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Gewährleistungs- und Garantielabel

Noch wenige Tage bis zur Label-Pflicht: Ist Ihr Shop schon vorbereitet?

Noch wenige Tage bis zur Label-Pflicht: Ist Ihr Shop schon vorbereitet?

Ab dem 27.09.2026 gelten die neuen Pflichten zum Gewährleistungs- und Garantielabel. Höchste Zeit für einen letzten Check: Sind die erforderlichen Labels in Ihrem Shop bereits richtig eingebunden?

Der Stichtag steht unmittelbar bevor

Über die neuen Gewährleistungs- und Garantielabel haben wir in den vergangenen Monaten ausführlich berichtet. Nun rückt der Stichtag näher: Ab dem 27.09.2026 müssen die neuen Informationspflichten im Online-Handel umgesetzt sein.

Für B2C-Warenhändler steht dabei vor allem das Gewährleistungslabel im Fokus. Es informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und muss grundsätzlich bereitgestellt werden, wenn Waren an Verbraucher verkauft werden.

Welche Waren das sind, spielt grundsätzlich keine Rolle. Die Pflicht kann daher ebenso Lebensmittel, Gebrauchtwaren oder Sammlerstücke treffen. Wer das Label bislang nur bei langlebigen Produkten wie Elektrogeräten oder Möbeln eingeplant hat, sollte sein Sortiment noch einmal prüfen.

Wer das Gewährleistungslabel benötigt und welche Ausnahmen gelten, erklären wir ausführlich in diesem Beitrag.

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Jetzt kommt es auf die richtige Einbindung an

Bleibt die praktische Frage: Wo und wie muss das Gewährleistungslabel im Online-Shop eingebunden werden?

Wir empfehlen eine zentrale Einbindung im Bestellprozess, etwa im Warenkorb oder Checkout. Dort muss das Label vor Abgabe der Bestellung gut sichtbar und unmittelbar wahrnehmbar sein. Ein bloßer Textlink oder eine kleine Vorschaugrafik, die erst durch einen Klick geöffnet wird, genügt nach unserer Auffassung nicht. Wer das Label bereits eingebaut hat, sollte deshalb noch einmal kontrollieren, ob die vollständige Grafik in ausreichender Größe sichtbar ist.

Wie die Einbindung im Online-Shop konkret aussehen kann, zeigen wir hier anhand von Beispielen.

Bei manchen Produkten kommt das Garantielabel hinzu

Mit der Einbindung des Gewährleistungslabels ist die Arbeit noch nicht in jedem Fall abgeschlossen. Bei bestimmten Produkten muss zusätzlich das individuelle Garantielabel, das sogenannte GARAN-Label, angezeigt werden.

Das GARAN-Label wird erforderlich, wenn der Hersteller für das gesamte Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt.

Nicht jede Herstellergarantie führt zum GARAN-Label. Bei genau zwei Jahren ist die Schwelle noch nicht erreicht; auch eine kostenpflichtige Garantieverlängerung oder eine Garantie nur für einzelne Bestandteile der Ware genügt grundsätzlich nicht.

Welche Herstellergarantien das GARAN-Label auslösen und welche nicht, haben wir in diesem Beitrag genauer untersucht.

Auch Sprachen und Marktplätze kurz mitprüfen

Wer über einen deutschsprachigen Shop auch Kunden in anderen EU-Staaten beliefert, muss nicht sämtliche 24 Sprachfassungen des Gewährleistungslabels gleichzeitig anzeigen. Maßgeblich ist insbesondere, an welche Verbraucher sich der jeweilige Verkaufsauftritt richtet.

Welche Sprachfassung Händler benötigen und was bei grenzüberschreitenden Angeboten gilt, erläutern wir in diesem Beitrag.

Wer zusätzlich über Amazon, eBay, Etsy oder andere Verkaufsplattformen verkauft, sollte auch diese Angebote kontrollieren. Die neuen Informationspflichten entfallen nicht, nur weil der Vertrag über einen Marktplatz zustande kommt. Welche Lösungen Amazon, eBay, Etsy und andere Verkaufsplattformen für die neuen Labels bieten, haben wir hier zusammengestellt.

Die Labels stehen für unsere Mandanten bereit

Unsere Mandanten können das Gewährleistungslabel direkt im Mandantenportal herunterladen. Zur Verfügung stehen die 24 offiziellen Sprachfassungen in Farbe oder Schwarz-Weiß und in verschiedenen Dateiformaten.

Für Produkte, bei denen zusätzlich ein GARAN-Label erforderlich ist, steht unser Garantielabel-Check mit anschließendem Generator zur Verfügung. Damit lässt das individuelle Label erstellen.

Jetzt noch einmal den eigenen Shop prüfen

Bis zum 27.09.2026 bleiben nur noch wenige Tage. Wer die Umsetzung bereits vorbereitet hat, sollte deshalb noch einmal kontrollieren, ob die erforderlichen Labels richtig eingebunden und alle betroffenen Verkaufskanäle erfasst sind.

Antworten auf viele Fragen und Sonderfälle finden Sie gebündelt auf unserer Themenseite zum Gewährleistungs- und Garantielabel.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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