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KI-Kennzeichnungspflicht

Amazon: KI-Bilder vorgabenkonform kennzeichnen

Amazon: KI-Bilder vorgabenkonform kennzeichnen
3 min
Beitrag vom: 06.08.2026

Seit dem 02.08.2026 müssen fotorealistische KI-Bilder gekennzeichnet werden – auch in Amazon-Listings. Wir zeigen, wie dies unter Berücksichtigung der Richtlinien von Amazon rechtskonform gelingt.

KI-Kennzeichnung für Produktbilder

Seit dem 02.08.2026 sind bestimmte KI-generierte und KI-optimierte Bilder gemäß Art 50 Abs. 4 der EU-KI-Verordnung 2024/1689 hinsichtlich des KI-Ursprungs zu kennzeichnen.

1. Deepfakes und Kennzeichnungsvorgaben

Die Kennzeichnungspflicht gilt für sog. „Deepfakes“, also Inhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer natürlichen Person ohne die entsprechende Aufklärung fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden.

Ob ein Bildinhalt als kennzeichnungspflichtiger Deepfake einzuordnen ist oder nicht, kann anhand dieser Faustregel bestimmt werden:

Immer dann, wenn ein KI-Bild einen nicht existenten, aber fotorealistischen Sachverhalt oder ein weltlich-reales Motiv abbildet, der/das also so in der objektiven Wahrnehmung der Welt tatsächlich existieren könnte, liegt ein Deepfake vor, der zu kennzeichnen ist.

Zu kennzeichnen ist mit der Formulierung:

  • "KI-generiert", wenn das gesamte Bild durch eine KI erstellt wurde
  • oder "mit KI bearbeitet", wenn ein reales Bild durch KI optimiert wurde

Alternativ sind auch die von der EU-Kommission bereitgestellten KI-Kennzeichnungs-Icons verwendbar.

Die Kennzeichnung hat so zu erfolgen, dass sie spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Motivs klar erkannt werden kann.

Dies macht grundsätzlich eine direkte Platzierung am, im oder neben dem jeweiligen Bild erforderlich.

Eine Auslagerung des Hinweises in eine räumlich getrennte Produktbeschreibung oder einen anderen Seitenbereich genügt dem Kennzeichnungserfordernis gerade nicht.

Wir zeigen in diesen umfänglichen FAQ, wie und in welchen Fällen die KI-Kennzeichnungspflichten korrekt umzusetzen sind.

Spezielle Grenzfälle für Produktbilder im Online-Handel bewerten wir in diesem Beitrag.

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2. Ausnahme für Bestandsinhalte

Eine wichtige Ausnahme von den Kennzeichnungspflichten gilt für Bildbestand.

Zu kennzeichnen sind nur KI-generierte Deepfakes, die ab dem 02.08.2026 neu eingestellt bzw. reproduziert (etwa auf einem anderen Medium veröffentlicht) werden.

Deepfakes, die vor dem 02.08.2026 erzeugt und veröffentlicht wurden und danach unverändert online bleiben, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

KI-Kennzeichnung in Amazon-Listings

Fotorealistische KI-Produktbilder in Amazon-Listings sind grundsätzlich direkt im Bild selbst zu kennzeichnen.

Ein Ausweichen auf Positionen unterhalb oder neben den Listing-Bildern ist nicht möglich, weil Amazon dafür keine Gestaltungsmöglichkeiten einräumt.

Die KI-Kennzeichnungspflicht kann aber mit den Amazon-eigenen Richtlinien für Produktbilder (Referenz G1881) kollidieren.

Diese schreiben für das Hauptbild im Amazon-Angebot („Main“) nämlich Folgendes vor:

Das Hauptbild darf keinen Text, keine Logos, Rahmen, Farbblöcke, Wasserzeichen oder andere Grafiken über dem Produkt oder im Hintergrund enthalten.

Eine KI-Kennzeichnung des Hauptbildes direkt im Bild (sei es per Texthinweis oder Icon) verstieße mithin gegen die Amazon-Richtlinien und kann Plattformsanktionen, von der Angebotsdeaktivierung bis zur Kontosuspendierung, nach sich ziehen.

Allerdings gelten für nachfolgende Galeriebilder die Beschränkungen für dekorative Elemente nicht. Dort wird eine KI-Kennzeichnung direkt im Bild von Amazon also gestattet.

Mithin ist für eine rechts- und amazon-richtlinien-konforme Kennzeichnung Folgendes zu empfehlen:

  • 1) Das Hauptbild im Amazon-Listing sollte kein fotorealistischer (und damit kennzeichnungspflichtiger) KI-Inhalt sein
  • 2) Kennzeichnungspflichtige KI-Bilder sollten ausschließlich als Folge-Galeriebilder eingestellt und die Kennzeichnung sollte direkt im Bild vorgenommen werden.

Fazit

Fotorealistische KI-Bilder sind seit dem 02.08.2026 direkt am oder im Bild mit einem Hinweis auf den KI-Ursprung zu kennzeichnen.

Amazon untersagt eine In-Bild-Kennzeichnung allerdings für das Hauptproduktbild („Main“) in Listings.

Um sowohl die KI-Kennzeichnungsvorschriften als auch die Amazon-Bilderrichtlinie einzuhalten, sollte

  • das Hauptbild im Listing kein KI-kennzeichnungspflichtiger Inhalt sein und
  • fotorealistisches KI-Bildmaterial nur in Folgebildern mit entsprechender Kennzeichnung eingestellt werden.

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