Hauptnavigation überspringen
Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung für Websites und Online-Shops: passend zu Ihrem Internetauftritt

Datenschutzerklärung für Websites und Online-Shops: passend zu Ihrem Internetauftritt
4 min
Stand: 07.10.2026
Erstfassung: 16.03.2016

Welche Datenschutzerklärung eine Website braucht, hängt von den eingesetzten Diensten und Funktionen ab. Unser Konfigurator bietet dafür über 1.400 Auswahlmöglichkeiten. EasyScan übernimmt dabei einen Teil der Konfiguration automatisch.

Die Datenschutzerklärung muss zur Website passen

Kontaktformular, Newsletter, eingebettete Videos oder Terminbuchung: Schon eine Unternehmenswebsite kann ganz unterschiedliche Datenverarbeitungen mit sich bringen. Bei einem Online-Shop kommen häufig Zahlungs- und Versanddienstleister, Kundenkonten oder externe Lösungen für die Bestellabwicklung hinzu.

Diese Unterschiede müssen sich auch in der Datenschutzerklärung wiederfinden. Deshalb wählen Mandanten in unserem Konfigurator die Funktionen und Dienste aus, die sie tatsächlich einsetzen, und ergänzen bei Bedarf eigene Angaben.

Über 1.400 Dienste und Verarbeitungsszenarien im Konfigurator

Websites und Online-Shops binden heute die unterschiedlichsten externen Dienste ein. Unser Konfigurator deckt deshalb ein entsprechend großes Spektrum ab.

Mehr als 1.400 Einträge für Dienste, Integrationen und besondere Verarbeitungsszenarien stehen zur Auswahl.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Hosting-Anbieter und Content-Delivery-Networks
  • Cookies und Cookie-Consent-Tools
  • Newsletter, SMS-Marketing, WhatsApp-Newsletter und Push-Benachrichtigungen
  • Warenverfügbarkeitsmails, Warenkorb-Erinnerungen und transaktionale E-Mails
  • Webanalyse, Besuchsstatistiken, Heatmaps und Conversion-Tracking
  • Retargeting, Remarketing und Affiliate-Marketing
  • Live-Chat, Kundenservice und WhatsApp Business
  • KI-Anwendungen für Kundensupport, Produktberatung und Leistungserbringung
  • Terminvereinbarung und Buchungssysteme
  • Bewertungsdienste, Bewertungsanfragen und Prüfsiegel
  • Kundenkonten, Kommentarfunktionen und Single-Sign-On
  • Zahlungsdienste, Ratenkauf und Finanzierungslösungen
  • Versand, Fulfillment und Dropshipping
  • Bestellverwaltung und cloudbasierte Buchhaltung
  • Altersverifikation, Bonitätsprüfung und Inkassodienstleister
  • Produktpersonalisierung, virtuelle Produktanprobe und Online-Kaufberatung
  • Videos, Livestreams, Karten, Webfonts und Social-Media-Einbindungen
  • Online-Formulare, Umfragen, Webinare und digitale Unterschriften
  • Online-Bewerbungen und Bewerbermanagement
  • Security-, Captcha-, Integrations- und Automatisierungsdienste

Damit lassen sich nicht nur verbreitete Lösungen wie Google Analytics, Matomo, Klaviyo, Brevo oder Mailchimp abbilden, sondern auch zahlreiche spezialisierte Dienste.

Wer nicht genau weiß, welche Dienste auf der eigenen Website eingesetzt werden, muss die mehr als 1.400 Einträge nicht einzeln durchgehen. EasyScan erkennt zahlreiche eingesetzte Dienste automatisch.

Banner Premium Paket

Auch KI-Anwendungen lassen sich berücksichtigen

Zu den Diensten, die zunehmend auf Websites eingebunden werden, gehören auch KI-Anwendungen. Sie können beispielsweise Supportanfragen bearbeiten, Kunden bei der Produktauswahl unterstützen oder selbst Bestandteil einer angebotenen Dienstleistung sein.

Auch solche Anwendungen lassen sich im Konfigurator berücksichtigen. Zur Auswahl stehen unter anderem Lösungen von OpenAI, Claude von Anthropic, Google Gemini und Mistral AI sowie verschiedene spezialisierte KI-Dienste.

Sind beim Einsatz weitere Voraussetzungen zu beachten, erhalten Mandanten die entsprechenden Hinweise direkt bei der Konfiguration.

EasyScan konfiguriert die Datenschutzerklärung vor

Bei über 1.400 Diensten und Verarbeitungsszenarien ist nicht immer auf Anhieb klar, welche davon auf der eigenen Website zum Einsatz kommen. EasyScan übernimmt deshalb einen großen Teil der Konfiguration automatisch.

Der Website-Scanner durchsucht die Internetpräsenz nach datenschutzrelevanten Diensten und übernimmt die gefundenen Dienste in einen Konfigurationsvorschlag für die Datenschutzerklärung. Zugleich zeigt EasyScan zu erkannten Diensten an, ob beim Einsatz datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten sind.

Auf Wunsch prüft EasyScan die Website auch später regelmäßig auf Änderungen. Kommen Dienste hinzu oder fallen bisher eingesetzte Dienste weg, erhalten Mandanten einen neuen Konfigurationsvorschlag und können ihre Datenschutzerklärung entsprechend aktualisieren.

Hinweise für die praktische Umsetzung

Mit der Auswahl der richtigen Klausel ist es bei manchen Diensten noch nicht getan. Auch bei der Einbindung auf der Website können datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten sein.

An den entsprechenden Stellen enthält unser Konfigurator deshalb zusätzliche Hinweise und Anleitungen. Sie betreffen beispielsweise den Newsletter-Versand, Tracking-Verfahren oder die Weitergabe von Kontaktdaten an Versanddienstleister.

So erfahren Mandanten direkt bei der Konfiguration, was sie beim Einsatz des jeweiligen Dienstes zusätzlich beachten müssen.

Laufende anwaltliche Pflege

Auch nach der Konfiguration werden die von uns bereitgestellten Rechtstexte während der Vertragslaufzeit selbstverständlich weiter anwaltlich gepflegt. Ändern sich rechtliche Vorgaben, passen wir die Texte bei Bedarf entsprechend an.

Für zahlreiche Shop- und Website-Systeme stehen außerdem Schnittstellen zur automatischen Übertragung der Rechtstexte zur Verfügung. Dazu gehören etwa Shopify, Shopware, WordPress und WooCommerce, JTL sowie zahlreiche weitere Lösungen.

Über diese Schnittstellen lassen sich die Rechtstexte direkt in die jeweilige Präsenz übertragen. Ist die Aktualisierungs-Automatik eingerichtet, werden spätere rechtliche Änderungen ebenfalls automatisch übertragen. Die Datenschutzerklärung muss dann nicht nach jeder rechtlichen Anpassung von Hand auf der Website ausgetauscht werden.

Wo erhalte ich die Datenschutzerklärung?

Unsere Datenschutzerklärungen für Websites und Online-Shops sind in unseren Schutzpaketen enthalten.

Das passende Schutzpaket können Sie hier auswählen und direkt buchen.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


0 Kommentare

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Rechtliche Fragen? Unsere KI-Suche hilft
Laden…
© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei