushang im stationären Handel.
Für Ihren Lebensmittel-Shop bietet sich daher eine zentrale Einbindung im Warenkorb oder Checkout an.
F
Flo
So wie ich es verstanden habe….
…gehört es tatsächlich in unmittelbare Nähe JEDEN einzelnen Artikels und das in Mindestgröße A4. Wie das umgesetzt werden soll und vor allem, wie das auf die Käufer optisch wirkt, ist mir schleierhaft. Die fühlen sich langsam völlig verschreckt von dem ganzen nebensächlichen Gedöns und kaufen lieber weiter bei Temu. Merkt Brüssel das nicht und wacht endlich mal auf!!!!
U
Ute Fenske
Sachbearbeiter
Hallo, genau,
wo genau gehört das Gewährleistungslabel denn nun hin ?
Ich hoffe nicht an jeden einzelnen Artikel, sondern global, so wie zB die AGB auch.
Gruß UF
c
Cf
Stichtag oder Übergang?
Hallo, Sie schreiben, dass die Label spätestens ab dem 27.09.2026 bereitgestellt werden müssen.
Bedeutet spätestens, dass wir die Label auch schon früher bereitstellen dürfen?
Der Aufwand ist ja doch enorm und es muss ja auch alles getestet werden, daher würden wir diese, wenn möglich, irgendwann im Sommer schon einbinden. Oder ist das ein Problem?
I
IT-Recht Kanzlei
Stichtag

Weitere News zum Thema

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Rechtliche Fragen? Unsere KI-Suche hilft
Laden…
© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei