
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop. Sie soll Ihnen dabei behilflich sein, die im Hinblick auf die Angabe der Lieferzeit ab dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.
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17 Kommentare
Ich freue mich ueber hilfreiche Rückmeldungen.
wie bzw. was gebe ich denn als Lieferzeiten an, wenn es sich um individuell gestaltete Waren handelt? Dabei kommt es ja ein wenig auf die Anzahl der Korrekturen an, die Zeit, die die Sonderwünsche der Kunden in Anspruch nimmt, etc.
Vielen Dank für Ihren Tip ;-)