Garantie-Label: Erlaubt EU-Kommission jetzt Sammelkennzeichnung am Regal?
Das neue Garantielabel (GARAN-Label) kann im Ladengeschäft schnell zum Platzproblem werden: In gedruckter Form muss es mindestens 95 × 100 mm groß sein und dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet werden. Kurz vor dem Stichtag am 27.09.2026 zeichnet sich nun eine praktische Erleichterung ab.
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Ein Garantielabel für mehrere Produkte?
Das Garantielabel ist eigentlich auf ein bestimmtes Modell zugeschnitten. Es enthält insbesondere die Marke, die Garantiedauer und eine Modellkennung.
Das Garantielabel ist auf ein bestimmtes Modell zugeschnitten und enthält insbesondere die Marke, die Garantiedauer und eine Modellkennung. Mehrere Exemplare desselben Modells benötigen deshalb aber nicht jeweils ein eigenes Label: Wie wir in unserem Beitrag zur Umsetzung im stationären Handel erläutert haben, kann für mehrere identische Exemplare ein gemeinsames Regallabel genügen.
Nun soll die EU-Kommission noch einen Schritt weiter gehen.
Nach Angaben des Industrieverbands Schneid- und Haushaltwaren (IVSH) hat der Verband die Frage direkt mit der EU-Kommission abgestimmt. Danach soll ein gemeinsames Garantielabel auf einem Display oder Aufsteller auch für mehrere Produkte verwendet werden können, wenn
- die Produkte gemeinsam präsentiert werden,
- sie vom selben Hersteller stammen,
- sie von derselben gewerblichen Haltbarkeitsgarantie erfasst sind,
- die Garantiedauer identisch ist und
- klar erkennbar ist, für welche Produkte die Garantie gilt.
Händler müssten damit nicht für jedes gemeinsam präsentierte Produkt ein eigenes, mindestens 95 × 100 mm großes Garantielabel unterbringen.
Was noch offen ist
In den Praxisleitlinien der Kommissionsdienststellen ist die Sammelkennzeichnung bislang nicht ausdrücklich geregelt.
Nach einem Bericht der TextilWirtschaft besteht die Hoffnung, dass die Sammellösung in Kürze auch in die Praxisleitlinien aufgenommen wird. Die Autorin dieses Beitrags, Gerrit-Milena Falker, hat ergänzend mitgeteilt, dass es sich um eine Klarstellung der EU-Kommission gegenüber dem IVSH von Anfang Juli handelt, die der Lebensmittel Zeitung vorliegt. Öffentlich zugänglich ist die entsprechende Kommissionsauskunft, soweit ersichtlich, bislang nicht.
Offen bleibt zudem die Modellkennung. Das Garantielabel enthält ein eigenes Feld zur Identifizierung des jeweiligen Modells. Wie dieses auszufüllen ist, wenn ein gemeinsames Label mehrere unterschiedliche Modelle erfasst, lässt sich den bislang öffentlich verfügbaren Informationen nicht entnehmen.
Fazit
Ein gemeinsames Garantielabel für mehrere Produkte könnte das Platzproblem im stationären Handel deutlich entschärfen. Nach der vom IVSH mitgeteilten Position der EU-Kommission soll eine solche Sammelkennzeichnung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.
Ganz abgeschlossen ist das Thema damit aber noch nicht: Die Sammellösung ist in den veröffentlichten Praxisleitlinien bislang nicht ausdrücklich geregelt, die zugrunde liegende Kommissionsauskunft ist, soweit ersichtlich, nicht öffentlich und rechtlich nicht verbindlich.
Offen ist zudem, wie bei mehreren unterschiedlichen Modellen mit der vorgeschriebenen Modellkennung umzugehen ist.
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