Abmahnradar: Abmahnfalle Lebensmittelhandel
Der Lebensmittelhandel ist besonders abmahnanfällig – sowohl im Bereich der Werbung als auch bei Pflichtangaben. Ausserdem abgemahnt: Der „versicherte Versand“ sowie Verstöße gegen die Grundpreisangabepflicht.
Top-Thema: Fehlender Grundpreis / Fehlende Angabe Nettofüllmenge und Nährwertdeklaration / Werbung mit "umweltfreundlich" und "wohltuend"
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357,00 EUR
Der Lebensmittelhandel ist komplex und daher abmahnanfällig - immer schon. Im konkreten Fall ging es gleich um mehrere Vorwürfe:
Fehlender Grundpreis:
- Verstoß gegen § 4 Preisangabenverordnung
- Pflicht zur Angabe des Grundpreises (z. B. €/kg, €/l) bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
- Grundpreis muss klar, eindeutig und gut sichtbar beim Gesamtpreis stehen
- Tipp: In diesem Leitfaden zur Preisangabenverordnung zeigen wir anhand diverser Praxisbeispiele auf, wie sich die Grundpreispflicht im Online-Handel korrekt umsetzen lässt und welche Ausnahmen gelten.
Pflichtinformationen: Fehlende Angabe Nettofüllmenge und Nährwertdeklaration:
- Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung
- Nettofüllmenge ist verpflichtend bei vorverpackten Lebensmitteln (z. B. in g, kg, ml, l)
- Nährwertdeklaration grundsätzlich vorgeschrieben
- Tipp: Hier zeigen wir alles Wissenswerte zu den Pflichtinformationen beim Lebensmittelhandel auf.
Werbung mit „umweltfreundlich“ und „wohltuend“:
- Gefahr der Irreführung
- „Umweltfreundlich“ gilt als pauschale Umweltwerbung → nur zulässig mit konkreter, nachprüfbarer Begründung
- „Wohltuend“ kann gesundheitsbezogene Wirkung suggerieren → Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung (HCVO)
- Gesundheitsbezogene Angaben nur erlaubt, wenn wissenschaftlich belegt und zugelassen
- Tipp: Mehr zu einer vergleichbaren Abmahnthematik finden Sie hier.
Markenbmahnung der Woche: Marke "Škoda"
Abmahner: Skoda Auto a.s.
Kosten: 3.662,34 EUR
Der abgemahnte Händler nutzt hier für die geschützten Bezeichnungen Skoda, Octavia oder Fabia für nicht-original Zubehör auf ebay:
- Die Abmahnung rügt, dass geschützte Markenzeichen No-Name-Zubehörware genutzt wurde.
- Verwenden Sie Formulierungen wie „Zubehörartikel passend für [Marke/Modell]“ oder „Ersatzteil kompatibel mit [Marke]“.
Wir haben uns in diesem Beitrag anhand aktueller Rechtsprechung mal mit der Thematik auseinandergesetzt.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Nahrungsergänzungsmittel: Irreführende Werbung - 357,00 EUR
- Geworben wurde für ein NEM ( Biostile Aloe Vera Elixier) mit Begriffen wie "entzündungshemmende Wirkung","...stärkt das Immunsystem", "fördert die Darmflora" oder "sanft zum Magen" ohne wissenschaftliche Nachweise
- krankheitsheitsbezogene Werbung: Verbot irreführender Angaben über Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten / bei Lebensmitteln grundsätzlich unzulässig
- gesundheitsbezogene Werbung: Speziell geregelt durch Health-Claims-Verordnung (HCVO) (EG Nr. 1924/2006) / nur zulässig, wenn Claim ausdrücklich zugelassen und in EU-Listen enthalten
Versicherter Versand - vgu- Verein gegen Unwesen - 320,00 EUR
- Werbung mit einem versicherten Versand.
- Vorwurf: Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Denn das Transportrisiko trägt ohnehin der Verkäufer, so dass eine Versicherung des Versandes eigentlich im Eigeninteresse erfolgt.
- Tipp: Um was es dabei genau geht, erklären wir in diesem Beitrag zu den klassischen Abmahnfallen.
Irreführende Werbung mit "Leder" - Wigento GmbH - 1.010,60 EUR
- Werbung für Handyhüllen als "Leder", obwohl tatsächlich Kunstleder
- Tipp: Wir haben uns in diesem ausführlichen Beitrag mal mit der Abmahnfalle "Leder" genauer beschäftigt.
Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 5.250,00 EUR
- Trendabmahnung (mehrfach in den letzten Wochen): Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
- Hier gibt es Infos zu dieser Abmahngefahr und zur zulässigen Musiknutzung für Social-Media.
Bilderklau I - dpa Picture-Alliance GmbH - 2.151,81 EUR
- keine klassische Abmahnung (da keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden) - lediglich anwaltliche Berechtigungsanfrage mit Auskunftsersuchen für Schadensersatz
- Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
- Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
- Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Bilderklau II - LYNNE GmbH - 635,55 EUR zzgl. Schadensersatz
- Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung
- Typischerweise gefordert werden: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
- Schadensersatz abhängig von Nutzungsdauer.
- Tipp: Dann lieber Stockfotos? Hier finden Sie alle Infos zu den gängigsten Bilddatenbanken.
Marke "VCDS" und "HEX-V2" - Autointern GmbH
- Anbieten von Plagiatsware
- nur Auskunfts- und Herausgabeanspruch - keine Abmahnung, da keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden
- Markenverletzung: Wahrnehmungsvertrag von Rechteinhaber
- Urheberrechtsverletzung wegen Vervielfältigung von Gerätesoftware
Service & Prävention
Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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