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Abmahnradar

Abmahnradar: Abmahnfalle E-Mail-Werbung

Abmahnradar: Abmahnfalle E-Mail-Werbung
5 min
Beitrag vom: 17.04.2026

Die Abmahnungen wegen unzulässiger E-Mail-Werbung kommen nicht aus den Schlagzeilen – zu oft machen Händler hier immer noch Fehler. Zudem abgemahnt: die Werbung mit Prüfzeichen sowie die Marken „Mensch ärgere Dich nicht“, „Mimo“ und „Elara“.

Top-Thema: Unzulässige Werbung - Werbemails / Schadensersatz

Abmahner: Nadine Gehrisch
Kosten: 326,15 EUR zzgl. Schadensersatz

Weiterhin das Abmahn-Topthema aktuell: Die unerlaubte E-Mail-Werbung, die ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger versendet wurde. Add-on: Datenauskunftsanspruch samt Schadensersatzpauschale wegen Verarbeitung personenbezogener Daten.

Tipps für Händler:

  • Double-Opt-in nutzen und Einwilligungen lückenlos dokumentieren (Zeitpunkt, IP, Inhalt).
  • Werbung nur bei klarer Einwilligung oder zulässiger Bestandskundenwerbung (§ 7 Abs. 3 UWG) .

Tipps für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:

Banner Starter Paket

Markenabmahnung der Woche: Marke „Mensch ärger Dich nicht“

Abmahner: Schmidt Spiele GmbH
Kosten: 3.200,56 EUR

Die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ ist geschützt. Eine Nutzung in Produktbeschreibungen für Fremdware ist grundsätzlich unzulässig (hier: Spieltisch).

Ausnahme für Zubehör oder kompatible Produkte:

  • Der Markenname darf unter einem Zusatz wie „passend für Mensch ärgere Dich nicht“ oder „für Mensch ärgere Dich nicht geeignet“ verwendet werden, um die Bestimmung des Produkts klar zu kennzeichnen.
  • Es muss deutlich erkennbar sein, dass es sich nicht um Originalware handelt. Formulierungen wie „kein Originalprodukt der Schmidt Spiele GmbH“ sind empfehlenswert.
  • Die Nutzung des Markennamens sollte so gering wie möglich erfolgen – nur soweit erforderlich, um den Bezug deutlich zu machen.
  • Es darf keine irreführende Werbung erfolgen, z. B. durch den Eindruck, dass das Zubehör von der Marke autorisiert oder zertifiziert ist.

Die Schmidt Spiele GmbH überwacht seit Jahren ihre Marken (etwa auch "Kniffel") sehr genau; Abmahnungen bei bekannten Marken wie dieser können schnell mehrere tausend Euro kosten, wie man sieht.

Die Markenabmahnung von angeblichen Gattungsbegriffen ist weit verbreitet – siehe diesen Beitrag dazu.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Kompakt: Weitere Abmahnthemen

Küchenmesser: Irreführende Herkunftsangaben - "Japanische Messer" - Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. - 1.590,91 EUR

  • Geworben wurde mit dem Begriff: "Japanisches Messer".
  • Herstellungsstufen des Messers waren nicht sämtlich in Japan, so der Vorwurf.
  • Unwahre Angaben über geographische Herkunftsangaben.
  • Der Schutz soll Verbraucher vor Irreführung und Hersteller vor Rufschädigung schützen.
  • Es gilt der Wahrheitsgrundsatz - gerade in Bezug auf Herkunftsangaben.
  • Mandantentipp: In diesem Beitrag finden Sie weitere Informationen zur Werbung mit Herkunftsangaben.

Werbung mit Gütesiegel / UVP / Zertifizierung- bett1.de GmbH - 3.878,92 EUR

  • Werbung mit einem Gütesiegel "Prüfheld" ohne objektive, sachkundige Tests durch einen neutralen Dritten.
  • Werbung mit UVP, obwohl selbst Hersteller und selbst günstiger anbietend.
  • Werbung mit Zertifizierung "Deutsches Institut für Verbraucherschutz" wegen irreführender Bezeichnung, mangels Test anhand von objektiven Kriterien.
  • Tipp: Mehr zum Thema Werbung mit Prüfzeichen finden Sie in diesem Beitrag.

Gin-Werbung - Alkoholfrei / Fehlende Pflichtinformationen - Verband Sozialer Wettbewerb e.V. - 357,00 EUR

  • Werbung mit "Gin alkoholfrei", obwohl die Bezeichnung „Gin“ nur verwendet werden darf, wenn der Alkoholgehalt mindestens 37,5 % Vol beträgt.
  • Zusätzlich fehlten auf der Produktseite das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration.
  • Faustregel für die Onlinekennzeichnung: Orientieren Sie sich an der Produktverpackung! Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Onlinekennzeichnung.
  • Tipp: Zum Thema Abmahnfalle "Gin alkoholfrei" finden Sie in diesem Beitrag mehr.

Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 5.800,00 EUR

  • Trendabmahnung (mehrfach in den letzten Wochen): Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
  • Hier gibt es Infos zu dieser Abmahngefahr und zur zulässigen Musiknutzung für Social-Media.

Bilderklau I - dpa Picture-Alliance GmbH - 584,71 EUR

  • keine klassische Abmahnung (da keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden) - lediglich anwaltliche Berechtigungsanfrage mit Auskunftsersuchen für Schadensersatz
  • Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
  • Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
  • Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.

Bilderklau II - BVB Merchandising GmbH - 167,67 EUR

  • Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung
  • Typischerweise gefordert werden: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
  • Schadensersatz abhängig von Nutzungsdauer.
  • Tipp: Dann lieber Stockfotos? Hier finden Sie alle Infos zu den gängigsten Bilddatenbanken.

Marke "ELARA" - Schmidt Spiele GmbH - 3.200,56 EUR

  • Nutzung des geschützten Zeichens zur Bezeichnung von Waren.
  • keine Abmahnkosten, da keine anwaltliche Abmahnung - aber Schadensersatzpauschale gefordert.
  • Tipp:Wir haben uns in diesem Beitrag mit dem Thema Markenrecht und Vornamen beschäftigt.

Marke "Marbex" - Marbex GmbH

  • Nutzung des geschützten Zeichens im Anzeigentext von Google Ads
  • Vorwurf: Doppelidentität = Identische Markennutzung für identische Waren
  • Tipp: Wir haben uns in diesem Beitrag mal mit dem Thema Google Ads und Markenrecht beschäftigt.

Marke "MIMO" - Faina Lifestyle Sp. z. o. o. - 2.042,80 EUR

  • Nutzung des geschützten Zeichens zur Bezeichnung von Waren - hier: Schuhe.
  • Grund für Abmahnung: Verstoß gegen Unterlassungsvertrag, allerdings ohne Vertragsstrafe, nur weitere Unterlassungserklärung samt Abmahnkosten.
  • Auffallend: Rechteinhaberwechsel.

Service & Prävention

Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Andrii Zastrozhnov / shutterstock.com

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