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Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop

04.06.2014, 16:09 Uhr | Lesezeit: 7 min
Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop. Sie soll Ihnen dabei behilflich sein, die im Hinblick auf die Angabe der Lieferzeit ab dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.

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17 Kommentare

S
Sven 23.03.2021, 11:56 Uhr
Herr
Ich habe Ware bestellt und die Lieferzeit hat sich von 13-14 Wochen auf 7 Wochen verkürzt. Da wir leider keine Information darüber bekommen haben, haben wir nun die Ware hier sind aber noch nicht umgezogen. Somit haben wir nun ein massives Lager- und Tramsportproblem. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Ich freue mich ueber hilfreiche Rückmeldungen.
M
Mike 10.11.2020, 22:20 Uhr
Der Händler muss gar nicht schuld sein
Natürlich ist das Theater immer gross, wenn ein Kunde seine Ware nicht innerhalb der angekündigten 3 Tagen erhält. Mal abgesehen davon, dass dass Jammern auf sehr hohem Niveau ist, (bestell mal ein Ersatzteil in Kenia...wenn es in 3 Wochen kommt kannste Dich freuen) sollten alle Verärgerten und Aufgeregten auch in Betracht ziehen, dass der Händler nicht mit dem Geld arbeitet oder "auf Kosten der " Kunden usw. verbrecherisch agiert. Sondern das Spiel geht so: Kunde bestellt am Freitag um 17 Uhr..Händler bucht den Auftrags ins Warenwirtschaftssystem und meldet die Abholung der Pakete bei seinem Paketdienst oder Spedition an. Die holen die Ware frühestens Montag Nachmittag ab. Dass die dann 48 Stunden damit durch die Gegend fahren ist fast normal. Standard bei Speditionen ist 48-72 Stunden. Ergo kommt das Teil wenn es gut läuft am Mittwoch an....Da hat der Händler die Hälfte der Freitagsbesteller schon nervös am Draht gehabt..also mal etwas entspannen hilft auf beiden Seiten. Und ja, auch ein Händler hat nicht immer alle 27 Varianten eines Artikels sofort lieferbar im Regal und muss nachbestellen. Und? Wie geht das Spiel? So: Sein Kunde bestellt am Freitag um 17 Uhr. Der Händler schickt die Bestellung sofort an den Großhandel/ Hersteller. dort holt der Kurierdienst frühestens am Montag Nachmittag die Ware ab...und liefert zum Händler...den Rest kennt Ihr ja schon. Fazit: auch ein Onlinehändler kann nicht zaubern. 
S
Schlaack 22.02.2017, 12:15 Uhr
Dipl.-Des.
Guten Tag, ich habe letzten Freitag im Onlineshop einer belgischen Firma einen Industriedruckkopf für unsere Druckmaschine bestellt und direkt das Geld überwiesen. Zahlungsbestätigung von meiner Bank habe ich per Mail am Fr. beigefügt. Heute ist Mittwoch, der Lieferant hat die Ware bislang nicht verschickt, er behauptet noch keinen Zahlungseingang verzeichnet zu haben. Müssen die Banken in der Eurozone das nicht innerhalb von 24h erledigen? Unsere Produktion steht still.
G
Grundmann 15.10.2016, 12:12 Uhr
fehlende Angaben zu Lieferzeiten/-zeiträume
Bei einem Online-Reifenhändler fehlen in den AGBs und Bestellbestätigungen die Angabe zu Lieferzeiträumen. Es wurde via Vorauskasse gezahlt. Kundenservice nicht erreichbar. Wie ist nun die Rechtsgrundlage? Wie lange muss man als Käufer warten?
P
Peter 09.02.2015, 21:22 Uhr
ratloser
Hallo,

wie bzw. was gebe ich denn als Lieferzeiten an, wenn es sich um individuell gestaltete Waren handelt? Dabei kommt es ja ein wenig auf die Anzahl der Korrekturen an, die Zeit, die die Sonderwünsche der Kunden in Anspruch nimmt, etc.

Vielen Dank für Ihren Tip ;-)
M
Marc 20.08.2014, 10:16 Uhr
Shopper
Gilt das Ganze nur für B2C oder auch für B2B? Danke

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