EU-Kommission: Versandlabel allein macht Händler nicht zum Karton-Erzeuger
Noch im Juli sorgte die Frage für Unsicherheit, ob ein Versandetikett den Händler zum Erzeuger des Versandkartons macht. Die neuen FAQ der EU-Kommission beziehen nun klar Stellung zu diesem Fall.
- Ein gewöhnliches Versandetikett macht den Händler nach den neuen FAQ nicht allein zum Erzeuger des Kartons.
- Bei neutralen Standardkartons bleibt regelmäßig der physische Produzent Erzeuger.
- Andere Kennzeichnungen können anders zu beurteilen sein, etwa bedrucktes Packband mit eigenem Logo.
- Erzeuger und Hersteller sind zu unterscheiden. Ein Händler kann Hersteller sein, ohne Erzeuger des Kartons zu sein.
- Eine offizielle öffentliche ZSVR-Position zur Versandlabel-Frage liegt weiterhin nicht vor.
- Für die Erzeugerfrage halten wir die Auslegung der FAQ für maßgeblich. Registrierungen und Systembeteiligungen sollten deshalb aber nicht vorschnell geändert werden.
Worum ging es bislang?
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine weitreichende Auffassung zugeschrieben wurde.
Danach sollte bereits das Aufbringen eines Versandlabels auf einen zugekauften Versandkarton dazu führen können, dass der Händler selbst zum Erzeuger dieser Verpackung wird. Eine solche Einordnung hätte erhebliche Folgen, weil mit der Erzeugereigenschaft insbesondere Pflichten zur Konformitätsbewertung, technischen Dokumentation und EU-Konformitätserklärung verbunden sein können
Eine offizielle öffentliche Positionierung der ZSVR zu der konkreten Versandlabel-Frage liegt bis heute nicht vor. Die aktualisierten FAQ der EU-Kommission zur PPWR greifen diesen Fall nun erstmals ausdrücklich auf.
Ausgangspunkt: Wer ist Erzeuger des Versandkartons?
Nach den neuen FAQ ist bei Transportverpackungen zunächst auf die leere Verpackung abzustellen. Ein neutraler Standardkarton gilt dabei bereits als fertige Verpackung, auch wenn er flach geliefert und erst vor dem Versand aufgefaltet wird. Wer ihn später lediglich auffaltet, wird dadurch nicht zum Erzeuger des Kartons.
Die FAQ unterscheiden insoweit zwischen der bloßen Verwendung bereits fertiger Verpackungen und einem echten Herstellungs- oder Umwandlungsvorgang.
Ein solcher Vorgang kann etwa vorliegen, wenn Verpackungsmaterial erst vor Ort geformt oder aus Bestandteilen eine Verpackung hergestellt wird, die für sich genommen noch keine Verpackungsfunktion haben. (FAQ, Abschnitt II, Frage 5)
Entscheidend ist daher, wem die Herstellung bzw. Gestaltung der Verpackung zuzurechnen ist:
- Bei einem neutralen Standardkarton ist dies regelmäßig das Unternehmen, das ihn physisch herstellt.
- Wird eine Verpackung dagegen individuell für einen Auftraggeber angefertigt und bestimmt dieser ihre Gestaltung, kann die Erzeugerrolle bei ihm liegen. (FAQ, Abschnitt II, Frage 5; Abschnitt X, Frage 14)
Dasselbe zeigen die FAQ am Beispiel von Stretchfolie. Auch sie gilt bereits in der Form, in der sie auf der Rolle geliefert wird, als fertige Verpackung. Wer sie später lediglich zum Umwickeln einer Palette verwendet, wird dadurch nicht zum Erzeuger der Folie.
Versandetikett ist kein Branding
Für die zuletzt umstrittene Versandlabel-Frage enthalten die FAQ eine ausdrückliche Klarstellung.
Wörtlich heißt es:
"If a company adds a sticker on the box for shipment purposes, it is not considered to be branding, and this company should not beconsidered ‘manufacturer’."
(FAQ, Abschnitt II, Frage 5)
Kauft ein Händler einen neutralen Standardkarton ein und versieht ihn lediglich mit dem für die konkrete Sendung erforderlichen Versandetikett, übernimmt er nach den FAQ nicht allein deshalb die Erzeugerrolle.
Nicht jede Kennzeichnung ist damit unschädlich
Die Klarstellung sollte allerdings nicht über ihren konkreten Gegenstand hinaus verallgemeinert werden. Die FAQ sprechen ausdrücklich von einem Aufkleber, der zu Versandzwecken angebracht wird.
Damit ist nicht gesagt, dass jede nachträglich angebrachte Kennzeichnung für die Erzeugereigenschaft bedeutungslos wäre. Dient sie nicht nur dem Versand, sondern der Gestaltung der Verpackung unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke, lässt sich die Aussage zum Versandetikett darauf nicht ohne Weiteres übertragen. (FAQ, Abschnitt II, Frage 6)
Das zeigt sich etwa bei bedrucktem Packband mit eigenem Logo.
Hier ist zwischen der Erzeugerrolle für das Packband selbst und der Erzeugerrolle für den Karton zu unterscheiden.
Das Packband kann selbst eine eigenständige Verpackung sein. Die FAQ nennen Klebebänder ausdrücklich als standardisierte Verpackungsgegenstände, die typischerweise auf Chargenebene rückverfolgbar sind.
Lässt ein Händler solches Packband eigens mit seinem Namen oder seiner Marke herstellen, kann er daher zunächst Erzeuger des Packbands selbst sein. Das macht ihn jedoch nicht automatisch zum Erzeuger des weiterhin neutralen Versandkartons.
Erzeuger und Hersteller sind zu unterscheiden
Die Klarstellung zum Versandetikett betrifft nur die Frage, wer Erzeuger des Versandkartons ist. Davon zu trennen ist die Herstellerrolle im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Ein Händler kann also trotz fehlender Erzeugereigenschaft Hersteller sein.
Die FAQ zeigen dies anhand mehrerer typischer Konstellationen:
- Stellt ein Unternehmen neutrale Standardkartons her und verkauft sie an ein anderes Unternehmen im selben Mitgliedstaat, ist der Kartonproduzent typischerweise auch Hersteller.
- Verkauft er die leeren Kartons dagegen an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat, das sie dort befüllt und verwendet, ist typischerweise dieses Unternehmen Hersteller in dem betreffenden Mitgliedstaat. Für Händler bedeutet das: Wer leere Versandkartons aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht und erst in Deutschland befüllt, kann Hersteller sein.
- Befüllt der Kartonproduzent die Kartons selbst und liefert sie unmittelbar an einen Endabnehmer in einem anderen Mitgliedstaat, bleibt typischerweise er Hersteller.
(FAQ, Abschnitt II, Frage 9)
Erzeuger- und Herstellerrolle können allerdings auch zusammenfallen:
Stellt Unternehmen A Kartons unter dem Namen oder der Marke von Unternehmen B her, wird B nach den FAQ typischerweise sowohl Erzeuger als auch Hersteller. Ist B allerdings ein Kleinstunternehmen und befindet sich der Lieferant im selben Mitgliedstaat, bleibt grundsätzlich A Erzeuger und Hersteller. (FAQ, Abschnitt II, Frage 9)
Und die ZSVR?
Die der ZSVR zugeschriebene Auffassung beruhte bislang lediglich auf Berichten über Gespräche mit der Behörde. Eine eigene öffentliche Stellungnahme der ZSVR speziell zur Versandlabel-Frage liegt bis heute nicht vor.
Schon gegen die damals berichtete Einordnung sprach aus unserer Sicht ein zentraler Punkt: Ein gewöhnliches Versandetikett betrifft die konkrete Sendung, nicht die Gestaltung des Kartons als Verpackung. Für die Erzeugerzuordnung kommt es aber gerade darauf an, wem Herstellung und Gestaltung der Verpackung zuzurechnen sind.
Die neuen FAQ der EU-Kommission greifen genau diesen Punkt nun ausdrücklich auf. Danach gilt ein lediglich zu Versandzwecken angebrachter Aufkleber nicht als Branding und macht seinen Verwender allein deshalb nicht zum Erzeuger des Kartons.
Die FAQ sind zwar rechtlich nicht verbindlich und binden auch die ZSVR nicht. Solange die ZSVR hierzu keine abweichende offizielle Position veröffentlicht, halten wir es jedoch für sachgerecht, die Erzeugerfrage nach der ausdrücklich formulierten Auslegung der FAQ zu beurteilen.
Daraus folgt allerdings nicht, dass Händler bestehende Registrierungen oder Systembeteiligungen ohne weitere Prüfung ändern sollten. Ob sie Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung sind, richtet sich gesondert danach, wer die Verpackung oder das verpackte Produkt im jeweiligen Mitgliedstaat erstmals bereitstellt.
Fazit
Die neuen FAQ zur PPWR entschärfen eine zuletzt besonders praxisrelevante Streitfrage. Ein gewöhnliches Versandetikett gilt danach nicht als Branding und macht den Händler, der einen neutralen Standardkarton verwendet, nicht allein deshalb zum Erzeuger dieser Verpackung.
Ganz abgeschlossen ist die Diskussion damit zwar nicht, weil die FAQ rechtlich nicht verbindlich sind. Für die Erzeugerfrage gibt es nun aber eine klare Auslegungshilfe der EU-Kommission für genau diesen Fall.
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