Abmahnradar: Abmahnfalle Testsieger-Werbung
Testsieger sind für Händler verlockend - doch wer damit wirbt, muss einige rechtliche Vorgaben beachten. Ausserdem wurden zahlreiche Marken und die unberechtigte Nutzung von Musik abgemahnt.
Top-Thema: Werbung mit Testsieger - Irreführung
Abmahner: Wettbewerbszentrale e.V.
Kosten: 350,00 EUR
Ein Händler wurde abgemahnt, weil er ein Produkt mit „Testsieger“ beworben hat – ohne ausreichend Informationen zum zugrunde liegenden Test anzugeben.
Das Problem: Verbraucher konnten das Testergebnis nicht überprüfen, da Angaben zur Quelle, zum Testinstitut oder zur Veröffentlichung fehlten.
Wichtig für Händler:
- Testergebnisse dürfen nur verwendet werden, wenn der Test unabhängig und objektiv durchgeführt wurde.
- Die Fundstelle des Tests (Quelle, Datum, Institut) muss klar und leicht auffindbar angegeben sein.
- Verbraucher müssen das Ergebnis einfach nachprüfen können.
- Es darf kein falscher Eindruck über Rang oder Aktualität des Tests entstehen.
Fazit: Werbung mit „Testsieger“ ist erlaubt – aber nur mit vollständigen und transparenten Angaben. Sonst drohen schnell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Ausführliche Tipps für Händler gibt es hier.
Markenbmahnung der Woche: Marke "Elara"
Abmahner: Elara GmbH
Kosten: 2.738,79 EUR
Der abgemahnte Händler nutzt hier für die Bezeichnung seiner Bekleidungsware das Zeichen Elara - das bedeutet:
- Gefahr der Verwechslung: Markenrechtlich ist entscheidend, ob bei der Nutzung die Verwechslungsgefahr beim Publikum besteht. Das ist bei identischen Waren fast immer der Fall.
- Schutzumfang von Marken: Marken schützen nicht nur den Namen an sich, sondern auch die Verwendung in bestimmten Warengruppen/Klassen (hier Bekleidung).
- Vorname als Marke: Auch wenn „Elara“ ein Vorname ist, kann eine eingetragene Marke nicht auf Grund der Bekanntheit als Vorname ausgeschlossen werden.
- Unterlassungsanspruch: Markeninhaber haben bei Verletzung Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der rechtsverletzenden Ware.
- Relevanz der Absicht: Auch wenn der Händler die Marke „Elara“ möglicherweise ohne böse Absicht genutzt hat, ist vorsätzliches Handeln für die Haftung nicht erforderlich – die Verletzung besteht unabhängig davon.
Wir haben uns in diesem Beitrag mal insgesamt mit der markenrechtlichen Problematik im Umgang mit Vornamen beschäftigt.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Irreführende Werbung mit "ohne Zucker" – Verband sozialer Wettbewerb e.V. - 357,00 EUR
- Werbung mit "Zero Zucker" obwohl Lebensmittel Zucker enthielt
- Zuckerfrei nur, wenn Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter enthält.
- Händlertipp: Weitere Informationen zu diesen derzeit beliebten zuckerfrei-Abmahnungen finden Sie hier.
Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 4.900,00 EUR
- Trendabmahnung (mehrfach in den letzten Wochen): Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
- Hier gibt es Infos zu dieser Abmahngefahr und zur zulässigen Musiknutzung für social-Media.
Bilderklau I - dpa Picture-Alliance GmbH - N.N.
- keine klassische Abmahnung (da keine Unterlassungsansprüche) - lediglich Berechtigungsanfrage mit Auskunftsersuchen für Schadensersatz
- Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
- Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
- Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Bilderklau II - automatikshop.de GmbH - 296,07 EUR
- Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung
- Typisch gefordert werden: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
- Schadensersatz abhängig von Nutzungsdauer.
- Tipp: Dann lieber Stockfotos? Hier finden Sie alle Infos zu den gängigsten Bilddatenbanken.
- ebenso abgemahnt von: P.N Retail GmbH / Great Bowery Deutschland GmbH.
Marke "DiMaBay" - DiMabay GmbH - 4721,92 EUR
- Hier geht es um Marke vs. Firmenbezeichnung (DIMAPAX)
- auch zwischen Marke und Firmenbezeichnung gilt der Zeitrang
- Wortanfang bei Prüfung Verwechslungsgefahr oft entscheidend
Marke "Inbus" - INBUS IP GmbH - 2.430,93 EUR
- „Inbus“ ist eine geschützte Marke
- kein Gattungsbegriff
- Sogar die Nutzung der Bezeichnung in einer website-internen Suchfunktion kann markenmäßige Verwendung sein
- Praxis-Tipps: Statt „Inbus-Schlüssel“ besser „Innensechskantschlüssel“ schreiben.
- Tipp: Die Markenabmahnung von angeblichen Gattungsbegriffen ist weit verbreitet - siehe diesen Beitrag dazu.
Marke "Miele" - Miele & Cie. KG - 2.430,93 EUR
- EAN der Originalproduktverpackung wurde überklebt
- Vorwurf: Keine Markenerschöpfung weil Veränderung der Verpackung - Markenverletzung
- Zudem Täuschung über wesentliche Merkmale der Ware
Marke "Chevalier de Bayard" - Pieroth Wein GmbH - 2.738,79 EUR
- Nutzung der Bezeichnung v.a. für seine shopinterne Suchmaschine (für Fremdprodukte) und für Alternativangebote
- Markennutzung bei Mischangebopten unzulässig
Marke "dentalzirkel" - MVZ dentalzirkel Bocholt GmbH - 1.590,91 EUR
- Fremde Marken im Anzeigentext können eine Markenverletzung darstellen.
- Entscheidend ist, ob der Nutzer über die betriebliche Herkunft der beworbenen Waren oder Dienstleistungen getäuscht werden könnte.
- Unzulässig ist es meist, wenn die fremde Marke im Anzeigentext selbst erscheint und der Eindruck entsteht, es bestehe eine wirtschaftliche Verbindung.
- Die Buchung fremder Marken als Keyword ist dagegen oft zulässig, solange die Anzeige klar zwischen den Unternehmen unterscheidet.
- Tipp: Hier einige Informationen zum Thema Markenrecht und Ads.
Service & Prävention
Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
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