PPWR gilt – doch Brüssel zweifelt offenbar selbst an zentralen Vorgaben
„Niemand muss jetzt den Export von Produkten einstellen“, sagt ein hochrangiger EU-Beamter zur PPWR. Inzwischen empfiehlt auch die EU-Kommission den nationalen Behörden, zunächst zu verwarnen statt zu sanktionieren.
Eine Registrierung für die ganze EU?
Derzeit kann ein Händler, der verpackte Waren an Endnutzer in mehrere EU-Staaten versendet, in mehreren Staaten als Hersteller gelten. Daraus können in jedem einzelnen Lieferland eigene Registrierungs- und weitere EPR-Pflichten entstehen.
Genau diese Zersplitterung steht nun offenbar auf dem Prüfstand. Nach einem Bericht der WELT soll die EU-Kommission Änderungen an den bisherigen Vorgaben anstreben.
Die WELT zitiert hierzu einen hochrangigen EU-Beamten mit den Worten:
"Die Vorschriften fragmentieren den Binnenmarkt."
Künftig soll deshalb nach Angaben der WELT eine einzige Registrierung genügen, die europaweit gilt. Zugleich soll die Pflicht entfallen, für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem betroffenen Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten zu bestellen.
Bei der Bevollmächtigtenpflicht geht die EU-Kommission inzwischen noch einen Schritt weiter. Sie hat am 12.08.2026 in einem öffentlichen Instagram-Kommentar bekräftigt, dass die Pflicht für EU-Unternehmen, die Waren in andere Mitgliedstaaten versenden, abgeschafft werden soll.
Einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag hatte die Kommission bereits im Dezember 2025 vorgelegt. Beschlossen ist die Änderung allerdings noch nicht, sodass sich Unternehmen derzeit nicht darauf berufen können.
Was gilt vorerst weiter?
Solange es bei der geltenden Rechtslage bleibt, ist die praktische Umsetzung weiter schwierig. Vor allem bei der Bestellung eines Bevollmächtigten treffen Unternehmen auf unterschiedlich weit entwickelte nationale Verfahren. Während etwa in Deutschland eine Benennung über LUCID möglich ist, ist die praktische Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten teilweise noch nicht abgeschlossen.
Inzwischen hat sich die EU-Kommission auch selbst öffentlich zum Vollzug der neuen Vorgaben geäußert. Am 12.08.2026 erklärte sie:
„Wir haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Pflicht abzuschaffen, wonach EU-Unternehmen, die Waren in andere EU-Länder versenden, einen Bevollmächtigten („Authorised Representative“) benennen müssen. Wir haben dazu im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser muss nun noch von den EU-Gesetzgebern angenommen werden.
In der Zwischenzeit haben wir den nationalen Behörden außerdem empfohlen, Unternehmen, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, nicht zu sanktionieren, sondern zunächst zu verwarnen.“
Damit ist die zuvor nur berichtete Zurückhaltung beim Vollzug nun auch durch eine öffentliche Äußerung der Kommission selbst bestätigt.
An der geltenden Rechtslage ändert diese Empfehlung allerdings nichts. Die PPWR ist seit dem 12.08.2026 grundsätzlich anwendbar; bis zu einer Änderung der Verordnung bleiben ihre Vorgaben maßgeblich.
Kein Grund für einen Exportstopp
Auch wir gehen davon aus, dass die neuen Vorgaben zum grenzüberschreitenden Versand zunächst nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen streng durchgesetzt werden.
Dafür sprechen schon die unterschiedlich weit entwickelten nationalen Verfahren. Hinzu kommt nun die ausdrückliche Empfehlung der EU-Kommission an die nationalen Behörden, Unternehmen bei noch nicht erfüllten Vorgaben zunächst zu verwarnen und nicht unmittelbar zu sanktionieren. Vor diesem Hintergrund besteht jedenfalls kein Anlass, Lieferungen in andere EU-Staaten vorsorglich einzustellen.
Ganz unbeachtet lassen sollten Händler die neuen Pflichten dennoch nicht. Sie sollten prüfen, welche Vorgaben im jeweiligen Lieferland bereits umgesetzt werden können. Denn solange die PPWR nicht geändert ist, bleibt es bei der geltenden Rechtslage.
Wir werden die weitere Entwicklung engmaschig verfolgen und darüber berichten.
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23 Kommentare
Am Ende des Tages bringt die EU mehr als sie schadet. Das sollten sich alle, die ohne Sinn und Verstand Youtube und Tiktok Müll nachplappern überlegen.
Das Geschrei wäre groß, wenn man für sein Malle-Urlaub wieder durch Pass- und Zollkontrollen müsste, DM gegen Peseten tasuchen und alle wieder Roaming Gebühren zahlen müssten.
Oder ganz praktisch, wenn Eure EU Kunden wieder Einfuhrzölle zahlen müssten.
Wenn es um das EU Bashing geht, redet keiner von den Vorteilen die wir alle genießen, sondern nur über das was alles schlecht läuft.
Etwas mehr Optimismus täte uns allgemein ganz gut.
Selbst die Mehrheit der Engländer hätten auf den Brexit im Nachhinein lieber verzichtet.
Da fragt man sich, was die Leute und Parteien konsumieren, die Deutschland außerhalb der EU sehen wollen.
Das Problem ist aus meiner Sicht vor allem, dass EU-Verordnungen sehr unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt werden. Wenn es für alles so einfache Dinge wie den OSS für die Mehrwertsteuer gäbe, wäre glaube ich allen geholfen.
Ein gutes Beispiel ist der Binnenmarkt: heute kannst du relativ selbstverständlich Waren nach Frankreich, Spanien oder in die Niederlande verkaufen, ohne klassische Zölle oder Einfuhrabfertigung an jeder Grenze. Ähnlich bei Reisen, Roaming, Verbraucherrechten, SEPA-Überweisungen oder gemeinsamen technischen Standards. Das sind Dinge, über die kaum jemand spricht, solange sie funktionieren.
Das heißt natürlich nicht, dass Kritik an der EU unberechtigt wäre. Gerade bei Themen wie PPWR merkt man ziemlich deutlich, dass eine eigentlich sinnvolle Idee durch nationale Umsetzungen, Registrierungen und zusätzliche Pflichten für kleine Unternehmen unnötig kompliziert werden kann. Kritik daran ist wichtig. Problematisch wird es eher, wenn aus „diese Regelung ist schlecht gemacht“ irgendwann pauschal „die EU bringt überhaupt nichts“ wird.
Ich glaube, da spielt auch ein psychologischer Effekt mit rein: Was funktioniert, wird schnell zur Normalität. Was nervt, fällt jedes einzelne Mal auf. Niemand denkt morgens begeistert: „Großartig, heute habe ich schon wieder keinen Zoll zwischen Deutschland und Belgien bezahlt.“ 😄
Für Österreich benötigt man schon seit Jahren einen Bevollmächtigten. Und es bestehen doch die Verpackungsgesetze der Länder schon länger, z. B. Frankreich und Spanien angeblich ganz streng mit Vorgaben und Zeichen auf der Verpackung oder stimmt das alles doch nicht?
Es ist ja schon lange klar, dass in der EU-Gesetzgebung nicht nachgedacht und dann gehandelt wird. Hier meine Flop-Liste der letzten Zeit:
- EU-Datensouveränität = EU-Webseite bei cloudfront (amazon aws) gehostet
- Cookie-Verordnung (plötzlich alle Webseiten mit Banner) mit Anpassung der DSGVO aufgeweicht
- Streitschlichtungsplattform (kaum genutzt)
- Medizinprodukteverordnung (Medizinprodukte müssen UUID erhalten und plötzlich für erste Kategorie Brillen zu viele UDIs) G (EU) 2025/1920
- CSRD (mit über 1.000 Kennzahlen nicht handlebar) also neu
- Entwaldungsverordnung und es muss von jedem in der Lieferkette für "jede Kaffeebohne einzeln" eine ID beantragt werden - 17.12.2025 (14 Tage vor Geltungsbeginn) um 1 Jahr verschoben und abgeschwächt
- Ki-Verordnung mit Geltungsbeginn 2024 wird bis 2026 überarbeitet und vereinfacht
- PPWR mit Beauftragtem je EU-Land ab 12.08.2026. Erste offizielle Abschaffungs-Erkenntnis nach Geltungsbeginn
Und dann beschweren DIE sich über die Ergebnisse der Pisa-Studien?
Was bedeutet dies konkret? Ein Beispiel aus der Praxis
Sie versenden als deutsches Unternehmen Ihre Produkte innerhalb Deutschlands. Für den Versand verwenden Sie einen Karton sowie Klebeband, die Sie jeweils von deutschen Produzenten beziehen und selbst zu einer vollständigen Versandverpackung zusammenfügen.
Nach der Einordnung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind Sie in dieser Konstellation Erzeuger, da die vollständige Verpackung erst durch Sie entsteht. Gleichzeitig gelten Sie als Hersteller im Sinne der PPWR.
Damit sind für Sie nicht nur die Anforderungen an die Konformität relevant. Als Hersteller tragen Sie auch die EPR-Pflichten und müssen für systembeteiligungspflichtige Verpackungen die Finanzierung des Recyclings durch die Systembeteiligung sicherstellen.
Für Sie bedeutet das konkret:
Erzeuger → Konformität der Verpackung sicherstellen
Hersteller → Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung sicherstellen
-Ende-
Das Thema wurde aber doch bereits klar gestellt, dass man nicht als Erzeuger gilt, wenn man seine selbstgefertigten Artikel in einen Karton legt und diesen dann zuklebt. Oder liege ich hier falsch?
Danke!!
Ist doch logisch, oder nicht ?
Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Kollege eins von einer Behörde über den Deckel bekommen hat. Alle wurden aber von der gleiche Kanzlei schon mal abgemahnt.
Bisher habe ich jede unnütze Vorschrift befolgt, aber beim PPWR geht's einfach nicht. Ich kann auch nicht den Versand einstellen, sonst mache ich lieber dicht und beantrage Bürgergeld. Ich warte einfach ab und hoffe dass ich nicht abgemahnt werde, bis die Verordnung gelockert wird, bzw. die EU endlich zerfällt.
Wenn jedes Land sein eigenes Ding machen würde und mit anderen Ländern konkurrieren müssten, könnten sich einzelnen Länder so einen Schwachsinn gar nicht leisten. Es wäre viel förderlicher für Europa, wenn ein gesunder Wettbewerb zwischen einzelner Ländern bestehen würde. Wettbewerb belebt das Geschäft.
Eine einheitliche zentrale Stelle, wie beim Steuer OSS wäre doch sicher gut.
Verrückt.
Verpflichtung ab 20 Angestellten und/oder 1 Million Umsatz und/oder 1 Tonne Verpackung p.a.