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Datenschutz & DSGVO

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Neue Abmahnfalle KI-Chatbot

Künstliche Intelligenz unterstützt inzwischen viele Online-Händler im Alltag. Doch KI ist kein rechtsfreier Raum, was ein aktuelles Urteil des OLG Hamm in Bezug auf die Haftung des Webseitenbetreibers für falsche Aussagen eines KI-Chatbots zeigt.

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Verbotene Werbung auf LinkedIn, Xing & Co.

Elektronische Werbemailings via E-Mail, SMS und WhatsApp sind ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Adressaten unzulässig. Dies gilt auch beim Versand an andere Mitglieder desselben Business-Netzwerks.

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Ihr KI-Bot darf nicht lügen

KI-Chatbots verbreiten viele Lügen. Das liegt in ihrer Technik begründet. Allerdings sind die Betreiber der KI-Chatbots hierfür verantwortlich und haften, wie jüngst das LG Hamburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat.

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