Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Neues Muster für Mandanten: Ablehnung des Widerrufs eines Nicht-EU-Verbrauchers

25.02.2022, 10:42 Uhr | Lesezeit: 6 min
Neues Muster für Mandanten: Ablehnung des Widerrufs eines Nicht-EU-Verbrauchers

Das Verbraucherwiderrufsrecht ist ein EU-Recht, das primär EU-Verbrauchern zusteht. Relevant wird dies für Händler, die auch an Verbraucher in Nicht-EU-Staaten (etwa die Schweiz) versenden. Für Verträge mit Nicht-EU-Verbrauchern können Händler das Widerrufsrecht in AGB und Widerrufsbelehrung wirksam abbedingen. Versucht ein Verbraucher aus dem außereuropäischen Ausland dennoch zu widerrufen, sollte der Händler umgehend reagieren. Hierfür stellen wir exklusiv für Mandanten ein neues Muster bereit.

I. Widerrufsrecht nur für EU-Verbraucher

Dem Gesetz nach steht „Verbrauchern“ im Allgemeinen ein Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (also vor allem Online-Bestellungen) zu.

Da das Widerrufsrecht aber ein EU-Recht ist, das auf der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU basiert, entfaltet es primär auch nur für solche Verbraucher Wirkung, die einem EU-Mitgliedsstaat angehören.

Händler können daher das Widerrufsrecht für all solche Verbraucher ausschließen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

Relevant und angezeigt ist dies dann, wenn der Händler auch in außereuropäische Länder verkauft und liefert.

Um einen wirksamen Ausschluss des Widerrufsrechts für Nicht-EU-Verbraucher herbeizuführen, ist allerdings notwendig, dass der Händler hierüber in seinen AGB und in der Widerrufsbelehrung informiert.

Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihren Mandanten natürlich entsprechende Klauseloptionen in den Rechtstexten zur Verfügung.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

II. Muster für Mandanten: Ablehnung des Widerrufs eines Verbrauchers aus dem außereuropäischen Ausland (mit verschiedenen Handlungsoptionen)

Hat ein Händler das Widerrufsrecht für Nicht-EU-Verbraucher in AGB und Widerrufsbelehrung wirksam abbedungen und erreicht ihn dennoch ein Widerrufsgesuch eines Nicht-EU-Bürgers, kann er diesem Gesuch entschieden entgegentreten.

Hierfür bietet die IT-Recht Kanzlei exklusiv für Mandanten ab sofort das folgende Muster mit verschiedenen Handlungsoptionen an.

Muster:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Zusatzoption 1: Bitte um Abstandnahme von Rückversand unter Hinweis auf dann bestehende Rücknahmepflicht

Die nachfolgende Zusatzoption 1 adressiert mit einer entsprechenden Formulierungshilfe die Konstellation, dass der Händler zwar die unberechtigte Widerrufserklärung erhalten hat, die Rücksendung aber noch ausbleibt. Hier kann er zur Abstandnahme von der Retoure auffordern und zudem auf die Rücknahmepflicht des Käufers für gleichwohl getätigte Rücksendung hinweisen:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Zusatzoption 2: Aufforderung zur Rücknahme bereits retournierter Ware – anstelle von Zusatzoption 1 zu verwenden

Die nachfolgende Zusatzoption 2 ist auf Fälle des Widerrufs eines Nicht-EU-Verbrauchers zugeschnitten, in denen der Händler nicht nur die Erklärung, sondern auch die Ware als Retoure bereits erhalten hat. Hier kann er zur Rücknahme der Bestellung, ggf. unter vorheriger Erstattung der Rücksendekosten, auffordern und – sofern beabsichtigt – zudem eine Frist setzen, an deren Verstreichenlassen die Erhebung von Lager- und Instandhaltungsgebühren geknüpft werden kann:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Unterzusatzoption: Hinweis auf Lagergebühren bei Überschreitung einer gesetzten Rücknahmefrist

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Zusatzoption 3: Bereitschaft zur Vertragsaufhebung aus Kulanz unter Berechnung von Stornogebühren – anstelle von Zusatzoption 1 oder 2 zu verwenden

Die nachfolgende Zusatzoption 3 kann anstelle der ersten beiden Optionen verwendet werden, wenn der Händler sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz zur Rückabwicklung bereiterklärt und diese aber von der Berechnung einer Stornogebühr abhängig machen will:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
(21.03.2024, 14:24 Uhr)
Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
(13.03.2024, 08:19 Uhr)
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
(22.12.2023, 08:18 Uhr)
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
(12.12.2023, 07:30 Uhr)
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
(06.11.2023, 07:41 Uhr)
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
(13.06.2023, 11:40 Uhr)
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei