Abmahnradar: Warum Werbemails teuer sein können
E-Mail-Werbung ohne Einwilligung? Ein schneller Weg zur Abmahnung – und trotzdem keine Seltenheit. Ausserdem: Die Werbung mit den Schlagworten wie "Testsieger", "CE-Zertifikat" oder "German Design".
Top-Thema: Unzulässige Werbung - Werbemails / Schadensersatz
Abmahner: frank werbemittel e.K.
Kosten: 571,44 EUR zzgl. Schadensersatz
Das Abmahn-Topthema aktuell: Die unerlaubte E-Mail-Werbung, die ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger versendet wurde.
Tipps für Händler:
- Double-Opt-in nutzen und Einwilligungen lückenlos dokumentieren (Zeitpunkt, IP, Inhalt).
- Werbung nur bei klarer Einwilligung oder zulässiger Bestandskundenwerbung (§ 7 Abs. 3 UWG) .
- Add-On: Datenauskunftsanspruch wegen Verarbeitung personenbezogener Daten
- ebenfalls abgemahnt von: Julien Zornig
Tipps für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:
- Leitfaden zur E-Mail-Werbung: Hier.
- Zur Datenauskunft: Beitrag mit Muster.
Markenabmahnung der Woche: Marke "Gaya"
Abmahner: Leo E-Commerce Ltd.
Kosten: 2.042,80 EUR
Der abgemahnte Händler nutzt hier für die Bezeichnung seiner Schmuckware das Zeichen Gaya - das bedeutet:
- Gefahr der Verwechslung: Markenrechtlich ist entscheidend, ob bei der Nutzung die Verwechslungsgefahr beim Publikum besteht. Das ist bei identischen Waren fast immer der Fall.
- Schutzumfang von Marken: Marken schützen nicht nur den Namen an sich, sondern auch die Verwendung in bestimmten Warengruppen/Klassen (hier Schmuckwaren).
- Vorname als Marke: Auch wenn „Gaya“ ein Vorname ist, kann eine eingetragene Marke nicht auf Grund der Bekanntheit als Vorname ausgeschlossen werden.
- Unterlassungsanspruch: Markeninhaber haben bei Verletzung Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der rechtsverletzenden Ware.
- Relevanz der Absicht: Auch wenn der Händler die Marke „Gaya“ möglicherweise ohne böse Absicht genutzt hat, ist vorsätzliches Handeln für die Haftung nicht erforderlich – die Verletzung besteht unabhängig davon.
Wir haben uns in diesem Beitrag mal insgesamt mit der markenrechtlichen Problematik im Umgang mit Vornamen beschäftigt.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Irreführende Werbung durch Verwendung von "Geman Design" - flexi - Bogdahn International GmbH & Co. KG - 2.123,08 EUR
- Begriffe wie „German Design“ sollen hier laut Abmahner suggerieren, dass das Produkt in Deutschland entworfen wurde.
- Daran bestünden jedoch Zweifel – der Vorwurf lautet, es handele sich um eine Produktgestaltung aus China.
- Dies wäre dann eine Irreführung über die geografische Herkunft der beworbenen Hundeleine.
- Wir kennen derartige Abmahnungen auch im Zusammenhang mit dem Werbeschlagwort „Made in Germany“.
- Mandantentipp: In diesem Beitrag finden Sie weitere Informationen zur Werbung mit Herkunftsangaben.
Cookie ohne Einwilligung - Uniwersum GmbH - 1.590,91 EUR
- Tracking-Cookie (GoogleAnalytics/GoogleTagManager) gesetzt, ohne zuvor über das Cookie-Consent-Tool die erforderliche Einwilligung der Nutzer einzuholen.
- Unzulässiges Kontaktformular da kein Hinweis auf Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Weitere Informationen zu diesem Cookie-Abmahntehma finden Sie hier.
- Weitere Informationen zur gestaltung des Kontaktformular finden Sie in diesem Beitrag.
- Mandantentipp: In diesem Zusammenhang weisen wir auf einen Service hin: Es steht unseren Mandanten unser eigenes innovatives Cookie-Tool für mtl. nur 3,90 € zzgl. USt. zur Buchung bereit.
Irreführende Werbung mit "Ce-Zertifikat" - Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. - 320,00 EUR
- Abgemahnte Werbung mit dem Schlagwort "CE-Zertifikat" (für Wärmepumpe).
- Ebenso oft abgemahnt: "CE-Zertifizierung", "CE-Prüfung" oder "CE-geprüft" .
- Irreführend, weil eine Prüfung durch eine dritte, unabhängige Stelle in diesem Rahmen gerade nicht stattfindet.
- Das "CE-Kennzeichen" stellt in aller Regel auch kein Qualitätszeichen dar.
- Tipp: Mehr Infos zum Thema CE-Kennzeichnung finden Sie hier.
Küchenmesser: Irreführende Herkunftsangaben: Japanische Messer - Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. - 1.590,91 EUR
- Geworben wurde mit dem Begriff: "Japanisches Messer".
- Herstellungsstufen des Messers waren nicht sämtlich in Japan, so der Vorwurf.
- Unwahre Angaben über geographische Herkunftsangaben.
- Der Schutz soll Verbraucher vor Irreführung und Hersteller vor Rufschädigung schützen.
- Es gilt der Wahrheitsgrundsatz - gerade in Bezug auf Herkunftsangaben.
- Wir hatten über diese Abmahnungen schon vor einiger Zeit berichtet.
Werbung mit Testsieger - Wettbewerbszentrale e.V. - 320,00 EUR
- Werbung mit dem Schlagwort "Testsieger" ohne Fundstellenangabe.
- Verkehr nicht in der Lage zur Überprüfung.
Tipps für Händler bei der Werbung mit Testsiegeln:
- Nur echte Tests nutzen: Testsiegel nur bei unabhängigen Vergleichstests mit mehreren Produkten verwenden – keine bezahlten Einzelbewertungen als „Testsieger“ bewerben.
- Fundstelle klar angeben: Quelle, Testinstitut und Datum gut lesbar und direkt in der Werbung nennen oder per eindeutigen Sternchenhinweis verlinken.
- Richtig zitieren: Testergebnis wortgetreu, nur für das getestete Produkt und ohne Täuschung über Rang oder Platzierung wiedergeben.

Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 2.550,00 EUR
- Trendabmahnung: Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
- Hier gibt es Infos zu dieser Abmahngefahr und zur zulässigen Musiknutzung für social-Media.
Bilderklau I - COPYTRACK GmbH - N.N.
- keine klassische Abmahnung (da keine Unterlassungsansprüche) - lediglich Forderungsschreiben.
- Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
- Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
- Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Bilderklau II - Stilpunkte GmbH - 848,35 EUR
- Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung und unzulässiger KI-Bildbearbeitung.
- Typisch gefordert werden: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
- Schadensersatz abhängig von Nutzungsdauer.
- Tipp: Dann lieber Stockfotos? Hier finden Sie alle Infos zu den gängigsten Bilddatenbanken.
- ebenso abgemahnt von: P.N Retail GmbH / Great Bowery Deutschland GmbH.
Werbe-Reel: Nutzung von Video-Ausschnitten - Barbara Dalecki - 1.202,60 EUR
- Nutzung von Vidoesequenzen bekannter Influencerin ohne Einwilligung.
- keine Berechtigung zur Stimmbearbeitung via KI.
- Unzulässige Zuschaustellung von Bildnissen - Urheberrechtsverstoß
Marke "Papstar" - PAPSTAR GmbH - 2.748,19 EUR
- Markennutzung auf Amazon als anhängender Händler.
- rechtlich wie unzulässige Markennutzung zu bewerten, sofern keine Originalware.
Marke "Louis Vuitton" - Louis Vuitton Malletier - 4.095,50 EUR
- Verwendung des geläufigen geschützten LV-Zeichens samt dem Muster abgemahnt - für Schals.
- Klassischer Plagiatsvorwurf und damit klare Markenverletzung
Marke "Hosenblock" - Dennis Eichenbrenner - 1.857,00 EUR
- Verwendung der geschützten Marke "Hosenblock" für Schreibblöcke.
- Doppelidentität: Nutzung des identischen Zeichens für identische Ware.
Service & Prävention
Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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