Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Handlungsanleitung: über Kleinanzeigen.de (früher: eBay Kleinanzeigen) rechtssicher verkaufen

25.11.2019, 15:19 Uhr | Lesezeit: 7 min
Handlungsanleitung: über Kleinanzeigen.de (früher: eBay Kleinanzeigen) rechtssicher verkaufen

In der Vergangenheit wurden auch Anzeigen auf der Anzeigenplattform „Kleinanzeigen“ wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt, so etwa vom bekannten IDO-Verband aus Leverkusen. Die IT-Recht Kanzlei stellt eine Handlungsanleitung zur Verfügung, wie eine rechtssichere Gestaltung der eigenen Anzeige bei der Plattform "Kleinanzeigen" möglich ist.

Eine 100%ige Rechtssicherheit kann es selbst beim Einsatz professioneller Rechtstexte im Rahmen der Nutzung von "Kleinanzeigen" nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei nicht geben, weil die Plattform schlicht nicht für gewerbliche Inserate bzw. Angebote ausgelegt ist. Von daher gilt es, die Abmahngefahr zumindest so weit wie möglich zu reduzieren.

Dabei muss insbesondere sehr viel Wert auf die Gestaltung der Anzeige bei "Kleinanzeigen" gelegt werden.

Wer als gewerblicher Anbieter die Plattform "Kleinanzeigen" nutzt, muss insbesondere auf die folgenden Punkte achten:

1. Vollständiges Impressum mit anklickbarem Link auf OS-Plattform

Fügen Sie in jede Anzeige unter dem dafür vorgesehenen Feld "Rechtliche Angaben" ein vollständiges Impressum ein.

Gewerblichen Inserenten bietet die Anzeigenplattform inzwischen die Möglichkeit, ihr Impressum in die Anzeige zu integrieren. Sobald im Rahmen der Festlegung des Anbietertyps die Option „gewerblich“ ausgewählt wird, erscheint ein neues Pflichtfeld, in welches das Impressum eingetragen werden kann.

ebay-kle

Das Impressum wird in der Anzeige nur noch „versteckt“ unter dem Punkt „Rechtliche Angaben“ dargestellt. Durch die verdeckte Darstellung erscheint das Impressum erst dann, wenn man auf diesen Punkt klickt. Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei ist dies juristisch problematisch, da das Impressum so ggf. nicht „leicht erkennbar“ auffindbar ist, wie von § 5 TMG gefordert. Deswegen sollte unbedingt der unter der nachfolgenden Ziffer 4 dargestellt Hinweis in jede Anzeige eingebunden werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie dabei unbedingt einen anklickbarem Link auf die OS-Plattform vorhalten müssen, siehe dazu diese Anleitung) ein.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:

Eine abmahnsichere Vorlage für Ihr Impressum finden Sie als Update-Service-Mandant in Ihrem Mandantenportal.

1

2. Neben Impressum müssen auch AGB, Datenschutzhinweise und Widerrufsbelehrung bereits in der Anzeige dargestellt werden

Aufgrund der Zeichenbegrenzung von derzeit 4.000 Zeichen ist die offene Darstellung der Rechtstexte in der jeweiligen Anzeige nicht möglich. Neuerdings besteht jedoch die Möglichkeit, in dem Feld "Rechtliche Angaben" bis zu 30.000 Zeichen Text und damit auch die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für die Plattform "Kleinanzeigen" direkt online zu hinterlegen.

Die Vorgehensweise ähnelt der beschriebenen für die Einbindung des Impressums. Beim Erstellen einer Anzeige muss unter der Rubrik "Anbieterdetails" die Auswahl "Gewerblich" getroffen werden. Danach können im Feld "Rechtliche Angaben" unterhalb des Impressums die AGB mit Kundeninformationen und Informationen zum Datenschutz hinterlegt werden. Unterhalb der AGB ist dann die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular einzufügen.

Die Darstellung/ Reihenfolge sollte wie im Beispiel erfolgen (natürlich dann mit den vollständigen Rechtstexten):

1

Nach dem Aufgeben der Anzeige sollte dann überprüft werden, ob die Rechtstexte unter "Rechtliche Angaben" auch angezeigt werden. Die dortigen Angaben werden nach den Erfahrungen der IT-Recht Kanzlei von der Plattform gespeichert und müssen nicht jeweils erneut eingegeben werden, wenn eine neue Anzeige aufgegeben wird.

Für einen transparenten Hinweis auf die Rechtstexte muss noch der Hinweis unter der nachfolgenden Ziffer 4 dargestellt werden.

3. Kein verbindliches Verkaufsangebot!

Vermeiden Sie in jedem Falle, dass ein Interessent die Anzeige bereits als verbindliches Verkaufsangebot verstehen kann bzw. als Einladung dazu, Ihnen gegenüber ein verbindliches Kaufangebot abzugeben. Unbedingt zu vermeiden sind also Aussagen wie „Wenn Sie den Kauf bestätigen wollen, senden Sie uns eine Nachricht“ oder „Senden Sie uns Ihr Angebot per Email“. Sie sollten die Anzeige vielmehr so unverbindlich und rudimentär wie möglich halten.

4. Mustertext der IT-Recht Kanzlei in die Anzeige übernehmen

In jeder Anzeige sollte von Ihnen daher folgender Zusatz eingefügt werden:

Wichtiger Hinweis:

Das Impressum, die Informationen und den Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung, die AGB mit Kundeninformationen und Datenschutzhinweisen sowie die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erreichen Sie durch Klicken auf „Rechtliche Angaben“.

Diese Anzeige dient ausschließlich als Basis für spätere Vertragsverhandlungen. Sie stellt weder ein verbindliches Angebot noch eine Einladung zur Abgabe eines solchen dar. Sollte das Produkt Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir um eine unverbindliche Nachricht per [Mail], [Telefon], [Fax], [Brief] an die unter "Rechtliche Angaben" angegebenen Kontaktdaten oder [über die Funktion „Nachricht schreiben“], jeweils unter Angabe Ihrer [Mailadresse], [Faxnummer] oder [Postanschrift]. Wir werden Ihnen daraufhin ein verbindliches Angebot unterbreiten und Ihnen unsere AGB mit Kundeninformationen sowie die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular übersenden.

Anmerkung: Das jeweils nicht gewünschte Kommunikationsmedium in eckigen Klammern ist zu streichen. Für jede gewählte Kommunikationsform muss in Ihrem Impressum der Anzeige die entsprechende Kontaktinformation hinterlegt werden.

5. Rechtlich korrekte Angaben zu Preisen, Versandkosten, Zahlungsarten und Lieferzeiten

Achten Sie dabei auf eine korrekte Preisangabe (insbesondere auch auf den Hinweis zur Beinhaltung der MwSt. und ggf. Grundpreisangabe). Sie sollten bereits in den Titel der Anzeige den Kaufpreis mit einem Sternchenhinweis angeben (z.B. „Produkt XY, neu, 50€*“) , und dann in der Anzeige den Sternchenhinweis auflösen (z.B: „*inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten.“).

Während in Online-Shops oder auf Plattformen mit hinreichendem informationstechnologischen Individualisierungsspielraum alternativ in zulässiger Weise auf einen Sternchenhinweis zurückgegriffen werden kann, der dem Preis an geeigneter Stelle die Formulierung „Preis inkl. MwSt.“ beiordnet, lässt der Funktionsrahmen der Plattform "Kleinanzeigen" die Anführung eines Sternchens hinter dem Preis nicht zu. Vielmehr wird der Inserent zur Nennung eines rein numerischen Preises aufgefordert. Ein Sternchen hinter der Preisangabe blockiert die Freischaltung des Inserats.

3

Die Anführung der Pflichtangabe mittels eines Sternchenhinweises hinter dem Preis, auf den sodann in der Anzeigenbeschreibung Bezug genommen werden könnte, scheidet mithin aus.

Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei besteht damit derzeit keine völlig rechtssichere Option, die Formulierung „Preis inkl. MwSt.“ innerhalb der Anzeige zu platzieren. Bis zur Ermöglichung einer pflichtkonformen Umsetzung durch Kleinanzeigen.de könnte es nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei den Anforderungen der PAngV aber genügen, wenn der Preis bereits in den Anzeigentitel mit aufgenommen und sodann mit einem Sternchen versehen wird, auf das die Produktbeschreibung Bezug nimmt.

4

Dass damit die von dem Portal vorgesehene separate Anführung des Preises vorweggenommen wird, ist unbeachtlich.

Ist für die angebotene Ware eine Grundpreisangabe erforderlich, muss auch dieser in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis erfolgen.

Geben Sie zudem - wenn ein Versand der Ware erfolgt - auch die jeweils anfallenden Versandkosten in der Anzeige an bzw. weisen bei kostenfreiem Versand auf diesen Umstand hin.

Auch sollten die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten benannt werden.

Ferner sollten Sie in der Anzeige auf die Lieferzeiten für die Ware hinweisen. Einen entsprechenden Leitfaden finden Sie gerne hier.

6. Professionelle Rechtstexte speziell für "Kleinanzeigen" einsetzen

Nutzen Sie professionelle Rechtstexte speziell für „Kleinanzeigen“. Neben einem korrekten Impressum benötigen Sie AGB mit Kundeninformationen und Datenschutzhinweisen sowie eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Die IT-Recht Kanzlei bietet entsprechende Rechtstexte hier an.

7. Auf Kundenanfragen rechtssicher reagieren

Reagieren Sie auf eine Kundenanfrage mit einem konkreten Angebot unter Angabe der anfallenden Versandkosten (soweit Versand gewünscht und möglich) und der verfügbaren Zahlungsarten und Angabe der Lieferzeit per Email, Fax oder Brief und übermitteln dem Kunden dabei die Rechtstexte. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

8. Rechtssichere Kommunikation mit Kunden

Sollte ein Kunde trotz des Zusatzes in der Anzeige mit einem direkten Kaufangebot reagieren bzw. der Ansicht sein, durch seine Erklärung bereits einen Kaufvertrag mit Ihnen herbeigeführt zu haben, weisen Sie ihn nochmals auf den Zusatz unter obiger Ziffer 3 hin, teilen ihm mit, dass Sie sein Angebot nicht annehmen können bzw. noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und übersenden dem Kunden ggf. ein eigenes Angebot wie unter Ziffer 7 beschrieben.

9. Fazit

Kleinanzeigen.de hat sich über die Jahre zu eine sehr stark besuchten und gerade bei Suchmaschinen wie Google erfreulich präsenten Anzeigenplattform entwickelt.

Die Plattform bietet auch dem klassischen Online-Händler eine enorme Reichweite, sei es zum direkten Verkauf von Waren oder zur Bewerbung des eigenen Online-Shops.

Kleinanzeigen.de ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Wer dort als Unternehmer aktiv werden möchte, muss die rechtlichen Vorgaben einhalten. D.h., dort muss dann insbesondere ein Impressum und eine Datenschutzerklärung vorgehalten werden. Wer darüber hinaus auch via "Kleinanzeigen.de" Waren verkaufen möchte, benötigt zudem AGB und Widerrufsbelehrung.

Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen gerne abmahnsichere Rechtstexte für Kleinanzeigen.de zur Verfügung. Natürlich inklusive "Update-Service", so dass Sie dauerhaft auf dem aktuellen, rechtlichen Stand bleiben. Für Ihre Rechtssicherheit.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

7 Kommentare

E
Eugen Elisarow 09.04.2021, 13:59 Uhr
Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbe engeben?
Ist eine Angabe der Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbler nötig da diese davon befreit sind nach §19 UStG. Vielen Dank schonmal !
S
Sando 27.04.2020, 16:51 Uhr
AGB, Widerruf, * im Titel, wirklich notwendig?
Erstmal danke für die wertvollen Tipps.

Ich frage mich dennoch, ob die AGB und Widerrufsbedingungen pro Anzeige definiert werden müssen. Es handelt sich bei einer Kleinanzeige um eine Offerte, hier kann man nicht kaufen. Der Interessent muss anfragen, womit man ihn gleich über Rechte und Pflichten aufklären könnte. Die AGBs könnte man ggf. in den rechtlichen Angaben verlinken, aber jedes mal rein kopieren ist gefährlich, gerade wenn sich etwas ändert und man dann alle Anzeigen überarbeiten müsste.

Für mich ist eine Kleinanzeige vergleichbar mit einem Plakat an der Straße. Dort finden sich auch keine AGBs. Erst bei Kontaktaufnahme kriege ich die oder kann sie einsehen.

Der Stern im Titel, tut das wirklich Not? Reicht es nicht aus, direkt im ersten Satz auf die MwSt. hinzuweisen zumal in der App nichts von der Beschreibung zu sehen ist, daher irritiert der * eher und führt dazu, dass jemand in der Suchliste nach den weiteren Angaben zum * sucht.

Sucht man ein bisschen bei eBay Kleinanzeigen, so findet man kaum jemanden, der das umsetzt. In der Regel vollständiges Impressum und gut ist. Werden die nun alle abgemahnt? Ist ja kein kostenpflichtig kaufen ....

Nun gut. Vielleicht solltet ihr den gewerblichen noch als Tool den AnzeigenChef empfehlen, damit können sie sich wenigstens die Handarbeit sparen und müssen ihren Kram nur einmal pflegen.

Sonst Top Beitrag und danke für die Mühe und weiter so
J
Jörg 21.01.2020, 15:05 Uhr
Preisbindung
Aktuell haben wir ein Immobilienangebot, wir haben kurzfristig zugesagt zum angebotenen Preis. Jetzt laufen dort nach und nach neue Interessenten auf, die z.T. Preise über dem Preis in der Anzeige bieten. Wie rechtssicher ist diese Verfahrensweise, da aktuell der Immobilienmarkler die Preise hochgehen lässt. Gibt es hier nicht eine Preisbindung?
Impressum und AGB´s sind ebenfalls nicht angegeben.
F
Frank 17.08.2019, 15:03 Uhr
Über App ist nicht alles lesbar
Hallo,
ich habe gerade einen Artikel auf ebay-Kleinanzeigen (gewerblich) veröffentlicht. Alle links sind klickbar und man kann alles wunderbar lesen. Unter der App allerdings ist unter Rechtliche Angaben nicht alles lesbar. Es geht nur bis zur Mängelhaftung. Was kann man den da machen?
C
Christoph Arndt 28.11.2018, 23:17 Uhr
Wie sieht es bei Dienstleistungen aus?
Mir wurde heute Abend per E-Mail von den Ebay Kleinanzeigen mitgeteilt, dass man mein extra als gewerbliche Annonce mit einem vollständigen Impressum einschließlich USt-Id. vor rund zwei Jahren aufgegebenes Inserat gelöscht habe, weil sich irgendjemand darüber beschwert hätte. Originaltext:

--------------------------------------------------------

Lieber Nutzer!

Deine Anzeige wurde von unserer Plattform entfernt, da sie uns von anderen Nutzern mit dem Hinweis auf einen gewerblichen Hintergrund gemeldet wurde. Im Falle einer gewerblichen Nutzung sind bei eBay Kleinanzeigen besondere Pflichten zu beachten:
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/pflichten


Als gewerblicher Nutzer bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in deinen Anzeigen zu hinterlegen.
Was gehört in ein Impressum?
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/rechtliche-angaben"

------------------------------------------------------------------------------------------
Alle hier genannten Ausführungen beinhalten den Verkauf von WAREN über einen Onlineshop. Ich aber biete meine Dienste als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher an. Hierzu bedarf es nach meinem Verständnis keines Onlineshops, keines Widerrufsrechts noch irgendwelcher AGBs, Rücktrittsklauseln usw.

Was kann ich tun? Ich werde mich auf jeden Fall von Ihnen hier beraten lassen. Die Löschung empfinde ich als absolut unangemessen, denn meine Annonce war als gewerblich und mit vollständigem Impressum aufgegeben worden. Letzteres wurde allerdings erst nach Anklicken sichtbar. Als symbolisches Honorar war 1,00 EUR angegeben, dies wurde im Text auch so erklärt.

MfG

C. Arndt, Wildberg
O
Oliver Kuscak 13.11.2018, 22:25 Uhr
Rechtlich wieder überholt?
Vielen Dank für diese kostenfreie Information.




Mir fallen dazu einige Punkte auf die etwas fraglich sind. 1. Ein Shop annonciert zwar online, aber alles als freibleibende Angebote / z.b Gebrauchtware die vorab besichtigt werden soll Autos oder oder.
Wieso braucht es dann hier wirksame Widerrufsbelehrungen? Der Kaufvertrag kommt doch dann gar nicht zustande. 2. Datenschutzbestimmungen, AGB, Widerrufsbelehrung müssen doch einzeln als anklickbarer Link vorhanden sein. Hier einfach alles unter rechtliche Angaben setzen, ist doch gleichzusetzen mit dem Verbot unter dem Reiter Impressum auf einer Homepage die Datenschutzbestimmungen zu veröffentlichen. 3. Preisangaben bei Kleinanzeigen sind nicht rechtskonform. Hier fehlt: Die Ausweisung der MWST. 4. Kontaktfelder bei Ebaykleinanzeigen sind nicht verschlüsselt. Ebaykleinanzeigen behält sich vor die Nachrichten zu speichern, zu scannen oder manuell einzugreifen. Sofern kein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag hierzu besteht, ist eine Kommunikation bei Ebaykleinanzeigen unzulässig. Ebaykleinanzeigen lässt sich sogar noch den Service als Proversion teuer bezahlen.. Und selbst da besteht keine Rechtssicherheit. Im Grunde sind meines Erachtens solche Portale wie Kleinanzeigen durch den Gesetzgeber zu bösen Fallen für Gewerbetreibende geworden und somit illegalisiert worden! Schönen Dank auch liebe Politiker/EU

weitere News

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei