Hauptnavigation überspringen
Affiliate & Influencer

#Oktoberfest: Was ist bei Storys, Reels und Werbung erlaubt?

#Oktoberfest: Was ist bei Storys, Reels und Werbung erlaubt?
7 min
Beitrag vom: 02.09.2026

Bald ist es wieder so weit: O’zapft is! Und damit beginnt auch für Influencer eines der heißesten Social-Media-Events des Jahres. Doch die Stadt München hat für 2026 spezielle Regeln für Influencer aufgestellt. Wir zeigen in diesen FAQ was beachten ist.

Das Oktoberfest ist längst auch ein Social-Media-Event. Influencer posten ihre Wiesn-Outfits, nehmen ihre Follower per Instagram-Story mit ins Festzelt oder produzieren Reels vor Riesenrad und Bavaria. Auch Unternehmen nutzen die große Aufmerksamkeit rund um die Wiesn gerne für Kooperationen mit Content Creatorn.

Doch Vorsicht: Für das Oktoberfest 2026 hat die Stadt München besondere Vorgaben für Influencer und Content Creator veröffentlicht. Wer auf dem Festgelände kommerziellen Content produziert, kann hierfür eine Genehmigung und Lizenz benötigen. Bestimmte Werbemaßnahmen sind auf dem Festgelände sogar ausdrücklich untersagt.

Wir zeigen in diesen FAQ, was Influencer und Unternehmen bei der Content-Produktion auf der Wiesn 2026 beachten sollten.

1. Darf ich auf dem Oktoberfest noch Storys und Reels posten?

Natürlich darf auch 2026 grundsätzlich auf dem Oktoberfest fotografiert und gefilmt werden. Rechtlich entscheidend ist allerdings, zu welchem Zweck die Aufnahmen angefertigt werden.
Besondere Vorgaben macht die Stadt München für Influencer und Content Creator, die auf dem Festgelände Social-Media-Content erstellen und damit unmittelbar oder mittelbar kommerzielle Zwecke verfolgen. Wer dagegen lediglich privat die Wiesn besucht und Bilder oder Videos seines Besuchs veröffentlicht, fällt grundsätzlich nicht schon deshalb unter diese speziellen Vorgaben für kommerzielle Content-Produktion. Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Darf ich auf der Wiesn mein Smartphone benutzen?“ Sondern vielmehr: „Produziere ich dort privaten oder kommerziellen Content?“

Banner Unlimited Paket

2. Wann betrachtet die Stadt München Influencer-Content als kommerziell?

Die Stadt München nennt hierzu ausdrücklich verschiedene Beispiele.

Als kommerzielle Nutzung von Content kommen insbesondere in Betracht:

  • die Bewerbung eines Produkts, einer Plattform oder einer Dienstleistung auf dem Festgelände,
  • Sponsoring und Kooperationen,
  • Affiliate-Marketing,
  • Sponsored Posts,
  • Pre- und Midrolls,
  • Product Placements,
  • der Verkauf exklusiver Inhalte, etwa über kostenpflichtige Abonnements,
  • die Bewerbung eigenen Merchandises sowie
  • bestimmte Gewinnspiele und Verlosungen.

Damit können auch typische Influencer-Kooperationen betroffen sein.

3. Brauchen Influencer eine Genehmigung für kommerziellen Wiesn-Content?

Nach den von der Stadt München für das Oktoberfest 2026 veröffentlichten Vorgaben: grundsätzlich ja, wenn auf dem Festgelände Content mit unmittelbar oder mittelbar kommerziellem Zweck erstellt wird. Die Stadt bittet Influencer und Content Creator, geplante Aufnahmen rechtzeitig über das hierfür vorgesehene Online-Formular anzumelden.

Im speziellen Bereich für Influencer und Content Creator nennt die Stadt hierfür einen Zeitpunkt von 14 Tagen vor dem Start des Oktoberfests. Für kommerzielle Drehs empfiehlt die Stadt an anderen Stellen einen möglichst frühzeitigen Vorlauf von zwei bzw. drei Wochen. Wer eine kommerzielle Kampagne plant, sollte die Genehmigung daher möglichst frühzeitig beantragen. Die Erteilung einer Genehmigung steht nach Angaben der Stadt im freien Ermessen der Landeshauptstadt München und ist lizenzpflichtig. Die Höhe der Lizenzgebühr wird im Einzelfall festgelegt.

4. Was passiert, wenn Influencer die Genehmigung nicht vorher einholen?

Auch hierzu findet die Stadt München deutliche Worte. Wird eine erforderliche Lizenzanfrage nicht vorab oder erst verspätet gestellt, kann eine nachträgliche Lizenzgebühr berechnet werden. Bei einer nachträglichen Verfolgung von Verstößen können nach Angaben der Stadt aufgrund des damit verbundenen Aufwands außerdem erhöhte Entgeltforderungen entstehen. Daneben werden gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen in Aussicht gestellt. Für geplante kommerzielle Wiesn-Kampagnen dürfte die Devise daher lauten:

Erst Genehmigung klären, dann Content produzieren!

5. Darf ein Unternehmen Influencer an einen Wiesn-Tisch einladen?

Eine Einladung an einen reservierten Tisch ist nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist jedoch, was dort stattfinden soll. Lädt ein Unternehmen beispielsweise mehrere Influencer ein und erwartet im Gegenzug Storys, Reels oder sonstige Beiträge über das Unternehmen oder dessen Produkte, liegt ein kommerzieller Hintergrund nahe. Werden die entsprechenden Aufnahmen auf dem Festgelände produziert, können deshalb die Genehmigungs- und Lizenzvorgaben der Stadt München greifen. Allein die Tischreservierung berechtigt jedenfalls nicht automatisch dazu, das Festzelt als Kulisse für eine kommerzielle Content-Produktion zu nutzen.

6. Darf auf dem Wiesn-Tisch Werbung gemacht werden?

Hier sind die veröffentlichten Vorgaben der Stadt München nicht ganz widerspruchsfrei. Einerseits untersagt die Stadt auf dem Festgelände ausdrücklich „jegliche Form von Werbung“.
Andererseits sieht sie ausdrücklich Genehmigungen für kommerzielle Content-Produktion vor und nennt als Beispiele hierfür gerade die Bewerbung eines Produkts, einer Plattform oder einer Dienstleistung auf dem Festgelände sowie Sponsored Posts und Product Placements. Nach unserem Verständnis dürfte sich das allgemeine Werbeverbot daher vor allem auf nicht genehmigte bzw. über die genehmigte Content-Produktion hinausgehende Werbemaßnahmen beziehen. Was im Rahmen einer konkret erteilten Dreh- bzw. Content-Genehmigung zulässig ist, dürfte sich letztlich nach deren Inhalt und Umfang richten.

Soll die Werbeaufnahme in einem Festzelt stattfinden, ist zudem eine separate Genehmigung des jeweiligen Festwirts bzw. Betreibers erforderlich.

7. Darf ich ein Produkt in einer Story aus dem Festzelt zeigen?

Auch hier kommt es auf die Umstände an. Wird ein Produkt lediglich zufällig im Rahmen eines privaten Wiesn-Besuchs sichtbar, liegt eine andere Situation vor als bei einem gezielten Product Placement oder einer bezahlten Kooperation.

Soll dagegen beispielsweise ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Produkt gezielt im Festzelt präsentiert und daraus kommerzieller Content produziert werden, können mehrere rechtliche Ebenen gleichzeitig relevant werden:

  • Zum einen kann es sich nach den Vorgaben der Stadt um genehmigungs- und lizenzpflichtige Content-Produktion handeln.
  • Zum anderen muss für Aufnahmen im Festzelt eine separate Genehmigung des jeweiligen Betreibers eingeholt werden.
  • Und schließlich muss bei der Veröffentlichung geprüft werden, ob der Beitrag gegenüber den Followern als Werbung zu kennzeichnen ist.

8. Sind Livestreams vom Oktoberfest erlaubt?

Die Stadt München führt das Senden von Livestreams ausdrücklich unter den Handlungen auf, die auf dem Festgelände untersagt sind. Influencer sollten daher grundsätzlich nicht davon ausgehen, über Instagram Live, TikTok LIVE oder vergleichbare Funktionen direkt vom Festgelände streamen zu dürfen.

Allerdings steht das Livestream-Verbot im selben Verbotskatalog wie das Verbot „jeglicher Form von Werbung“. Letzteres steht wiederum in einem gewissen Spannungsverhältnis dazu, dass die Stadt kommerzielle Content-Produktion – einschließlich Produktwerbung, Sponsored Posts und Product Placements – ausdrücklich einem Genehmigungs- und Lizenzverfahren unterstellt.

Ob und inwieweit auch für Livestreams im Einzelfall eine Ausnahme bzw. Genehmigung möglich ist, lässt sich den veröffentlichten Vorgaben nicht eindeutig entnehmen. Wer einen Livestream plant, sollte dies daher vorab ausdrücklich mit der Stadt München klären.

9. Darf ich im Festzelt filmen?

Hier gelten zusätzliche Regeln.Nach den Vorgaben der Stadt München muss für Aufnahmen in Bierzelten, Schausteller- oder Fahrgeschäften sowie sonstigen Betrieben eine separate Genehmigung beim jeweiligen Betreiber eingeholt werden. Eine gegebenenfalls vorhandene Genehmigung der Stadt für kommerzielle Content-Produktion ersetzt diese Zustimmung daher nicht.
Gerade für geplante Influencer-Kampagnen in einem bestimmten Festzelt sollte die Zustimmung des Festwirts deshalb vorab eingeholt werden.

10. Darf die Bezeichnung „Oktoberfest“ in einer Werbekampagne verwendet werden?

Zusätzlich zu den besonderen Regeln für Aufnahmen auf dem Festgelände können bei kommerziellen Kampagnen auch Markenrechte relevant werden. Die Bezeichnungen „Oktoberfest“ und "Wiesn" sind markenrechtlich von der Landeshauptstadt München geschützt. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Erwähnung dieser Begriffe automatisch unzulässig wäre. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Verwendung. Eine rein beschreibende Bezugnahme auf das Oktoberfest kann anders zu beurteilen sein als eine kennzeichenmäßige Nutzung für eigene Produkte oder Dienstleistungen oder eine Gestaltung, die den Eindruck einer offiziellen Kooperation mit dem Oktoberfest bzw. der Stadt München erwecken könnte.

Fazit: Auch Influencer dürfen auf die Wiesn – bei kommerziellem Content gelten aber besondere Regeln

Influencer müssen ihr Smartphone auf dem Oktoberfest 2026 natürlich nicht zu Hause lassen. Wer privat feiert und private Eindrücke veröffentlicht, befindet sich grundsätzlich in einer anderen Situation als ein Content Creator, der die Wiesn gezielt als Kulisse für eine Kooperation oder Werbekampagne nutzt. Sobald kommerzielle Interessen ins Spiel kommen, sollten Influencer und Unternehmen jedoch genauer hinschauen.

Insbesondere sind vier Ebenen voneinander zu unterscheiden:

  • Ist die Content-Produktion auf dem Festgelände genehmigungs- und lizenzpflichtig?
  • Ist die konkrete Werbemaßnahme auf dem Festgelände überhaupt zulässig?
  • Wird zusätzlich die Zustimmung eines Festwirts oder sonstigen Betreibers benötigt?
  • Muss der veröffentlichte Content gegenüber den Followern als Werbung gekennzeichnet werden?

Gerade bei geplanten Kooperationen, Product Placements, Influencer-Events und professionellen Shootings empfiehlt es sich daher, diese Fragen bereits vor dem Wiesn-Besuch zu klären.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Rechtliche Fragen? Unsere KI-Suche hilft
Laden…
© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei