Etsy: Halbgare Online-Widerrufsfunktion verfügbar
Nach zunehmendem Druck der EU-Händlerschaft hat Etsy eine Möglichkeit elektronischer Widerrufe eingeführt und will damit die „Widerrufsbutton“-Pflicht erfüllen. Wir zeigen, wie sich das auf die Etsy-Rechtstexe auswirkt, wie wir die Funktion bewerten und was auf Etsy nun zu beachten ist.
Neue Widerrufsfunktion auf Etsy
Nachdem Etsy im Vorfeld des 19.06.2026 (Stichtag für den „Widerrufsbutton“) zunächst lange kommuniziert hatte, zur Bereitstellung einer technischen Lösung für Händler in der EU nicht verpflichtet zu sein, änderte das Unternehmen zuletzt – auf zahlreiche Anfragen und Beschwerden von besorgten Händlerinnen und Händlern hin – seinen Standpunkt und kündigte an, eine elektronische Widerrufsfunktion, wenn auch nicht rechtzeitig, zur Verfügung zu stellen.
Dies ist zum 30.06.2026 nun geschehen, wie Etsy in einer Mail auch seinen Händlerinnen und Händlern mitteilte.
Etsy-Käufern aus der EU wird nun in der Etsy-Bestelluntersicht nach Auswahl einer Bestellung eine neue Auswahloption angezeigt:

Sodann kann – unter optionaler Angabe eines Kommentars – über den Button „Hilfeanfrage senden“ ein elektronischer Antrag an den Verkäufer übermittelt werden:

Der Verkäufer wird mit dem Widerrufsantrag sodann konfrontiert, muss die Wirksamkeit des Widerrufs prüfen und diesen, ggf. in individueller Kommunikation mit dem Käufer, bearbeiten.
Rechtskonformität weit verfehlt
Auch wenn Etsy die neue Funktion als hinreichende elektronische Widerrufsmöglichkeit bezeichnet, ist sie von einer rechtskonformen Umsetzung weit entfernt.
Es fehlt bereits eine von § 356a Abs.1 BGB vorgeschriebene, hervorgehobene Schaltfläche auf Etsy.com (etwa im dortigen Footer), über die die Etsy-Formularseite aufgerufen werden könnte. Diese Schaltfläche muss nach gesetzlichem Vorbild mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlichen Bezeichnung beschriftet sein. Etsy-Käufer müssen nach dem Formular aber aktuell in Ihrer Bestellübersicht suchen, ohne irgendwie von Etsy dorthin geleitet zu werden.
Das Etsy-Anfragen-Formular wurde um eine neue Auswahloption zum „Widerruf“ erweitert.
Wählt man diese aus, ist aber eine zwingende Unterauswahl unter Angabe von Gründen zu treffen:

Das ist aber unzulässig. Die elektronische Widerrufserklärung muss ohne die zwingende Angabe von Gründen für den Widerruf abgesendet werden können.
Schließlich ist auch der Absendebutton alles andere als richtig bezeichnet. Nach § 356a Abs. 3 BGB müsste er die Bezeichnung „Widerruf bestätigen“ oder vergleichbar tragen. „Hilfeanfrage senden“ ist nicht ausreichend.
Also den Etsy-Shop schließen?
Die nachstehenden Ausführungen sind das Resultat einer auf Basis unserer Erfahrungswerte durchgeführten allgemeinen Risikoeinschätzung.
Individuelle Faktoren wie Shop-Größe, Reichweite, Produktsortiment und rechtliche Auseinandersetzungen in der Vergangenheit werden nicht berücksichtigt.
Die aktuelle Etsy-Widerrufsfunktion weicht in erheblicher Weise vom gesetzlichen Leitbild ab und ist in vielerlei Hinsicht nicht vorgabenkonform.
Für Etsy-Verkäufer besteht, weil ihnen die fehlerhafte Umsetzung Etsys wettbewerbsrechtlich zugerechnet werden kann, also ein potentielles Abmahnrisiko wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Anforderungen an die Online-Widerrufsfunktion.
Dass sich ein solches aber tatsächlich realisiert, ist aufgrund verschiedener zusammentreffender Umstände eher unwahrscheinlich:
1. Andere abmahnbare Konstellation auf Etsy ohne bisherige Konsequenzen
Bereits in der Vergangenheit ist Etsy in Bezug auf die rechtzeitige Umsetzung europäischer Verbrauchervorschriften negativ aufgefallen, ohne dass dies individuelle Konsequenzen für (deswegen einzeln abmahnbare) Etsy-Händler zur Folge gehabt hätte.
So war etwa der für viele Jahre verpflichtende klickbare Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission (die im Juli 2025 final abgeschaltet wurde) für längere Zeit in Etsy-Shops nicht vorhanden, bis Etsy die Möglichkeit zur Darstellung verspätet noch schuf.
Ferner ist der Etsy-eigene Richtlinien-Baukasten, der Händlern durch anklickbare Schaltflächen eine unkomplizierte Ausgestaltung eigener Shop-Bedingungen ermöglicht, nicht rechtskonform bedienbar.
Er missachtet so beispielsweise, dass das Verbraucherwiderrufsrecht zweigliedrig ist und einerseits 14 Tage für die Widerrufserklärung sowie weitere 14 Tage nach Absendung der Erklärung für die Rücksendung einräumt.
Auf Etsy lässt sich nur eine einheitliche Frist für Kontaktaufnahme und Rücksendung einstellen, mit der Händler zwangsweise falsch über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren:

Diese und weitere Missstände (etwa die fehlende Möglichkeit, sich bei Etsy als „GbR“ zu registrieren), für welche Etsy-Händler aufgrund des wettbewerbsrechtlichen Verantwortungsprinzips ohne eigene Schuld haften können, haben unserem Kenntnisstand nach bisher nie zu einer Abmahnung geführt.
Es ist daher nicht sehr wahrscheinlich, dass ein fehlerhafter Widerrufsbutton, der sich nur in eine Reihe von Compliance-Defiziten Etsys einreihen würde, eine größere Abmahngefahr bedeuten wird.
2. Goodwill der DIY-Community
Abmahnberechtigt sind unter anderem Mitbewerber, also andere Händler mit ähnlichem Warenangebot.
Agieren diese auch auf Etsy, sind Abmahnungen wegen der unzureichenden Widerrufsfunktion schon deswegen höchst unplausibel, weil die abmahnenden Mitbewerber die Pflicht dort ebenfalls nicht korrekt umsetzen und mit einer inhaltsgleichen Gegenabmahnung rechnen müssten. Davon hat aber niemand etwas.
Sind Mitbewerber nur auf anderen Plattformen vertreten, auf denen die elektronische Widerrufsfunktion korrekt umgesetzt ist, sprechen Zusammenhalt und Wohlwollen der DIY-Community gegen eine entsprechende Abmahnwelle.
In jenem Marktsegment geht es den Beteiligten weit überwiegend darum, ihrem Handwerk in Ruhe nachgehen zu können, und nicht um einen Marktkampf zwischen Konkurrenten.
Auf Rechtsverstöße wird so vielmals nur freundlich hingewiesen, härtere Geschütze wie Abmahnungen werden aber kaum aufgefahren.
3. Nicht im Visier von Abmahnverbänden
Ebenfalls abmahnberechtigt sind zwar auch staatlich legitimierte Wirtschaftsverbände.
Voraussetzung für eine Abmahnbefugnis ist aber, dass ihnen eine erhebliche Zahl von Mitgliedern angehört, die ähnliche Waren wie der Abgemahnte anbieten.
Daran fehlt es bei den meisten Verbänden, weil die DIY-Community derartigen Verbänden regelmäßig nicht angeschlossen ist.
Hinzu kommt, dass der Fokus derartiger Verbände grundsätzlich auf umsatzstarken Marktakteuren mit gewisser Reichweite liegt, nicht auf kleinen und mittelgroßen Etsy-Shops.
Letztere erregen grundsätzlich nicht die nötige Aufmerksamkeit am Markt, um (zufällig) entdeckt und auf rechtliche Compliance überprüft werden können.
Update der Etsy-Rechtstexte
Auch wenn die neue Etsy-Widerrufsfunktion den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, ist sie in den Rechtstexten für Etsy zu referenzieren.
In der Etsy-Widerrufsbelehrung muss also unter Verweis auf die elektronische Widerrufsmöglichkeit der Link auf die Etsy-Bestellübersicht genannt sein, während in der Etsy-Datenschutzerklärung auf Datenverarbeitungen zur Bearbeitung elektronischer Widerrufsanfragen hingewiesen werden muss.
Wir haben für unsere Mandanten unsere Rechtstexte für Etsy auf Deutsch, Englisch und Französisch daher nun um Angaben zur neuen Etsy-Widerrufsfunktion erweitert.
Diese werden – ohne dass dazu Konfigurationsfragen beantwortet werden müssten – direkt in die Etsy-Datenschutzerklärung und Etsy-Widerrufsbelehrung übernommen.
Mandanten, die unsere Etsy-Rechtstexte gebucht haben, bitten wir, diese aus dem Mandantenportal neu zu Etsy zu übernehmen.
Soweit für Etsy unsere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet ist, erfolgt die Aktualisierung direkt im Etsy-Shop automatisch und Mandanten müssen nicht tätig werden.
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