PPWR-Bürokratie: Kleine Händler können der EU-Kommission jetzt ihre Meinung sagen
Die PPWR bringt kleinen Händlern viel zusätzlichen Aufwand. Zur Ausgestaltung der nationalen Herstellerregister und der damit verbundenen Registrierungs- und Meldeverfahren sammelt die EU-Kommission derzeit Feedback. Wir stellen dafür eine passende Vorlage bereit.
Worum geht es?
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an konkreten Vorgaben für die nationalen Herstellerregister nach der PPWR. Dabei geht es insbesondere darum, welche Angaben für die Registrierung erforderlich sind und in welcher Form Hersteller ihre Verpackungsmengen melden müssen.
Zu diesem Entwurf nimmt die EU-Kommission über ihre Initiative „Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister“ Stellungnahmen entgegen.
Gerade kleine Online-Händler können dort schildern, welchen Aufwand Registrierungs- und Meldepflichten in mehreren EU-Staaten für sie verursachen und welche Erleichterungen aus ihrer Sicht sinnvoll wären.
Warum kleine Händler besonders belastet sind
Wer Waren in andere EU-Mitgliedstaaten verkauft, muss nach der PPWR prüfen, ob er dort als Hersteller gilt und welche Pflichten daraus folgen. Das betrifft auch kleine Händler, die nur wenige Bestellungen in einen bestimmten EU-Staat versenden.
Zum Aufwand für Registrierung und Meldung kann beim grenzüberschreitenden Direktvertrieb insbesondere die Pflicht hinzukommen, im jeweiligen Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu bestellen. Für große Unternehmen mit eigener Rechts- oder Compliance-Abteilung mag das leichter zu bewältigen sein. Bei kleinen Online-Shops können Kosten und Verwaltungsaufwand dagegen schnell außer Verhältnis zu den dort erzielten Umsätzen stehen.
Hinzu kommt, dass die PPWR selbst für Fachleute nicht immer leicht auszulegen ist, weil Rolle und Pflichten eines Unternehmens je nach Verpackung, Lieferkette und Vertriebsweg unterschiedlich ausfallen können.
Was kann die Konsultation tatsächlich bewirken?
Bei der Konsultation geht es nicht um alle neuen Verpackungsvorgaben, sondern um die Regelungen zu den nationalen Herstellerregistern. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere, welche Angaben für die Registrierung und die Meldungen verlangt werden und wie diese übermittelt werden sollen.
Entsprechend sollte sich eine Stellungnahme vor allem auf Punkte konzentrieren, die sich in diesem Rahmen tatsächlich beeinflussen lassen. Dazu gehören etwa möglichst schlanke Angaben für kleine Verpackungsmengen, einheitliche Formate in allen Mitgliedstaaten und Verfahren, bei denen dieselben Unternehmensdaten nicht für jedes nationale Register erneut aufbereitet werden müssen.
Weitergehende Forderungen, etwa nach Bagatellgrenzen für die Registrierung oder einer zentralen europäischen Anlaufstelle, können ebenfalls angesprochen werden.
Unsere Vorlage für kleine Online-Händler
Wer sich an der Konsultation beteiligen möchte, kann sich an unserer Vorlage orientieren. Idealerweise wird sie um eigene Erfahrungen ergänzt – etwa um die Zahl der belieferten EU-Staaten, den zusätzlichen Zeitaufwand oder die Kosten, die für wenige Bestellungen in einem anderen Mitgliedstaat entstehen.
Zur Vorlage:
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Wo kann die Stellungnahme abgegeben werden?
Die Stellungnahme kann noch bis zum 03.09.2026 direkt über die Initiative „Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister“ auf der Website der EU-Kommission eingereicht werden.
Fazit
Für kleine Händler können Registrierungs- und Meldepflichten in mehreren EU-Staaten schnell unverhältnismäßig aufwendig werden – gerade dann, wenn dort nur wenige Bestellungen anfallen.
Noch bis zum 03.09.2026 können Betroffene der EU-Kommission ihre Erfahrungen schildern. Wer von den neuen Vorgaben betroffen ist, sollte die Möglichkeit nutzen und sich an der Konsultation beteiligen.
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