Fehlender Widerrufsbutton auf Etsy: Muss ich zum 19.06.2026 meinen Shop schließen?
Zum 19.06.2026 muss auch auf Online-Verkaufsplattformen von Seiten des Betreibers ein Widerrufsbutton bereitgestellt werden. Etsy scheint dies aber zu vernachlässigen. Müssen Etsy-Shops zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen dicht machen?
Inhaltsverzeichnis
Der Widerrufsbutton ab dem 19.06.2026#
Zum 19.06.2026 tritt EU-weit die Pflicht in Kraft, für online geschlossene, widerrufliche Verbraucherverträge eine elektronische Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) zu implementieren, mit der Verbraucher den Widerruf eines Vertrages über ein elektronisches Formular erklären können.
Idee dieser Vorgabe ist, dass der Widerruf genau so einfach möglich sein soll wie der Vertragsschluss.
Die elektronische Widerrufsfunktion müssen nicht nur Betreiber/Betreiberinnen eigener Online-Shops umsetzen, die via Online-Bestell- oder Buchungsfunktion widerrufbare Verträge mit Verbrauchern schließen.
Auch auf Verkaufsplattformen wie Etsy muss ab dem 19.06.2026 eine gesetzeskonforme elektronische Widerrufsfunktion implementiert sein.
Die Besonderheit besteht für Plattform-Verkäufer und -Verkäuferinnen aber darin, dass sie für die technische Umsetzung auf eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Lösung des Plattformbetreibers angewiesen sind.
Immerhin haben sie selbst keine technischen Möglichkeiten, die Funktionalitäten der Plattform zu beeinflussen oder eigenständig zu erweitern.
Keine Umsetzung auf Etsy in Aussicht
Etsy-Händler und -Händlerinnen sind im Angesicht der Widerrufsbutton-Pflicht schwer besorgt, weil Etsy auf diverse Anfragen hin verlauten ließ, für die (rechtzeitige) Bereitstellung einer gesetzeskonformen elektronischen Widerrufsfunktion keinen Anlass zu sehen.
Mit auffallend generischen Antworten erkennt Etsy zwar an, dass die Einführung des Widerrufsbuttons auf EU-Ebene von den „zuständigen Abteilungen“ ernst genommen werde, verweist aber gleichzeitig lediglich auf die Nachrichtenfunktion und die (intern bestehende) Möglichkeit zur Veranlassung von Rückerstattungen:

Etsy scheint also zu verkennen, dass die korrekte Umsetzung ein Tätigwerden von Etsy selbst erfordert. Für die gesetzliche Compliance muss der Verbraucher über eine eindeutig bezeichnete Verlinkung oder Schaltfläche die Möglichkeit haben, ein elektronisches Widerrufsformular auszufüllen und abzusenden.
Diese Verlinkung/Schaltfläche und das angeschlossene Formular sind von Etsy bereitzustellen.
Dass der Verbraucher seinen Widerruf per Privatnachricht auf Etsy erklären und der Händler diesen sodann bearbeiten kann, reicht ab dem 19.06.2026 gerade nicht mehr aus.
Etsys Antworten auf individuelle Händleranfragen zum Widerrufsbutton sowie die Tatsache, dass Etsy auf eigenen Hilfeseiten die Problematik bis dato noch mit keinem Wort aufgegriffen hat, lassen den Schluss zu, dass zum 19.06.2026 eine gesetzeskonforme Lösung auf Etsy fehlen wird.
Händler haften für fehlenden Widerrufsbutton
Wer ab dem 19.06.2026 trotz Verpflichtung die elektronische Widerrufsfunktion nicht oder nicht gesetzeskonform implementiert, kann dafür kostenpflichtig abgemahnt werden.
Die entsprechende Gesetzespflicht ist eine eindeutige Marktverhaltensregelung des Verbraucherschutzes, deren Nichtbefolgung über § 3a UWG wettbewerbsrechtlich ahndbar ist.
Von der Widerrufsbutton-Problematik auf Etsy nicht betroffen sind solche Händler und Händlerinnen, die ausschließlich Waren verkaufen, für die ein Verbraucherwiderrufsrecht gesetzlich von Anfang an ausgeschlossen ist.
Allen voran kommt dies auf Etsy für Produkte in Betracht, die
- erst nach Bestellung und
- nach so individuellen Kundenvorgaben
angefertigt werden, dass im Falle einer hypothetischen Rücknahme ein Wiederverkauf an Dritte nicht (mehr) möglich wäre.
Paradoxerweise kommt es für die Abmahnbarkeit aber nicht auf ein Verschulden des Händlers an. Ob dieser also etwas dafürkann, dass auf Etsy die elektronische Widerrufsfunktion nicht zur Verfügung steht, ist irrelevant.
Auch wenn Etsy die Funktion technisch ermöglichen müsste und der Händler für Versäumnisse der Plattform nicht verantwortlich ist, kann er für den fehlenden Widerrufsbutton theoretisch eigenständig in Anspruch genommen werden.
Also zum 19.06.2026 den Etsy-Shop schließen?
Die nachstehenden Ausführungen sind das Resultat einer auf Basis unserer Erfahrungswerte durchgeführten allgemeinen Risikoeinschätzung.
Individuelle Faktoren wie Shop-Größe, Reichweite, Produktsortiment und rechtliche Auseinandersetzungen in der Vergangenheit werden nicht berücksichtigt.
Viele vom Widerrufsbutton betroffene Händler und Händlerinnen auf Etsy erwägen nun, zum 19.06.2026 Ihren Shop auf Etsy aufzugeben, um eine Abmahngefahr auszuschließen.
Dass sich eine solche – trotz fehlendem Widerrufsbutton – aber tatsächlich realisiert, ist aufgrund verschiedener zusammentreffender Umstände eher unwahrscheinlich:
1. Andere abmahnbare Konstellation auf Etsy ohne bisherige Konsequenzen
Bereits in der Vergangenheit ist Etsy in Bezug auf die rechtzeitige Umsetzung europäischer Verbrauchervorschriften negativ aufgefallen, ohne dass dies individuelle Konsequenzen für (deswegen einzeln abmahnbare) Etsy-Händler zur Folge gehabt hätte.
So war etwa der für viele Jahre verpflichtende klickbare Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission (die im Juli 2025 final abgeschaltet wurde) für längere Zeit in Etsy-Shops nicht vorhanden, bis Etsy die Möglichkeit zur Darstellung verspätet noch schuf.
Ferner ist der Etsy-eigene Richtlinien-Baukasten, der Händlern durch anklickbare Schaltflächen eine unkomplizierte Ausgestaltung eigener Shop-Bedingungen ermöglicht, nicht rechtskonform bedienbar.
Er missachtet so beispielsweise, dass das Verbraucherwiderrufsrecht zweigliedrig ist und einerseits 14 Tage für die Widerrufserklärung sowie weitere 14 Tage nach Absendung der Erklärung für die Rücksendung einräumt.
Auf Etsy lässt sich nur eine einheitliche Frist für Kontaktaufnahme und Rücksendung einstellen, mit der Händler zwangsweise falsch über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren:

Diese und weitere Missstände (etwa die fehlende Möglichkeit, sich bei Etsy als „GbR“ zu registrieren), für welche Etsy-Händler aufgrund des wettbewerbsrechtlichen Verantwortungsprinzips ohne eigene Schuld haften können, haben unserem Kenntnisstand nach bisher nie zu einer Abmahnung geführt.
Es ist daher nicht sehr wahrscheinlich, dass ein fehlender Widerrufsbutton, der sich nur in eine Reihe von Compliance-Defiziten Etsys einreihen würde, eine größere Abmahngefahr bedeuten wird.
2. Goodwill der DIY-Community
Abmahnberechtigt sind unter anderem Mitbewerber, also andere Händler mit ähnlichem Warenangebot.
Agieren diese auch auf Etsy, sind Abmahnungen wegen des fehlenden Widerrufsbutton schon deswegen höchst unplausibel, weil die abmahnenden Mitbewerber die Pflicht dort ebenfalls nicht umsetzen und mit einer inhaltsgleichen Gegenabmahnung rechnen müssten. Davon hat aber niemand etwas.
Sind Mitbewerber nur auf anderen Plattformen vertreten, auf denen die elektronische Widerrufsfunktion korrekt umgesetzt ist, sprechen Zusammenhalt und Wohlwollen der DIY-Community gegen eine entsprechende Abmahnwelle.
In jenem Marktsegment geht es den Beteiligten weit überwiegend darum, ihrem Handwerk in Ruhe nachgehen zu können, und nicht um einen Marktkampf zwischen Konkurrenten.
Auf Rechtsverstöße wird so vielmals nur freundlich hingewiesen, härtere Geschütze wie Abmahnungen werden aber kaum aufgefahren.
3. Nicht im Visier von Abmahnverbänden
Ebenfalls abmahnberechtigt sind zwar auch staatlich legitimierte Wirtschaftsverbände.
Voraussetzung für eine Abmahnbefugnis ist aber, dass ihnen eine erhebliche Zahl von Mitgliedern angehört, die ähnliche Waren wie der Abgemahnte anbieten.
Daran fehlt es bei den meisten Verbänden, weil die DIY-Community derartigen Verbänden regelmäßig nicht angeschlossen ist.
Hinzu kommt, dass der Fokus derartiger Verbände grundsätzlich auf umsatzstarken Marktakteuren mit gewisser Reichweite liegt, nicht auf kleinen und mittelgroßen Etsy-Shops.
Letztere erregen grundsätzlich nicht die nötige Aufmerksamkeit am Markt, um (zufällig) entdeckt und auf rechtliche Compliance überprüft werden können.
Fazit: Keep calm and carry on
Sofern keine individuellen Umstände oder eine rechtliche Vorgeschichte den begründeten Verdacht rechtfertigen, auf Etsy ab dem 19.06.2026 hinsichtlich der Umsetzung der elektronischen Widerrufsfunktion überprüft zu werden, schätzen wir die Abmahngefahr wegen deren Fehlens auf Etsy als gering ein.
Nachlässigkeiten Etsys bei der Umsetzung zwingender rechtlicher Vorgaben in der Vergangenheit sind ebenfalls ohne die massenhafte Inanspruchnahme von Etsy-Händlern wieder verklungen.
Anstelle einer Shop-Schließung empfehlen wir, weiterhin unermüdlich an Etsy heranzutreten und die Plattform zu einer rechtskonformen Widerrufsbutton-Lösung aufzufordern, gerne unter Zuhilfenahme unseres Musters.
Je mehr Händler und Händlerinnen Etsy konfrontieren, desto größer wird der Handlungsdruck für Etsy.
Auch in der Vergangenheit wurde schon unter Beweis gestellt, dass die DIY-Community als Kollektiv einen Plattformbetreiber durchaus zum Einlenken bewegen kann.
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