Markenschutz: Markenanmeldung und Markenüberwachung
Seit rund 20 Jahren unterstützt die IT-Recht Kanzlei Unternehmen bei der Anmeldung und Überwachung ihrer Marken. Guter Markenschutz beginnt mit der richtigen Anmeldung – aber endet nicht mit der Eintragung.
Dabei zeigt sich immer wieder: Probleme entstehen oft erst dann, wenn Dritte identische oder ähnliche Zeichen anmelden oder verwenden. Wer seine Marke frühzeitig schützt und anschließend im Blick behält, kann auf solche Entwicklungen schneller reagieren.
Markenanmeldung: DE-Marke oder Unionsmarke?
Zu Beginn stellt sich meist die Frage, wo der Markenschutz überhaupt benötigt wird: nur in Deutschland oder gleich in der gesamten Europäischen Union?
Entscheidend ist vor allem, wo das Unternehmen aktuell tätig ist und in welchen Märkten die Marke künftig eingesetzt werden soll.
1. Deutsche Marke (DE-Marke)
Eine deutsche Marke bietet Schutz innerhalb Deutschlands und kommt vor allem für Unternehmen in Betracht, deren Tätigkeit sich überwiegend auf den deutschen Markt konzentriert.
Vor der Anmeldung sollte zunächst geprüft werden, ob das gewünschte Zeichen überhaupt als Marke eingetragen werden kann. Ebenso wichtig ist eine Recherche nach älteren identischen oder ähnlichen Markenrechten. Denn das DPMA prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob bereits ältere Marken- oder Kennzeichenrechte bestehen, die einer späteren Nutzung der angemeldeten Marke entgegenstehen könnten.
Je nach gewähltem Markenpaket unterstützen wir unter anderem bei:
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Anmeldung beim DPMA
- rechtlicher Begleitung des Anmeldeverfahrens
2. Unionsmarke (EU-Marke)
Wer seine Marke nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten schützen möchte, kann eine Unionsmarke beim EUIPO anmelden. Mit einer einzigen Anmeldung lässt sich grundsätzlich Schutz in der gesamten Europäischen Union erreichen.
Das größere Schutzgebiet hat allerdings auch eine Kehrseite: Je mehr Länder erfasst werden, desto größer ist auch die Zahl möglicher älterer Markenrechte, mit denen die Anmeldung kollidieren kann. Eine gründliche Recherche ist bei einer Unionsmarke daher besonders wichtig.
Auch hier unterstützen wir bei der Recherche, der Vorbereitung der Anmeldung und im weiteren Anmeldeverfahren.
UNSERE MARKENPAKETE: Hier geht's zu unseren Angeboten rund um die Markenanmeldung.
Markenüberwachung: Nach der Eintragung ist noch nicht Schluss
Ist die Marke eingetragen, ist der erste wichtige Schritt geschafft. Das bedeutet aber nicht, dass künftig automatisch verhindert wird, dass Dritte ähnliche Zeichen anmelden. Gerade beim DPMA werden neue Markenanmeldungen nicht darauf geprüft, ob sie ältere Markenrechte verletzen.
Wer seine Marke nicht überwacht, bekommt daher unter Umständen gar nicht mit, dass ein ähnliches Zeichen angemeldet wird. Das kann problematisch werden, weil für einen Widerspruch gegen eine jüngere Marke nur begrenzte Fristen zur Verfügung stehen. Eine laufende Markenüberwachung hilft dabei, solche Anmeldungen frühzeitig zu erkennen.
Unsere Markenüberwachung umfasst insbesondere:
- Überwachung neuer Markenanmeldungen
- Ermittlung identischer oder ähnlicher Zeichen
- rechtliche Ersteinschätzung möglicher Kollisionen
- Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen
UNSERE MARKENÜBERWACHUNGSPAKETE: Hier geht's zu unseren Angeboten zur Markenüberwachung.
EU-Förderung 2026: Fördermittel für Marken derzeit ausgeschöpft
Auch 2026 wurden Markenanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen wieder durch den KMU-Fonds der EU gefördert. Für Marken- und Designanmeldungen konnten grundsätzlich bis zu 75 % der förderfähigen Amtsgebühren erstattet werden.
Die hierfür vorgesehenen Mittel sind inzwischen allerdings ausgeschöpft. Neue Förderanträge für Marken und Designs können derzeit nicht mehr gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, sollten die jeweiligen Aktivierungs- und Nutzungsfristen beachten.
Ob es auch 2027 wieder eine entsprechende Förderung geben wird, steht derzeit noch nicht fest. Wir werden hierzu informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
Weitere Informationen zur Markenförderung 2026 finden Sie hier.
Für Schutzpaket-Mandanten: DE-Markenanmeldung ohne Anwaltshonorar
Unabhängig von der EU-Förderung bieten wir Neu- und Bestandsmandanten unserer Schutzpakete unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich die Anmeldung einer deutschen Marke ohne zusätzliches Anwaltshonorar an. Enthalten sind dabei insbesondere die Prüfung der grundsätzlichen Eintragungsfähigkeit sowie die Durchführung der Anmeldung beim DPMA.
Die amtlichen Gebühren des DPMA sind vom Markenanmelder selbst zu tragen. Weitergehende Leistungen, etwa eine Markenrecherche oder die individuelle Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, sind hiervon nicht umfasst und können bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden.
Mehr zur honorarfreien DE-Markenanmeldung für unsere Schutzpaket-Mandanten erfahren Sie hier.
Fazit: Marke anmelden und im Blick behalten
Bei einer Markenanmeldung kommt es nicht nur darauf an, das richtige Schutzgebiet zu wählen. Ebenso wichtig sind die Auswahl der passenden Waren und Dienstleistungen sowie die Prüfung möglicher älterer Rechte. Und auch nach der Eintragung lohnt sich ein Blick auf neue Markenanmeldungen. Wer mögliche Kollisionen früh erkennt, kann rechtzeitig prüfen, ob ein Vorgehen erforderlich ist. Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Unternehmen sowohl bei der Anmeldung deutscher und europäischer Marken als auch bei der laufenden Markenüberwachung.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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