- Datenschutzerklärung + Impressum für eine Präsenz
- Inklusive Update-Service
- Selbstverständlich: Anwaltliche Haftung
- DSGVO-konform + Cookie-Consent-Lösung
Alle Jahre wieder: Die IT-Recht-Kanzlei wünscht schöne Feiertage
Unsere Mandanten haben auch in diesem Jahr wieder beeindruckende Kreativität, Mut und Kraft bewiesen, haben eigene Wege im IT- und E-Commerce Bereich beschritten, Erfolge gefeiert und Angriffe abgewehrt. Die IT-Recht-Kanzlei hat sie dabei begleiten, unterstützen und mitunter auch verteidigen dürfen. Wir bedanken uns bei allen Mandanten für die gute und immer wieder inspirierende Zusammenarbeit.
Unsere Mandanten haben auch in diesem Jahr wieder beeindruckende Kreativität, Mut und Kraft bewiesen, haben eigene Wege im IT- und E-Commerce Bereich beschritten, Erfolge gefeiert und Angriffe abgewehrt. Die IT-Recht-Kanzlei hat sie dabei begleiten, unterstützen und mitunter auch verteidigen dürfen. Wir bedanken uns bei allen Mandanten für die gute und immer wieder inspirierende Zusammenarbeit.
Betriebsurlaub: Wie sind Online-Shops rechtlich sicher zu gestalten?
Auch Online-Händler brauchen mal Urlaub. In diesem Zusammenhang wird uns in unserer Beratungspraxis immer wieder die Frage gestellt, was der Online-Händler im Falle eines Betriebsurlaubs bei der Gestaltung seines Online-Shops beachten muss, um sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen. Im Rahmen dieses Beitrags sind wir dieser Frage einmal auf den Grund gegangen.
Auch Online-Händler brauchen mal Urlaub. In diesem Zusammenhang wird uns in unserer Beratungspraxis immer wieder die Frage gestellt, was der Online-Händler im Falle eines Betriebsurlaubs bei der Gestaltung seines Online-Shops beachten muss, um sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen. Im Rahmen dieses Beitrags sind wir dieser Frage einmal auf den Grund gegangen.
Interview mit kasuwa: Jahresrückblick 2023 und Ausblick auf 2024
Auf kasuwa.de, dem nach Unternehmensangaben nun größten deutschen DIY-Marktplatz können seit Mai 2019 Produkte unter dem Motto „Mit-Liebe-Selbstgemachtes“, digitale Produkte, Vintage und Material verkauft werden. Wie erging es dem Marktplatz und seinen Händlern dieses Jahr ? Welche Neuerungen sind für Händler interessant? Was ist für 2024 geplant? Das wollten wir Uwe Günzel von der kasuwa GmbH fragen, der uns dann aber mit einem Gast überrascht hat. Also haben wir mit beiden gesprochen.
Auf kasuwa.de, dem nach Unternehmensangaben nun größten deutschen DIY-Marktplatz können seit Mai 2019 Produkte unter dem Motto „Mit-Liebe-Selbstgemachtes“, digitale Produkte, Vintage und Material verkauft werden. Wie erging es dem Marktplatz und seinen Händlern dieses Jahr ? Welche Neuerungen sind für Händler interessant? Was ist für 2024 geplant? Das wollten wir Uwe Günzel von der kasuwa GmbH fragen, der uns dann aber mit einem Gast überrascht hat. Also haben wir mit beiden gesprochen.
Abmahnradar: Werbung: Bekömmlich / Gewinnspiel: Fehlende Teilnahmebedingungen / Marke: TÜV
Zum Ende des Abmahnjahres wurde es wieder etwas ruhiger - aber ganz ohne Abmahnungen geht es natürlich nicht: Unter anderem ging es um die Verwendung des Werbeslogans "bekömmlich" sowie um fehlende Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen. Ansonsten ging es im Urheberrecht diesmal um das Thema Filesharing und im Markenrecht um die Marken EXPLORER und TÜV.
Zum Ende des Abmahnjahres wurde es wieder etwas ruhiger - aber ganz ohne Abmahnungen geht es natürlich nicht: Unter anderem ging es um die Verwendung des Werbeslogans "bekömmlich" sowie um fehlende Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen. Ansonsten ging es im Urheberrecht diesmal um das Thema Filesharing und im Markenrecht um die Marken EXPLORER und TÜV.
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Verträgen, die online abgeschlossen werden, in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Dies gilt aber nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher auch gesetzeskonform über das Widerrufsrecht belehrt. Fehler bei der Widerrufsbelehrung können unter Umständen dazu führen, dass der Verbraucher das Widerrufsrecht auch noch lange nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ausüben kann. Wie sich dies vermeiden lässt, erläutern wir in diesem Beitrag.
Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Verträgen, die online abgeschlossen werden, in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Dies gilt aber nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher auch gesetzeskonform über das Widerrufsrecht belehrt. Fehler bei der Widerrufsbelehrung können unter Umständen dazu führen, dass der Verbraucher das Widerrufsrecht auch noch lange nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ausüben kann. Wie sich dies vermeiden lässt, erläutern wir in diesem Beitrag.
LG Berlin: Der Absender einer Double-Opt-In-Bestätigungsmail darf nicht verheimlicht werden
Das Landgericht Berlin hat sich mit der Frage befasst, wann eine Bestätigungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens als unzumutbare Belästigung (Spam) anzusehen ist. Dabei bejahte das LG Berlin im Gegensatz zur Vorinstanz einen Unterlassungsanspruch gegen einen Online-Händler, weil dieser bei der Versendung der E-Mail seine Identität verheimlichte. Auf die ansonsten häufig umstrittene Frage, ob die Bestätigungs-E-Mail als Werbung zu qualifizierende Elemente enthält und in welchem Umfang dies zulässig ist, kam es dabei nicht (mehr) an.
Das Landgericht Berlin hat sich mit der Frage befasst, wann eine Bestätigungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens als unzumutbare Belästigung (Spam) anzusehen ist. Dabei bejahte das LG Berlin im Gegensatz zur Vorinstanz einen Unterlassungsanspruch gegen einen Online-Händler, weil dieser bei der Versendung der E-Mail seine Identität verheimlichte. Auf die ansonsten häufig umstrittene Frage, ob die Bestätigungs-E-Mail als Werbung zu qualifizierende Elemente enthält und in welchem Umfang dies zulässig ist, kam es dabei nicht (mehr) an.
Ab 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
Am 01.01.2024 tritt in Deutschland das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft. Dieses verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie etwa Luftballons, To-Go-Becher oder Zigarettenfilter, sich bei einem vom Umweltbundesamt bereitgestellten Online-Register zu registrieren und (ab 2025) Abgaben in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Einwegkunststofffonds einzuzahlen. Online-Händler sind von dem Gesetz insoweit betroffen, als sie entsprechende Produkte nicht anbieten dürfen, wenn deren Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert sind.
Am 01.01.2024 tritt in Deutschland das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft. Dieses verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie etwa Luftballons, To-Go-Becher oder Zigarettenfilter, sich bei einem vom Umweltbundesamt bereitgestellten Online-Register zu registrieren und (ab 2025) Abgaben in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Einwegkunststofffonds einzuzahlen. Online-Händler sind von dem Gesetz insoweit betroffen, als sie entsprechende Produkte nicht anbieten dürfen, wenn deren Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert sind.
Threads: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
Threads, die Kurznachrichten-Plattform von Meta, ermöglicht Unternehmen die werbliche Eigendarstellung und die Kommunikation mit Nutzern. Geschäftsmäßige Threads-Profile zählen damit als Telemedien, die eine eigen Datenschutzerklärung und ein Impressum benötigen. Wie auf Threads mithilfe des Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei die Datenschutzerklärung und das Impressum rechtskonform eingebunden werden können, zeigt diese Anleitung.
Threads, die Kurznachrichten-Plattform von Meta, ermöglicht Unternehmen die werbliche Eigendarstellung und die Kommunikation mit Nutzern. Geschäftsmäßige Threads-Profile zählen damit als Telemedien, die eine eigen Datenschutzerklärung und ein Impressum benötigen. Wie auf Threads mithilfe des Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei die Datenschutzerklärung und das Impressum rechtskonform eingebunden werden können, zeigt diese Anleitung.
Weiter geht's: Auch 2024 EU-Förderung von Markenanmeldungen
Das sind ja mal gute Nachrichten: In Zusammenarbeit mit dem europäischen Markenamt (EUIPO) wurde ja bereits die letzten Jahre ein Fonds aufgesetzt, der kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anmeldung von Marken unterstützen soll. Dieses Programm wird nun auch in 2024 fortgesetzt. Es werden bis zu 75 % Erstattung auf die Anmeldegebühren in Aussicht gestellt. Das heißt: Auch 2024 gibt es wirklich keinen Grund mehr, der gegen eine Markenanmeldung spricht....
Das sind ja mal gute Nachrichten: In Zusammenarbeit mit dem europäischen Markenamt (EUIPO) wurde ja bereits die letzten Jahre ein Fonds aufgesetzt, der kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anmeldung von Marken unterstützen soll. Dieses Programm wird nun auch in 2024 fortgesetzt. Es werden bis zu 75 % Erstattung auf die Anmeldegebühren in Aussicht gestellt. Das heißt: Auch 2024 gibt es wirklich keinen Grund mehr, der gegen eine Markenanmeldung spricht....
Frage des Tages: Was ist im Online-Handel unter dem Begriff „Warenkorbwert“ zu verstehen?
Viele Online-Händler gewähren ihren Kunden ab einem bestimmten Einkaufswert besondere Vorteile oder Preisnachlässe, wie beispielsweise den Erlass von Versandkosten oder die Gewährung eines Rabattgutscheins für den nächsten Einkauf im Händler-Shop. Häufig wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Warenkorbwert“ verwendet, wenn es darum geht, einen bestimmten Schwellenwert für den zu gewährenden Vorteil zu definieren. Doch was ist eigentlich genau hierunter zu verstehen und was muss im Zusammenhang mit der Werbung für entsprechende Vergünstigungen beachtet werden?
Viele Online-Händler gewähren ihren Kunden ab einem bestimmten Einkaufswert besondere Vorteile oder Preisnachlässe, wie beispielsweise den Erlass von Versandkosten oder die Gewährung eines Rabattgutscheins für den nächsten Einkauf im Händler-Shop. Häufig wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Warenkorbwert“ verwendet, wenn es darum geht, einen bestimmten Schwellenwert für den zu gewährenden Vorteil zu definieren. Doch was ist eigentlich genau hierunter zu verstehen und was muss im Zusammenhang mit der Werbung für entsprechende Vergünstigungen beachtet werden?
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Threads
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Social Media erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für das soziale Netzwerk "Threads" des Meta-Konzerns an. "Threads" ist als textfokussierte Plattform für Kurznachrichten konzipiert, für Nutzer in der EU seit dem 14.12.2023 verfügbar und ermöglicht es, Waren und Dienstleistungen zu präsentieren und mit anderen Nutzern in Kontakt zu treten. Damit gilt ein Threads-Profil als vom Unternehmer verwaltetes Telemedium, auf dem rechtskonforme Rechtstexte speziell für Threads vorzuhalten sind.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Social Media erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für das soziale Netzwerk "Threads" des Meta-Konzerns an. "Threads" ist als textfokussierte Plattform für Kurznachrichten konzipiert, für Nutzer in der EU seit dem 14.12.2023 verfügbar und ermöglicht es, Waren und Dienstleistungen zu präsentieren und mit anderen Nutzern in Kontakt zu treten. Damit gilt ein Threads-Profil als vom Unternehmer verwaltetes Telemedium, auf dem rechtskonforme Rechtstexte speziell für Threads vorzuhalten sind.
LG Frankfurt a.M.: FernUSG findet bei B2B-Verträgen keine Anwendung
Mit dem Vormarsch digitaler Coaching- und Consulting-Optionen in Deutschland rückt auch das „Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht“ (FernUSG) zunehmend in den Fokus der Anbieter. Immerhin unterwirft es Kurse, bei denen Lehrender und Lernender räumlich getrennt sind und eine Lernerfolgskontrolle stattfindet, einer staatlichen Zulassungspflicht und erklärt Verträge über Kurse ohne eine solche Zulassung für nichtig. Ob das FernUSG auch auf reine B2B-Verträge anwendbar ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Nun positionierte sich das LG Frankfurt a.M. zu dieser Gretchenfrage.
Mit dem Vormarsch digitaler Coaching- und Consulting-Optionen in Deutschland rückt auch das „Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht“ (FernUSG) zunehmend in den Fokus der Anbieter. Immerhin unterwirft es Kurse, bei denen Lehrender und Lernender räumlich getrennt sind und eine Lernerfolgskontrolle stattfindet, einer staatlichen Zulassungspflicht und erklärt Verträge über Kurse ohne eine solche Zulassung für nichtig. Ob das FernUSG auch auf reine B2B-Verträge anwendbar ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Nun positionierte sich das LG Frankfurt a.M. zu dieser Gretchenfrage.





