Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Erhitzer ab Juli 2026
Eine Änderung des Elektrogesetzes führt ab dem 01.07.2026 eine Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und -Erhitzer ein, die auch im Online-Handel einzuhalten ist.
Inhaltsverzeichnis
Neue Rücknahmepflichten E-Zigaretten und -Erhitzer
Das zweite Änderungsgesetz zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das am 21.11.2025 den Bundesrat passiert hat, führt neue Rücknahmepflichten für elektronische E-Zigaretten (auch Einweg-E-Zigaretten) sowie elektronische Tabakerhitzer ein.
Diese Erzeugnisse, die über eine interne Batterie verfügen, werden als erhebliches Risiko für die Umwelt eingestuft und sollen für ihre ordnungsgemäße Verwertung künftig vom gesetzlichen Sammel- und Rücknahmesystem erfasst werden.
Als E-Zigaretten gelten dabei alle Erzeugnisse, die zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden können, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüllbehälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden.
"Elektronische Tabakerhitzer" sind dahingegen elektronisches Heizsysteme, die zum Erhitzen von neuartigen Tabakerzeugnissen geeignet und bestimmt sind (etwa: Erhitzer der Marke "IQOS").
Vertreiber (also Händler) derartiger E-Zigaretten und -Erhitzer werden gemäß einem neuen § 17 Abs. 1a ElektroG ab dem 01.07.2026 verpflichtet, diese im ge- oder verbrauchten Zustand (also als Altgeräte) am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Dabei darf die Rücknahme nicht an den Kauf einer neuen E-Zigarette/ eines neuen Erhitzers geknüpft werden.
Die Pflicht ist auch im Online-Handel zu erfüllen, wobei die Rückgabe in diesem Fall durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer zu gewährleisten ist. Die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten sind bis zum Ablauf des 30.06.2026 zu schaffen.
Die Pflicht ist, anders als bei anderen Elektrogeräten, unabhängig von der Verkaufs- bzw. Lager- und Versandfläche zu erfüllen und gilt ab dem Vertrieb auch nur einer E-Zigarette/ eines Erhitzers.
Vertreiber, die den Verkauf elektronischer Zigaretten oder Erhitzer bis zum 30.06.2025 einstellen, sind nicht zur Rücknahme und zur Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten verpflichtet.
Online-Händler, die E-Zigaretten oder Erhitzer verkaufen, sind ab dem 01.07.2026 auch verpflichtet, dezidierte Rückgabeinformationen auf ihren Online-Verkaufspräsenzen bereitzustellen, in denen sie über ihre Rücknahmeverpflichtung und die eingerichteten Rückgabemöglichkeiten aufklären.
Das Wichtigste in Kürze
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erfährt eine weitere Anpassung, die Händler auch im E-Commerce ab dem 01.07.2026 zur kostenlosen Rücknahme von verkauften E-Zigaretten und E-Tabakerhitzern verpflichtet.
Betroffene Händler werden gleichzeitig dazu bestimmt, auf ihren Online-Verkaufspräsenzen hinreichende Informationen über diese Rücknahmepflicht und ihre eingerichteten Rückgabemöglichkeiten zu veröffentlichen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare