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Verpackungsrecht

PPWR gilt – doch Brüssel zweifelt offenbar selbst an zentralen Vorgaben

PPWR gilt – doch Brüssel zweifelt offenbar selbst an zentralen Vorgaben

„Niemand muss jetzt den Export von Produkten einstellen“, sagt ein hochrangiger EU-Beamter zur PPWR. Inzwischen empfiehlt auch die EU-Kommission den nationalen Behörden, zunächst zu verwarnen statt zu sanktionieren.

Eine Registrierung für die ganze EU?

Derzeit kann ein Händler, der verpackte Waren an Endnutzer in mehrere EU-Staaten versendet, in mehreren Staaten als Hersteller gelten. Daraus können in jedem einzelnen Lieferland eigene Registrierungs- und weitere EPR-Pflichten entstehen.

Genau diese Zersplitterung steht nun offenbar auf dem Prüfstand. Nach einem Bericht der WELT soll die EU-Kommission Änderungen an den bisherigen Vorgaben anstreben.

Die WELT zitiert hierzu einen hochrangigen EU-Beamten mit den Worten:

"Die Vorschriften fragmentieren den Binnenmarkt."

Künftig soll deshalb nach Angaben der WELT eine einzige Registrierung genügen, die europaweit gilt. Zugleich soll die Pflicht entfallen, für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem betroffenen Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten zu bestellen.

Bei der Bevollmächtigtenpflicht geht die EU-Kommission inzwischen noch einen Schritt weiter. Sie hat am 12.08.2026 in einem öffentlichen Instagram-Kommentar bekräftigt, dass die Pflicht für EU-Unternehmen, die Waren in andere Mitgliedstaaten versenden, abgeschafft werden soll.

Einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag hatte die Kommission bereits im Dezember 2025 vorgelegt. Beschlossen ist die Änderung allerdings noch nicht, sodass sich Unternehmen derzeit nicht darauf berufen können.

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Was gilt vorerst weiter?

Solange es bei der geltenden Rechtslage bleibt, ist die praktische Umsetzung weiter schwierig. Vor allem bei der Bestellung eines Bevollmächtigten treffen Unternehmen auf unterschiedlich weit entwickelte nationale Verfahren. Während etwa in Deutschland eine Benennung über LUCID möglich ist, ist die praktische Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten teilweise noch nicht abgeschlossen.

Inzwischen hat sich die EU-Kommission auch selbst öffentlich zum Vollzug der neuen Vorgaben geäußert. Am 12.08.2026 erklärte sie:

„Wir haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Pflicht abzuschaffen, wonach EU-Unternehmen, die Waren in andere EU-Länder versenden, einen Bevollmächtigten („Authorised Representative“) benennen müssen. Wir haben dazu im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser muss nun noch von den EU-Gesetzgebern angenommen werden.

In der Zwischenzeit haben wir den nationalen Behörden außerdem empfohlen, Unternehmen, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, nicht zu sanktionieren, sondern zunächst zu verwarnen.“

Damit ist die zuvor nur berichtete Zurückhaltung beim Vollzug nun auch durch eine öffentliche Äußerung der Kommission selbst bestätigt.

An der geltenden Rechtslage ändert diese Empfehlung allerdings nichts. Die PPWR ist seit dem 12.08.2026 grundsätzlich anwendbar; bis zu einer Änderung der Verordnung bleiben ihre Vorgaben maßgeblich.

Kein Grund für einen Exportstopp

Auch wir gehen davon aus, dass die neuen Vorgaben zum grenzüberschreitenden Versand zunächst nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen streng durchgesetzt werden.

Dafür sprechen schon die unterschiedlich weit entwickelten nationalen Verfahren. Hinzu kommt nun die ausdrückliche Empfehlung der EU-Kommission an die nationalen Behörden, Unternehmen bei noch nicht erfüllten Vorgaben zunächst zu verwarnen und nicht unmittelbar zu sanktionieren. Vor diesem Hintergrund besteht jedenfalls kein Anlass, Lieferungen in andere EU-Staaten vorsorglich einzustellen.

Ganz unbeachtet lassen sollten Händler die neuen Pflichten dennoch nicht. Sie sollten prüfen, welche Vorgaben im jeweiligen Lieferland bereits umgesetzt werden können. Denn solange die PPWR nicht geändert ist, bleibt es bei der geltenden Rechtslage.

Wir werden die weitere Entwicklung engmaschig verfolgen und darüber berichten.

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23 Kommentare

J
Jim Knopf
Beruhigt euch.....
Die Regeln werden ja nachgebessert. Kleine Unternehmen werden hier zukünftig nicht mehr betroffen sein werden. Die Mühlen mahlen langsam...aber sie mahlen.
Am Ende des Tages bringt die EU mehr als sie schadet. Das sollten sich alle, die ohne Sinn und Verstand Youtube und Tiktok Müll nachplappern überlegen.
Das Geschrei wäre groß, wenn man für sein Malle-Urlaub wieder durch Pass- und Zollkontrollen müsste, DM gegen Peseten tasuchen und alle wieder Roaming Gebühren zahlen müssten.
Oder ganz praktisch, wenn Eure EU Kunden wieder Einfuhrzölle zahlen müssten.
Wenn es um das EU Bashing geht, redet keiner von den Vorteilen die wir alle genießen, sondern nur über das was alles schlecht läuft.
Etwas mehr Optimismus täte uns allgemein ganz gut.
Selbst die Mehrheit der Engländer hätten auf den Brexit im Nachhinein lieber verzichtet.
Da fragt man sich, was die Leute und Parteien konsumieren, die Deutschland außerhalb der EU sehen wollen.
K
Konstanze
Nachgebesserrt, aber...
Ja, die Regeln werden nachgebessert, es wird den Ländern empfohlen, nur abzumahnen, nicht zu strafen... Aber die Regeln gelten jetzt und es drohen bis zu 200.000€ Strafe. Da hab ich nichts von "ohnehin bald nachgebessert".
N
Nils
Richtig
Absolut, ich möchte die EU auch auf keinen Fall "weg haben". Ich bin froh, dass wir sie haben und freue mich über die vielen nützlichen Dinge.
Das Problem ist aus meiner Sicht vor allem, dass EU-Verordnungen sehr unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt werden. Wenn es für alles so einfache Dinge wie den OSS für die Mehrwertsteuer gäbe, wäre glaube ich allen geholfen.
S
Sebastian
Bin absolut bei dir.....
Gerade bei der EU werden Probleme oft sehr sichtbar diskutiert – Bürokratie, langsame Entscheidungen, komplizierte Regeln, nationale Alleingänge – während vieles, was gut funktioniert, irgendwann einfach als selbstverständlich gilt.
Ein gutes Beispiel ist der Binnenmarkt: heute kannst du relativ selbstverständlich Waren nach Frankreich, Spanien oder in die Niederlande verkaufen, ohne klassische Zölle oder Einfuhrabfertigung an jeder Grenze. Ähnlich bei Reisen, Roaming, Verbraucherrechten, SEPA-Überweisungen oder gemeinsamen technischen Standards. Das sind Dinge, über die kaum jemand spricht, solange sie funktionieren.
Das heißt natürlich nicht, dass Kritik an der EU unberechtigt wäre. Gerade bei Themen wie PPWR merkt man ziemlich deutlich, dass eine eigentlich sinnvolle Idee durch nationale Umsetzungen, Registrierungen und zusätzliche Pflichten für kleine Unternehmen unnötig kompliziert werden kann. Kritik daran ist wichtig. Problematisch wird es eher, wenn aus „diese Regelung ist schlecht gemacht“ irgendwann pauschal „die EU bringt überhaupt nichts“ wird.
Ich glaube, da spielt auch ein psychologischer Effekt mit rein: Was funktioniert, wird schnell zur Normalität. Was nervt, fällt jedes einzelne Mal auf. Niemand denkt morgens begeistert: „Großartig, heute habe ich schon wieder keinen Zoll zwischen Deutschland und Belgien bezahlt.“ 😄
N
Nils
Exportstopp
Auch wenn es angeblich gar keinen Grund dafür gibt: Wir haben uns für einen Exportstopp entschieden. Wir haben gar nicht die Zeit, uns um ständig neue Entwicklungen zu kümmern. Da tritt eine Verordnung in Kraft, deren Umsetzung schon am Tag des Inkrafttretens von allen Beteiligten angezweifelt wird, die selbst die EU selbst in der derzeitigen Form für Unsinn hält und wir Händler sollen nun wieder darauf warten, dass irgendwer irgendwann eine praxisgerechte Lösung findet. Da wird quasi empfohlen, die Verordnung zu ignorieren, aber die Abmahnvereine freuen sich schon. Dieses Chaos müssen wir nicht mehr mitmachen, nur um jährlich zwei Pakete nach Italien oder Spanien schicken zu "dürfen".
M
Melanie
wer sich wirklich wundert.....
warum Menschen, dass wählen, was sie aktuell halt so wählen, der muss sich nur für 5 Minuten mit dem Geniestreich der PPWR befassen..... und ich dachte schon die Datenschutzgrundverordnung wäre ein Schildbürgerstreich......
M
Martin109
Was dann aber jetzt tun... ?
Was dann aber jetzt tun... ? Soll man das Risiko eingehen und EU Länder weiter beliefern ? Wie hoch ist das Risiko von einer tatsächlichen Strafe wirklich? Aktuell habe ich auch vorsorglich alle EU Länder für Lieferungen gesperrt.
H
Händler
Verpackung
Versteh die Aufregung auch nicht ganz.
Für Österreich benötigt man schon seit Jahren einen Bevollmächtigten. Und es bestehen doch die Verpackungsgesetze der Länder schon länger, z. B. Frankreich und Spanien angeblich ganz streng mit Vorgaben und Zeichen auf der Verpackung oder stimmt das alles doch nicht?
c
Cf
Hilft nicht
Leider hilft das nicht, denn viele Länder haben schon seit Jahren eigene Vorgaben für irgendwelche Müll-Label, Meldepflichten, etc. Selbst wenn die EU das wieder abschafft, kommt das Chaos durch länderspezifische Regelungen wieder. Wenn dann müsste die EU das abschaffen und gleichzeitig auch Sonderlocken der Länder verbieten.
Es ist ja schon lange klar, dass in der EU-Gesetzgebung nicht nachgedacht und dann gehandelt wird. Hier meine Flop-Liste der letzten Zeit:
- EU-Datensouveränität = EU-Webseite bei cloudfront (amazon aws) gehostet
- Cookie-Verordnung (plötzlich alle Webseiten mit Banner) mit Anpassung der DSGVO aufgeweicht
- Streitschlichtungsplattform (kaum genutzt)
- Medizinprodukteverordnung (Medizinprodukte müssen UUID erhalten und plötzlich für erste Kategorie Brillen zu viele UDIs) G (EU) 2025/1920
- CSRD (mit über 1.000 Kennzahlen nicht handlebar) also neu
- Entwaldungsverordnung und es muss von jedem in der Lieferkette für "jede Kaffeebohne einzeln" eine ID beantragt werden - 17.12.2025 (14 Tage vor Geltungsbeginn) um 1 Jahr verschoben und abgeschwächt
- Ki-Verordnung mit Geltungsbeginn 2024 wird bis 2026 überarbeitet und vereinfacht
- PPWR mit Beauftragtem je EU-Land ab 12.08.2026. Erste offizielle Abschaffungs-Erkenntnis nach Geltungsbeginn
Und dann beschweren DIE sich über die Ergebnisse der Pisa-Studien?
F
Flo
Hab die Nase nun voll…
….ich mache nun das, was viele meiner Kollegen auch machen, ich bleibe bei LUCID registriert, mache brav meine Mengenmeldung wie immer, obwohl ich das garantiert gar nicht mehr bräuchte, da die Verpackungen sicher nun doppelt mit Gebühren abgerechnet werden. Alles andere ignoriere ich aber komplett und lasse es darauf ankommen. Werde mich nicht mehr von der EU oder wem auch immer weiter gängeln lassen.
A
Andreas Faßbender
Inhaber
Ganz Übersehen wird dabei, das die Marktplätze reagieren und Aufforderungen verschicken die Reg-Nummer zu hinterlegen und mit Sperren drohen. Und dann kommt noch die Wettbewerbsrechtliche Thematik hinzu.
T
Tanja Amler
Hin- und Her
Langsam weiß keiner mehr was gilt. Ich habe gerade von „activate“ (dort lizenziere ich) folgende Mail bekommen:
Was bedeutet dies konkret? Ein Beispiel aus der Praxis
Sie versenden als deutsches Unternehmen Ihre Produkte innerhalb Deutschlands. Für den Versand verwenden Sie einen Karton sowie Klebeband, die Sie jeweils von deutschen Produzenten beziehen und selbst zu einer vollständigen Versandverpackung zusammenfügen.
Nach der Einordnung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind Sie in dieser Konstellation Erzeuger, da die vollständige Verpackung erst durch Sie entsteht. Gleichzeitig gelten Sie als Hersteller im Sinne der PPWR.
Damit sind für Sie nicht nur die Anforderungen an die Konformität relevant. Als Hersteller tragen Sie auch die EPR-Pflichten und müssen für systembeteiligungspflichtige Verpackungen die Finanzierung des Recyclings durch die Systembeteiligung sicherstellen.
Für Sie bedeutet das konkret:
Erzeuger → Konformität der Verpackung sicherstellen
Hersteller → Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung sicherstellen
-Ende-
Das Thema wurde aber doch bereits klar gestellt, dass man nicht als Erzeuger gilt, wenn man seine selbstgefertigten Artikel in einen Karton legt und diesen dann zuklebt. Oder liege ich hier falsch?
Danke!!
D
DS
IHK Webinar heute
ich habe heute diese Frage in einem Webinar mit 2 Fachanwälten gestellt. Wir sind Kleinstunternehmer. Laut deren Aussage muss jedes Verpackungsteil (Klebeband, Füllmaterial, Versandkarton..) einzeln betrachtet werden. Durch das Zusammenfügen dieser Komponenten zu einer vollständigen Versandverpackung werde ich aber nicht zum Erzeuger. Basierend auf den aktuellen FAQ der EU. Das soll auch für gebrauchte Verpackungen gelten wenn darauf bereits ein Erzeuger (Kartonhersteller) angegeben ist. Was natürlich die ZSVR reininterpretiert steht auf einem anderen Blatt...
S
Stefan Berndt
Onlineshopbetreiber
"Ist ein Kleinunternehmer Hersteller eines Produkts und kauft individuelle Kartons mit seinem Logo bei einem erzeugenden Hersteller im Inland, bleibt der herstellende Erzeuger der Erzeuger und wird durch die Kleinunternehmerschaft auch zum Hersteller des Kartons für welches der Kleinunternehmer Hersteller ist..."
Ist doch logisch, oder nicht ?
E
EU Knecht
Man muss als kleiner Händler
auch nicht Angst vor Behörden o.Ä. haben sondern fast nur vor Abmahnanwälten.
Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Kollege eins von einer Behörde über den Deckel bekommen hat. Alle wurden aber von der gleiche Kanzlei schon mal abgemahnt.
Bisher habe ich jede unnütze Vorschrift befolgt, aber beim PPWR geht's einfach nicht. Ich kann auch nicht den Versand einstellen, sonst mache ich lieber dicht und beantrage Bürgergeld. Ich warte einfach ab und hoffe dass ich nicht abgemahnt werde, bis die Verordnung gelockert wird, bzw. die EU endlich zerfällt.
E
EU Knecht
Nein,
es ist jetzt viel unkomplizierter zu exportieren, als innerhalb der EU zu verschicken. Es gibt nur in der EU, wegen der EU, solche dämlichen Verordnungen, auch wenn es teilweise von den Ländern selbst kommt. Das ist eine Agenda, die uns aufgedrückt wird und die nur der Teil der Bevölkerung will, der erfolgreich verblödet wurde. Das ganze ist nur im Interesse von Eliten, die durch die EU auch ein viel leichteres Spiel haben zu lobbyieren.
Wenn jedes Land sein eigenes Ding machen würde und mit anderen Ländern konkurrieren müssten, könnten sich einzelnen Länder so einen Schwachsinn gar nicht leisten. Es wäre viel förderlicher für Europa, wenn ein gesunder Wettbewerb zwischen einzelner Ländern bestehen würde. Wettbewerb belebt das Geschäft.
I
Ingo
Verpackuns-OSS
Wenn die EU zerfällt, wird das Chaos ja nur noch größer. Wir sollten lieber hoffen/wünschen/verlangen, dass die EU die Sache gescheit umsetzt.
Eine einheitliche zentrale Stelle, wie beim Steuer OSS wäre doch sicher gut.
S
Sven
Völligst aus den Fugen geraten. Ohne Sinn und Verstand!
Man bedenke, dass die "EU" einst als riesiger Freihandelsmarkt ins Leben gerufen wurde um in diesem Wirtschaftsraum frei zu handeln, eine starke Gemeinschaft zu bilden und u. a. Den Binnenmarkt zu vereinfachen. Mittlerweile ist das Monstrum so dermaßen verschlimmbessert und außer Kontrolle geraten, dass es einem nur noch graust. Hauptsache man schafft noch einen größeren Beamtenapparat um nochmehr, im großen Stil, Ideologien zu verbreiten und Gelder abzugreifen. Wenn dann mal die Kohle knapp wird, dann sucht man sich noch weitere Beitrittsstaaten. Dieser ganze Moloch gehört abgewickelt und auf das Wesentliche reduziert. Schluss mit der Übergriffigkeit und dieser Gängelung auf allen Ebenen.
S
Sascha
Seltsam
Alles dubios und unzufriedenstellend. keiner weiss was gemacht werden soll und was es dann überhaupt wirklich kostet.
Verrückt.
J
Jan Meininghaus
GF
Es wäre so einfach:
Verpflichtung ab 20 Angestellten und/oder 1 Million Umsatz und/oder 1 Tonne Verpackung p.a.
O
Olaf
Am "gesunden Menschenverstand" vorbei
Wir haben für unseren kleinen Onlineshop auch alle EU Länder abgeschaltet. Die neue Regelung geht am "gesunden Menschenverstand" komplett vorbei und belohnt lediglich die Großen.
R
Robert Flachenäcker
...und dient der weiteren Oligopolisierung...
durch große Marktakteure wie Amazon und den chinesischen Sondermüllversendern....
F
Flo
Grauenhaft
Oh Gott ist das Hin & Her grauenhaft, stampft den ganzen Mist komplett wieder ein, einen Nutzen hat das eh alles nicht für die Umwelt.
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