Brauche ich überhaupt ein Garantielabel?
Ab dem 27.09.2026 müssen Händler bei bestimmten Herstellergarantien das neue Garantielabel anzeigen. Doch längst nicht jede Garantie ist davon erfasst. Wir zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Wann ist das Garantielabel erforderlich?
- Wann ist das Garantielabel grundsätzlich nicht erforderlich?
- Ist bei genau zwei Jahren Garantie ein Garantielabel erforderlich?
- Was gilt bei Garantien für einzelne Bauteile?
- Was gilt bei kostenpflichtigen Garantieverlängerungen?
- Was ist mit Händlergarantien?
- Was, wenn der Hersteller kein fertiges Garantielabel liefert?
- Was hat das alles mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun?
- Fazit
- Noch kein Label? Unsere Tools helfen weiter
* Ein Garantielabel kommt nur bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers in Betracht, die für den Verbraucher kostenlos ist, die gesamte Ware erfasst und länger als zwei Jahre gilt.
* Bei einer Garantiedauer von höchstens zwei Jahren ist kein Label erforderlich. Auch längere Garantien nur für einzelne Bauteile oder kostenpflichtige Garantieverlängerungen lösen keine Kennzeichnungspflicht aus.
Wann ist das Garantielabel erforderlich?
Das Garantielabel kommt nur bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers in Betracht. Diese muss
* für den Verbraucher kostenlos sein,
* die gesamte Ware erfassen und
* länger als zwei Jahre gelten.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist für die betreffende Ware kein Garantielabel erforderlich.
Der Hersteller eines Fernsehers gewährt kostenlos drei Jahre Garantie auf das gesamte Gerät. Für den Fernseher ist damit ein Garantielabel erforderlich.
Wann ist das Garantielabel grundsätzlich nicht erforderlich?
Die Pflicht zum Garantielabel gilt nur beim Verkauf körperlicher Waren an Verbraucher.
Reine B2B-Shops, “die, sowie B2B-Verkaufsstätten müssen daher kein Garantielabel darstellen. Gleiches gilt für B2B-Verträge, die außerhalb eines Online-Shops etwa telefonisch oder per E-Mail geschlossen werden.
Auch bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen ist kein Garantielabel erforderlich.
Ist bei genau zwei Jahren Garantie ein Garantielabel erforderlich?
Nein. Das Garantielabel ist erst bei einer Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren vorgeschrieben.
Gewährt der Hersteller beispielsweise zwei Jahre Garantie auf einen Fernseher, benötigt der Händler für dieses Gerät kein Garantielabel. Bei zwei Jahren und einem Tag wäre die zeitliche Voraussetzung dagegen erfüllt.
Was gilt bei Garantien für einzelne Bauteile?
Neben der Dauer kommt es auf den Umfang der Garantie an. Gerade besonders lange Herstellergarantien gelten häufig nur für bestimmte Komponenten, etwa zehn Jahre für den Motor einer Waschmaschine.
Eine solche Garantie löst keine Pflicht zum Garantielabel aus, weil die Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren die gesamte Ware erfassen muss.
Gewährt der Hersteller zwei Jahre Garantie auf eine Waschmaschine und zehn Jahre auf den verbauten Motor, ist kein Garantielabel erforderlich. Die einzige Garantie von mehr als zwei Jahren beschränkt sich auf einen Bestandteil der Waschmaschine.
Was gilt bei kostenpflichtigen Garantieverlängerungen?
Auch eine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren führt nicht zum Garantielabel, wenn der Verbraucher dafür zusätzlich bezahlen muss.
Lässt sich eine zweijährige Herstellergarantie beispielsweise gegen Aufpreis auf fünf Jahre verlängern, bleibt es bei der zweijährigen kostenlosen Garantie. Die kostenpflichtige Verlängerung löst keine Pflicht zum Garantielabel aus.
Was ist mit Händlergarantien?
Das Garantielabel betrifft Haltbarkeitsgarantien des Herstellers. Eine Garantie, die ein Händler im eigenen Namen gewährt, führt grundsätzlich nicht zur Kennzeichnungspflicht.
Bei Eigenmarken und Importware kann der Händler selbst als Hersteller gelten. Der Herstellerbegriff erfasst nicht nur den Produzenten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch den EU-Importeur oder ein Unternehmen, das eine Ware unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vermarktet.
Was, wenn der Hersteller kein fertiges Garantielabel liefert?
Der Hersteller muss dem Händler kein fertiges Garantielabel bereitstellen. Fehlt ein solches Label, muss der Händler es selbst erstellen, sofern für die Ware eine Kennzeichnungspflicht besteht.
Dazu trägt er Hersteller bzw. Marke, Modellkennung und Garantiedauer in das Garantielabel ein.
Was hat das alles mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun?
Die gesetzliche Gewährleistung hat keinen Einfluss darauf, ob ein Garantielabel erforderlich ist. Maßgeblich ist allein die freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.
Ob die Gewährleistungsfrist zwei Jahre beträgt oder bei gebrauchten Waren wirksam verkürzt wurde, ändert deshalb nichts daran, ob für die Ware ein Garantielabel erforderlich ist.
Unabhängig davon müssen Händler ab dem 27.09.2026 grundsätzlich auch die “neue anzeigen. Wer kein Garantielabel benötigt, ist also nicht automatisch von den neuen Kennzeichnungspflichten befreit.
Fazit
Das Garantielabel betrifft nur den Verkauf körperlicher Waren an Verbraucher. Erforderlich ist es, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt.
Garantien von höchstens zwei Jahren, längere Garantien nur für einzelne Bauteile und kostenpflichtige Garantieverlängerungen lösen dagegen keine Pflicht zum Garantielabel aus. Auch bei reinen B2B-Verkäufen sowie bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen ist kein Garantielabel erforderlich.
Noch kein Label? Unsere Tools helfen weiter
Auch beim richtigen Label unterstützen wir unsere Mandanten. Über unsere Tools für das Gewährleistungs- und Garantielabel gelangen Sie mit wenigen Klicks zum passenden Label:
- Das Gewährleistungslabel steht in allen 24 EU-Amtssprachen und in verschiedenen Dateiformaten direkt zum Download bereit.
- Das individuelle Garantielabel lässt sich mit unserem Generator erstellen: Hersteller bzw. Marke, Modellkennung und Garantiedauer eingeben – fertig.
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15 Kommentare
Und wo kann ich bei etsy das Gewährleistungslabel einfügen?
Hatte erst in diesem Jahr ein Kleingewerbe angemeldet ! Als noch ganz neu unterwegs.
Danke schon mal!
Lg Norbert
Wie alt die Ware ist, spielt dafür keine Rolle. Auch bei einem beispielsweise zehn oder zwanzig Jahre alten Spielzeug bestehen beim gewerblichen Verkauf an Verbraucher grundsätzlich gesetzliche Mängelrechte.
Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche unter bestimmten Voraussetzungen zwar auf ein Jahr verkürzt werden. Die Gewährleistungsmitteilung muss dennoch angezeigt werden und darf auch nicht auf „1 Jahr“ abgeändert werden.
Dass Sie Ihr Gewerbe erst in diesem Jahr angemeldet haben, ändert daran ebenfalls nichts.
Ich wüsste nicht, was ich da gewhrleisten soll?
Die Gewährleistung bedeutet dabei nicht, dass Sie beispielsweise für den altersbedingten Zustand einer 100 Jahre alten Briefmarke zwei Jahre lang „garantieren“ müssen. Entscheidend ist vielmehr, ob die Ware die vereinbarte bzw. bei solchen Waren zu erwartende Beschaffenheit aufweist.
Wird eine Briefmarke beispielsweise ausdrücklich mit bestimmten Eigenschaften, einer bestimmten Erhaltung oder als Original verkauft, können Abweichungen hiervon einen Mangel darstellen. Ein bei Vertragsschluss offengelegter altersbedingter Zustand wird dagegen nicht allein deshalb zum Gewährleistungsfall, weil die Ware alt ist.
Die neue Gewährleistungsmitteilung erweitert Ihre Haftung also nicht. Sie informiert lediglich über die gesetzlichen Mängelrechte, die auch beim Verkauf von Kunst- und Sammlergegenständen grundsätzlich bestehen.
wie verhält es sich bei Artikeln, wo der Hersteller anstatt 2 Jahren eine verlängerte Garantie von 5 Jahren anbietet, wenn der Kunde sein gekauftes Gerät beim Hersteller kostenlos registriert?
Müssen dann die 5 Jahre nebst Vorraussetzung der Registrierung ausgewiesen werden?
Danke im voraus und beste Grüße,
Nicole
Wenn ich es so richtig verstanden habe, gilt das für Produkte die werkseitig eine Garantie von mehr als 2 Jahren haben.
gibt es eine Stelle in der Verordnung, woraus klar hervorgeht, ob und wo bzw. wie dem Kunden die Inhalte, die Bedingungen der Herstellergarantie und der Ablauf eines solchen Garantiefalles kommuniziert werden muss?
Danke und Gruß Marko
Da Sie keinen Onlineshop haben und die Verträge per E-Mail abschließen, müssen Sie das Label nicht auf einer Website einbinden. Sie sollten es dem Kunden vielmehr bereits mit Ihrem konkreten Angebot per E-Mail zur Verfügung stellen, also bevor der Vertrag zustande kommt.
Am besten binden Sie das Label direkt in die E-Mail ein oder senden es als entsprechend bezeichneten Anhang mit. Bei einem Vertragsschluss per E-Mail ist die vorgegebene Mindestgröße A4 zu beachten.
Das Garantielabel benötigen Sie nur, wenn für das Produkt tatsächlich eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware besteht.