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Abmahnradar

Abmahnradar: Abmahnfalle e-Mail-Werbung

Abmahnradar: Abmahnfalle e-Mail-Werbung
5 min
Beitrag vom: 15.06.2026

E-Mail-Werbung bleibt aktuell der häufigste wettbewerbsrechtliche Abmahngrund. Zudem abgemahnt: Unlizenzierte Musiknutzungen auf TikTok und Instagram sowie zahlreiche Marken, von Automarken bis Vornamen.

Top-Thema: Unzulässige Werbung - Werbemails / Schadensersatz

Abmahner: blarium GmbH
Kosten: 388,12 EUR zzgl. Schadensersatz

Die unerlaubte E-Mail-Werbung bleibt das beherrschende Abmahnthema. Beanstandet wird der Versand von Werbe-E-Mails ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger. Neben dem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wird dabei häufig auch ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der gespeicherten personenbezogenen Daten geltend gemacht.

Tipps für Händler:

  • Double-Opt-in nutzen und Einwilligungen lückenlos dokumentieren (Zeitpunkt, IP-Adresse, Inhalt der Einwilligung).
  • Werbung nur bei nachweisbarer Einwilligung oder im Rahmen der zulässigen Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG versenden.
  • Dokumentationen regelmäßig prüfen und revisionssicher aufbewahren.

Tipps für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:

Banner Starter Paket

Markenabmahnung der Woche: Marken "TEDDY" und "OMHU"

Abmahner: OMHU CPH A/S
Kosten: 4.095,50 EUR

Eine besonders umfangreiche Abmahnung betraf in dieser Woche gleich mehrere marken- und wettbewerbsrechtliche Vorwürfe.

  • Beanstandet wurde zunächst die Verwendung der geschützten Marken „OMHU“ und „TEDDY“ für identische Waren im Möbelbereich. Die Zeichen sollen unter anderem in Dateinamen, Produktbeschreibungen und im Quellcode verwendet worden sein.
  • Darüber hinaus wurde die Bewerbung eigener Produkte als vom „Teddy Sofa der Marke Omhu inspiriert“ angegriffen. Der Vorwurf: Die Aussagen könnten den Ruf der bekannten Produkte ausnutzen und beim Verbraucher den Eindruck einer wirtschaftlichen Verbindung erzeugen.
  • Hinzu kamen wettbewerbsrechtliche Beanstandungen. So soll die Werbung mit einem „14 Tage Rückgaberecht“ ein gesetzliches Verbraucherrecht als besondere Zusatzleistung dargestellt haben. Außerdem wurden Aussagen wie „200k+ Kunden“ sowie produktübergreifend identische Bewertungen als irreführend angesehen.
  • Schließlich standen auch verschiedene Nachhaltigkeitsaussagen in der Kritik. Behauptungen zu nachhaltiger Forstwirtschaft, Zertifizierungen und Baumpflanzungen seien nicht ausreichend belegt worden.

Wir haben uns in diesem Beitrag mit dem Thema umweltbezogene Werbung ab dem 26.09.2026 beschäftigt.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Auffällig diese Woche

Markenabmahnungen stellten auch in dieser Woche den größten Block der uns bekannt gewordenen Fälle dar. Bemerkenswert ist dabei die große Bandbreite der betroffenen Zeichen: Neben bekannten Marken wie Audi, VW oder Eintracht Frankfurt wurden auch wieder Vornamen wie „SAM“ oder „Gaya“ abgemahnt. Die Fälle zeigen erneut, dass Händler sich nicht darauf verlassen sollten, dass ein Begriff allein deshalb frei verwendbar ist, weil er geläufig.

Kompakt: Weitere Abmahnthemen

Lebensmittel: Fehlender Grundpreis / fehlende Nettofüllmenge – WhizzBang Viadrina e.V. – 499,29 EUR

  • Beanstandet wurden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung.
  • Neben dem fehlenden Grundpreis wurde auch die fehlende Angabe der Nettofüllmenge gerügt.
  • Der Fall zeigt erneut, dass klassische Pflichtangaben weiterhin regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen sind.

Tipp: In diesem Leitfaden zur Preisangabenverordnung zeigen wir anhand diverser Praxisbeispiele auf, wie sich die Grundpreispflicht im Online-Handel korrekt umsetzen lässt und welche Ausnahmen gelten.

Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH – 2.350,00 EUR

  • Die Nutzung von Musik auf TikTok und Instagram bleibt ein Dauerbrenner.
  • Erneut ging es um die Verwendung von Songs ohne die erforderlichen Nutzungsrechte.
  • Nach einem vorausgegangenen Forderungsschreiben wurde nun anwaltliche Hilfe eingeschaltet.
  • Auffällig ist, dass entsprechende Fälle inzwischen nahezu wöchentlich auftreten.

Hier gibt es Informationen zu dieser Abmahngefahr und zur zulässigen Musiknutzung für Social Media.

Bilderklau I – KL Sales & Consulting UG – 1.590,91 EUR

  • Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung.
  • Gefordert werden regelmäßig Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
  • Die Höhe des Schadensersatzes hängt häufig von Nutzungsdauer und Verwendungsumfang ab.

Tipp: Dann lieber Stockfotos? Hier finden Sie alle Informationen zu den gängigsten Bilddatenbanken.

Bilderklau II – dpa Picture-Alliance GmbH – 492,84 EUR

  • Keine klassische Abmahnung, sondern anwaltliche Berechtigungsanfrage mit Auskunftsersuchen.
  • Hintergrund war die fehlende Lizenz für ein verwendetes Bild.
  • Solche Anfragen dienen häufig der Vorbereitung späterer Schadensersatzforderungen.
  • Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
  • Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.

Marke "Gaya" – Leo E-Commerce Ltd. – 2.042,80 EUR

  • Der Fall verdeutlicht, dass auch Vornamen markenrechtlich geschützt sein können.
  • Die Bekanntheit eines Begriffs als Vorname schließt einen wirksamen Markenschutz nicht aus.
  • Markeninhaber können Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Für die Haftung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Markenverletzung vorsätzlich begangen wurde.

Marke "Eintracht Frankfurt" – Eintracht Frankfurt Fussball AG – 2.123,08 EUR

  • Gegenstand der Abmahnung war ein unlizenzierter Fanschal.
  • Vorgeworfen wurde die Nutzung des geschützten Zeichens für identische Waren.
  • Abmahnungen von Fußballvereinen sind nichts Ungewöhnliches.

Marke "SAM" – Time Gate GmbH – 3.200,56 EUR

  • Erneut eine Abmahnung rund um die bekannte Marke „SAM“.
  • Problematisch war offenbar die Verwendung als Modell- oder Produktbezeichnung.
  • Der Fall zeigt, dass die markenrechtliche Bewertung stets vom konkreten Einsatz des Zeichens abhängt.

Marke "Audi" – Audi AG – 3.456,59 EUR

  • Beanstandet wurde die Verwendung der bekannten Audi-Ringe auf einem Kühlergrill.
  • Nach einer Testbestellung wurde der Vorwurf eines Plagiats erhoben.
  • Gerade im Bereich Fahrzeugzubehör bleiben Markenabmahnungen ein Dauerbrenner.

Marke "VW" – Volkswagen AG – 4.095,50 EUR

  • Auch hier stand ein Plagiatsvorwurf im Raum.
  • Gegenstand war ein Sensor mit aufgebrachtem VW-Logo.
  • Der Fall zeigt erneut, dass selbst kleine Ersatzteile erhebliche markenrechtliche Risiken bergen können.

Fazit

Die aktuelle Woche bestätigt einen seit Monaten zu beobachtenden Trend: Werbeverstöße und Markenverletzungen bleiben die wichtigsten Abmahnfelder im Online-Handel. Gleichzeitig entwickeln sich Social-Media-Themen – insbesondere die Nutzung von Musik auf TikTok und Instagram – zunehmend zu einer eigenständigen Abmahnquelle. Händler sollten deshalb nicht nur ihre Shop-Angebote, sondern auch ihre Marketing- und Social-Media-Aktivitäten regelmäßig überprüfen.

Service & Prävention

Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: LuFeTa / shutterstock.com

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