Abmahnradar: Abmahnfalle GPSR
GPSR-Verstöße sind ein beliebtes Abmahnthema. Ausserdem abgemahnt: Unzulässige Werbe-E-Mails, irreführende Gesamtpreisangaben sowie die Marken „Inbus“ und „elmwood“.
Top-Thema:Verstoß GPSR - fehlende Herstellerangaben
Abmahner: Nico Maurer
Kosten: 1.380,78 EUR
- Es wurde das Fehlen von Herstellerangaben in der Artikelbeschreibung abgemahnt.
- Dies stellt einen Verstoß gegen die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) dar, die am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist.
- Die Verordnung verpflichtet Händler dazu, umfassende Herstellerangaben bereitzustellen, insbesondere Herstellername, Handelsname bzw. Handelsmarke sowie die Postanschrift des Herstellers.
- Diese Angaben müssen entweder auf dem Produkt selbst oder – sofern nicht möglich – auf der Verpackung bzw. in den Begleitunterlagen klar ersichtlich sein.
Wir haben in diesen ausführlichen FAQ Fragen rund um die GPSR beantwortet.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Irreführung: Gesamtpreis – Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. – 499,29 EUR
- Beanstandet wurden das Preisangebot eines Topsets
- Irreführende Werbung: Set günstiger als Einzelkauf, obwohl unzutreffend
Tipp: In diesem Leitfaden zur Preisangabenverordnung zeigen wir anhand diverser Praxisbeispiele auf, wie sich die Grundpreispflicht im Online-Handel korrekt umsetzen lässt und welche Ausnahmen gelten.
Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft - Aiman Demircan - n.n.#
- Beanstandet wird der Versand von Werbe-E-Mails ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger.
- Neben dem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wird dabei häufig auch ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der gespeicherten personenbezogenen Daten geltend gemacht.
Tipps für Händler:
- Double-Opt-in nutzen und Einwilligungen lückenlos dokumentieren (Zeitpunkt, IP-Adresse, Inhalt der Einwilligung).
- Werbung nur bei nachweisbarer Einwilligung oder im Rahmen der zulässigen Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG versenden.
- Dokumentationen regelmäßig prüfen und revisionssicher aufbewahren.
Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH – 1.400,00 EUR
- Die Nutzung von Musik auf TikTok und Instagram bleibt ein Dauerbrenner.
- Erneut ging es um die Verwendung von Songs ohne die erforderlichen Nutzungsrechte.
- Nach einem vorausgegangenen Forderungsschreiben wurde nun anwaltliche Hilfe eingeschaltet.
- Auffällig ist, dass entsprechende Fälle inzwischen nahezu wöchentlich auftreten.
Hier gibt es Informationen zu dieser Abmahngefahr und zur zulässigen Musiknutzung für Social Media.
Designverletzung - Richemont International SA - 2.689,55 EUR
- Schmuck als "Alhambra"-Kollektion als Gemeinschaftsgeschmacksmuster(Design) geschützt
- Unberechtigte Übernahme auch im Gesamteindruck unzulässig
Bilderklau I – Rauf Aliyev – 1.285,80 EUR
- Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung.
- Gefordert werden regelmäßig Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
- Die Höhe des Schadensersatzes hängt häufig von Nutzungsdauer und Verwendungsumfang ab.
Tipp: Dann lieber Stockfotos? Hier finden Sie alle Informationen zu den gängigsten Bilddatenbanken.
Bilderklau II – RD Legal GmbH – 438,43 EUR
- Keine klassische Abmahnung, sondern anwaltliche Berechtigungsanfrage mit Auskunftsersuchen.
- Hintergrund war die fehlende Lizenz für ein verwendetes Bild.
- Solche Anfragen dienen häufig der Vorbereitung späterer Schadensersatzforderungen.
- Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
- Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Marke "elmwood" – MO Streetwear GmbH – 2.042,80 EUR
- Diesmal kein Vorname, sondern eine Farbbezeichnung
- dennoch gilt erstmal: Sofern Begriff als Marke geschützt, bestehen die Rechte des Inhabers erstmal
- Markeninhaber können also bis zur Löschung Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Für die Haftung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Markenverletzung vorsätzlich begangen wurde.
Marke "INBUS" – INBUS IP GmbH – 1.316,90 EUR
- Inbus geschützte Marke und eben keine Gattungsbezeichnung für Sechskantschlüssel
- Kritisch auch wenn seiteninterne Suchmaschine entsprechende markenfremde Suchergebnisse anzeigt
- Tipp: Wir hatten uns in diesem Beitrag mal mit dem Problemkreis Gattungsbezeichnungen ganz allgemein befasst.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Fazit
Die Woche zeigt erneut, dass Abmahnungen im Online-Handel weiterhin stark von Informations- und Kennzeichnungspflichten geprägt sind. Daneben bleiben klassische Themen wie Markenverletzungen sowie Urheberrechtsverstöße – insbesondere bei Bild- und Musiknutzung – dauerhaft relevant. Händler sollten daher sowohl ihre Shopangaben als auch Marketing- und Social-Media-Aktivitäten regelmäßig prüfen.
Service & Prävention
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LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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