Abmahnradar: Energieverbrauchskennzeichnung nicht vergessen!
Die fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse sowie zum Effizienzspektrum sind immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Ausserdem: Die unlizenzierte Musiknutzung auf Social-Media und die Marke Kniffel.
Top-Thema: Haushaltselektrogeräte - fehlende Energieverbrauchskennzeichnung / fehlende Angaben zum Spektrum
Abmahner: Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit im Handel und Industrie e.V.
Kosten: 390,00 EUR
Diesmal abgemahnt: Die fehlende Energieverbrauchskennzeichnung. Im aktuellen Fall betraf es Angebote von zahlreichen Haushaltselektrogeräten bei denen das Energielabel fehlte. Konkret beanstandet wurden:
- keine Angabe der Energieeffizienzklasse,
- kein Hinweis auf das Spektrum der verfügbaren Effizienzklassen.
Mehr zu den Abmahnungen im Zusammenhang mit der Energie-Kennzeichnung finden Sie in diesem Beitrag.
Markenabmahnung der Woche: Marke „Kniffel“
Abmahner: Schmidt Spiele GmbH
Kosten: 3.200,56 EUR
Die Marke „Kniffel“ ist geschützt. Eine Nutzung in Produktbeschreibungen für Fremdware ist grundsätzlich unzulässig.
Ausnahme für Zubehör oder kompatible Produkte:
- Der Markenname darf unter einem Zusatz wie „passend für Kniffel“ oder „für Kniffel geeignet“ verwendet werden, um die Bestimmung des Produkts klar zu kennzeichnen.
- Es muss deutlich erkennbar sein, dass es sich nicht um Originalware handelt. Formulierungen wie „kein Originalprodukt der Schmidt Spiele GmbH“ sind empfehlenswert.
- Die Nutzung des Markennamens sollte so gering wie möglich erfolgen – nur soweit erforderlich, um den Bezug deutlich zu machen.
- Es darf keine irreführende Werbung erfolgen, z. B. durch den Eindruck, dass das Zubehör von der Marke autorisiert oder zertifiziert ist.
Die Schmidt Spiele GmbH überwacht seit Jahren ihre Marken sehr genau; Abmahnungen bei bekannten Marken wie dieser können schnell mehrere tausend Euro kosten, wie man sieht.
Die Markenabmahnung von angeblichen Gattungsbegriffen ist weit verbreitet – siehe diesen Beitrag dazu.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Irreführende Werbung mit Produktbewertungen – AMW Nützlinge GmbH - 1.590,91 EUR
- Abgemahnter hat Produktbewertungen verwendet, die sich auf ein anderes Produkt bezogen
- Vorwurf: Täuschung des Verkehrs
- Händler-Tipp:Weitere Infos zum Umgang mit Produktbewertungen finden Sie hier.
Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 3.075,00 EUR
- Trendabmahnung: Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
- Ebenso mehrfach abgemahnt durch: B1 Recordings GmbH
- Hier gibt es Infos zur zulässigen Musiknutzung für social-Media.
- Bilderklau - Apartment Therapy rep. by Jesse Ma - 3.368,46 EUR
- keine klassische Abmahnung (da keine Unterlassungsansprüche) - lediglich Forderungsschreiben
- Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
- Ebenso abgemahnt von: dpa Picture-Alliance GmbH
- Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
- Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Service & Prävention
Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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