Post aus Österreich: Lizenzkontrolle für Verpackungen deutscher Händler
Wer Verpackungen nach Österreich versendet, muss diese dort lizenzieren. Aktuell werden deutsche Online-Händler kontaktiert, um die korrekte Höhe der Lizenzgebühren durch Mengenbelege nachzuweisen.
Verpackungslizenzierung in Österreich
Wer als deutscher Online-Händler Haushaltsverpackungen (etwa mit Ware befüllte Versandverpackungen) an Endverbraucher in Österreich liefert, muss das eingesetzte Verpackungsmaterial durch Teilnahme an einem österreichischen Sammel- und Verwertungssystem entpflichten.
Ähnlich wie in Deutschland sind dafür pro Jahr auf Basis der Verpackungsmenge Lizenzgebühren zu entrichten und reale Verpackungsmengen zu melden.
Anders als in Deutschland können Kleinabgeber, die nicht mehr als 1500kg an lizenzierungspflichtigem Verpackungsmaterial im Jahr nach Österreich verbringen, eine Gesamtentpflichtung durch Zahlung einer Pauschallizenzgebühr bewirken und sodann auch auf die Mengenmeldungen verzichten.
Online-Händler aus Deutschland, die Verpackungen an Endverbraucher in Österreich liefern, müssen seit 2023 einen Verpackungsbevollmächtigten in Österreich bestellen, der für sie die verpackungsrechtliche Abwicklung übernimmt.
Weitere Informationen zur Verpackungslizenzierung in Österreich und zur korrekten Handhabung stellen wir in diesen FAQ bereit.
Lizenzkontrolle: deutsche Online-Händler im Visier
Die ordnungsgemäße Lizenzgebührentrichtung wird in Österreich durch die sog. „Verpackungskoordinierungsstelle (VKS)“ überwacht, die als staatliche GmbH mit der Überwachung der österreichischen Abwallwirtschaft beliehen ist.
Diese Stelle richtet ihren Prüfauftrag jüngst auch zunehmend auf deutsche Online-Händler aus, die lizenzierungspflichtige Verpackungen nach Österreich verbringen.
Im Rahmen einer sogenannten Plausibilitätskontrolle werden deutsche Online-Händler im Auftrag der VKS von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontaktiert und zur Beibringung umfangreicher Nachweise über getätigte Mengenmeldungen und reale Abgabemengen unter Fristsetzung kontaktiert.
Auf Basis der beigebrachten Nachweise wird sodann überprüft, ob die Höhe der entrichteten Lizenzgebühren der Menge der tatsächlich in Österreich abgegebenen Verpackungen entsprechen und mithin schlüssig sind.
Bei eklatanten Negativabweichungen können nicht nur Nachlizenzierungskosten, sondern auch Strafzahlungen fällig werden.
Auf Plausibilität werden aktuell die Lizenzgebühren des Jahres 2024 geprüft.
Österreichischer Bevollmächtigter als Ansprechpartner
Deutsche Online-Händler, die mit Plausibilitätskontrollen der österreichischen VKS konfrontiert werden, sind verpflichtet, diese über den bestellten österreichischen Verpackungsbevollmächtigten abzuwickeln.
Dieser ist in Österreich alleiniger Ansprechpartner für die verpackungsrechtliche Compliance des Händlers und auch für Überprüfungen im Staatsauftrag zuständig.
Nachweise und sonstige Unterlagen müssen also über den Bevollmächtigten beigebracht werden.
Der Händler muss und sollte dem Bevollmächtigten die notwendigen Belege wiederum liefern, sofern sie letzterem nicht bereits vorliegen.
Lizenzierung in Österreich ernst zu nehmen
Die aktuelle Kontrolle deutscher Online-Händler in Bezug auf Lizenzgebühren zeigt, dass die korrekte Verpackungsentpflichtung in Österreich ernst zu nehmen ist.
Plausibilitätsprüfungen sollen zu niedrige Lizenzgebühren aufdecken, die wiederum empfindliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
Nachlizenzierungsforderungen und Strafgebühren übersteigen die bei korrekter mengenmäßiger Berechnung geschuldete Summe nämlich bei weitem.
Es ist daher zwingend zu empfehlen, für die Berechnung der Entpflichtungsgebühr stets die tatsächliche (zu erwartende) Verpackungsmenge anzugeben und keine Mogelmengen anzusetzen.
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