Abmahnradar: Abmahnfalle E-Mail-Werbung
E-Mail-Werbung bleibt auch im neuen Jahr riskant – kaum etwas wird derzeit häufiger abgemahnt. Ebenfalls abgemahnt: Werbeaussagen wie ‚ohne Zucker‘ sowie die Nutzung der Marken Elara und Claris.
Top-Thema: Unzulässige Werbung - Werbemails / Schadensersatz
Abmahner: Designraketen GmbH
Kosten: 326,15 EUR zzgl. Schadensersatz
Das Abmahn-Topthema aktuell: Die unerlaubte E-Mail-Werbung, die ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger versendet wurde.
Tipps für Händler:
- Double-Opt-in nutzen und Einwilligungen lückenlos dokumentieren (Zeitpunkt, IP, Inhalt).
- Werbung nur bei klarer Einwilligung oder zulässiger Bestandskundenwerbung (§ 7 Abs. 3 UWG) .
- Auch oft Thema: Datenauskunftsprozesse vorbereiten, um Fristen sicher einzuhalten.
Tipps für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:
- Leitfaden zur E-Mail-Werbung: Hier.
- Zur Datenauskunft: Beitrag mit Muster.

Teuerste Abmahnung der Woche: Marke "Elara"
Abmahner: Elara GmbH
Kosten: 2.738,79 EUR
Der abgemahnte Händler nutzt hier für die Bezeichnung seiner Bekleidungsware das Zeichen Elara - das bedeutet:
- Gefahr der Verwechslung: Markenrechtlich ist entscheidend, ob bei der Nutzung die Verwechslungsgefahr beim Publikum besteht. Das ist bei identischen Waren fast immer der Fall.
- Schutzumfang von Marken: Marken schützen nicht nur den Namen an sich, sondern auch die Verwendung in bestimmten Warengruppen/Klassen (hier Bekleidung).
- Vorname als Marke: Auch wenn „Elara“ ein Vorname ist, kann eine eingetragene Marke nicht auf Grund der Bekanntheit als Vorname ausgeschlossen werden.
- Unterlassungsanspruch: Markeninhaber haben bei Verletzung Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der rechtsverletzenden Ware.
- Relevanz der Absicht: Auch wenn der Händler die Marke „Elara“ möglicherweise ohne böse Absicht genutzt hat, ist vorsätzliches Handeln für die Haftung nicht erforderlich – die Verletzung besteht unabhängig davon.
Wir haben uns in diesem Beitrag mal insgesamt mit der markenrechtlichen Problematik im Umgang mit Vornamen beschäftigt.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Nutzung Marke "Dragon Blood" - Boris Banaszak
- Händler nutzte die Bezeichnung „Dragon Blood“ für Aromen/Liquids (elektronische Zigaretten)
- Marke ist markenrechtlich für Tee geschützt
- Nutzung identischer Marke für identische Waren führt stets zu einer Markenverletzung
- Schadensersatz nach Auskunftserteilung - keine Abmahnkosten, da keine anwaltliche Beteiligung
Nutzung der Marke "Pokémon" - Nintendo of America Inc. - 2.738,79 EUR
- Abgemahnt wurde die Nutzung geschützter Pokémon Wort- und Bildmarken für Shopbezeichnung, Spielkarten & Co
- Keine Originalware angeboten
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Nutzung der Marke "Claris" - ACLARIS GmbH - 2.500,00 EUR
- Abmahnung wegen Markenverletzung durch Zubehörhandel - Nutzung: "Ähnlich wie Original: Claris"
- Markenname nicht notwendig für Bestimmung
Wir informieren etwa in diesem Beitrag über die markenrechtliche Zulässigkeit von Marken im Zubehörhandel.
Irreführende Werbung mit "ohne Zucker" – Verband sozialer Wettbewerb e.V. - 357,00 EUR
- Werbung mit "Zero Zucker" obwohl Lebensmittel Zucker enthielt
- Zuckerfrei nur, wenn Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter enthält.
- Händlertipp: Weitere Informationen zu diesen derzeit beliebten zuckerfrei-Abmahnungen finden Sie hier.
Verkauf von Bootlet-CD – Pink Floyd Ltd. - 194,85 EUR
- Abgemahnt wurde ein Bootlet der Band Pink Floyd (also eine nicht genehmigte CD-Aufnahme)
- Klassische Urhheberrechtsverletzung mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
Unberechtigte Bildnutzung – copytrack GmbH
- Berechtigungsanfrage durch Rechtewahrnemer
- Prüfung auf gültige Lizenz
- Erledigung durch Schadensersatz und nachträgliche Lizenz angekündigt
Service & Prävention
Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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