Ist Ihr Shop bereit für die KI-Kennzeichnung ab dem 2. August 2026?
Ab dem 02.08.2026 gelten neue Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen KI-generierte oder mithilfe von KI manipulierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden. Betroffen sein können insbesondere Produktbilder, Werbebilder, Banner, Videos oder Audiodateien.
Online-Händler sollten deshalb prüfen, welche KI-Inhalte sie in ihrem Shop und für ihre Werbung verwenden.
Allerdings gilt: Nicht jeder KI-generierte Inhalt ist automatisch kennzeichnungspflichtig. Entscheidend sind die Art des Inhalts, sein Aussagegehalt und seine Wirkung auf das vorhersehbare Publikum.
Welche Inhalte sollten Sie jetzt überprüfen?
Wer KI bereits zur Erstellung oder Bearbeitung von Shop-Inhalten einsetzt, sollte seinen Online-Auftritt jetzt einer Bestandsaufnahme unterziehen.
Besonders relevant sind
- Produktbilder
- Werbebilder und
- Banner,
aber auch
- Videos oder
- Audiodateien
können unter die neuen Kennzeichnungspflichten fallen.
Entscheidend ist nicht allein, ob künstliche Intelligenz eingesetzt wurde. Eine sichtbare Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO besteht bei Bild-, Video- und Audioinhalten nur, wenn der jeweilige Inhalt als Deepfake einzuordnen ist.
Für ältere Inhalte gilt: Deepfakes, die bereits vor dem 02.08.2026 mithilfe von KI erzeugt oder manipuliert wurden, müssen nach den Leitlinien nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sie nach dem Stichtag weiterhin angezeigt oder erneut verbreitet werden.
Die Leitlinien empfehlen allerdings, auch bereits vorhandene und bislang ungekennzeichnete Deepfakes freiwillig als KI-Inhalte offenzulegen. Händler müssen hierfür jedoch keine unverhältnismäßigen Maßnahmen ergreifen, etwa ihre gesamten älteren Inhaltsbestände nachträglich überprüfen.
Wird ein älterer Inhalt ab dem 02.08.2026 erneut mithilfe von KI inhaltlich verändert, ist die Kennzeichnungspflicht für den veränderten Inhalt neu zu prüfen.
Unsere Leitfäden zur KI-Kennzeichnung
Damit Sie Ihren Shop rechtzeitig vorbereiten können, haben wir die wichtigsten Informationen in drei Beiträgen für Sie zusammengestellt.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele zeigen wir, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist und wann nicht. Außerdem stellen wir ein kostenloses EU-Icon-Set zur Verfügung und erläutern, wie die Vorgaben der KI-Verordnung praktisch umgesetzt werden können.
- Praxisleitfaden mit zahlreichen Beispielen: Wann müssen KI-Bilder im Online-Shop gekennzeichnet werden?
- Freiwilliges EU-Icon-Set: So können KI-Inhalte gekennzeichnet werden
- Ausführlicher Leitfaden: [% News id=13002 text="KI-Bilder im Shop richtig kennzeichnen" %
Ergänzend beantworten wir, was bei fremden KI-Inhalten von Lieferanten, Agenturen oder Bilddatenbanken gilt. Außerdem zeigen wir, warum Händler nicht vorschnell kennzeichnen sollten: Eine aktuelle Studie deutet darauf hin, dass ein KI-Hinweis die Kaufbereitschaft senken kann.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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1 Kommentar
In weit will denn ein Gericht oder ein Abmahnverein nachweisen, dass es sich tatsächlich um KI Bilder handelt?
Prüft dann die KI, ob Bilder von der KI sind und das ist gilt dann vor Gericht?
Viele Fragen...