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Verpackungsrecht

Wer ist bei Versand über Amazon FBA Hersteller der Versandverpackungen?

Wer ist bei Versand über Amazon FBA Hersteller der Versandverpackungen?
4 min
Beitrag vom: 28.07.2026

Die PPWR verändert die Herstellerverantwortung für Amazon-FBA-Versandverpackungen grundlegend. Dieser Beitrag zeigt, warum künftig regelmäßig nicht mehr der FBA-Händler der Hersteller ist.

  • Bis einschließlich 11. August 2026 muss der FBA-Händler die von Amazon verwendeten systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen grundsätzlich selbst an einem System beteiligen und bei seinen Mengenmeldungen berücksichtigen (§ 7 Abs. 7 Satz 3 Halbsatz 2 VerpackG).
  • Ab dem 12. August 2026 richtet sich die Herstellerverantwortung nach der PPWR. Die Leitlinien der Europäischen Kommission sprechen dafür, dass Amazon bei einem mit seinem Namen oder seiner Marke gekennzeichneten Versandkarton selbst Hersteller ist.
  • Amazon hat angekündigt, die EPR-Compliance für die beim FBA-Versand hinzugefügten Versand- und Transportverpackungen zu übernehmen. Wie Amazon diese Verantwortung konkret umsetzt und welche Nachweise oder Angaben FBA-Händler künftig noch erbringen müssen, bleibt abzuwarten.

Rechtslage bis zum 11. August 2026

Nach dem bis dahin geltenden Verpackungsgesetz gilt der auftraggebende Händler als Hersteller der Versandverpackungen, die ein Fulfilment-Dienstleister für den Versand seiner Waren verwendet (§ 7 Abs. 7 Satz 3 Halbsatz 2 VerpackG).

FBA-Händler müssen die von Amazon eingesetzten systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen deshalb grundsätzlich selbst an einem System beteiligen und bei ihren Mengenmeldungen berücksichtigen.

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Rechtslage ab dem 12. August 2026

Ab dem 12. August 2026 richtet sich die Herstellerverantwortung nach der PPWR, insbesondere nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 und Nr. 15 sowie Art. 44 und Art. 45 PPWR.

Anders als das bisherige Verpackungsgesetz enthält die PPWR keine Sonderregelung, nach der die von einem Fulfilment-Dienstleister verwendeten Versandverpackungen dem auftraggebenden Händler zugerechnet werden. Auch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz übernimmt eine solche Zuordnung nicht.

Entscheidend ist daher, wer nach den allgemeinen Vorgaben der PPWR Hersteller der jeweiligen Versandverpackung ist.

Wer also ist bei einem mit Amazon gekennzeichneten Versandkarton Hersteller?

Nach Abschnitt 3 der Leitlinien der Europäischen Kommission ist bei einer mit dem Namen oder der Marke eines Unternehmens gekennzeichneten Transportverpackung regelmäßig das Unternehmen Hersteller, das die Verpackung befüllt.

Bei Amazon FBA beschafft Amazon die Versandverpackungen selbst und befüllt sie im Logistikzentrum mit den Waren des Händlers. Trägt der verwendete Versandkarton den Namen oder die Marke von Amazon, spricht daher vieles dafür, Amazon als Hersteller dieser Versandverpackung anzusehen.

Entscheidend ist die Herstellerstellung in Bezug auf die Versandverpackung. Allein der Umstand, dass sich darin die Ware des Händlers befindet oder der Versand in seinem Auftrag erfolgt, begründet keine Herstellerstellung des FBA-Händlers.

Wie positioniert sich Amazon hierzu?

Amazon unterscheidet in seinen aktuellen Hinweisen im Seller Central ausdrücklich zwischen den bereits an der Ware vorhandenen Produktverpackungen des Händlers und den Versand- oder Transportverpackungen, die Amazon beim FBA-Versand selbst hinzufügt. (Amazon Seller Central)

Für die Produktverpackungen sieht Amazon weiterhin den FBA-Händler in der Verantwortung. Für die beim FBA-Versand hinzugefügten Versand- und Transportverpackungen erklärt Amazon dagegen, die EPR-Compliance zu übernehmen.

Zwar bezeichnet sich Amazon dabei nicht ausdrücklich als Hersteller im Sinne der PPWR. Die angekündigte Übernahme der EPR-Compliance spricht jedoch dafür, dass Amazon die damit verbundenen Verpflichtungen für diese Versand- und Transportverpackungen selbst erfüllen will. Dies entspricht weitgehend der vorstehend dargestellten rechtlichen Einordnung.

Ob und in welcher Weise Amazon die hierdurch entstehenden Kosten über die FBA-Gebühren an die Händler weitergibt, lässt sich den Hinweisen nicht entnehmen.

Unberührt bleibt die Verantwortung des FBA-Händlers für eigene Produkt-, Verkaufs- und sonstige Verpackungen. Für diese Verpackungen kann er weiterhin selbst Hersteller sein.

Wie sollten FBA-Händler jetzt vorgehen?

FBA-Händler sollten zunächst prüfen, für welche eigenen Produkt-, Verkaufs- und sonstigen Verpackungen sie auch nach dem 12. August 2026 Hersteller bleiben. Diese Verpackungen sind unabhängig von der Aufgabenverteilung bei den FBA-Versandverpackungen weiterhin in der eigenen EPR-Compliance zu berücksichtigen.

Für die von Amazon beim FBA-Versand hinzugefügten Versand- und Transportverpackungen hat Amazon angekündigt, die EPR-Compliance zu übernehmen. Wie Amazon diese Aufgabenverteilung im Einzelnen umsetzt und welche Angaben oder Nachweise hierfür noch vom Händler verlangt werden, bleibt abzuwarten.

FBA-Händler sollten daher

  • ihre eigenen Verpackungen weiterhin vollständig erfassen,
  • die bisherigen Meldungen zu Amazon-Versandverpackungen nicht vorschnell umstellen,
  • weitere Hinweise und Vorgaben von Amazon verfolgen.

Fazit

Mit dem Inkrafttreten der PPWR am 12. August 2026 ändert sich die Herstellerverantwortung für Amazon-FBA-Versandverpackungen grundlegend.

Während bislang der FBA-Händler aufgrund einer gesetzlichen Zurechnungsregel als Hersteller galt, spricht unter dem Regime der PPWR viel dafür, dass künftig regelmäßig Amazon oder – je nach Ausgestaltung – der eigentliche Verpackungsproduzent Hersteller der Versandverpackungen ist.

Die von Amazon inzwischen angekündigte Übernahme der EPR-Compliance für die von ihm hinzugefügten Versand- und Transportverpackungen fügt sich in dieses Bild ein.

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