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Kleinanzeigen

Professionelle Rechtstexte für Kleinanzeigen.de (Dienstleistung)

Professionelle Rechtstexte für Kleinanzeigen.de (Dienstleistung)
3 min
Beitrag vom: 26.03.2026

Wir haben unser Portfolio an Rechtstexten erweitert und bieten ab sofort auch professionelle Rechtstexte für die Erbringung von Dienstleistungen an, die über das Online-Portal Kleinanzeigen.de angeboten werden.

Kleinanzeigen.de (ehemals „eBay Kleinanzeigen“) ist ein Online-Portal, über das man Inserate aus unterschiedlichen Bereichen, u. a. auch für Dienstleistungen, einstellen kann. Dabei werden Verträge nicht direkt über Kleinanzeigen.de geschlossen, sondern im Wege individueller Kommunikation zwischen den Nutzern oder stationär.

Unternehmer können bei Kleinanzeigen.de ein eigenes Profil einrichten und darin auch eigene Rechtstexte hinterlegen. Wie dies rechtssicher umgesetzt werden kann, erläutern wir in diesem Beitrag.

Die AGB sind für Unternehmer geeignet, die über das Online-Portal Kleinanzeigen.de Dienstleistungen anbieten und Verträge hierüber per individueller Kommunikation im Fernabsatz abschließen.

Zu beachten ist allerdings, dass Dienstleistungen sehr unterschiedlicher Natur sein können und im Gesetz teilweise sehr unterschiedlich geregelt sind. So gelten etwa für Werkverträge andere gesetzliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen als für Dienstverträge. Je nach Dienstleistung können für den Vertrag also völlig unterschiedliche gesetzliche Regelungen einschlägig und dem entsprechend unterschiedliche Regelungen in AGB zweckmäßig sein.

Für bestimmte Dienstleistungen sieht das Gesetz besondere Voraussetzungen und Informationspflichten vor, die über dieses Schutzpaket nicht abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere für folgende Dienstleistungen:

  • Dienstleistungen von Berufsträgern, für die eine besondere berufliche Qualifikation erforderlich ist wie etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte, Psychotherapeuten;
  • Reiseleistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Versicherungsleistungen
  • Wett- und Lotteriedienstleistungen
  • Bauleistungen

Daher ist das Schutzpaket für die vorgenannten Fälle nicht geeignet.

Im Umkehrschluss ist das Schutzpaket aber für alle Fälle geeignet, in denen das Gesetz keine besonderen Voraussetzungen und Informationspflichten für den Anbieter vorsieht. Hierzu zählen etwa folgende Dienstleistungen:

  • Reparaturleistungen für bewegliche Sachen
  • Kosmetische Dienstleistungen (Maniküre, Pediküre, Fußpflege etc.)
  • Friseurleistungen
  • Wellness- und Massageleistungen
  • Esoterische Dienstleistungen (Kartenlegen, Handlesen etc.)
  • Nachhilfe
  • Catering
  • Reinigungsservice
  • Instrumenteunterricht

Die AGB sind so gestaltet, dass Sie - unter Berücksichtigung der o. a. Ausnahmen - grundsätzlich für alle denkbaren Dienstleistungen anwendbar sind. Gerade deshalb können die AGB aber nicht jeden denkbaren Einzelfall berücksichtigen und sind eher allgemein gehalten. Je nach Dienstleistung kann es im Einzelfall zweckmäßig sein, die AGB um zusätzliche Regelungen zu ergänzen.

Zudem enthält das Schutzpaket eine Widerrufsbelehrung sowie eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO genügt.

Mit dem Update-Service der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Nähere Informationen zu unserem Schutzpaket für Kleinanzeigen.de (Dienstleistung) finden Sie hier.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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