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Verpackungsrecht

PPWR im EU-Ausland: Neue Länderübersicht erleichtert Händlern die Orientierung

PPWR im EU-Ausland: Neue Länderübersicht erleichtert Händlern die Orientierung

Wer verpackte Waren in mehrere EU-Staaten verkauft, muss weiterhin nationale EPR-Vorgaben im Blick behalten. Eine neue Länderübersicht der WKO hilft dabei, Register, Systeme und Ansprechpartner im jeweiligen Zielland zu finden.

PPWR gilt EU-weit – Unterschiede bleiben

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schafft erstmals einen unmittelbar EU-weit geltenden Rechtsrahmen für Verpackungen. Wer deshalb mit vollständig einheitlichen Vorgaben in allen Mitgliedstaaten rechnet, liegt jedoch falsch. Gerade bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bleiben nationale Strukturen bestehen – etwa bei Registern, Systemen, zuständigen Stellen und der praktischen Abwicklung.

Online-Händler, die verpackte Waren in andere EU-Staaten versenden, müssen daher weiterhin für jedes Zielland prüfen, welche EPR-Pflichten dort gelten und welche Registrierungen erforderlich sind.

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WKO stellt praktische Länderübersicht bereit

Eine praktische Hilfestellung bietet die PPWR-Länderübersicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Sie führt die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Staaten an einer Stelle zusammen.

Die Übersicht enthält eigene Länderkapitel und informiert unter anderem über

  • den aktuellen nationalen Umsetzungsstand,
  • bestehende Herstellerregister,
  • Systeme und Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR),
  • Vorgaben zu bevollmächtigten Vertretern sowie
  • zuständige Stellen und Ansprechpartner.

Noch nicht vollständig vorliegende Länderinformationen sollen nach Angaben der WKO laufend ergänzt werden.

Für Händler, die Waren in mehrere EU-Staaten versenden, lohnt sich ein Blick in die Übersicht. Sie zeigt auf einen Blick, welche EPR-Strukturen im jeweiligen Land bestehen und welche Stellen und Register relevant sind.

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