Praxishilfe: Checkliste für Ihren verwendeten Widerrufsbutton
Der Widerrufsbutton steht vor der Tür und viele Shop- und Eigenlösungen werden jetzt auf die Probe gestellt. Mit Hilfe unserer Checkliste prüfen Sie schnell und problemlos, ob Ihre Lösung des Widerrufbuttons den gesetzlichen Vorgaben genügt!
Neue Pflicht ab dem 19. Juni 2026
Ab dem 19.06.2026 müssen viele Online-Händler Verbrauchern eine zusätzliche elektronische Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechts bereitstellen. Gemeint ist die sogenannte Widerrufsfunktion, die häufig als „Widerrufsbutton“ bezeichnet wird.
Die neue Funktion soll es Verbrauchern erleichtern, einen online geschlossenen Vertrag auch online wieder zu widerrufen. Der Widerruf soll also nicht nur per E-Mail, Brief oder über ein klassisches Widerrufsformular möglich sein, sondern zusätzlich über eine klar erkennbare elektronische Funktion auf der jeweiligen Online-Benutzeroberfläche.
Welche Online-Händler betroffen sind
Betroffen sind insbesondere Online-Shops, Apps und Plattformen, über die Verbraucher Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte bestellen können. Voraussetzung ist, dass für die angebotenen Verträge überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Werden ausschließlich Produkte oder Leistungen angeboten, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist, kann die Pflicht entfallen. Sobald im Shop aber auch widerrufsfähige Angebote vorhanden sind, muss die elektronische Widerrufsfunktion grundsätzlich berücksichtigt werden.
Mehr als nur ein Link im Footer
Wichtig ist dabei: Der Widerrufsbutton ist nicht nur irgendein zusätzlicher Link im Footer. Die Funktion muss ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.
Der Verbraucher soll ohne Suchen erkennen können, wo er seinen Vertrag widerrufen kann. Außerdem darf der Widerruf nicht schon durch den ersten Klick ausgelöst werden.
Vorgesehen ist vielmehr ein zweistufiger Ablauf: Zunächst klickt der Verbraucher auf eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (oder eine andere gleichbedeutend eindeutige Formulierung). Anschließend gelangt er zu einem elektronischen Formular und bestätigt dort den Widerruf über eine zweite eindeutig beschriftete Schaltfläche, etwa „Widerruf bestätigen“.
Nur erforderliche Angaben abfragen
Das Formular darf nur die Angaben abfragen, die für die Zuordnung des Widerrufs erforderlich sind:
- der Name des Verbrauchers,
- Angaben zur Identifizierung des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte (z. B. Bestellnummer, Auftragsnummer oder Vertragsnummer),
- Angaben zu dem elektronischen Kommunikationsmittel, mit welchem dem Verbraucher die Eingangsbestätigung für den Widerruf übermittelt werden wird (in der Regel per E-Mail).
Ein Widerrufsgrund darf nicht verpflichtend verlangt werden.
Eingangsbestätigung nicht vergessen
Nach Absenden des Widerrufs muss der Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten, regelmäßig also per E-Mail.
Diese Bestätigung sollte nur den Eingang der Widerrufserklärung bestätigen und nicht vorschnell den Eindruck erwecken, der Widerruf sei bereits abschließend rechtlich geprüft und anerkannt.
Auch Rechtstexte müssen angepasst werden
Online-Händler sollten die neue Pflicht daher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Neben der technischen Umsetzung müssen auch die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung angepasst werden.
Zudem sollte jede Eigen- bzw. Shop- und Drittlösung, App oder jedes Plugin sorgfältig darauf geprüft werden, ob die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich vollständig erfüllt werden.
Wenn Sie einen tiefen Einblick in das Thema "Widerrufsbutton" starten möchten, dann empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag Ab 19.06.2026: Der Widerrufsbutton im Online-Handel kommt – was Sie jetzt wissen müssen als Lektüre!
Checkliste als praktische Hilfe
Um die Prüfung zu erleichtern, haben wir nachfolgend eine Checkliste zusammengestellt.
Sie hilft Online-Händlern dabei, Schritt für Schritt zu kontrollieren, ob die eingesetzte Widerrufsbutton-Lösung rechtskonform ausgestaltet ist.
Wir haben die Checkliste als abcheckbare Punkte aufbereitet, wobei wir vertiefende Informationen beim jeweiligen Checkpunkt verlinkt haben.
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In unserem Beitrag Widerrufsbutton: Vorhandene Lösungen für Shopsysteme zweigen wir, welche aktuellen Lösungen für gängige Shopsysteme bereits existieren und bewerten die Rechtskonformität dieser Lösungen.
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