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KI-Kennzeichnungspflicht

Ist Ihr Shop bereit für die KI-Kennzeichnung ab dem 2. August 2026?

Ist Ihr Shop bereit für die KI-Kennzeichnung ab dem 2. August 2026?
2 min
Beitrag vom: 29.07.2026

Ab dem 02.08.2026 gelten neue Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen KI-generierte oder mithilfe von KI manipulierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden. Betroffen sein können insbesondere Produktbilder, Werbebilder, Banner, Videos oder Audiodateien.

Für Online-Händler besteht deshalb Handlungsbedarf.

Allerdings gilt auch: Nicht jeder KI-generierte Inhalt ist automatisch kennzeichnungspflichtig. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vielmehr von der Art des Inhalts und seiner Wirkung auf den Betrachter ab.

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Welche Inhalte sollten Sie jetzt überprüfen?

Wer KI bereits zur Erstellung oder Bearbeitung von Shop-Inhalten einsetzt, sollte seinen Online-Auftritt jetzt einer Bestandsaufnahme unterziehen.

Besonders relevant sind

  • Produktbilder
  • Werbebilder und
  • Banner,

aber auch

  • Videos oder
  • Audiodateien

können unter die neuen Kennzeichnungspflichten fallen.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob künstliche Intelligenz eingesetzt wurde.

Maßgeblich ist vielmehr, ob der jeweilige Inhalt einen weltlich-realen Sachverhalt oder ein weltlich-reales Motiv abbildet, der/das also so in der objektiven Wahrnehmung der Welt tatsächlich existieren könnte (sog. "Deep Fakes").

Außerdem gilt die Kennzeichnungspflicht nur für KI-generierte Deep Fakes, die ab dem 02.08.2026 neu eingestellt bzw. reproduziert (etwa auf einem anderen Medium veröffentlicht) werden. Deep Fakes, die vor dem 02.08.2026 erzeugt und veröffentlicht wurden und danach unverändert online bleiben, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Unsere Leitfäden zur KI-Kennzeichnung

Damit Sie Ihren Shop rechtzeitig vorbereiten können, haben wir die wichtigsten Informationen in drei Beiträgen für Sie zusammengestellt.

Mithilfe zahlreicher Praxisbeispiele zeigen wir, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist und wann nicht. Außerdem stellen wir ein kostenloses EU-Icon-Set zur Verfügung und erläutern ausführlich, wie die neuen Vorgaben der KI-Verordnung in der Praxis umzusetzen sind.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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