Amazon - schon wieder neue Rückgaberegeln - Handlungsbedarf am 01.09.2026!
Amazon schraubt an dem neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht einzuräumen geforderten, freiwilligen Rückgaberecht. Die sorgt einmal mehr für Anpassungsbedarf seitens der Amazon-Seller.
Alle Jahre wieder: Amazon passt Rückgabebedingungen erneut an!
Schon seit dem Jahr 2017 verlangt der Marktplatz Amazon von seinen Händlern, dass diese in Sachen „Rückgabe“ zumindest dieselben Standards anbieten, wie Amazon diese anbietet, verkauft Amazon die Ware selbst.
Seit 2024 ist zu beobachten, dass Amazon das einst sehr „üppige“ Rückgaberecht neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht immer mehr beschneidet. Vermutlich wurde diese großzügige Regelung Amazon über die Jahre selbst schlicht zu teuer.
Auch in 2026 ist es nun wieder so weit und Amazon hat erneut Änderungen an den von ihm aufgestellten Rückgabebedingungen, an welche sie dann auch die Händler halten sollen, vorgenommen.
Dazu informierte Amazon seine Seller vor einigen Tagen wie folgt:
Guten Tag!
Ab dem 1. September 2026 gilt unsere freiwillige 30-tägige Rückgabegarantie für mehrere Produktkategorien bei Amazon.de nicht mehr.Stattdessen müssen Käufer 14 Tage nach Erhalt eine Rücksendung beantragen und haben zusätzliche 14 Tage Zeit, den Artikel unter dem Widerrufsrecht zurückzusenden.
Diese Änderung gilt für Produkte in den folgenden Kategorien, unabhängig von der Versandmethode:
• Babyprodukte
• Garten
• Drogerie & Körperpflege
• Beauty
• Möbel
• Koffer, Rucksäcke & Taschen
• Haustierbedarf
• Haus & Garten
• Musikinstrumente & DJ-Equipment
• Reifen
• Lebensmittel & Getränke
• Zubehör für Gewerbe, Industrie & Wissenschaft
• Wein
• Mobile_Electronics
• Garten & Freizeit
• Luxury_BeautyAbhängig von der Produktkategorie wird auf der Produktdetailseite automatisch die korrekte Rückgabefrist (30 oder 14 Tage) angezeigt.
Wenn Sie mit Versand durch Verkäufer verkaufen und eine längere Rückgabezeit anbieten möchten, um das Einkaufserlebnis für Kunden zu verbessern, können Sie unter Widerrufsrecht Ihre Rückgabebedingungen aktualisieren.
Hinweis: Um einen reibungslosen Übergang für Kunden zu gewährleisten, gilt die aktuelle 30-tägige Rückgabegarantie weiterhin für Artikel, die bis zum 1. Oktober geliefert werden.
Weitere Informationen sowie eine Liste der von dieser Änderung betroffenen Produktkategorien finden Sie auf der Seite Rückgabebedingungen.Das Team von Amazon Europe
Was bedeutet das nun für mich als Amazon-Seller?
Artikel, die unter den vorgenannten Kategorien angeboten werden, unterfallen ab dem 01.09.2026 nicht mehr dem Rückgabeversprechen Amazons. Für diese Artikel gilt dann nur noch das gesetzliche Widerrufsrecht (sofern dieses nicht ausnahmsweise ausgeschlossen ist).
Aufgrund der Übergangsfrist – die alten Regelungen gelten noch für bis zum 01.10.2026 gelieferte Artikel weiter – wirkt sich die Änderung in der Praxis erst für ab dem 02.10.2026 gelieferte Artikel aus.
Amazons „Rückgabegarantie“ ist als Zusatz zum gesetzlichen Widerrufsrecht zu verstehen, besteht also parallel zu diesem als weiteres Recht des Käufers, sich vom Vertrag zu lösen.
Handelt es sich bei dem gekauften Artikel um einen solchen, der Amazons „Rückgabegarantie“ unterfällt und der nicht ausnahmsweise vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, dann stehen dem Käufer zwei unterschiedliche Rechtsinstitute zu, will er die Ware nicht behalten.
Er kann sich in diesem Fall sowohl auf das gesetzliche Widerrufsrecht berufen, als auch auf das von Amazon bzw. beim Verkauf durch einem Marketplace-Seller im Rahmen der „Rückgabegarantie“ freiwillig eingeräumte Rückgaberecht.
Was ist nun zu tun?
Sind Sie als Händler auf Amazon.de aktiv, dann müssen Sie daher Ihre Rechtstexte spätestens am 01.09.2026 anpassen, so dass diese im Einklang mit den geänderten Rückgabebedingungen Amazons stehen.
Die IT-Recht Kanzlei stellt allen Ihren Update-Service-Mandanten, die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für Amazon.de nutzen, am 31.08.2026 eine angepasste Widerrufsbelehrung für den Einsatz bei Amazon.de zur Verfügung, welche die geänderten Vorgaben durch Amazons neue Rückgabebedingungen entsprechend berücksichtigt und zudem die Übergangsregelung bis zum 01.10.2026 abbildet.
Sie möchten von professioneller, anwaltlicher Expertise profitieren, was die Rechtssicherheit Ihres Onlineauftritt betrifft, und damit abmahnfrei und wettbewerbsrechtlich sauber zu handeln, etwa bei Amazon?
Wir kümmern uns darum!
Mit den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei schaffen Sie schnell, einfach und zu günstigen Konditionen verlässliche und vor allem dauerhafte Rechtssicherheit für Ihren Online-Auftritt.
Verschaffen sich gerne hier einen Überblick über das für Sie passende Schutzpaket.
Das Wichtigste für Sie in Kürze
- Amazon schränkt die Rückgabebedingungen nochmals deutlich ein
- Waren aus zahlreichen Kategorien unterfallen dieser damit künftig nicht mehr
- Die Änderungen gelten ab dem 01.09.2026
- Allerdings greifen für Waren, die bis zum 01.10.2026 geliefert werden, noch die bisherigen Rückgabebedingungen
- Alle Händler, die bei Amazon.de verkaufen sollten daher das vertraglich den Kunden einzuräumende Rückgaberecht entsprechend anpassen. Dies geschieht in aller Regel über eine Änderung der bei Amazon.de hinterlegten Widerrufsbelehrung
- Die Anpassung der Rechtstexte bei Amazon.de sollte am 01.09.2026 vorgenommen werden
- Update-Service-Mandanten steht die neue Amazon-Widerrufsbelehrung ab dem 31.08.2026 im Mandanten-Portal bereit.
Fazit:
Aktuell besteht Handlungsbedarf für Amazon-Seller.
Denn: Ändert Amazon seine eigenen Rückgabebedingungen, müssen Amazon-Händler, die das von Amazon geforderte, gleichwertige vertragliche Rückgaberecht Kunden einräumen, nachziehen und ihre Bedingungen im Einklang zu denen von Amazon halten.
Auf der einen Seite ist das lästig – da Aufwand für die Aktualisierung bzw. Anpassung der Rechtstexte entsteht.
Im Grund ist es jedoch eine gute Nachricht für die Händler: Vom 2017 eingeführten, einstmals sehr üppigen Rückgaberecht ist knapp 10 Jahre später nur noch ein Gerippe für gut eine Hand voll Kategorien übriggeblieben.
Anscheinend ist es Amazon selbst inzwischen „zu teuer“ geworden, den Verbrauchern derart weitgehende Rechte zur Rückgabe für ein so breites Sortiment einzuräumen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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