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Alkohol, Cannabis, Tabak

Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten ab Juli 2026

Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten ab Juli 2026
2 min
Beitrag vom: 25.11.2025

Eine Änderung des Elektrogesetzes führt ab dem 01.07.2026 eine Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten ein, die auch im Online-Handel einzuhalten ist.

Neue Rücknahmepflichten für Einweg-E-Zigaretten

Das zweite Änderungsgesetz zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das am 21.11.2025 den Bundesrat passiert hat, führt neue Rücknahmepflichten für elektronische Einweg-E-Zigaretten ein.

Diese Erzeugnisse, die über eine interne, nicht wiederaufladbare Batterie verfügen und nach deren vollständiger Entladung ihre Funktion einstellen, werden als erhebliches Risiko für die Umwelt eingestuft und sollen für ihre ordnungsgemäße Verwertung künftig vom gesetzlichen Sammel- und Rücknahmesystem erfasst werden.

Als tatbestandliche Einweg-E-Zigaretten gelten dabei alle elektronischen Zigaretten, die nicht dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden.

Vertreiber (also Händler) derartiger Einweg-E-Zigaretten werden gemäß einem neuen § 17 Abs. 1a ElektroG ab dem 01.07.2026 verpflichtet, diese im ge- oder verbrauchten Zustand (also als Altgeräte) am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.

Dabei darf die Rücknahme nicht an den Kauf einer neuen Einweg-E-Zigarette geknüpft werden.

Die Pflicht ist auch im Online-Handel zu erfüllen, wobei die Rückgabe in diesem Fall durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer zu gewährleisten ist. Die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten sind bis zum Ablauf des 30.06.2026 zu schaffen.

Die Pflicht ist, anders als bei anderen Elektrogeräten, unabhängig von der Verkaufs- bzw. Lager- und Versandfläche zu erfüllen und gilt ab dem Vertrieb auch nur einer Einweg-E-Zigarette.

Vertreiber, die den Verkauf elektronischer Einweg-Zigaretten bis zum 30.06.2025 einstellen, sind nicht zur Rücknahme und zur Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten verpflichtet.

Online-Händler, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, sind ab dem 01.07.2026 auch verpflichtet, dezidierte Rückgabeinformationen auf ihren Online-Verkaufspräsenzen bereitzustellen, in denen sie über ihre Rücknahmeverpflichtung und die eingerichteten Rückgabemöglichkeiten aufklären.

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Das Wichtigste in Kürze

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erfährt eine weitere Anpassung, die Händler auch im E-Commerce ab dem 01.07.2026 zur kostenlosen Rücknahme von verkauften Einweg-E-Zigaretten verpflichtet.

Betroffene Händler werden gleichzeitig dazu bestimmt, auf ihren Online-Verkaufspräsenzen hinreichende Informationen über diese Rücknahmepflicht und ihre eingerichteten Rückgabemöglichkeiten zu veröffentlichen.

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Bildquelle: Yarrrrrbright / Shutterstock.com

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