PPWR im EU-Ausland: Neue Länderübersicht erleichtert Händlern die Orientierung
Wer verpackte Waren in mehrere EU-Staaten verkauft, muss weiterhin nationale EPR-Vorgaben im Blick behalten. Eine neue Länderübersicht der WKO hilft dabei, Register, Systeme und Ansprechpartner im jeweiligen Zielland zu finden.
PPWR gilt EU-weit – Unterschiede bleiben
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schafft erstmals einen unmittelbar EU-weit geltenden Rechtsrahmen für Verpackungen. Wer deshalb mit vollständig einheitlichen Vorgaben in allen Mitgliedstaaten rechnet, liegt jedoch falsch. Gerade bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bleiben nationale Strukturen bestehen – etwa bei Registern, Systemen, zuständigen Stellen und der praktischen Abwicklung.
Online-Händler, die verpackte Waren in andere EU-Staaten versenden, müssen daher weiterhin für jedes Zielland prüfen, welche EPR-Pflichten dort gelten und welche Registrierungen erforderlich sind.
WKO stellt praktische Länderübersicht bereit
Eine praktische Hilfestellung bietet die PPWR-Länderübersicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Sie führt die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Staaten an einer Stelle zusammen.
Die Übersicht enthält eigene Länderkapitel und informiert unter anderem über
- den aktuellen nationalen Umsetzungsstand,
- bestehende Herstellerregister,
- Systeme und Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR),
- Vorgaben zu bevollmächtigten Vertretern sowie
- zuständige Stellen und Ansprechpartner.
Noch nicht vollständig vorliegende Länderinformationen sollen nach Angaben der WKO laufend ergänzt werden.
Für Händler, die Waren in mehrere EU-Staaten versenden, lohnt sich ein Blick in die Übersicht. Sie zeigt auf einen Blick, welche EPR-Strukturen im jeweiligen Land bestehen und welche Stellen und Register relevant sind.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare