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Gewährleistungs- und Garantielabel

Gewährleistungs- und Garantielabel bei Amazon, eBay & Co.: Welche Lösungen gibt es? (Update)

Gewährleistungs- und Garantielabel bei Amazon, eBay & Co.: Welche Lösungen gibt es? (Update)
12 min 31
Stand: 28.09.2026
Erstfassung: 09.09.2026
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: „Neue EU-Labels: Mit unseren neuen Tools schnell zum richtigen Label“

Ab dem 27.09.2026 gilt online gegenüber Verbrauchern die Pflicht zur Nutzung des Gewährleistungs- und des Garantielabels. Für die Umsetzung auf Amazon, eBay und Co. sind Händler aber auf die Mitwirkung der Plattformen angewiesen. Wir zeigen, welche Lösungen bereits existieren, und stellen Mandanten eine Muster-Handlungsaufforderung bereit.

Was sind das Gewährleistungs- und das Garantielabel?

Die Label sind zwei neue Kennzeichnungselemente, die mit der Richtlinie 2024/825 von der EU für Verbraucherverträge über Waren eingeführt wurden.

Das Gewährleistungslabel (sog. „harmonisierte Mitteilung“) enthält alle wesentlichen Informationen zu den Mängelrechten für den Fall des Erhalts einer mangelhaften Ware.

Das Garantielabel (sog. „harmonisierte Kennzeichnung“) informiert dahingegen über das Bestehen einer Herstellergarantie von mehr als 2 Jahren für eine Ware in ihrer Gesamtheit und über die wesentlichen Kriterien der Garantie.

Beide Elemente sollen Verbraucher für ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte stärker sensibilisieren und ihnen durch prägnante Informationen ihr Vorhandensein vor Augen führen sowie ihre Durchsetzung erleichtern.

Die konkrete Ausgestaltung und Einbindung der Label ergehen aus der EU-Durchführungsverordnung 2025/1960.

Für Händler besteht ab dem 27.09.2026 die Pflicht, diese Label situativ vor Abschluss von Verbraucherverträgen über Waren wahrnehmbar darzustellen und zugänglich zu machen.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist in Deutschland über das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ erfolgt.

Die Pflicht zur Labelanführung ergeht künftig aus einem erweiterten Art 246 (für den stationären Handel) bzw. Art. 246a (für den Fernabsatz) EGBGB.

Sie gilt im Online-Bereich sowohl in eigenen Online-Shops als auch auf Handelsplattformen.

Gesetzliche Vorgaben für die Einbindung

Die Label sind nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben einzubinden, wobei sich die darstellerischen Anforderungen des Gewährleistungslabels von denjenigen für das Garantielabel unterscheiden.

1. Gewährleistungslabel

Für das Gewährleistungslabel sieht die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960 im Online-Bereich die direkte graphische Einbindung

  • in Farbe und
  • in hinreichender Größe

so vor, dass der Verbraucher von ihm vor Vertragsschluss hinreichend Kenntnis nehmen kann. Nur dann ist die Einbindung nämlich "leicht erkennbar" und "verständlich", wie von Art. 22a Abs. 5 der aktualisierten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU gefordert.

Nicht ausdrücklich erlaubt ist nach den Gestaltungsvorgaben der Verordnung die sogenannte „geschachtelte Anzeige“, also die Online-Einbindung über

  • Links
  • Icons
  • kleine Vorschaubilder oder
  • sonstige Elemente,

die erst bei einem Anklicken oder Mouseover das Label in Originalgröße sichtbar machen.

Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu Erwägungsgrund 14 der Verordnung 2025/1960, der die geschachtelte Anzeige ausdrücklich nur für das Garantielabel zulässt.

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2. Garantielabel

Das Garantielabel muss im Online-Bereich

  • klar erkennbar
  • gut sichtbar und
  • in Farbe

dargestellt werden.

Anders als beim Gewährleistungslabel sind einzelne Textelemente im Garantielabel (nämlich die Garantiedauer in Jahren, die Herstellerbezeichnung und die Modellkennung) vor der Verwendung zwingend noch zu individualisieren und zu personalisieren.

Dafür ist die Schriftart Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold) zu verwenden.

Anders als das Gewährleistungslabel darf das Garantielabel zudem ausdrücklich entweder

  • direkt als Grafik oder
  • als geschachtelte Anzeige

eingebunden werden.

Für die geschachtelte Anzeige gilt:

1. Es ist das folgende Format zu verwenden:

Garantielabel geschachtelt

2. Die Anzeige muss gut erkennbar sein.

3. Die Buchstaben „XX“ sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen.

4. Das Label muss beim ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen in der farbigen Variante vollständig erscheinen.

Lösungsmöglichkeiten für die Einbindung auf Handelsplattformen

Anders als im eigenen Online-Shop, wo

  • für das Gewährleistungslabel eine zentrale Einbindung im Bestellprozess, vorzugsweise bereits im Warenkorb, empfohlen wird und
  • nur das Garantielabel wegen des eindeutigen Produktbezugs zwingend individuell auf Produktdetailseiten darzustellen ist,

muss die Einbindung beider Labels auf Handelsplattformen grundsätzlich immer auf jeder einzelnen Angebotsseite erfolgen.

Dies liegt daran, dass die Checkout-Seiten auf Plattformen rigide nach den technischen und gestalterischen Vorgaben der Plattformanbieter konzipiert sind und Händlern keinen Raum für individuelle Personalisierungen bieten.

Für die Einbindung der Labels rechtlich unzureichend ist allerdings die Hinterlegung als Produktbild, weil diese die gesetzlichen Darstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt.

Das Gewährleistungslabel darf nicht verschachtelt eingebunden werden. Unzulässig ist also die Platzierung in Form eines Produktvorschaubildes in einer Galerie, das sich erst bei Klick auf ein lesbares Maß vergrößert.

Das Garantielabel darf zwar verschachtelt eingebunden werden, muss aber bei Klick auf die Schachtelanzeige unmittelbar auf das vollständige Label in ausreichender Größe weiterleiten, was eine Bildvorschau technisch nicht gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund soll für die marktstärksten Handelsplattformen geprüft werden, wo bereits Lösungsmöglichkeiten geboten werden und wo rechtskonforme Einbindungsmethoden derzeit (Anfang September 2026) noch nicht existieren.

Amazon

1. Gewährleistungslabel

Seit dem 25.09.2026 referenziert Amazon das Gewährleistungslabel in allen Angeboten auf EU-Marktplätzen wie folgt:

Unter "Sicherheits- und Produktressourcen" gibt Amazon einen "Haftungsausschluss" aus, der über die gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher informiert und unter "Weitere Informationen" auf das Gewährleistungslabel führt:

Amazon Gewährleistungslabel

Verlinkt ist die URL https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201310960&language=de_DE&currency=EUR, die auf Folgendes führt:

Amazon 3

Die Amazon-Lösung ist in zweifacher Hinsicht problematisch:

  • einerseits ist das Label nur per Verlinkung eingebunden. Eine solche geschachtelte Darstellung lässt die EU-Verordnung 2025/1960 für das Gewährleistungslabel aber nicht zu. Es muss vielmehr direkt als Grafik in hinreichend lesbarer Größe auf der Angebotsseite implementiert werden.
  • andererseits ist die Kategorisierung als "Haftungsausschluss" problematisch, weil der Gewährleistungshinweis gerade keinen Ausschluss der Haftung darstellt, sondern über die (nach gesetzlicher Vorgabe nicht ausschließbare) und in jedem Fall geltende Gewährleistungshaftung des Verkäufers informiert. Ein verständiger Käufer wird unter der Rubrik die Gewährleistungsinformationen also vernünftigerweise nicht erwarten können, sodass nicht von der gesetzlich geforderten "leicht erkennbaren" Einbindung ausgegangen werden kann.

Solange Amazon nicht nachbessert, empfehlen wir, sofern möglich, sich nicht auf die Amazon-seitige Label-Einbindung zu verlassen und vielmehr die Integration des Labels als Grafikdatei in den Amazon-Artikelbeschreibungen sicherzustellen.

Eine solche Funktionalität steht auf Amazon über den sog. „A+ Content“ allerdings nur Händlern zur Verfügung, die im Rahmen der „Amazon Brand Registry“ eine Marke angemeldet haben und unter dieser Marke Angebote einstellen.

Solche Händler können Bilddateien über HTML-Code direkt in die Amazon-Produktbeschreibung integrieren und diese Funktion für das Gewährleistungslabel nutzen.

2. Garantielabel

Das Garantielabel blendet Amazon dahingegen nach aktuellem Kenntnisstand korrekt in betroffenen Angeboten ein, sofern die entsprechenden Garantieparameter in den von Amazon dafür bereitgestellten Datenfeldern in der Angebotsverwaltung hinterlegt werden.

eBay

1. Gewährleistungslabel

Seit dem 24.09.2026 verweist eBay in allen Angeboten automatisch unter der Überschrift "Sicher einkaufen" unterhalb der Rubrik "Versand, Rückgabe & Zahlung" auf das Gewährleistungslabel:

eBay

Verlinkt ist diese URL: https://docs.ebay.com/document/V2_5005c82a-6db0-44cf-aa3c-15f17c327a63, die das Gewährleistungslabel auf einer separaten Seite öffnet.

Nach unserer Ansicht genügt die eBay-seitige Darstellung aber nicht, weil die EU-Verordnung 2025/1960 eine geschachtelte Anzeige des Labels nicht zulässt. Dieses muss vielmehr als direkte Grafik auf der Angebotsseite eingebunden werden.

EBay-Händler sollten sich auf die eBay-eigene Darstellung daher nicht verlassen und das Label zusätzlich auf ihre Angebotsseiten als Grafiken übernehmen.

Dies ist bei eBay über die Einfügung eines HTML-Codes in der Produktbeschreibung möglich, der die Grafikdatei von einem externen Server lädt.

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2. Garantielabel

Das Garantielabel wird von eBay seit dem 24.09.2026 dahingegen auf Angebotsseiten korrekt angezeigt, sofern in den Artikelmerkmalen eines betroffenen Angebots die folgenden Garantieparameter hinterlegt werden:

  • Marke bzw. Hersteller,
  • Modell bzw. Modellkennung und
  • Garantiedauer in Jahren.

Aus diesen Angaben erzeugt eBay das erforderliche Garantielabel automatisch und zeigt es auf der Artikelseite an.

Etsy

1. Gewährleistungslabel

Etsy hat nun eine eigene Lösung für das Gewährleistungslabel umgesetzt.

Nach Angaben von Etsy wird die Gewährleistungsmitteilung bei gewerblichen Händlern automatisch auf den betreffenden Artikelseiten angezeigt, die sich an Käufer im Europäischen Wirtschaftsraum richten.

Auf der Artikelseite erscheint hierfür der Bereich "Garantien und Gewährleistungen". Klickt der Käufer darauf, öffnet sich ein Fenster, in dem die vollständige Gewährleistungsmitteilung als Grafik angezeigt wird.

Etsy setzt damit allerdings auf eine geschachtelte Darstellung. Die Gewährleistungsmitteilung selbst ist auf der Artikelseite zunächst nicht sichtbar, sondern erscheint erst nach einem Klick.

Eine solche Darstellung entspricht zwar den Praxisleitlinien der EU-Kommission. Nach unserer Auffassung steht sie jedoch im Widerspruch zu den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Warum wir die geschachtelte Darstellung der Gewährleistungsmitteilung für rechtlich problematisch halten, erläutern wir in diesem Beitrag.

2. Garantielabel

Auch das Garantielabel berücksichtigt Etsy inzwischen.

Ist für eine Ware das GARAN-Label erforderlich, sollen Händler nach den Hinweisen von Etsy die Laufzeit der Garantie, den Markennamen und die Modellbezeichnung des Produkts hinterlegen. Etsy zeigt auf Grundlage dieser Angaben ein GARAN-Label im Rahmen der Artikelseite an.

Händler, deren Waren von einer solchen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie erfasst sind, sollten die erforderlichen Angaben bei Etsy vollständig und korrekt hinterlegen.

Kasuwa

Nach aktuellem Stand (Anfang September 2026) steht auf Kasuwa noch keine Möglichkeit zur anforderungskonformen Einbindung der Labels in Angebote bereit.

Kasuwa erlaubt die Hinterlegung von Grafikdateien nicht in Produktbeschreibungen, sondern ausschließlich in der Bildergalerie. Dies genügt für eine rechtskonforme Umsetzung aber nicht.

Allerdings wird nach Angaben des Plattformbetreibers intensiv an einer Lösung gearbeitet.

Kaufland

Kaufland ermöglicht die Einbindung der Labels in den Angebotseinstellungen.

Das Gewährleistungslabel soll dabei nach Angaben der Plattform in jedem Kaufland-Angebot plattformseitig eingebunden werden, ohne dass ein Zutun des Händlers erforderlich ist.

Das Garantielabel wird von Kaufland automatisch als klickbare geschachtelte Anzeige einem Angebot hinzugefügt, sofern in den Angebotsparametern die von Kaufland bereitgestellten Felder zu Garantieinformationen befüllt werden:

Garantielabel Kaufland

Weitere Informationen zu den für die korrekte Label-Darstellung notwendigen Einstellungen auf Kaufland finden sich auf dieser Hilfeseite.

Otto

Ähnlich wie auf Kaufland übernimmt Otto ab dem 27.09.2026 nach aktuell verfügbaren Informationen die Aussteuerung des Gewährleistungslabels für Händler ohne ihr Zutun zentral.

Das Garantielabel zeigt Otto in Angeboten an, in denen in den Angebotseinstellungen die Datenfelder für Garantieparameter entsprechend befüllt werden.

Musterschreiben für Mandanten: Plattformbetreiber zur Umsetzung auffordern

Wie die obige Aufstellung zeigt, fehlt auf einigen Plattformen bislang die Möglichkeit, die ab dem 27.09.2026 verpflichtenden Labels korrekt darzustellen.

Mandanten, die als Plattformverkäufer befürchten, von einer Plattform nicht rechtzeitig mit ausreichenden Funktionen für die Label-Einbindung ausgestattet zu werden, sollten sich an den Betreiber wenden, auf die bevorstehenden Kennzeichnungspflichten aufmerksam machen und zur rechtzeitigen Abhilfe auffordern.

Mandanten können dafür gerne das nachstehende Musterschreiben verwenden:

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Rechtliche Risiken bei unzureichender Label-Einbindung auf Plattformen

Händler, welche das Gewährleistungslabel und, wo verpflichtend, das Garantielabel ab dem 27.09.2026 auf Handelsplattformen nicht ordnungsgemäß darstellen (können), begehen eine Informationspflichtverletzung.

Diese ist als Wettbewerbsverletzung über § 3a UWG von anspruchsberechtigten Verbänden per Abmahnung kostenpflichtig ahndbar.

Auch Mitbewerber können die nicht ordnungsgemäße Label-Darstellung mit Abmahnungen verfolgen, dürfen

  • die ihnen für die Abmahnung entstandenen (Anwalts)kosten aber nicht vom abgemahnten Händler ersetzt verlangen und
  • bei Erstverstoß eines Händlers mit weniger als 100 Mitarbeitern auch keine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe fordern.

Bei Verstößen gegen die Pflicht zur rechtskonformen Darstellung von Gewährleistungs- und Garantielabel handelt es sich nämlich um privilegierte Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG, für die finanzielle Vorteile aus Abmahnungen eines Mitbewerbers gesetzlich entfallen.

Das Wichtigste in Kürze

Gewährleistungs- und Garantielabel sind ab dem 27.09.2026 auch für Warenangebote auf Handelsplattformen verpflichtend, die sich auch an Verbraucher richten.

Allerdings können die Label nicht rechtskonform als Vorschaubilder in Produktbildgalerien eingestellt, sondern müssen grundsätzlich als Grafiken in hinreichender Größe der Produktbeschreibung hinzugefügt werden.

Dafür sind Händler aber wiederum auf entsprechende Einbindungsfunktionalitäten der Plattformen angewiesen, von denen einige nach derzeitigem Stand (Anfang September 2026) noch keine Lösungen bereitstellen.

Mandanten, die fürchten, von Plattformen ob der rechtskonformen Umsetzung der Label-Pflichten im Stich gelassen zu werden, sollten sich - gerne mit unserem obigen Musterschreiben - an den Plattformbetreiber wenden und Abhilfe einfordern.

Noch kein Label? Unsere Tools helfen weiter

Auch beim richtigen Label unterstützen wir unsere Mandanten. Über unsere Tools für das Gewährleistungs- und Garantielabel gelangen Sie mit wenigen Klicks zum passenden Label:

  • Das Gewährleistungslabel steht in allen 24 EU-Amtssprachen und in verschiedenen Dateiformaten direkt zum Download bereit.
  • Das individuelle Garantielabel lässt sich mit unserem Generator erstellen: Hersteller bzw. Marke, Modellkennung und Garantiedauer eingeben – fertig.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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31 Kommentare

V
Van
Etsy Umsetzung
Laut EU Informationen zur Umsetzung ist der Link erlaubt. Man sollte sich immer vor Augen führen, dass man keine einheitliche Regelung für ganz Europa finden kann. Daher ist aus meiner Sicht eine Auswahl an Umsetzungsmöglichkeiten notwendig. Und da die EU den Textlink auch selbst als Beispiel aufgeführt hat, ist das für mich kein Abmahngrund. Es wird ja auch darauf hingewiesen, dass Shopbetreiber oder Portale in der Darstellung nicht eingeschränkt werden sollen. Das heißt ja schon, dass man sich bewusst ist, dass Betreiber wie Etsy nicht einfach das komplette Layout der Seite umschmeißen können/wollen. Die Abmahnfalle sehe ich eher bei Shopbetreibern, die das Label gar nicht eingefügt haben.
B
Brahim
Geschachtelte Anzeige auf Amazon
Ein Beispiel aus einem offizielle EU-Dokument zur EInbindung des Gewährleistungslabels zeigt eine geschachtelte Anzeige - Zitat aus dem Dokument: "On the product catalogue page, add a sentence informing consumers about their legal guarantee rights (e.g. “Your legal guarantee rights”), where the harmonised notice shall then appear on the first mouse click or mouse roll-over." (siehe https://commission.europa.eu/document/download/3e4dbee6-8184-4256-923d-c52551c7e9f0_en )
Warum akzeptieren Sie diese Lösung nicht und was ist Ihr Beweis dafür?
S
Sergej
Ebay mal wieder
Die Umsetzung bei Ebay ist ja mal wieder ein Witz. Auf der Desktopseite nur mit einem Link zum Label (=unzureichend) und in der App und mobilen Ansicht gibt es gar keinen Hinweis oder Link auf das Gewährleistungslabel.
C
CH
Amazon Labelauslieferung Gewährleistung - die 2te
Heute - siehe unseren Eintrag von gestern - beobachten wir, dass das Gewährleistungslabel nicht unter "Sicherheit und Produktressourcen" verlinkt ist, wie hier von IT-Recht-Kanzlei im Artikel erwähnt.
Ein scheinbar neuer Rollout zeigt nun im Checkout / Kasse unter dem Produkt einen (eher winzigen) Text "Haftungsausschlüsse", der verlinkt ist wieder mit englischsprachigem Label, das deutsche bekommt man nur über Sprachauswahl angezeigt.
Richtig scheint zu sein, dass das Gewährleistungslabel zentral im Warenkorb oder Checkout erscheinen darf, anders wie das Garantielabel, das wohl unmittelbar beim einzelnen Produkt angezeigt werden muss, aber in der nun von Amazon benutzten konkreten Umsetzung des Gewährleistungslabels ist das offensichtlich ebenfalls und weiterhin nicht abmahnsicher. Zumal bei einer anderen Anzeige des Checkout der Text "Haftungsschlüsse" verschwindet.
Hier nur Erfahrungswerte, keine rechtliche Bewertung.
Es lohnt sich, die nächste Zeit das Ganze weiter zu beobachten.
Z
Zeitz Barbara
Frau
Wie sieht es denn eigentlich bei Kleinanzeigen aus?
A
André
Kaufland und Otto
Ich habe bisher kein Label bei Kaufland oder Otto gesehen? Weiß hier jemand mehr?
Q
Quinn
Breite
Ist es in rechtlich in Ordnung 100 % durch 400px zu ersetzen? Der Text ist so lesbar für mich.
Mit dem hier gegebenen 100 % Code besteht mein Angebot an einem Desktop nur noch aus einem Riesen Label mit ein paar kleinen Wörtern darüber - meinem eigentlichen Anzeigentext. das empfinde ich als geschäftsschädigend und vollkommen übertrieben.
C
CH
Amazon Labelauslieferung Gewährleistung
Die Informationslage ich nach wie vor nicht eindeutig. Es soll erst morgen, 28.09.2026, eine offizielle Sellermitteilung von Amazon kommen und daher erst das offzielle Rollout beginnen.
In unserem Fall (allerdings ein Markenshop innerhalb Amazon FBM) musste erst der Lagerbestand auf Null gesetzt werden, damit im Frontend die hier genannte Lösung unter "Sicherheit und Produktressourcen" erscheint.
Der Link geht aber auf das englischsprache Label, obwohl der Shop nur für Deutschland freigeschaltet.
Fazit: hier scheint der Rollout noch nicht einwandfrei zu funktionieren. Das ist selbstverständlich nicht gut seitens Amazon.
Ob ein Angebot, das zur Zeit nicht verfügbar (Lagerbestand Null), vor Abmahnungen schützt, können wir nicht rechtlich beurteilen, aber zur aktuellen Risikominderung ggf. eine Variante. Für viele Händler wohl nicht, die viel über Amazon täglich verkaufen.
M
Manu
Amazon FBA
Als FBA / FBM Verkäufer (Reseller) kann man bei Amazon so gar nix beeinflussen wie verhält sich da das Problem mit dem Gewährleistungslabel?
M
Mario
Labelgröße ?
muss das Label wirklich mit 100% dargestellt werden, nimmt ja die gesamte Breite vom Bildschirm ein.
K
Karen
...
...die gleiche Frage auch von mir! So wie es jetzt ist, sieht es wirklich überdimensional aus - zumindest am PC/Laptop.
M
Manuela
Regelung für Shopify ?
und wie sieht es bei Shopify aus?
C
CH
Lösungen für Shopify - hier Gewährleistungslabel / Anhänge in Bestätigungs-Mails?
- Shopify
Mit etwas Recherche im Internet findet man Lösungen, Theme bearbeiten, benutzerdefiniertes Liquid auf der Produktseite, Link auf Bilddatei, vorher unter Inhalte hochgelanden, einbauen, zum Beispiel.
An den Warenkorb kommt man noch heran, aufwändiger, Checkout nur mit der teuren Shopify Variante.
Unterschiedliche rechtliche Auffassungen über strenge Notwendigkeit, das Gewährleistungslabel an die
- Bestellbestätigung-/ Versandbestätigungs-E-Mail anzuhängen oder gar im Body der E-Mail einzubauen.
-- In Shopify keine offizielle Lösung OOTB nach unserer Kenntnis für solche Anhänge Bilddatei oder PDF, im Body muss das Bild beim Empfänger nachgeladen werden, was oft unterbunden. Daher würden wir es als Tipp ansehen, das Label doch, aber nur zusätzlich (!) zur Shopanzeige, in die AGBs (Richtlinien) am Ende einzubauen, die von Shopify bei entsprechendem Code in einem PDF in den E-Mails versandt werden.
-- externe Apps kann man immer versuchen zu finden bei Shopify, ob hier Entwickler etwas anbieten, für beide Probleme, Frontend und E-Mail.
-- Amazon für uns zur Zeit noch offen: Für Amazon muss man auf diese zusätzliche Lösung verzichten? Zur Zeit ist die Lösung im Frontend durch Amazon noch nicht (ganz?) fertig.
Alles nur als Erfahrungswerte hier mitgeteilt, keinerlei rechtliche Bewertung der Lösungen.
A
Anna
die Marktplätze binden es auch verschachtelt ein
Bitte fragt bei den Marktplätzen auch nach WIE es dargestellt wird. Meines Wissens nach wird es bei einigen (so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen) als nested Link eingebunden. Also verschachtelt. Ein Klick drauf öffnet das Gewährleistungslabel.
Mir erschließt sich immer noch nicht, warum man sich nicht an die Leitlinie der EU-Kommission hält und ihr weiterhin so darauf pocht, dass man es vollständig sichtbar einbinden soll.
In allen anderen Bereichen verweist ihr auf die EU-Kommission, nur hier stellt ihr euch komplett dagegen.
L
Leon
A+ Content
Die Einbettung im A+ Content ist nicht möglich, dies verbietet Amazon durch seine Community-Regeln.
Da bin ich ja mal gespannt wann es da eine vernünftige Lösung für gibt.
C
Christian
Lösung bei ebay
Ebay hat im Händlerforum nun gepostet dass es eine Lösung geben wird:
https://community.ebay.de/forum/seller-lounge-22/topic/gew%C3%A4hrleistungs-und-garantielabel-ab-27926-7143/?focus_post=104803
Das Gewährleistungslabel soll automatisch kommen und Händler müssen dafür nix unternehmen.
Bleibt nur zu hoffen dass sie es Gesetzeskonform umsetzen.
C
Christian Schulze
Cardmarket
Wie sieht es hier mit cardmarket aus? Sowohl die Notwendigkeit erscheint mir schwierig (wie sollen sammelkartenprodukte eine Garantie haben?) Als auch die Einbindung.
A
Anne
Meta etc.
Wie gestaltet sich das bei Verkäufen über Facebook und Instagram? Da gibt es ja keinen Check-out o. Ä. Verkauf findet da über Messenger, PN oder WhatsApp statt.
I
IT-Recht Kanzlei
Meta
Wenn über Facebook oder Instagram selbst keine unmittelbare Bestellmöglichkeit besteht, müssen die Labels dort nicht bereits bei der Produktdarstellung eingebunden werden.
Kommt der Kaufvertrag anschließend über Messenger, WhatsApp oder eine andere individuelle Kommunikation zustande, müssen die erforderlichen Labels dem Kunden jedoch rechtzeitig vor Vertragsschluss auf diesem Weg zur Verfügung gestellt werden.
Beim Gewährleistungslabel empfiehlt es sich daher, die Grafik direkt zusammen mit dem konkreten Angebot zu übersenden.
Besteht für das betreffende Produkt zusätzlich eine relevante Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren, muss auch das individuelle GARAN-Label vor Vertragsschluss bereitgestellt werden.
Der fehlende Checkout lässt die Informationspflicht also nicht entfallen. Sie wird lediglich in die individuelle Kommunikation mit dem Kunden verlagert.
T
Tom
EU Unsinn
Der Rest der Welt lacht uns aus und zieht wirtschaftlich davon, während wir uns in der EU in einem völlig absurden Bürokratie-Irrsinn verlieren, der Handel, Unternehmen und unsere gesamte Wirtschaft zunehmend lähmt.
C
Christian
Oh man
Ganz ehrlich, wer läßt sich son mist einfallen???
Das nächste ist, das man dazu 1-2 Wochen vorher immer noch keine Lösung (Ebay, etc.) hat und das dann wahrscheinlich bei über 1000 Produkten einfügen muss 1 Tag vorher.
C
Christian
ebay
Habe heute mal beim ebay Kundenservice nachgefragt.
Dort wurde mir gesagt dass ebay eine Lösung anbieten wird und man als Händler selbst nichts tun muss. Angeblich ist die Lösung sogar schon fertig und das Gewährleistungslabel soll ab 27.09. angezeigt werden.
Keine Gewähr auf Richtigkeit, aber mir wurde es heute so telefonisch bestätigt.
Kann gerne nochmal jemand anders dort nachfragen um herauszufinden ob er/sie die gleiche Antwort erhält.
C
Christian
@MAPA
Deshalb sollte so viele Händler wie möglich beim ebay Kundenservice anrufen und die regelrecht damit nerven, damit da was passiert bzw. die Info überall ankommt. Wenn da jeder Mitarbeiter 5-6x jeden Tag die gleiche Frage bekommt werden die das schon intern mal besprechen müssen. Ich hatte vor 3 oder 4 Wochen das erste mal nachgefragt, da war auch noch nichts bekannt. Die Antwort von der Mitarbeiterin diese Woche war aber ziemlich klar.
M
Mapa
Ebay
Also bei meinem Anruf vor 2 Tagen wusste niemand dort was ich von den möchte! 3 verschiedene Kundenmitarbeiter am Telefon gehabt.
V
Van
Etsy Shop Betreiber
Gerade hat sich der Etsy Support so geäußert: "Wir beobachten diese regulatorischen Aktualisierungen und werden Tools bereitstellen, die bei der Einhaltung der Vorschriften helfen, sobald sie verfügbar sind." Das Anliegen wird intern weitergeleitet. Ich hoffe wirklich, dass Etsy rechtszeitig etwas bereitstellen wird, damit es korrekt umgesetzt werden kann.
J
Jenny
Wie immer…
Typische Antwort von Etsy. Ich sag nur Widerrufsbutton. Bis heute nichts passiert….
A
Alexander Motschenbacher
Inhaber
Typische EU-Regulierungswut. Wo man bisher abgemahnt werden konnte, wenn man mit Selbstverständlichkeiten wie der Gewährleistung in der Produktbeschreibung wirbt, ist jetzt eine ebensolche Einbettung eine kommende Vorgabe!
Für einen B-Ware und Retourenhändler bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, sofern wir Gebrauchtware mit eingeschränkter Gewährleistung anbieten. Diesen ersetzt einem keiner.
Zudem wird die Usability wie schon von einem anderen Kommentator angemerkt, unnötig behindert.
Eine einmalige Pflichtangabe auf Footer-Seiten wie den AGBs und mit ebenjenem Label wäre völlig ausreichend.
J
Jörg
Herr
Der Amazon Verkäuferservice antwortet auf meine Anfrage, ob das EU Gewährleistungslabel durch Verkäufer selbst in A+-Inhalte einzupflegen ist oder ob es eine globale Lösung von Amazon geben wird ...
"Garantie- oder Garantieinformationen sind in Inhalte für A+ streng verboten, außer in Fällen, in denen die Produkt selbst ausschließlich eine Garantiekarte ist. Das bedeutet, dass Inhalte für A+ keine angemessene Lösung für die Integration des Garantieketts darstellt.
In diesem Fall bitten wir Sie, auf offizielle Ankündigungen von Amazon zu warten, wie die Plattform die EU-Anforderung umsetzen wird.
Weitere Informationen zu „Inhalte für A+“ -Richtlinien finden Sie unter:
https://sellercentral-europe.amazon.com/help/hub/reference/GGW8U76SSNTRTBX7 "
H
H.K.
E-Commerce Manager
Bitte hört auf, zu empfehlen so ein riesiges Bild-Element in den Check-Out einzubinden. Das ist entgegen alle Usability Regeln und zerschießt den gesamten Check-Out. Das geht nicht!
Q
QQMarcel
Label im Reiter
Ich habe das Label bei mir auch in einem Reietr mit der Bezeichnung "EU Gewährleistungsrecht" gepackt. Daneben noch ein Reiter "Produktsicherheit" was ja auch gesetzlich vorgeschrieben ist. So ist alles einheitlich gestaltet und man sieht noch durch. Das Label als Grafik vollflächig einzubinden entbehrt jeder vernünftigen Logik. Am besten noch mit einem Rot blinkenden Rahmen und dicken Pfeilen die drauf zeigen. Die bei der EU sollen es mal nicht übertreiben.
A
Anna
Leitlinie EU-Kommission
Dies kann ich komplett unterstreichen. In der Leitlinie der EU-Kommission sind Beispiele wie man es einbinden kann. Diese drei Beispiele sind alles nested Links. Ein Klick darauf und das Gewährleistungslabel öffnet sich.
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