Produktdatenblatt vergessen, Abmahnung kassiert: Pflichten beim Smartphone- und Tablet-Verkauf
Ein fehlendes Produktblatt, eine Abmahnung – und plötzlich wird ein vermeidbarer Fehler teuer. Wer Smartphones oder Tablets online verkauft, muss seit 2025 neue Kennzeichnungspflichten erfüllen oder eine teure Abmahnung bezahlen.
Was war der Anlass für die Abmahnung?
Ein Online-Händler bot in seinem eBay-Shop verschiedene Smartphones zum Verkauf an. Unter anderem wurden Modelle wie das „Google Pixel 10 Pro 5G 256 GB 16 GB Jade Green ohne Simlock neu + OVP“ sowie weitere Varianten des „Google Pixel 10 5G“ beworben.
Auf der eBay-Produktdetailseite wurden diese Geräte auf eine Weise präsentiert, dass von einem Angebot für die konkreten Smartphone-Modelle auszugehen war.
Nach Ansicht des abmahnenden Verbands fehlte jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Information: Das Produktdatenblatt der Geräte wurde nicht mitgeteilt - da diese Angabe im Angebot vollständig fehlte, wurde diese fehlende Information als wettbewerbswidrig beanstandet, die Abmahnung folgte.
Rechtliche Bewertung des Wettbewerbsverstoßes
Die Pflicht zur Bereitstellung bestimmter Energieinformationen ergibt sich ebenfalls aus der Verordnung (EU) 2023/1669.
Gemäß Artikel 4 lit. b in Verbindung mit Anhang VIII Nr. 1 und Nr. 4 dieser Verordnung müssen Händler im Fernabsatz bei Smartphones sowohl das Energielabel als auch das Produktdatenblatt bereitstellen.
Diese Informationen müssen über den sogenannten Anzeigenmechanismus verfügbar sein und sich in der Nähe des Produktpreises befinden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verbraucher die Energieeffizienz eines Geräts unmittelbar im Zusammenhang mit ihrer Kaufentscheidung einsehen können.
Fehlen diese Informationen auf der Produktdetailseite, wird den Verbrauchern eine wesentliche Information vorenthalten. Dies kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen und gemäß §§ 5a, 5b Abs. 4 UWG als unzulässige geschäftliche Handlung bewertet werden.
Best Practice: Energielabel und Produktdatenblatt korrekt bereitstellen
Wird ein Smartphone oder Tablet im Internet konkret angeboten, so sind umfangreiche Kennzeichnungspflichten umzusetzen:
Es ist in der Nähe des Produktpreises
- das elektronische Etikett sowie
- das Produktdatenblatt
im Angebot zu integrieren.
Ein Angebot liegt im Unterschied zur bloßen Werbung vor, wenn der Produktpreis und der Verkäufer bekannt sind.
Händler sind verpflichtet, das vom Hersteller zur Verfügung gestellte Produktdatenblatt im unmittelbaren Umfeld des angezeigten Verkaufspreises zu platzieren. Die Darstellung muss so gewählt werden, dass das Dokument ohne Schwierigkeiten wahrgenommen und gelesen werden kann.
Statt einer direkten Anzeige kann das Datenblatt auch über einen Link zugänglich gemacht werden, der zwingend die Bezeichnung „Produktdatenblatt" tragen muss. In diesem Fall muss das Dokument unmittelbar beim ersten Klick, beim ersten Überfahren mit der Maus oder beim ersten Antippen auf einem Touchscreen sichtbar werden.
Wenn Sie weiterführende Informationen zur Kennzeichnung von Smartphones und Tablets erfahren möchten, dürfen wir Ihnen unseren speziellen Beitrag Smartphones & Tablets online richtig kennzeichnen als Lektüre empfehlen!
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Learning für Händler
Die Energiekennzeichnungspflichten für Smartphones und Tablets wurden zum Jahr 2025 deutlich erweitert. Wird ein Smartphone oder Tablet konkret angeboten, müssen in der Nähe des Produktpreises
- ist das elektronische Etikett sowie
- das Produktdatenblatt
im Angebot integriert werden.
Fehlen diese Informationen im Online-Angebot, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, welcher kostenauslösend abgemahnt werden kann. Händler sollten ihre Online-Angebote deshalb regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen korrekt eingebunden sind.
Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig
Auch wenn Abmahnungen oft mit sehr kurzen Fristen versehen sind: Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie die Unterlagen unverzüglich von einem spezialisierten Anwalt prüfen. In vielen Fällen sind hohe Zahlungsforderungen oder weitreichende Verpflichtungen enthalten – ein vorschnelles Handeln kann hier teure Folgen haben.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig einseitig formuliert und sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Eine rechtliche Überprüfung ermöglicht es, den Inhalt zu entschärfen und das Risiko späterer Vertragsstrafen deutlich zu reduzieren.
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