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KI-Kennzeichnungspflicht

3.000 Euro Gebühr: Sanktioniert Bayerns Verfassungsgericht falsche KI-Zitate?

3.000 Euro Gebühr: Sanktioniert Bayerns Verfassungsgericht falsche KI-Zitate?

Ein Vater stützte seine Verfassungsbeschwerde auf angebliche Gerichtsentscheidungen, die teilweise gar nicht existierten. Die Beschwerde scheiterte und der Bayerische Verfassungsgerichtshof setzte eine Gebühr von 3.000 Euro fest.

Verfassungsbeschwerde mit erfundenen Gerichtsentscheidungen

Ein Vater wollte die alleinige Sorge für sein Kind übernehmen, die seit 2020 bei der Mutter lag. Nachdem er damit sowohl vor dem Amtsgericht Regensburg als auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg gescheitert war, wandte er sich an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dort machte er geltend, die familiengerichtlichen Entscheidungen verletzten ihn in mehreren Grundrechten.

Um seine Vorwürfe zu untermauern, berief er sich auf angebliche frühere Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, aus denen sich bestimmte Grundsätze zum Sorgerechtsentzug, zum Kindeswohl und zum Umgangsrecht ergeben sollten. Dazu nannte er konkrete Entscheidungsdaten und Aktenzeichen.

Doch die angegebenen Fundstellen hielten einer Überprüfung nicht stand: Einige der zitierten Entscheidungen existierten überhaupt nicht, andere befassten sich mit ganz anderen Rechtsfragen. Die Rechtsprechung, auf die sich der Vater berief, gab es in der behaupteten Form also nicht.

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Gericht vermutet Einsatz halluzinierender KI

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof vermutete hinter den erfundenen Rechtsprechungsnachweisen den Einsatz künstlicher Intelligenz. In seiner Entscheidung vom 23.09.2026 (Az. Vf. 9-VI-25) führte er aus, der Beschwerdeführer habe seine Begründung für die behaupteten Verletzungen des Eltern- und Erziehungsrechts „wohl aufgrund Zuhilfenahme sog. halluzinierender KI“ auf frei erfundene Rechtsprechungsgrundsätze gestützt (Rn. 45).

Ob tatsächlich KI eingesetzt worden war und welche rechtlichen Folgen die falschen Nachweise hatten, ließ das Gericht offen.

Die Verfassungsbeschwerde scheiterte bereits an den Zulässigkeitsanforderungen: Der Beschwerdeführer hatte die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen nicht ausreichend begründet und mehrere Rügen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorgebracht.

Zusätzlich 3.000 Euro Gebühr

Neben der Abweisung der Verfassungsbeschwerde setzte der Verfassungsgerichtshof eine Gebühr von 3.000 Euro fest. Das ist bemerkenswert, denn Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind grundsätzlich kostenfrei.

Eine Ausnahme sieht allerdings Art. 27 Abs. 1 Satz 2 VfGHG vor: Bei unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerden kann das Gericht eine Gebühr von bis zu 3.000 Euro erheben.

Diesen gesetzlichen Höchstbetrag schöpfte der Verfassungsgerichtshof vollständig aus. Dass dabei auch die erfundenen Rechtsprechungsnachweise eine Rolle gespielt haben könnten, liegt zumindest nahe: Schließlich hatte das Gericht diese ausdrücklich beanstandet, obwohl es für die Abweisung der Beschwerde nicht darauf ankam. Ob sie tatsächlich Einfluss auf die Gebührenhöhe hatten, bleibt allerdings offen. Das Gericht bezeichnete die Gebühr lediglich als angemessen, ohne seine Entscheidung näher zu begründen.

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