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Anmeldung einer Marke

Förderung 2026: Marken anmelden und Förderung sichern

Förderung 2026: Marken anmelden und Förderung sichern
3 min
Beitrag vom: 02.02.2026

Es geht schon wieder los: Die Markenförderung startet in die nächste Saison. Wer eine deutsche Marke oder Unionsmarke anmelden möchte, kann ab sofort einen Antrag auf Förderung stellen.

Auch im Jahr 2026 soll es eine Förderung von Markenanmeldungen geben - diesmal vom 02.02. bis 04.12.2026. Das bedeutet: In diesem Zeitraum können KMU (kleine und mittlere Unternehmen) beim EUIPO einen Zuschuss zur Erstattung der Amtsgebühren (für Marken- und Designanmeldungen bis zu 75 % der Amtsgebühren) beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Wochen - kann sich aber bei entsprechendem Andrang natürlich verlängern. Apropos Andrang: In den letzten Jahren war zu beobachten, dass der Fonds bereits nach wenigen Monaten, zumindest aber gegen Ende des Förderzeitraums, vorzeitig ausgeschöpft war - dann ging nichts mehr. Man sollte hier also nicht zu lange warten.

Das Wichtigste zur Anmeldung in Kürze:

  • Hier geht's zum Antrag!
  • Und hier finden sie alles Wissenswerte, was vor Anmeldung zu beachten ist.
  • Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auch in diesem Beitrag.

Apropos kostenfreie Markenanmeldung

Und noch eine gute Nachricht für Markenanmelder. Wir bieten honorarfreie Markenanmeldungen an, was für den Anmelder dank der EU-Förderung hinsichtlich der Amtsgebühren dann bedeuten kann, dass eine Markenanmeldung wirklich komplett kostenfrei erfolgt:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten (Markenrecherche und Erstellung des Klassenverzeichnisses ausgenommen) ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis.

Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr zur inkludierten Markenanmeldung finden Sie in diesem Beitrag.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: oatawa / shutterstock.com

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