Abmahnradar: Immobilieninserate ohne Ernegieverbrauch
Auch Immobilieninserate verlangen umfangreiche Angaben zum Energieverbrauch – hierzu gibt es gesetzliche Verpflichtungen. Außerdem wurde abgemahnt: die unzulässige Musiknutzung auf Social Media sowie die Marken „Škoda“ und „Airmix“.
Top-Thema: Immobilienanzeige - fehlende Informationen zum Energiebedarf
Abmahner: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Kosten: 280,78 EUR
- Abmahner wirft vor, in Immobilienanzeigen gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verstoßen zu haben.
- In mehreren Online-Exposés fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z. B. Art des Ausweises, Endenergiebedarf/-verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse).
- Da diese Informationen für die Kaufentscheidung von Verbrauchern wesentlich sind, liege eine unlautere geschäftliche Handlung vor
- Exkurs: Zuletzt hatte es hier meist die Autobranche betroffen - siehe zu dieser Abmahnthematik hier.
Hier finden Sie eine Übersicht aller abmahnberechtigten Verbände
Markenbmahnung der Woche: Marke "Škoda"
Abmahner: Skoda Auto a.s.
Kosten: 3.662,34 EUR
Der abgemahnte Händler nutzt hier für die geschützten Bezeichnungen Skoda, Octavia oder Fabia für nicht-original Zubehör auf ebay:
- Die Abmahnung rügt, dass geschützte Markenzeichen No-Name-Zubehörware genutzt wurde.
- Verwenden Sie Formulierungen wie „Zubehörartikel passend für [Marke/Modell]“ oder „Ersatzteil kompatibel mit [Marke]“.
Wir haben uns in diesem Beitrag anhand aktueller Rechtsprechung mal mit der Thematik auseinandergesetzt.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 5.800,00 EUR
- Trendabmahnung (mehrfach in den letzten Wochen): Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
- Hier gibt es Infos zu dieser Abmahngefahr und zur zulässigen Musiknutzung für social-Media.
Bilderklau I - copytrack - N.N.
- keine klassische Abmahnung (da keine Unterlassungsansprüche) - lediglich Berechtigungsanfrage mit Auskunftsersuchen für Schadensersatz
- Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
- Hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Bilderklau II - Ralph Blasek - N.N.
- Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung
- Typisch gefordert werden: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
- Schadensersatz abhängig von Nutzungsdauer.
- Tipp: Dann lieber Stockfotos? Hier finden Sie alle Infos zu den gängigsten Bilddatenbanken.
- ebenso abgemahnt von: Michael Staudinger & Chromorange Photostock
Marke "Airmix" - SAMES - 2.738,79 EUR
- Nutzung des geschützten Zeichens zur Bezeichnung von Waren
- Vorwurf: Doppelidentität = Identische Markennutzung für identische Waren
- Zudem angeblich Verletzung einer bekannten Marke
Service & Prävention
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LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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