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11 min
Stand: 12.02.2026
Erstfassung: 10.09.2013

Dieser Beitrag befasst sich mit dem wohl bekanntesten privaten Prüfzeichen für elektrotechnische und elektronische Erzeugnisse – dem VDE-Prüfzeichen. Wir erläutern dessen rechtliche Bedeutung, Aussagekraft und Vergabevoraussetzungen.

Allgemeines

1. Was genau ist der VDE?

Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband mit Sitz in Deutschland, der international tätig ist. Ihm gehören mehrere zehntausend persönliche Mitglieder sowie zahlreiche Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Wissenschaft an.

Ziel des Verbandes ist es unter anderem, Innovationen zu fördern, technische Sicherheit zu gewährleisten, Normungsarbeit zu unterstützen und den Wissenstransfer im Bereich der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik voranzubringen.

Kennzeichnend für den VDE ist die enge Verbindung von Wissenschaft, Normung und Produktprüfung. Der Verband wirkt aktiv an der Erarbeitung nationaler und internationaler technischer Normen mit und betreibt zugleich ein eigenes Prüf- und Zertifizierungsinstitut.

Die sogenannten DIN-VDE-Normen gelten als anerkannte Regeln der Technik und dienen regelmäßig als Maßstab für sicherheitstechnische Anforderungen sowie für unternehmerische Sorgfaltspflichten.

2. Besteht in Deutschland generell eine Prüfpflicht für Industrieerzeugnisse?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur externen Prüfung von Industrieerzeugnissen besteht in Deutschland nicht.

Voraussetzung für das Inverkehrbringen vieler Produkte ist jedoch die Einhaltung bestimmter europäischer Harmonisierungsrechtsvorschriften (Richtlinien und Verordnungen), deren Konformität regelmäßig durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung dokumentiert wird.

Daneben bestehen im betrieblichen Bereich umfassende Prüf- und Sicherheitspflichten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüfen zu lassen. Diese Pflichten ergeben sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie aus der DGUV Vorschrift 3.

3. Wie unterscheidet sich das VDE-Prüfzeichen zu den gesetzlich geregelten Zeichen „CE“ und „GS“?

a. Das CE-Kennzeichen

Die CE-Kennzeichnung wird von EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften vorgegeben.

Nur wenn eine entsprechende Rechtsvorschrift das CE-Kennzeichen für ein Produkt fordert, ist es zulässig und verpflichtend, das Zeichen anzubringen (Lebensmittel oder Bücher dürfen z. B. nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen werden).

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder der in der EU ansässige Bevollmächtigte bzw. Importeur, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind (vgl. insbesondere Verordnung (EU) 2019/1020 sowie Verordnung (EG) Nr. 765/2008).

Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie kein Verbraucherzeichen, sondern dient vielmehr als eine Art „EU-Reisepass“ für Produkte. Trägt ein Produkt dieses Zeichen, darf es grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten der EU in Verkehr gebracht werden. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen der harmonisierten EU-Vorschriften erfüllt.

Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht und nicht durch eine unabhängige Prüfstelle vergeben. Zusammen mit einer EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass er bei der Herstellung des Produkts die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Niederspannungs- oder EMV-Richtlinie) eingehalten hat.

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b. Das GS-Kennzeichen

Mit dem GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) wird bestätigt, dass ein Produkt die Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllt. Die Prüfung erfolgt durch eine zugelassene, unabhängige GS-Stelle und bezieht sich auf sicherheitsrelevante Eigenschaften des Produkts.

Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges nationales Sicherheitszeichen. Es darf nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des ProdSG erfüllt sind.

Wichtig: Ein verwendungsfertiges Produkt, das einer CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt, darf nicht zusätzlich mit einem GS-Zeichen versehen werden, wenn die CE-Kennzeichnung auf Rechtsvorschriften beruht, deren Sicherheitsanforderungen den GS-Anforderungen mindestens gleichwertig sind (§ 20 Abs. 2 ProdSG).

Das GS-Zeichen ersetzt die CE-Kennzeichnung nicht, sondern kann sie – sofern rechtlich zulässig – ergänzen.

c. Das VDE-Prüfzeichen

Das VDE-Prüfzeichen ist ein freiwilliges, privatrechtliches Prüfzeichen für elektrotechnische und elektronische Produkte. Es basiert nicht auf einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht, sondern auf Prüfungen nach anerkannten technischen Normen, insbesondere DIN-, EN-, VDE- und IEC-Normen.

Mit dem VDE-Prüfzeichen wird bestätigt, dass ein Produkt bestimmte sicherheitstechnische Anforderungen erfüllt.

Die Prüfung kann inhaltlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, ersetzt jedoch weder eine CE-Kennzeichnung noch ein GS-Zeichen.

Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften verbleibt stets beim Hersteller.

Das VDE-Prüfzeichen

1. Was sagt das VDE-Prüfzeichen aus?

Das VDE-Prüfzeichen für elektrotechnische Erzeugnisse – auch für Produkte im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) – steht für die Konformität mit ausgewählten nationalen und international harmonisierten technischen Normen.

Es bestätigt insbesondere die Einhaltung der darin festgelegten Schutzanforderungen. Die Prüfung erfolgt unter anderem auf Grundlage von DIN-, EN-, IEC- und VDE-Normen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik.

Das VDE-Zeichen signalisiert damit ein hohes Sicherheitsniveau des Produkts im Hinblick auf elektrische, mechanische, thermische, toxische, radiologische und weitere sicherheitsrelevante Gefährdungen. Als freiwilliges privatrechtliches Prüfzeichen stellt es jedoch keine eigenständige gesetzliche Konformitätsbescheinigung dar.

Aufgrund seiner hohen nationalen und internationalen Anerkennung kann das VDE-Prüfzeichen dennoch die Marktakzeptanz eines Produkts stärken und den Marktzugang in vielen Ländern faktisch erleichtern.

2. Wer vergibt das VDE-Prüfzeichen?

Das VDE-Prüfzeichen wird ausschließlich vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut vergeben. Mit der Erteilung des Prüfzeichens erhält der Genehmigungsinhaber einen Zeichengenehmigungsausweis sowie eine individuelle VDE-Registernummer.

3. Existiert eine Übersicht über alle bisher zertifizierten Produkte?

Ja. Der VDE stellt eine öffentlich zugängliche Datenbank bereit. Diese enthält unter anderem Angaben zu den zertifizierten Produkten, zum jeweiligen Genehmigungsinhaber sowie zur zugehörigen VDE-Ausweisnummer.

4. Wie wird das VDE-Prüfzeichen beantragt?

Die Vergabe des VDE-Prüfzeichens setzt einen formellen Prüfungsauftrag beim VDE voraus. Nach Eingang des Antrags wird das Produkt anhand der einschlägigen technischen Normen geprüft. Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird das Prüfzeichen zusammen mit dem Zeichengenehmigungsausweis erteilt.

5. Wie lange ist ein VDE-Zertifikat gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines VDE-Zertifikats wird produktspezifisch festgelegt und kann dem jeweiligen Zertifikat entnommen werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist für die weitere Nutzung des Prüfzeichens eine erneute Zertifizierung erforderlich.

6. Wann erlischt ein VDE-Zertifikat?

Ein VDE-Zertifikat erlischt insbesondere

  • bei Kündigung durch den Zertifikatsinhaber oder das VDE-Institut,
  • bei Entzug des Zertifikats,
  • mit Ablauf der festgelegten Gültigkeitsdauer,
  • bei Liquidation oder Insolvenz des Zertifikatsinhabers,
  • wenn Überprüfungen ergeben, dass die Erzeugnisse nicht mit den genehmigten Prüfmustern übereinstimmen.

Mit dem Erlöschen verliert der Zertifikatsinhaber das Recht, das Zertifikat und das Prüfzeichen zu nutzen. Ein Inverkehrbringen zertifizierter Erzeugnisse mit Zeichen ist dann unzulässig (vgl. PM 102, Ziff. 9.2).

7. Darf nach Erlöschen des Zertifikats der vorhandene Lagerbestand weiter vertrieben werden?

Nach Ende einer Zertifizierung kann für vorhandene Lagerbestände eine befristete Vertriebserlaubnis erteilt werden.

Diese gilt längstens zwei Jahre (PM 102, Ziff. 9.3) und setzt u. a. voraus, dass

  • die Zertifizierungsgrundlage weiterhin gültig ist,
  • der Lagerbestand rechtsverbindlich gemeldet wurde.

Wird keine Erlaubnis erteilt oder diese widerrufen, müssen die Zeichen entfernt oder die Produkte vernichtet werden.

8. Kann ein VDE-Zertifikat wieder entzogen werden?

Ein erteiltes Zertifikat kann ohne Einhaltung von Fristen entzogen werden, wenn die Voraussetzungen der Zertifizierung nicht mehr gegeben sind. Ein Entzug ist insbesondere möglich, wenn

  • der Zertifikatsinhaber seine Tätigkeiten im Rahmen der Zertifizierung eingestellt hat
  • nach Zertifikatsausstellung Tatbestände bekannt werden, deren Kenntnis sich bei dem Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren nachteilig auf die Zertifizierung ausgewirkt hätten
  • während der Zertifikatslaufzeit Mängel festgestellt werden
  • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen dem VDE-Institut und dem Zertifikatsinhaber gestört ist (z.B. bei Zertifikatsfälschung).

Das VDE-Institut ist berechtigt, den Entzug eines Zertifikats zu veröffentlichen und in begründeten Fällen eine Sperrfrist von zwei Jahren für die .erneute Annahme von Zertifizierungsaufträgen zu verhängen (vgl. Prüf- und Zertifizierungsordnung 102, 10).

Die VDE-Prüfung

1. Der Umfang der VDE-Prüfung

Im Rahmen der VDE-Prüfung wird das jeweilige Produkt einer umfassenden sicherheitstechnischen Bewertung unterzogen. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere elektrische und mechanische Risiken sowie – abhängig von der Produktart – thermische, toxische, radiologische und sonstige sicherheitsrelevante Gefährdungen.

Auch mögliche Gefahren durch Geräuschemissionen werden geprüft, soweit diese für die Sicherheit oder Gesundheit relevant sind.

Die Prüfung beschränkt sich dabei nicht allein auf das einzelne Produkt. Vielmehr werden auch die Fertigungsprozesse überwacht. Bereits zertifizierte Erzeugnisse unterliegen darüber hinaus regelmäßigen Werksinspektionen und Fertigungskontrollen zur Sicherstellung der fortdauernden Konformität.

2. Welche Normen werden bei der Prüfung herangezogen?

Eine abschließende, allgemein gültige Benennung der im Rahmen einer VDE-Prüfung angewandten Normen ist nicht möglich, da der konkrete Prüfungsumfang von der technischen Ausgestaltung und dem Einsatzbereich des jeweiligen Produkts abhängt.

Grundlage der Prüfung sind regelmäßig die verbandseigenen VDE-Normen, europäische Normen (EN) sowie Normen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC). Ergänzend werden die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt.

Rechtliche Vorschriften mit spezifischen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fließen in die Bewertung ein, ohne dass das VDE-Prüfzeichen eine eigenständige rechtliche Konformitätsbescheinigung darstellt.

3. In welchem Kostenrahmen bewegt sich die VDE-Prüfung mit anschließender Zertifizierung?

Die Kosten einer VDE-Prüfung mit anschließender Zertifizierung sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach Art und Komplexität des Produkts sowie nach dem erforderlichen Prüf- und Überwachungsumfang.

Zusätzlich zur einmaligen Prüf- und Zertifizierungsgebühr fallen regelmäßig laufende Gebühren für die Überwachung der Fertigungsstätte und die Aufrechterhaltung der Zeichengenehmigung an.

Weitere Kosten, etwa für spezielle Messungen, Zusatzprüfungen oder Variantenprüfungen, können gesondert berechnet werden.

Eine verbindliche Kostenermittlung erfolgt daher ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Angebots des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut.

Rechte und Pflichten der Hersteller

1 Was muss der Hersteller bei der Auftragsvergabe beachten?

Bei Erteilung eines Prüf- und Zertifizierungsauftrags ist der Hersteller verpflichtet, dem VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Nachweise vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung zu stellen.

Die Erbringung der vereinbarten Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.

Firmenbezeichnungen, Marken oder sonstige geschäftliche Kennzeichen auf dem Produkt (sogenannte Ursprungszeichen) müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Hersteller hat insbesondere sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte an den verwendeten Kennzeichen sowie an der technischen und rechtlichen Verwertbarkeit des vorgestellten Produkts verfügt.

Die vom VDE angeforderten Prüfmuster sind vom Hersteller auf eigene Kosten an die benannte Adresse zu übersenden. Die Prüfmuster müssen eindeutig gekennzeichnet sein, insbesondere mit Angaben zum Auftraggeber sowie mit der vom VDE-Institut vorgegebenen Referenz. Die Verpackung hat so zu erfolgen, dass ein wiederholter Transport möglich ist.

Dem Zertifizierungsauftrag ist ferner eine Abbildung des verwendeten Ursprungszeichens zur Registrierung beizufügen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Ursprungszeichens bedürfen der vorherigen Genehmigung des VDE-Instituts.

Darüber hinaus hat der Hersteller anzugeben, in welchen Fertigungsstätten das jeweilige Produkt hergestellt wird. Er muss nachweisen, dass diese Fertigungsstätten technisch und organisatorisch so eingerichtet und geführt sind, dass eine gleichmäßige Herstellung entsprechend der zertifizierten Ausführung gewährleistet ist. Hierzu gehören auch geeignete Einrichtungen zur laufenden Überprüfung der Erzeugnisse sowie die Durchführung interner Fertigungskontrollen, die auf Verlangen durch Protokolle nachzuweisen sind
(vgl. Prüf- und Zertifizierungsordnung PM 102, Ziff. 4 und 5).

2. Was muss der Hersteller bei der Zertifizierung beachten?

Aus der Prüf- und Zertifizierungsordnung PM 102 ergeben sich für den Hersteller insbesondere folgende Pflichten:

  • Zertifizierungszeichen dürfen ausschließlich in unmittelbarer Nähe des Ursprungszeichens sowie der Typenbezeichnung des Produkts angebracht werden.
  • Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, das VDE-Institut unverzüglich über alle beabsichtigten oder eingetretenen Änderungen zu informieren, die das zertifizierte Produkt oder die Fertigungsstätte betreffen und Einfluss auf die Zertifizierungseigenschaften haben können.
  • Für Produkte, die mit einem VDE-Zertifizierungszeichen versehen sind, sind bei der Verbringung in den Wirtschaftsraum der Europäischen Union den Zollbehörden auf Verlangen originalgetreue Kopien der Zertifikate aller äußerlich erkennbaren VDE-Zertifizierungszeichen vorzulegen.
  • Zertifizierte Erzeugnisse unterliegen während der Laufzeit des Zertifikats einer Konformitätsüberwachung zur Feststellung der Übereinstimmung mit der ursprünglich zertifizierten Produktausführung. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hersteller (vgl. Prüf- und Zertifizierungsordnung PM 102, Ziff. 5.4 und 5.5).

3. Was ist unter „Überwachung der Fertigung“ zu verstehen?

Das VDE-Institut ist berechtigt, während der Gültigkeit eines Zertifikats mit Konformitätsüberwachung sowie bis zu zwölf Monate nach dessen Ende, auf Kosten des Zertifikatsinhabers jederzeit und auch ohne vorherige Ankündigung, die im Zertifikat benannten Fertigungs- und Betriebsstätten sowie zugehörige Warenlager zu besichtigen.

Im Rahmen dieser Überwachung dürfen Erzeugnisse entnommen und überprüft werden, um die fortdauernde Übereinstimmung mit der zertifizierten Produktausführung sicherzustellen.

4. Wie lange darf der Hersteller das VDE-Zeichen verwenden?

Mit der Erteilung der Zeichengenehmigung wird der Genehmigungsinhaber berechtigt, alle Erzeugnisse, die mit dem geprüften Produkt übereinstimmen, mit dem im Genehmigungsausweis festgelegten VDE-Prüfzeichen zu kennzeichnen.

Das VDE-Zeichen darf im Rahmen der Prüf- und Zertifizierungsordnung PM 102 für geschäftliche Zwecke verwendet werden, insbesondere auch zu Werbe- und Marketingzwecken. Dies schließt die Darstellung des Prüfzeichens neben dem zertifizierten Produkt auf Online-Angeboten des Genehmigungsinhabers ein (vgl. Prüf- und Zertifizierungsordnung PM 102, Ziff. 7.3).

Das Nutzungsrecht ist jederzeit widerruflich und besteht nur solange, wie die Zertifizierungsbedingungen vollständig eingehalten werden.

5. Muss die zuständige Prüfstelle bei Verwendung des Prüfzeichens mit angegeben werden?

Nein. Eine Angabe der Prüfstelle ist nicht erforderlich.

Das VDE-Prüfzeichen wird ausschließlich durch das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut vergeben. Aufgrund dieses Ausschließlichkeitscharakters besteht keine Notwendigkeit, bei der Verwendung des Prüfzeichens zusätzlich auf die prüfende Stelle hinzuweisen.

6. Darf das VDE-Zeichen auch von (Online)-Händlern verwendet werden, die ihre Produkte von einem zertifizierten Hersteller beziehen?

Nach Auskunft des VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstituts darf der Hersteller das Prüfzeichen, sofern es ihm vergeben wurde, für jegliche Marketingzwecke einsetzen. Der Hersteller kann Händlern, die seine zertifizierten Produkte vertreiben, die Nutzung des Prüfzeichens zu Werbezwecken gestatten.

Händler, die zertifizierte Produkte vertreiben, sind zur Verwendung des VDE-Prüfzeichens zu Werbezwecken (online und in nicht digitalen Medien) berechtigt, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Verbindung zum konkret zertifizierten Produkt ist eindeutig und klar ersichtlich
  • Das Zeichen wird nur für tatsächlich zertifizierte Produkte verwendet
  • Eine pauschale oder produktübergreifende Verwendung ohne eindeutige Zuordnung ist unzulässig

Eine missbräuchliche Verwendung des VDE-Zeichens (z. B. Werbung mit dem Zeichen ohne gültige Zertifizierung, ohne wirksame Nutzungsgestattung oder ohne eindeutige Produktzuordnung) kann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und kennzeichenrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Das VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut verfolgt Zeichenmissbrauch aktiv.

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