Neue Hersteller- und Händlerpflichten: Digitale Produktpässe ab 2027

Neue Hersteller- und Händlerpflichten: Digitale Produktpässe ab 2027
5 min 24
Beitrag vom: 29.04.2025
Aktualisiert: 09.05.2025

Die EU plant für eine Vielzahl von Waren digitale Produktpässe, die vom Hersteller veröffentlicht und von Händlern bereitgestellt werden sollen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum neuen Vorhaben.

Digitale Produktpässe: Was hat es damit auf sich?

Mit der Ökodesign-Verordnung 2024/1781 vom 13.06.2024 hat die EU-Kommission unter anderem die Einführung digitaler Produktpässe für diverse Warenkategorien beschlossen.

Bei diesen Pässen handelt es sich um Datensätze, die elektronisch verfügbar gemacht werden und die sowohl von Marktakteuren als auch von Endverbrauchern zur Erlangung aller relevanten Produktinformationen aufgerufen werden können.

Der digitale Produktpass soll so, sofern nach Produktgruppe einschlägig, mindestens Informationen über die folgenden Parameter enthalten:

  • Hersteller- bzw. Importeurkontaktdaten
  • Materialien
  • Bestandteile
  • Energieeffizienz
  • Produktherkunft
  • Reparaturmöglichkeiten
  • Entsorgung
  • Gebrauchsanleitungen

Mit dem Produktpass soll das Verbraucherbewusstsein für nachhaltigere Kaufentscheidungen geschärft und gleichzeitig Herstellen die Möglichkeit gegeben werden, Umweltanstrengungen und Nachhaltigkeitsbemühungen transparenter zu kommunizieren.

In der Handelskette soll der Pass ferner die händische Übermittlung von Produktinformationen zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten ersetzen und schließlich verschiedensten Dienstleistern von Werkstätten bis hin zu Recyclingunternehmen eine verlässliche Datenbasis für ihre Tätigkeiten ohne die Notwendigkeit vorheriger Konsultationen bieten.

Banner Unlimited Paket

Welche Produkte sind ab wann betroffen?

Welche Produkte künftig über einen digitalen Produktpass verfügen sollen, ist zum aktuellen Stand (04/2025) nicht abschließend geklärt.

Hintergrund ist, dass die Ökodesign-Verordnung 2024/871 nur den gesetzlichen Rahmen für die Ausrollung der Pässe an sich bildet und deren Mindestanforderungen festlegt, die produktgruppenspezifische Einführung und die Festlegung des konkreten Inhalts aber dem EU-Gesetzgeber mittels delegierter Rechtsverordnungen überlässt.

Bisher steht fest, dass als erste verpflichtete Produktkategorie Batterien einen digitalen Produktpass erhalten.

So führt die EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) eine entsprechende Pflicht für ab dem 18.02.2027 in Verkehr gebrachte LV-Batterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien ein.

Sodann ist eine Einführung des Passes für Bauprodukte ab 2028 geplant (s. Art. 75 EU-Bauprodukteverordnung 2024/3110).

Ebenfalls wahrscheinlich ist eine Implementierung von Produktpassvorschriften bis 2030 für folgende Produkte:

  • Eisen & Stahl
  • Aluminium
  • Textilien (insb. Bekleidung & Schuhwerk)
  • Möbel (inkl. Matratzen)
  • Reifen
  • Waschmittel
  • Anstrichmittel
  • Schmierstoffe
  • Chemikalien
  • Energieverbrauchsrelevante Produkte
  • Elektronikgeräte
  • Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (Radio, Fernseher, Handys, Smartphones etc.)

Nicht eingeführt wird der digitale Produktpass dahingegen für folgende Produkte:

  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • Arzneimittel
  • Tierarzneimittel
  • lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen,
  • Erzeugnisse menschlichen Ursprungs
  • Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen
  • Fahrzeuge

Welche Pflichten treffen Hersteller und Importeure?

Auch wenn die konkreten Hersteller- und Importeurpflichten je nach erfasster Produktgruppe noch in spezifischen Umsetzungsverordnungen konkretisiert werden, steht nach der EU-Ökodesign-Verordnung 2024/1781 fest, dass Hersteller und Importeure, die ein erfasstes Produkt in der EU erstmalig in Verkehr bringen, für die Erstellung des digitalen Produktpasses verantwortlich sein werden.

Sie müssen diesen Pass auf einer Internetseite veröffentlichen sowie per QR-Code oder per anderem maschinenlesbaren Zeichen auf

  • dem Produkt selbst
  • seiner Verpackung oder
  • den dem Produkt beigefügten Unterlagen

zugänglich machen.

Gleichzeitig muss bei Inverkehrbringen des Produkts eine Sicherungskopie des Produktpasses erstellt und einem unabhängigen Dienstleister zur Verfügung gestellt werden. Dies soll dessen Vorhandensein auch bei Insolvenz, Liquidation oder sonstiger Tätigkeitseinstellung des Herstellers/Importeurs sicherstellen.

Der Produktpass muss für den gesamten Lebenszyklus des Produkts verfügbar sein und stets aktuell gehalten werden. Wird für ein Produkt ein neuer Pass ausgestellt, muss der neue Pass digital mit dem vorherigen so verknüpft werden, dass er unmittelbar aufgerufen werden kann.

Schließlich muss eine digitale Kopie des QR- oder sonstigen Codes, über den der Pass abrufbar ist, beim Inverkehrbringen den Händlern und/oder den Online-Marktplätzen bereitgestellt werden, über welche das Produkt vertrieben wird.

Welche Pflichten treffen (Online-)Händler?

Händlern - auch im E-Commerce - werden im Zuge der Produktpass-Einführung neue Kontroll- und Informationspflichten zuteil.

Sie müssen kontrollieren, ob ein von der Produktpasspflicht erfasstes Produkt über den Pass verfügt und mit einem entsprechenden Abrufcode versehen ist. Stellen sie fehlende Compliance fest, dürfen sie das Produkt nicht anbieten und müssen die zuständige Marktüberwachungsbehörde kontaktieren.

Zugleich müssen Händler dafür Sorge tragen, dass der digitale Produktpass in ihren Angeboten leicht zugänglich ist.

Im stationären Handel dürfte der Hersteller oder Importeur die entsprechende Kennzeichnung durch den physischen Aufdruck des Codes zum Produktpass für den Händler übernehmen.

Im Online-Handel werden Händler aber gehalten sein, den Produktpass direkt in ihre Angebote zusätzlich zu integrieren, voraussichtlich regelmäßig über einen Link auf den jeweiligen Hersteller- bzw. Importeureintrag.

Die jeweiligen produktspezifischen Verordnungen sollen festlegen, wie die Bereitstellung des Produktpasses im Fernabsatz zu erfolgen hat.

Da die Darstellung eines QR-Codes auf Internetseiten aber dazu führen würde, dass für dessen Einlesen ein zweites Gerät neben dem Endgerät des Zugriffs erforderlich ist, ist die Pflicht der Händler zur Bereitstellung eines Direktlinks auf den Produktpass naheliegend.

Können auch Händler als Hersteller gelten?

Unter gewissen Voraussetzungen können Händler selbst als Hersteller gelten mit der Folge, dass sie für (künftig) erfasste Produkte die Produktpässe selbst erstellen, pflegen, bereitstellen, verfügbar halten und auf Produkten anbringen müssen.

Das ist ausweislich Art. 34 der Ökodesign-Verordnung (s.o.) dann der Fall, wenn sie Produkte

  • unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringen oder
  • bereits in Verkehr gebrachte Produkte so verändern, dass die Konformität beeinträchtigt wird und dadurch die Produktparameter modifiziert werden.

Wird es ein EU-Register für Produktpässe geben?

Ja.

Die EU-Kommission wird mit Artikel 33 der Ökodesign-Verordnung verpflichtet, bis zum 19.07.2026 ein digitales Register zu erstellen, mit dem die Echtheit von Produktpässen überprüft und wesentliche Passinhalte sollen abgerufen werden können.

Das Register soll allerdings nach derzeitigem Stand nicht öffentlich zugänglich, sondern dem Zugriff der Kommission, der nationalen Überwachungsbehörden und der Zollbehörden vorbehalten sein.

Hersteller oder Importeure müssen beim Inverkehrbringen die jeweils relevanten Passdaten in dieses Register hochladen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: jittawit21 / Shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

24 Kommentare

I
Ingo 14.05.2025, 14:36 Uhr
Vor 10 Jahren konnte man einfach mal anfangen ...
online zu verkaufen und der Rest hat sich dann ergeben. Heute benötigt eine kleine Gründerin mehr Kapital, mehr Zeit und Aufwand und großen Respekt vor den vielen Vorschriften.
Die EU steht nicht mehr für Freiheit und Gemeinsamkeit, sondern wieder mehr für Hürden und zusätzliche Kosten. Auf eines aber kann man sich bei ihr verlassen: alle größeren Projekte sind stets lückenhaft, nicht zu Ende gedacht und werfen einen Haufen Fragen auf. Zum Glück gibt es hier bei der IT-Kanzlei immer rechtszeitig ein paar Antworten. Danke dafür. (Ingo ist Onlinehändler für Medizinprodukte)
E
EE 10.05.2025, 10:02 Uhr
Der reine Wahnsinn!
Wie soll das als Kleinunternehmerin, die nur ganz wenige Unikate herstellt, davon jedes eine andere Zusammensetzung an Stoffen hat, umsetzen!? Was ist mit den individuellen Kundenaufträgen. Es geht um Hundeartikel und deren Zubehör. Das kann doch niemand mehr stemmen, bei einem minimalen Umsatz.
U
Uwe Brückner 07.05.2025, 22:13 Uhr
Selbstständig in Deutschland?
Ein echter Traum – wenn man auf Bürokratie, Abgaben und Dauerstress steht.
Der Staat hält zuverlässig die Hand auf – mindestens die Hälfte vom hart erarbeiteten Gewinn ist sofort weg. Und damit’s nicht langweilig wird, denkt sich jedes Jahr „ein ganz schlauer“ wieder ein neues Pflichtregister oder Formular aus, das außer Aufwand und Kosten rein gar nichts bringt.
Man kommt sich langsam vor wie ein Teilzeit-Jurist – ständig am Recherchieren, Kontrollieren, Nachbessern, nur um keinen Formfehler zu machen, der einem dann auch noch teuer ausgelegt wird.
Statt unternehmerisch tätig zu sein, verbringt man die halbe Zeit mit Papierkram und Paragraphenreiterei. Wer wirklich erfolgreich sein will, braucht in Deutschland vor allem eins: starke Nerven und viel Frusttoleranz. Es macht einfach keinen Spaß mehr!
T
Tobias 07.05.2025, 15:09 Uhr
Komplett Gaga
Was für ein unglaublicher Schwachsinn. Wofür soll dieser Bullshit überhaupt gut sein??
c
cf 06.05.2025, 08:08 Uhr
Kommentar zu llamaz
Da haben sie recht, aber leider wird es ja, so wie wir die EU kennen, nur eine zusätzliche Angabe sein, die dann auch vermutlich wieder in unmittelbarer Nähe des Preises stehen muss. Bei uns im Shop gibt es mittlerweile eine ganze "Wolke" von Pflichtinformationen rund im den Preis - wir warten quasi nur noch auf eine Abmahnung, da man den Preis nicht mehr eindeutig sieht
l
llamaz 05.05.2025, 15:09 Uhr
Grundidee ist gar nicht schlecht.
Die Grundidee die ganzen Pflichtangaben digital zur Verfügung zu stellen und zu bündeln ist gar nicht schlecht, wenn dann damit tatsächlich die Informationspflichten erfüllt sind.

Das würde dann bedeuten, anstatt daß jeder Händler der ein Produkt verkauft alle Pflichtangaben mühsam auflistet, benötigt er nur noch den Link zum Produktpass.

Man müsste auch keine Sicherheitshinweise in allen Sprachen ins Produkt legen.

Das gilt aber nur dann wenn der Produktpass die anderen Pflichten ersetzt und nicht noch zusätzlich dazukommt.

Das man den aber gleich an drei verschiedenen Stellen zur Verfügung stellen soll, ist wiedermal aberwitzig.
C
Conny 05.05.2025, 10:02 Uhr
Wahnsinn
Spätestens bei dieser Umsetzung bin ich raus aus den Kleingewerbe. Soll selbstständig sein wer will - da mache ich dann nicht mehr mit! Wahnsinn was die EU uns allen aufbürdet. Mein Geschäft besteht inzwischen nur noch zu 20 % aus Herstellung und 80% Büroarbeit. Früher war das genau andersrum.
O
Ottmar 04.05.2025, 03:21 Uhr
Bürokratie-Irrsinn
Ich schließe mich dem Kommentar von Frau Glaser an. Ich bin schon mehr als 30 Jahre im Geschäft, aber in den letzten Jahren wird es immer bekloppter. Schon seit einiger Zeit habe ich das Gefühl, daß die Großen den Markt unter ich aufteilen wollen und die Kleinen (Händler, Hersteller, Selbstständige etc.) auch mit staatlicher Unterstützung verdrängt werden.
Anders kann man diesen Irrsinn doch kaum noch erklären.
F
F. Bitzer 03.05.2025, 18:11 Uhr
Herr
Wo soll denn das noch hinführen, wer hat denn noch Lust überhaupt was zu unternehmen. Wenn wir da nicht gegenhalten, dann gute Nacht.
I
Ilon Masc 03.05.2025, 16:58 Uhr
EU Geisselung
Schon wieder eine neue Idee der Sesselfurzer der EU. Macht weiter so mit euren sinnlosen Gedankengängen, wer braucht so was, den Kunden interessiert es wohl kaum, alles in einem digitalen Pass nachlesen zu können. Der Kunde bekommt eine Rechnung, wo alles drin steht, was er braucht.

Hoch lebe die stetig wachsende Bürokratie der EU, damit wir als Händler es alle so schwer wie möglich haben, Waren zu verkaufen, und die Konkurrenz aus wo auch immer mehr und mehr die Überhand gewinnt.

Der viel gepriesene Bürokratieabbau, wo bist du? Und wo sind die Politiker, die diesen Blödsinn stoppen ?? Habe noch keinen gehört, der es dann auch wirklich in Angriff nimmt.
E
Emilia 03.05.2025, 11:20 Uhr
Die "BIG PLAYER" sind die Gewinner
1x1 Rechnung: die großen werden gewinnen. Jeder Kleinunternehmer und Mittelständischer Unternehmer wird hier der Verlierer sein. Ganz zu schweigen von der finanziellen Bewältigung. So viel zum Thema weniger Bürokratie. Die EU braucht sich nicht wundern, wenn asiatische Länder den gesamten Planetmarkt erobert. Diese Richtlinien sorgen nicht nur für die Abschaffung von Unternehmen. Die Arbeitsplätze die bald weg fallen und die Steuereinnahmen von Unternehmen, die es bis Dato noch einigermaßen schaffen, brechen unter diesem Druck zusammen. Jeder Unternehmer nimmt seine Aufgabe sehr ernst und ist bereit, keine Produkte in den Verkehr zu bringen, die der Umwelt wirklich schadet. Mit diesen Regeln, wird das Unternehmerleben noch schwerer, als es schon ist. Wirklich sehr schade. Bin mal gespannt wie die EU ab 2027 aus der Wäsche schaut, wenn kaum EU Pässe erfasst worden sind, weil die Unternehmen zusammen gebrochen sind. Das ist ein einmaliges Beispiel von Theorie und Praxis.
F
Fred 03.05.2025, 08:29 Uhr
Kleine Händler unerwünscht!
Die Regulierungen sind so realitätsfern, dass sie kleinen, ehrlichen Händlern die Luft abschnüren, während große Konzerne mit eigenen Rechtsabteilungen kaum mit der Wimper zucken müssen..
J
Jana 03.05.2025, 07:08 Uhr
Und wieder mal eine Fußtritt für kleine Unternehmen!
„… eine Sicherungskopie des Produktpasses erstellt und einem unabhängigen Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.“

Kosten für Verpackungslizenz, Kosten für Rechtstexte, Kosten für alles Mögliche…und dieser „unabhängige Dienstleister“ muss dann sicher auch noch bezahlt werden!
Ganz zu schweigen vom nächsten bürokratischen Aufwand!
Es macht langsam keinen Spaß mehr!!!
WANN werden Unternehmen, insbesondere kleine Unternehmen, endlich unterstützt?
Werde mein kleines Handmade-Business dann wohl aufgeben - vielen Dank liebe EU!
N
Nadine 03.05.2025, 06:37 Uhr
Es wird immer schlimmer
Das ist nur noch irre. Man ist mittlerweile mehr mit Bürokratie als mit dem eigentlichen Geschäft beschäftigt.
c
cf 02.05.2025, 22:21 Uhr
Kosten ?
Es wird im Beitrag ja erwähnt, dass die Produktpässe bei Dienstleistern gesichert werden müssen. Wer trägt hierfür dann wohl die Kosten und welcher Dienstleister stellt sie nach Geschäftsaufgabe noch bereit, wenn es kein Geld mehr dafür gibt?
Das ist der typische EU Blödsinn… Die EU erstellt ein Register, aber nur für sich selbst. Was soll das denn bitte? Wir zahlen genug Abgaben, wenn ein Register gefordert ist, dann soll die EU das gefälligst auch kostenlos für alle öffentlich bereitstellen, so das die ganzen Forderungen damit erfüllt werden können…
N
Norman Kamradt 02.05.2025, 21:58 Uhr
Einfach nur noch bekloppt…
Was wird das Beschäftigungstherapie für Händler?
Erst GPSR Verordnung die schon völlig schwachsinnig ist… und jetzt soll auch noch ein Produktpass kommen… kannst du dir nicht ausdenken!
Als Händler und als Onlinehändler, die völlige Katastrophe als Kleinunternehmer erst recht, man hat mehr mit irgendwelchem Bürokratie Wahnsinn zu tun, als dass man irgendwas verkauft. Es ist ja schon nicht schlimm genug, dass man mit sinkenden Umsätzen zu tun hat. Nein, man sitzt stundenlang an irgendwelchen Verordnung und irgendwelchen Regelungen und versucht diese umzusetzen. Nicht, weil man will nein, weil man gezwungen wird. Es ist mal wieder eine völlige Überregelementierung seitens der EU… einfach nur noch sinnfreier Bürokratieschwachsinn. Irgendwie ist es nicht mehr gewollt seitens der EU, dass überhaupt noch irgendwer irgendwie irgendwas verkauft. Es braucht sich keiner mehr wundern dass niemand mehr in Deutschland oder der EU verkaufen möchte. Also wenn das weiter so geht, dann kann man einfach nur noch zumachen.
C
Claudia 02.05.2025, 19:21 Uhr
Frau
Das ist doch Wahnsinn. Wie soll ich das mit meinem Näh- und Stickservice im Kleingewerbe bewältigen. Besonders die Kosten für diesen Aufwand. Dann gehen all diese Geschäfte kaputt. Das ist Schikane und hat nicht mit Umweltbewusstsein zu tun. Dann gibt's in Zukunft nur noch die großen Firmen aus Fernost. Noch weniger kann lokal gekauft werden. Der CO2 Ausstoß steigt durch noch mehr Bestellungen.
Die EU macht die kleinen und mittleren Betriebe kaputt und keiner unternimmt etwas dagegen. Mittlerweile beneide ich die Engländer um den EU-Austritt.
B
Betz Patrick 02.05.2025, 19:07 Uhr
Als kleine Firma totaler Irrsinn
Bei den ganzen Vorschriften kann man nur noch resignieren.
Alleine Das Produktsicherheitsgesetz ist für einen kleinen Hersteller wie mich kaum umzusetzen.
N
Nadine 02.05.2025, 18:23 Uhr
Irrsinnig!!!
Auf der einen Seite finde ich es gut, dass man als Verbraucher transparent zurück verfolgen kann, woher mein Produkt kommt und aus welchen Materialien es besteht. Gerade wenn man Richtung TEMU, SHEIN und der gleichen schaut. Dort finde ich es viel angebrachter! Die EU hat dort eh kaum Einfluss und bei den ganzen Produktplagiaten und Designklaus hat man auch schon keine Chance irgendjemanden in die Verantwortung zu ziehen.

Wie meine Vorredner schon sagten, ist der ganze Bürokratieaufwand als kleiner Online-Händler kaum mehr tragbar. Ich verkaufe als Einzelunternehmer personalisierte Produkte in geringen Stückzahlen und auch als Einzelanfertigungen. Man hat eh schon kaum Marge an den Produkten und wenn man dann noch mehr Zeit investieren muss, dann rechnet sich das ganze vorne und hinten nicht.
S
Siegbert Ulrich 02.05.2025, 18:01 Uhr
Qual hoch Qual hoch Qual
Welch paranoia-gesteuerte Schikanetruppe denkt sich denn diesen ganzen Irrsinn aus?
b
bärbel 02.05.2025, 18:00 Uhr
mehr Bürokratie na klasse
na super ,da versucht mich sich was aufzubauen ,macht extra ein onlineshop und wofür ? das man mehr wie pflichten zu hat ,als mit den kampf mal was zu erreichen ,reicht doch mal hin ,was kommt denn noch alles ,also nach mehr freiraum oder entlastung klingt das nicht
M
Marco 02.05.2025, 17:16 Uhr
Nur noch Wahnsinnig
Das ist alles nur noch völliger Wahnsinn. Wie soll ein kleiner Onlinehändler diese ganzen Bürokratie aus der EU noch erfüllen können? Es ist nur noch frustrierend...
C
Carolin Glaser 02.05.2025, 16:06 Uhr
Wieder mal ne ABM?
Als kleine Herstellerin von Kunstgegenständen und Deko bzw. Schmuck, die seit 5 Jahren mit schrumpfendem Umsatz, aber immer mehr Bürokratie zu kämpfen hat, denke ich ans Aufhören. Gottseidank habe ich das nur als Nebenerwerb. Ich dachte mal, ich kann das ausbauen, da es anfangs gut lief, aber wenn es so weitergeht bzw. die Dokumentationspflicht einen so erschlägt, nein, danke. Kreativität adé. Man ist echt nicht gewollt. Gibt es halt von mir auch keine Steuern mehr. Tja nun.
F
Flo 29.04.2025, 20:07 Uhr
Der reale Irrsinn…
geht weiter!
Wollten wir jetzt nicht eigentlich die Bürokratie abschaffen? Ich hab das noch im Ohr…
Irgendwann will niemand mehr irgendetwas in der EU verkaufen.

Beiträge zum Thema

Azoo: Wie das Shopsystem auf rechtliche Neuerungen reagiert

(04.04.2025, 11:41 Uhr)
Azoo: Wie das Shopsystem auf rechtliche Neuerungen reagiert

KI-Gesetz: Vorgaben für Nutzung von KI im Online-Business
(27.02.2025, 13:34 Uhr)
KI-Gesetz: Vorgaben für Nutzung von KI im Online-Business
Exporte ins Nicht-EU-Ausland: Ggf. Verwendung einer sog. No-Russia-Klausel nötig
(21.01.2025, 15:56 Uhr)
Exporte ins Nicht-EU-Ausland: Ggf. Verwendung einer sog. No-Russia-Klausel nötig
Januar 2025: Umweltbundesamt legt Abgabe für Einwegkunststofffond fest
(23.12.2024, 15:47 Uhr)
Januar 2025: Umweltbundesamt legt Abgabe für Einwegkunststofffond fest
2025 - Änderungen für Händler: ein Überblick
(21.11.2024, 00:20 Uhr)
2025 - Änderungen für Händler: ein Überblick
Ab 01.01.2025: Abgabebeschränkungen beim Biozid-Handel!
(06.09.2024, 07:24 Uhr)
Ab 01.01.2025: Abgabebeschränkungen beim Biozid-Handel!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei