PayPal schränkt Rechnungskauf ein: 30 Tage Zahlungsziel künftig nur noch für KMU
PayPal ändert zum 20. November 2026 die Bedingungen für den Rechnungskauf mit Ratepay. Größere Händler dürfen die Zahlungsart künftig nur noch nach gesonderter Vereinbarung nutzen. Andernfalls droht die Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge.
PayPal ändert Bedingungen für Rechnungskauf mit Ratepay
Am 20. November 2026 treten neue Vorschriften zum Verbraucherkreditrecht in Kraft. PayPal nimmt dies zum Anlass, seine Nutzungsbedingungen für den Rechnungskauf mit Ratepay anzupassen.
Wie aus der Ankündigung von PayPal vom 13. Oktober 2026 hervorgeht, soll das bisherige Zahlungsziel von 30 Tagen künftig davon abhängen, ob der Händler als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gilt.
Wann gilt ein Unternehmen als KMU?
Nach der europäischen KMU-Definition gelten Unternehmen grundsätzlich als kleine oder mittlere Unternehmen, wenn sie
- weniger als 250 Beschäftigte haben und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.
Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten grundsätzlich nicht als KMU.
Bei der Einstufung können allerdings auch Beteiligungsverhältnisse eine Rolle spielen. So sind die Beschäftigtenzahlen und wirtschaftlichen Kennzahlen von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen nach den europäischen Vorgaben gegebenenfalls anteilig oder vollständig zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist die Empfehlung 2003/361/EG.
Dabei bleibt es allerdings nicht bei einer Änderung der Zahlungsfristen. Die neuen Nutzungsbedingungen verlangen von Händlern eine ausdrückliche Zusicherung ihres KMU-Status. Unter bestimmten Voraussetzungen kann PayPal zudem bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern.
30 Tage Zahlungsziel künftig nur noch für KMU
Nach den neuen Bedingungen steht der Rechnungskauf mit Ratepay grundsätzlich nur noch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Nur sie können ihren Kunden weiterhin das bisherige Zahlungsziel von 30 Tagen anbieten.
Ob die KMU-Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Händler selbst prüfen und PayPal auf Anfrage nachweisen. Verlieren sie ihre KMU-Eigenschaft, sind sie verpflichtet, PayPal unverzüglich darüber zu informieren.
Was gilt für größere Händler?
Händler, die die KMU-Voraussetzungen nicht erfüllen, können den Rechnungskauf mit Ratepay ab dem 20. November 2026 nur noch nutzen, wenn sie mit PayPal eine gesonderte Vereinbarung treffen.
Nach der Ankündigung von PayPal kommt hierfür insbesondere eine Verkürzung des Zahlungsziels von bisher 30 auf 14 Tage in Betracht. Ob eine solche Vereinbarung zustande kommt, liegt allerdings im Ermessen von PayPal. Einen Anspruch darauf haben Händler nicht.
Darüber hinaus sind individuelle Vereinbarungen möglich, die sich beispielsweise am Warenkorbwert orientieren oder auf Geschäfte mit Unternehmern beschränken. Bei solchen B2B-Geschäften greifen die verbraucherkreditrechtlichen Vorgaben nicht.
Falsche KMU-Zusicherung: PayPal kann ausgezahlte Beträge zurückfordern
Die neuen Nutzungsbedingungen verpflichten Händler, ausdrücklich zuzusichern, dass sie die Voraussetzungen der KMU-Definition erfüllen. Für die Richtigkeit dieser Zusicherung haften sie unabhängig von einem Verschulden. Sie gilt nicht nur bei Annahme der Bedingungen, sondern auch bei jeder Forderungsabtretung und während der weiteren Vertragsdurchführung.
Damit kann selbst eine gutgläubige Fehleinschätzung des eigenen KMU-Status erhebliche vertragliche Folgen haben.
Besonders weitreichend ist das Rückbuchungsrecht nach Abschnitt 6 der neuen Bedingungen. War der Händler bei Entstehung einer Forderung kein KMU und wurde keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart, kann PayPal bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern und mit dem PayPal-Guthaben verrechnen. Da hierfür lediglich die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten, können sich die Rückforderungen über einen längeren Zeitraum summieren.
Ist die betreffende Kundenforderung noch offen, wird sie an den Händler zurückübertragen. Dieser muss den Kaufpreis dann selbst einfordern und trägt auch das Risiko, dass der Kunde nicht zahlt.
Darüber hinaus sehen die Bedingungen Schadensersatzansprüche bei Verletzung der KMU-Zusicherung sowie Freistellungsansprüche wegen daraus entstehender Ansprüche Dritter vor. Schon bei begründeten Zweifeln am KMU-Status kann PayPal die Nutzung des Rechnungskaufs zudem mit sofortiger Wirkung einschränken oder beenden.
Neben diesen vertraglichen Risiken können sich für Händler auch unmittelbar Pflichten aus dem Verbraucherkreditrecht ergeben. Nach den neuen Bedingungen gewähren sie den Zahlungsaufschub ausdrücklich im eigenen Namen sowie zins- und kostenfrei. Greift die gesetzliche Ausnahme vom Verbraucherkreditrecht nicht, können deshalb zusätzliche Informationspflichten und Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung auf sie zukommen.
Hintergrund: Warum PayPal seine Bedingungen ändert
Hintergrund der Änderungen ist die deutsche Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie II. Mit der Reform, die am 20. November 2026 in Kraft tritt, werden künftig auch bestimmte Formen des Rechnungskaufs vom Verbraucherkreditrecht erfasst, die bislang nicht unter dessen Anforderungen fielen.
Das Gesetz sieht dabei unterschiedliche Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und größere Unternehmen vor. Während KMU ihren Kunden unter bestimmten Bedingungen weiterhin längere Zahlungsfristen einräumen können, gelten für größere Händler strengere Anforderungen. Auf diese Unterscheidung reagiert PayPal mit seinen neuen Nutzungsbedingungen für den Rechnungskauf mit Ratepay.
Auch beim klassischen Rechnungskauf erhält der Verbraucher einen Zahlungsaufschub: Er bekommt die Ware, bevor er den Kaufpreis bezahlen muss. Ein solcher Zahlungsaufschub kann künftig selbst dann den verbraucherkreditrechtlichen Vorschriften unterliegen, wenn weder Zinsen noch Gebühren anfallen.
1. Welche Ausnahmen gelten für den Rechnungskauf?
Das Gesetz sieht eine Ausnahme für bestimmte Formen des Rechnungskaufs vor (§ 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BGB n. F.). Gewährt der Händler dem Verbraucher selbst einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub von höchstens 50 Tagen ab Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung, kann dieser von den verbraucherkreditrechtlichen Vorschriften ausgenommen sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass dem Verbraucher bei Zahlungsverzug nur begrenzte Kosten entstehen können.
Für größere Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen online im Fernabsatz anbieten, fällt diese Ausnahme enger aus (§ 506 Abs. 1 Satz 3 BGB n. F.). Bei ihnen darf der Zahlungsaufschub höchstens 14 Tage ab Lieferung oder Leistungserbringung betragen. Zudem darf kein Dritter den Zahlungsaufschub erwerben.
2. Warum bleibt die Forderungsabtretung rechtlich problematisch?
Gerade diese letzte Voraussetzung ist beim Rechnungskauf mit Ratepay von Bedeutung. Bei diesem Zahlungsmodell kauft PayPal die Kaufpreisforderung zunächst vom Händler an und verkauft sie anschließend an Ratepay weiter. Den Zahlungsaufschub gewährt nach den neuen Bedingungen ausdrücklich der Händler selbst.
Während die Abtretung der Kaufpreisforderung bei KMU im Rahmen der gesetzlichen Ausnahme grundsätzlich unschädlich ist, stellt sich bei größeren Händlern die Frage, ob die Weitergabe der Forderung als Erwerb des Zahlungsaufschubs durch einen Dritten anzusehen ist.
Nach der Begründung des Rechtsausschusses soll die bloße Abtretung einer Kaufpreisforderung nicht als Erwerb des Zahlungsaufschubs gelten (BT-Drs. 21/5381, S. 19). Ob diese Auslegung mit dem europäischen Verbraucherkreditrecht vereinbar ist, wurde gerichtlich bislang jedoch nicht geklärt.
Damit bleibt für größere Händler eine rechtliche Unsicherheit bestehen, die sich allein durch eine Verkürzung des Zahlungsziels auf 14 Tage nicht vollständig beseitigen lässt.
Welche gesetzlichen Anforderungen künftig für den Rechnungskauf gelten und welche Ausnahmen vorgesehen sind, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag „Neue Pflichten bei Verbraucherkrediten und Rechnungskauf ab November 2026“.
Fazit
Händler, die den Rechnungskauf mit Ratepay über PayPal anbieten, sollten vor dem 20. November 2026 prüfen, ob sie die Voraussetzungen der europäischen KMU-Definition erfüllen.
Wer nicht als KMU gilt, muss rechtzeitig eine gesonderte Vereinbarung mit PayPal treffen, wenn er die Zahlungsart weiterhin anbieten möchte. Denn nach der PayPal-Ankündigung gilt die weitere Nutzung als Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen und damit auch zur darin enthaltenen KMU-Zusicherung.
Ohne eine solche Vereinbarung drohen insbesondere die Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge sowie Schadensersatz- und Freistellungsansprüche. Je nach Ausgestaltung des Zahlungsaufschubs können außerdem zusätzliche Pflichten aus dem Verbraucherkreditrecht entstehen.
Vereinbaren größere Händler mit PayPal ein kürzeres Zahlungsziel, sollten sie auch ihre Angaben zu den Zahlungsbedingungen überprüfen. Dabei ist zu beachten, dass die Zahlungsfrist nach den PayPal-Standardbedingungen bereits mit der Zahlungsfreigabe durch Ratepay beziehungsweise der Bestätigung des Zahlungsabrufs beginnt und nicht erst mit der Lieferung der Ware.
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