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Neue gesetzliche Entwicklungen

Die Darstellung der neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels in der Praxis

Die Darstellung der neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels in der Praxis
12 min
Beitrag vom: 09.02.2026

Ab dem 27.09.2026 müssen die meisten Händler neue Labels darstellen. Während nun klar ist, wie diese auszusehen haben, wirft die Einbindung der neuen Labels in der Praxis große Fragen auf.

Worum geht es?

Das Jahr 2026 hält zahlreiche neue Anforderungen für den Ecommerce bereit.

Mit eine der größten ist davon gewiss die ab dem 27.09.2026 geltende Verpflichtung für nahezu alle Online-Händler, (nämlich diejenigen, die Verträge mit Verbrauchern schließen) immer ein Label für die gesetzliche Gewährleistung und für den Fall, dass auch eine Haltbarkeitsgarantie versprochen wird, zudem ein weiteres Label für die Garantie darzustellen.

Was es mit den neuen Labels auf sich hat, dazu informieren wir Sie in diesem Beitrag.

Wie das Gewährleistungs-Label in deutscher Sprache auszusehen hat, zeigen wir Ihnen in dieser News.

Da Online-Händler die neuen Labels spätestens ab dem 27.09.2026 eigenverantwortlich in Ihren Shops darstellen müssen, um Abmahnungen und weiteren Ärger zu vermeiden, stellen sich bei diesen im Moment zahlreiche Fragen zum Thema der grafischen Einbindung.

Die drängendste Fragen sind dabei nach unseren Erfahrungen aus der Praxis derzeit:

- Was genau muss auf den Labels enthalten sein?

- Wo bekomme ich das bzw. die Label „her“?

- Wie muss ich die Labels grafisch darstellen (Inhalt, Farbe, Größe)?

Aus diesem Grund möchten wir – exklusiv für unsere Update-Service-Mandanten –eine „best-practice“-Empfehlung zur grafischen Darstellung der neuen Labels im eigenen Onlineshop aussprechen, damit sich Händler rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen können.

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Inhalt der Labels: Eines macht Problem, das andere nicht

Zunächst muss bezüglich der Anforderungen nach der Art des Labels unterschieden werden.

Während das Gewährleistungs-Label in seiner „Handhabung“ unproblematisch ist, sieht es diesbezüglich beim Garantie-Label da leider anders aus.

Konkret bedeutet die für die Praxis:

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Wo bekomme ich die Labels denn nun her?

Viele Händler stellen sich bereits heute die Frage, wie bzw. wo sie denn an die zumindest in weiten Teilen inhaltlich zwingend vorgegebenen Labels bzw. taugliche Gestaltungsvorlagen herankommen können.

„Soll ich einen eigenen Grafikdesigner ransetzen oder kann ich die neuen Labels auch einfach herunterladen und via „copy & paste“ bei mir einfügen?“ Fragestellungen wie diese dürften derzeit viele Händler umtreiben.

Auch hierbei gilt wieder: Es kommt darauf an!

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Was muss ich in Sachen grafischer Darstellung beachten?

Auch wenn die „Beschaffung“ der neuen Labels künftig aus den genannten Gründen kein Problem mehr darstellen dürfte, brennen den Händlern weitere Fragen betreffend die korrekte grafische Darstellung der Labels unter den Fingern:

  • „Muss ich das Label in der farbigen Version darstellen oder reicht auch die Version in schwarz-weiß?“
  • „Wie groß muss das Label mindestens sein?“
  • „Kann ich das Label auch als Vorschau oder geschachtelt darstellen?

Fragen wie diese erreichen uns derzeit zuhauf.

Worauf Sie als Händler ab dem 27.09.2026 dahingehend besonders achten müssen, lesen Sie nachfolgend:

Die erste Weichenstellung: Farbig oder Schwarz-Weiß

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Gibt es eine Mindestgröße?

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Kann ich die Labels auch (nur) geschachtelt darstellen?

Aus dem Bereich der Energieeffizienzkennzeichnung ist vielen Händlern die optische elegantere, weil deutlich platzsparende geschachtelte Darstellung des Effizienzlabels bekannt.

Doch dürfen Händler auch für die Gewährleistungs- und Garantielabels eine solche geschachtelte Darstellung nutzen?

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Fazit

Die neuen Gewährleistungs- und Garantie-Labels sind (wieder einmal) ein Paradebeispiel für die heftig überbordende Brüssel-Bürokratie.

Nicht genug, dass bereits deren Nutzen mehr als fraglich ist, da der Verbraucher mit immer noch mehr Informationen geradezu überschüttet wird und in aller Regel schon Gewährleistung und Garantie nicht wird sauber auseinanderhalten können.

Darüber hinaus lässt die EU-Kommission zumindest derzeit Händler ziemlich im Regen stehen, was die Beschaffung der Labeldateien in guter Qualität betrifft. Ab dem zweiten Quartal sollte diesem Problem jedoch Abhilfe geschaffen werden. Wir informieren, sobald das neue Tool zur Labelerzeugung bereitsteht.

Während das Gewährleistungs-Label leicht zu handeln ist, wird das Garantie-Label in der Praxis vielen Händlern Kopfzerbrechen bereiten, da dieses individuell an das jeweilige Produkt anzupassen ist. In der Praxis ein leider ein ganz erheblicher Aufwand.

Bis zum 27.09.2026 ist für die Online-Händler also noch viel zu tun…

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Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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