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Abmahnradar – Abmahnung, Schutz

Top-Themen

Abmahnradar: Musiknutzung Tiktok

Die Tiktok-Abmahnungen wegen Musiknutzung reißen nicht ab. Außerdem wurde abgemahnt: vergleichende Werbung, fehlerhafte Grundpreise und die Marke Miele.

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Abmahnradar: Irreführende Werbung

Achtung bei der Bewerbung mit "alkoholfrei" und "Cannabis" bei Gin. Ausserdem abgemahnt: Der fehlende Warnhinweis bei Biozidprodukten, die unzulässige Songnutzung auf Tiktok und die Marke Inbus.

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Abmahnradar: Irreführende Werbung

Werbung mit Testsiegeln, Kundenbewertungen oder einfache Produktwerbung - die Irreführungsgefahr lauert überall. Außerdem: Die unzulässige E-Mail-Werbung und die Marken Kniffel und Elara.

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Abmahnradar: BSFG-Abmahnungen

Jetzt gab es die ersten BSFG-Abmahnungen, inhaltlich waren diese allerdings fragwürdig. Außerdem: Die fehlenden Warnhinweise bei Biozidprodukten sowie die Marken Miele und Murtfeldt.

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Abmahnradar: Bild- und Songnutzung

Diese Woche gab es viele Urheberrechtsabmahnungen: unerlaubte Bildnutzung, kopierte Software, Songs in Social-Media-Clips – alles dabei. Außerdem: die Marken „EquiHumin“ und „Zelletten“.

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Abmahnradar: Kosmetika Wirkstoff "Lyral"

Immer wieder sorgen verbotene Inhaltsstoffe für Abmahnungen– aktuell: Der Duftstoff Lyral in Kosmetika. Außerdem: Nachahmungen des TRX-Schlingentrainers, fehlerhafte Textilkennzeichnungen und die Nutzung der Marke Inbus.

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Abmahnradar: Werbung mit "Testsieger"

Mit dem „Testsieger” wird gerne geworben. Wenn dies jedoch ohne Fundstellenangaben geschieht, ist das abmahnbar. Ausserdem: Die fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse sowie die Marke Rock Rebel.

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Abmahnradar: Fehlerhafte Textilkennzeichnung

Die Textilkennzeichnung bleibt für viele Händler ein Dauerproblem – denn erlaubt sind nur ganz bestimmte Begriffe. Auch abgemahnt: Werbe-E-Mails ohne Einwilligung und die unerlaubte Nutzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.

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Abmahnradar: Unzulässige E-Mail-Werbung

Vorsicht bei E-Mail-Werbung - hier wird immer wieder auch im B2B-Bereich abgemahnt. Außerdem: Die Täuschung über die Warenherkunft sowie die Marken Marshall und Divina.

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Abmahnradar: Biozidprodukte

Der Handel mit Biozidprodukten bleibt riskant: Diesmal wurde unter anderem wegen des fehlenden Abgabegesprächs und der fehlenden Registrierungsnummer abgemahnt. Außerdem: Die markenrechtswidrige Bewerbung von Duftzwillingen.

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