Gewährleistungs- und Garantielabel bei Amazon, eBay & Co.: Welche Lösungen gibt es? (Update)
Ab dem 27.09.2026 gilt online gegenüber Verbrauchern die Pflicht zur Nutzung des Gewährleistungs- und des Garantielabels. Für die Umsetzung auf Amazon, eBay und Co. sind Händler aber auf die Mitwirkung der Plattformen angewiesen. Wir zeigen, welche Lösungen bereits existieren, und stellen Mandanten eine Muster-Handlungsaufforderung bereit.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind das Gewährleistungs- und das Garantielabel?
- Gesetzliche Vorgaben für die Einbindung
- 1. Gewährleistungslabel
- 2. Garantielabel
- Lösungsmöglichkeiten für die Einbindung auf Handelsplattformen
- Amazon
- eBay
- Etsy
- Kasuwa
- Kaufland
- Otto
- Musterschreiben für Mandanten: Plattformbetreiber zur Umsetzung auffordern
- Rechtliche Risiken bei unzureichender Label-Einbindung auf Plattformen
- Das Wichtigste in Kürze
- Noch kein Label? Unsere Tools helfen weiter
Was sind das Gewährleistungs- und das Garantielabel?
Die Label sind zwei neue Kennzeichnungselemente, die mit der Richtlinie 2024/825 von der EU für Verbraucherverträge über Waren eingeführt wurden.
Das Gewährleistungslabel (sog. „harmonisierte Mitteilung“) enthält alle wesentlichen Informationen zu den Mängelrechten für den Fall des Erhalts einer mangelhaften Ware.
Das Garantielabel (sog. „harmonisierte Kennzeichnung“) informiert dahingegen über das Bestehen einer Herstellergarantie von mehr als 2 Jahren für eine Ware in ihrer Gesamtheit und über die wesentlichen Kriterien der Garantie.
Beide Elemente sollen Verbraucher für ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte stärker sensibilisieren und ihnen durch prägnante Informationen ihr Vorhandensein vor Augen führen sowie ihre Durchsetzung erleichtern.
Die konkrete Ausgestaltung und Einbindung der Label ergehen aus der EU-Durchführungsverordnung 2025/1960.
Für Händler besteht ab dem 27.09.2026 die Pflicht, diese Label situativ vor Abschluss von Verbraucherverträgen über Waren wahrnehmbar darzustellen und zugänglich zu machen.
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist in Deutschland über das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ erfolgt.
Die Pflicht zur Labelanführung ergeht künftig aus einem erweiterten Art 246 (für den stationären Handel) bzw. Art. 246a (für den Fernabsatz) EGBGB.
Sie gilt im Online-Bereich sowohl in eigenen Online-Shops als auch auf Handelsplattformen.
Gesetzliche Vorgaben für die Einbindung
Die Label sind nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben einzubinden, wobei sich die darstellerischen Anforderungen des Gewährleistungslabels von denjenigen für das Garantielabel unterscheiden.
1. Gewährleistungslabel
Für das Gewährleistungslabel sieht die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960 im Online-Bereich die direkte graphische Einbindung
- in Farbe und
- in hinreichender Größe
so vor, dass der Verbraucher von ihm vor Vertragsschluss hinreichend Kenntnis nehmen kann. Nur dann ist die Einbindung nämlich "leicht erkennbar" und "verständlich", wie von Art. 22a Abs. 5 der aktualisierten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU gefordert.
Nicht ausdrücklich erlaubt ist nach den Gestaltungsvorgaben der Verordnung die sogenannte „geschachtelte Anzeige“, also die Online-Einbindung über
- Links
- Icons
- kleine Vorschaubilder oder
- sonstige Elemente,
die erst bei einem Anklicken oder Mouseover das Label in Originalgröße sichtbar machen.
Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu Erwägungsgrund 14 der Verordnung 2025/1960, der die geschachtelte Anzeige ausdrücklich nur für das Garantielabel zulässt.
2. Garantielabel
Das Garantielabel muss im Online-Bereich
- klar erkennbar
- gut sichtbar und
- in Farbe
dargestellt werden.
Anders als beim Gewährleistungslabel sind einzelne Textelemente im Garantielabel (nämlich die Garantiedauer in Jahren, die Herstellerbezeichnung und die Modellkennung) vor der Verwendung zwingend noch zu individualisieren und zu personalisieren.
Dafür ist die Schriftart Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold) zu verwenden.
Anders als das Gewährleistungslabel darf das Garantielabel zudem ausdrücklich entweder
- direkt als Grafik oder
- als geschachtelte Anzeige
eingebunden werden.
Für die geschachtelte Anzeige gilt:
1. Es ist das folgende Format zu verwenden:

2. Die Anzeige muss gut erkennbar sein.
3. Die Buchstaben „XX“ sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen.
4. Das Label muss beim ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen in der farbigen Variante vollständig erscheinen.
Lösungsmöglichkeiten für die Einbindung auf Handelsplattformen
Anders als im eigenen Online-Shop, wo
- für das Gewährleistungslabel eine zentrale Einbindung im Bestellprozess, vorzugsweise bereits im Warenkorb, empfohlen wird und
- nur das Garantielabel wegen des eindeutigen Produktbezugs zwingend individuell auf Produktdetailseiten darzustellen ist,
muss die Einbindung beider Labels auf Handelsplattformen grundsätzlich immer auf jeder einzelnen Angebotsseite erfolgen.
Dies liegt daran, dass die Checkout-Seiten auf Plattformen rigide nach den technischen und gestalterischen Vorgaben der Plattformanbieter konzipiert sind und Händlern keinen Raum für individuelle Personalisierungen bieten.
Für die Einbindung der Labels rechtlich unzureichend ist allerdings die Hinterlegung als Produktbild, weil diese die gesetzlichen Darstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
Das Gewährleistungslabel darf nicht verschachtelt eingebunden werden. Unzulässig ist also die Platzierung in Form eines Produktvorschaubildes in einer Galerie, das sich erst bei Klick auf ein lesbares Maß vergrößert.
Das Garantielabel darf zwar verschachtelt eingebunden werden, muss aber bei Klick auf die Schachtelanzeige unmittelbar auf das vollständige Label in ausreichender Größe weiterleiten, was eine Bildvorschau technisch nicht gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund soll für die marktstärksten Handelsplattformen geprüft werden, wo bereits Lösungsmöglichkeiten geboten werden und wo rechtskonforme Einbindungsmethoden derzeit (Anfang September 2026) noch nicht existieren.
Amazon
1. Gewährleistungslabel
Seit dem 25.09.2026 referenziert Amazon das Gewährleistungslabel in allen Angeboten auf EU-Marktplätzen wie folgt:
Unter "Sicherheits- und Produktressourcen" gibt Amazon einen "Haftungsausschluss" aus, der über die gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher informiert und unter "Weitere Informationen" auf das Gewährleistungslabel führt:

Verlinkt ist die URL https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201310960&language=de_DE¤cy=EUR, die auf Folgendes führt:

Die Amazon-Lösung ist in zweifacher Hinsicht problematisch:
- einerseits ist das Label nur per Verlinkung eingebunden. Eine solche geschachtelte Darstellung lässt die EU-Verordnung 2025/1960 für das Gewährleistungslabel aber nicht zu. Es muss vielmehr direkt als Grafik in hinreichend lesbarer Größe auf der Angebotsseite implementiert werden.
- andererseits ist die Kategorisierung als "Haftungsausschluss" problematisch, weil der Gewährleistungshinweis gerade keinen Ausschluss der Haftung darstellt, sondern über die (nach gesetzlicher Vorgabe nicht ausschließbare) und in jedem Fall geltende Gewährleistungshaftung des Verkäufers informiert. Ein verständiger Käufer wird unter der Rubrik die Gewährleistungsinformationen also vernünftigerweise nicht erwarten können, sodass nicht von der gesetzlich geforderten "leicht erkennbaren" Einbindung ausgegangen werden kann.
Solange Amazon nicht nachbessert, empfehlen wir, sofern möglich, sich nicht auf die Amazon-seitige Label-Einbindung zu verlassen und vielmehr die Integration des Labels als Grafikdatei in den Amazon-Artikelbeschreibungen sicherzustellen.
Eine solche Funktionalität steht auf Amazon über den sog. „A+ Content“ allerdings nur Händlern zur Verfügung, die im Rahmen der „Amazon Brand Registry“ eine Marke angemeldet haben und unter dieser Marke Angebote einstellen.
Solche Händler können Bilddateien über HTML-Code direkt in die Amazon-Produktbeschreibung integrieren und diese Funktion für das Gewährleistungslabel nutzen.
2. Garantielabel
Das Garantielabel blendet Amazon dahingegen nach aktuellem Kenntnisstand korrekt in betroffenen Angeboten ein, sofern die entsprechenden Garantieparameter in den von Amazon dafür bereitgestellten Datenfeldern in der Angebotsverwaltung hinterlegt werden.
eBay
1. Gewährleistungslabel
Seit dem 24.09.2026 verweist eBay in allen Angeboten automatisch unter der Überschrift "Sicher einkaufen" unterhalb der Rubrik "Versand, Rückgabe & Zahlung" auf das Gewährleistungslabel:

Verlinkt ist diese URL: https://docs.ebay.com/document/V2_5005c82a-6db0-44cf-aa3c-15f17c327a63, die das Gewährleistungslabel auf einer separaten Seite öffnet.
Nach unserer Ansicht genügt die eBay-seitige Darstellung aber nicht, weil die EU-Verordnung 2025/1960 eine geschachtelte Anzeige des Labels nicht zulässt. Dieses muss vielmehr als direkte Grafik auf der Angebotsseite eingebunden werden.
EBay-Händler sollten sich auf die eBay-eigene Darstellung daher nicht verlassen und das Label zusätzlich auf ihre Angebotsseiten als Grafiken übernehmen.
Dies ist bei eBay über die Einfügung eines HTML-Codes in der Produktbeschreibung möglich, der die Grafikdatei von einem externen Server lädt.
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2. Garantielabel
Das Garantielabel wird von eBay seit dem 24.09.2026 dahingegen auf Angebotsseiten korrekt angezeigt, sofern in den Artikelmerkmalen eines betroffenen Angebots die folgenden Garantieparameter hinterlegt werden:
- Marke bzw. Hersteller,
- Modell bzw. Modellkennung und
- Garantiedauer in Jahren.
Aus diesen Angaben erzeugt eBay das erforderliche Garantielabel automatisch und zeigt es auf der Artikelseite an.
Etsy
1. Gewährleistungslabel
Etsy hat nun eine eigene Lösung für das Gewährleistungslabel umgesetzt.
Nach Angaben von Etsy wird die Gewährleistungsmitteilung bei gewerblichen Händlern automatisch auf den betreffenden Artikelseiten angezeigt, die sich an Käufer im Europäischen Wirtschaftsraum richten.
Auf der Artikelseite erscheint hierfür der Bereich "Garantien und Gewährleistungen". Klickt der Käufer darauf, öffnet sich ein Fenster, in dem die vollständige Gewährleistungsmitteilung als Grafik angezeigt wird.
Etsy setzt damit allerdings auf eine geschachtelte Darstellung. Die Gewährleistungsmitteilung selbst ist auf der Artikelseite zunächst nicht sichtbar, sondern erscheint erst nach einem Klick.
Eine solche Darstellung entspricht zwar den Praxisleitlinien der EU-Kommission. Nach unserer Auffassung steht sie jedoch im Widerspruch zu den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Warum wir die geschachtelte Darstellung der Gewährleistungsmitteilung für rechtlich problematisch halten, erläutern wir in diesem Beitrag.
2. Garantielabel
Auch das Garantielabel berücksichtigt Etsy inzwischen.
Ist für eine Ware das GARAN-Label erforderlich, sollen Händler nach den Hinweisen von Etsy die Laufzeit der Garantie, den Markennamen und die Modellbezeichnung des Produkts hinterlegen. Etsy zeigt auf Grundlage dieser Angaben ein GARAN-Label im Rahmen der Artikelseite an.
Händler, deren Waren von einer solchen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie erfasst sind, sollten die erforderlichen Angaben bei Etsy vollständig und korrekt hinterlegen.
Kasuwa
Nach aktuellem Stand (Anfang September 2026) steht auf Kasuwa noch keine Möglichkeit zur anforderungskonformen Einbindung der Labels in Angebote bereit.
Kasuwa erlaubt die Hinterlegung von Grafikdateien nicht in Produktbeschreibungen, sondern ausschließlich in der Bildergalerie. Dies genügt für eine rechtskonforme Umsetzung aber nicht.
Allerdings wird nach Angaben des Plattformbetreibers intensiv an einer Lösung gearbeitet.
Kaufland
Kaufland ermöglicht die Einbindung der Labels in den Angebotseinstellungen.
Das Gewährleistungslabel soll dabei nach Angaben der Plattform in jedem Kaufland-Angebot plattformseitig eingebunden werden, ohne dass ein Zutun des Händlers erforderlich ist.
Das Garantielabel wird von Kaufland automatisch als klickbare geschachtelte Anzeige einem Angebot hinzugefügt, sofern in den Angebotsparametern die von Kaufland bereitgestellten Felder zu Garantieinformationen befüllt werden:

Weitere Informationen zu den für die korrekte Label-Darstellung notwendigen Einstellungen auf Kaufland finden sich auf dieser Hilfeseite.
Otto
Ähnlich wie auf Kaufland übernimmt Otto ab dem 27.09.2026 nach aktuell verfügbaren Informationen die Aussteuerung des Gewährleistungslabels für Händler ohne ihr Zutun zentral.
Das Garantielabel zeigt Otto in Angeboten an, in denen in den Angebotseinstellungen die Datenfelder für Garantieparameter entsprechend befüllt werden.
Musterschreiben für Mandanten: Plattformbetreiber zur Umsetzung auffordern
Wie die obige Aufstellung zeigt, fehlt auf einigen Plattformen bislang die Möglichkeit, die ab dem 27.09.2026 verpflichtenden Labels korrekt darzustellen.
Mandanten, die als Plattformverkäufer befürchten, von einer Plattform nicht rechtzeitig mit ausreichenden Funktionen für die Label-Einbindung ausgestattet zu werden, sollten sich an den Betreiber wenden, auf die bevorstehenden Kennzeichnungspflichten aufmerksam machen und zur rechtzeitigen Abhilfe auffordern.
Mandanten können dafür gerne das nachstehende Musterschreiben verwenden:
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Rechtliche Risiken bei unzureichender Label-Einbindung auf Plattformen
Händler, welche das Gewährleistungslabel und, wo verpflichtend, das Garantielabel ab dem 27.09.2026 auf Handelsplattformen nicht ordnungsgemäß darstellen (können), begehen eine Informationspflichtverletzung.
Diese ist als Wettbewerbsverletzung über § 3a UWG von anspruchsberechtigten Verbänden per Abmahnung kostenpflichtig ahndbar.
Auch Mitbewerber können die nicht ordnungsgemäße Label-Darstellung mit Abmahnungen verfolgen, dürfen
- die ihnen für die Abmahnung entstandenen (Anwalts)kosten aber nicht vom abgemahnten Händler ersetzt verlangen und
- bei Erstverstoß eines Händlers mit weniger als 100 Mitarbeitern auch keine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe fordern.
Bei Verstößen gegen die Pflicht zur rechtskonformen Darstellung von Gewährleistungs- und Garantielabel handelt es sich nämlich um privilegierte Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG, für die finanzielle Vorteile aus Abmahnungen eines Mitbewerbers gesetzlich entfallen.
Das Wichtigste in Kürze
Gewährleistungs- und Garantielabel sind ab dem 27.09.2026 auch für Warenangebote auf Handelsplattformen verpflichtend, die sich auch an Verbraucher richten.
Allerdings können die Label nicht rechtskonform als Vorschaubilder in Produktbildgalerien eingestellt, sondern müssen grundsätzlich als Grafiken in hinreichender Größe der Produktbeschreibung hinzugefügt werden.
Dafür sind Händler aber wiederum auf entsprechende Einbindungsfunktionalitäten der Plattformen angewiesen, von denen einige nach derzeitigem Stand (Anfang September 2026) noch keine Lösungen bereitstellen.
Mandanten, die fürchten, von Plattformen ob der rechtskonformen Umsetzung der Label-Pflichten im Stich gelassen zu werden, sollten sich - gerne mit unserem obigen Musterschreiben - an den Plattformbetreiber wenden und Abhilfe einfordern.
Noch kein Label? Unsere Tools helfen weiter
Auch beim richtigen Label unterstützen wir unsere Mandanten. Über unsere Tools für das Gewährleistungs- und Garantielabel gelangen Sie mit wenigen Klicks zum passenden Label:
- Das Gewährleistungslabel steht in allen 24 EU-Amtssprachen und in verschiedenen Dateiformaten direkt zum Download bereit.
- Das individuelle Garantielabel lässt sich mit unserem Generator erstellen: Hersteller bzw. Marke, Modellkennung und Garantiedauer eingeben – fertig.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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31 Kommentare
Warum akzeptieren Sie diese Lösung nicht und was ist Ihr Beweis dafür?
Ein scheinbar neuer Rollout zeigt nun im Checkout / Kasse unter dem Produkt einen (eher winzigen) Text "Haftungsausschlüsse", der verlinkt ist wieder mit englischsprachigem Label, das deutsche bekommt man nur über Sprachauswahl angezeigt.
Richtig scheint zu sein, dass das Gewährleistungslabel zentral im Warenkorb oder Checkout erscheinen darf, anders wie das Garantielabel, das wohl unmittelbar beim einzelnen Produkt angezeigt werden muss, aber in der nun von Amazon benutzten konkreten Umsetzung des Gewährleistungslabels ist das offensichtlich ebenfalls und weiterhin nicht abmahnsicher. Zumal bei einer anderen Anzeige des Checkout der Text "Haftungsschlüsse" verschwindet.
Hier nur Erfahrungswerte, keine rechtliche Bewertung.
Es lohnt sich, die nächste Zeit das Ganze weiter zu beobachten.
Mit dem hier gegebenen 100 % Code besteht mein Angebot an einem Desktop nur noch aus einem Riesen Label mit ein paar kleinen Wörtern darüber - meinem eigentlichen Anzeigentext. das empfinde ich als geschäftsschädigend und vollkommen übertrieben.
In unserem Fall (allerdings ein Markenshop innerhalb Amazon FBM) musste erst der Lagerbestand auf Null gesetzt werden, damit im Frontend die hier genannte Lösung unter "Sicherheit und Produktressourcen" erscheint.
Der Link geht aber auf das englischsprache Label, obwohl der Shop nur für Deutschland freigeschaltet.
Fazit: hier scheint der Rollout noch nicht einwandfrei zu funktionieren. Das ist selbstverständlich nicht gut seitens Amazon.
Ob ein Angebot, das zur Zeit nicht verfügbar (Lagerbestand Null), vor Abmahnungen schützt, können wir nicht rechtlich beurteilen, aber zur aktuellen Risikominderung ggf. eine Variante. Für viele Händler wohl nicht, die viel über Amazon täglich verkaufen.
Mit etwas Recherche im Internet findet man Lösungen, Theme bearbeiten, benutzerdefiniertes Liquid auf der Produktseite, Link auf Bilddatei, vorher unter Inhalte hochgelanden, einbauen, zum Beispiel.
An den Warenkorb kommt man noch heran, aufwändiger, Checkout nur mit der teuren Shopify Variante.
Unterschiedliche rechtliche Auffassungen über strenge Notwendigkeit, das Gewährleistungslabel an die
- Bestellbestätigung-/ Versandbestätigungs-E-Mail anzuhängen oder gar im Body der E-Mail einzubauen.
-- In Shopify keine offizielle Lösung OOTB nach unserer Kenntnis für solche Anhänge Bilddatei oder PDF, im Body muss das Bild beim Empfänger nachgeladen werden, was oft unterbunden. Daher würden wir es als Tipp ansehen, das Label doch, aber nur zusätzlich (!) zur Shopanzeige, in die AGBs (Richtlinien) am Ende einzubauen, die von Shopify bei entsprechendem Code in einem PDF in den E-Mails versandt werden.
-- externe Apps kann man immer versuchen zu finden bei Shopify, ob hier Entwickler etwas anbieten, für beide Probleme, Frontend und E-Mail.
-- Amazon für uns zur Zeit noch offen: Für Amazon muss man auf diese zusätzliche Lösung verzichten? Zur Zeit ist die Lösung im Frontend durch Amazon noch nicht (ganz?) fertig.
Alles nur als Erfahrungswerte hier mitgeteilt, keinerlei rechtliche Bewertung der Lösungen.
Mir erschließt sich immer noch nicht, warum man sich nicht an die Leitlinie der EU-Kommission hält und ihr weiterhin so darauf pocht, dass man es vollständig sichtbar einbinden soll.
In allen anderen Bereichen verweist ihr auf die EU-Kommission, nur hier stellt ihr euch komplett dagegen.
Da bin ich ja mal gespannt wann es da eine vernünftige Lösung für gibt.
https://community.ebay.de/forum/seller-lounge-22/topic/gew%C3%A4hrleistungs-und-garantielabel-ab-27926-7143/?focus_post=104803
Das Gewährleistungslabel soll automatisch kommen und Händler müssen dafür nix unternehmen.
Bleibt nur zu hoffen dass sie es Gesetzeskonform umsetzen.
Kommt der Kaufvertrag anschließend über Messenger, WhatsApp oder eine andere individuelle Kommunikation zustande, müssen die erforderlichen Labels dem Kunden jedoch rechtzeitig vor Vertragsschluss auf diesem Weg zur Verfügung gestellt werden.
Beim Gewährleistungslabel empfiehlt es sich daher, die Grafik direkt zusammen mit dem konkreten Angebot zu übersenden.
Besteht für das betreffende Produkt zusätzlich eine relevante Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren, muss auch das individuelle GARAN-Label vor Vertragsschluss bereitgestellt werden.
Der fehlende Checkout lässt die Informationspflicht also nicht entfallen. Sie wird lediglich in die individuelle Kommunikation mit dem Kunden verlagert.
Das nächste ist, das man dazu 1-2 Wochen vorher immer noch keine Lösung (Ebay, etc.) hat und das dann wahrscheinlich bei über 1000 Produkten einfügen muss 1 Tag vorher.
Dort wurde mir gesagt dass ebay eine Lösung anbieten wird und man als Händler selbst nichts tun muss. Angeblich ist die Lösung sogar schon fertig und das Gewährleistungslabel soll ab 27.09. angezeigt werden.
Keine Gewähr auf Richtigkeit, aber mir wurde es heute so telefonisch bestätigt.
Kann gerne nochmal jemand anders dort nachfragen um herauszufinden ob er/sie die gleiche Antwort erhält.
Für einen B-Ware und Retourenhändler bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, sofern wir Gebrauchtware mit eingeschränkter Gewährleistung anbieten. Diesen ersetzt einem keiner.
Zudem wird die Usability wie schon von einem anderen Kommentator angemerkt, unnötig behindert.
Eine einmalige Pflichtangabe auf Footer-Seiten wie den AGBs und mit ebenjenem Label wäre völlig ausreichend.
"Garantie- oder Garantieinformationen sind in Inhalte für A+ streng verboten, außer in Fällen, in denen die Produkt selbst ausschließlich eine Garantiekarte ist. Das bedeutet, dass Inhalte für A+ keine angemessene Lösung für die Integration des Garantieketts darstellt.
In diesem Fall bitten wir Sie, auf offizielle Ankündigungen von Amazon zu warten, wie die Plattform die EU-Anforderung umsetzen wird.
Weitere Informationen zu „Inhalte für A+“ -Richtlinien finden Sie unter:
https://sellercentral-europe.amazon.com/help/hub/reference/GGW8U76SSNTRTBX7 "