Abmahnradar: Abmahnfalle Werbung
Das Thema Werbeabmahnungen bleibt insgesamt vielfältig – von der Testsieger-Werbung ohne Fundstelle bis zum Begriff „alkoholfrei“ bei Rum. Ausserdem abgemahnt: Die unberechtigte Musiknutzung auf TikTok und die Marke „MO“.
Top-Thema: Werbung mit Testsieger - Irreführung
Abmahner: Wettbewerbszentrale e.V.
Kosten: 350,00 EUR
Ein Händler wurde abgemahnt, weil er ein Produkt mit „Testsieger“ und "TÜV-Siegel" beworben hat – ohne ausreichend Informationen zum zugrunde liegenden Test anzugeben.
Das Problem: Verbraucher konnten das Testergebnis nicht überprüfen, da Angaben zur Quelle, zum Testinstitut oder zur Veröffentlichung fehlten.
Wichtig für Händler:
- Testergebnisse dürfen nur verwendet werden, wenn der Test unabhängig und objektiv durchgeführt wurde.
- Die Fundstelle des Tests (Quelle, Datum, Institut) muss klar und leicht auffindbar angegeben sein.
- Verbraucher müssen das Ergebnis einfach nachprüfen können.
- Es darf kein falscher Eindruck über Rang oder Aktualität des Tests entstehen.
Fazit: Werbung mit „Testsieger“ ist erlaubt – aber nur mit vollständigen und transparenten Angaben. Sonst drohen schnell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Ausführliche Tipps für Händler gibt es hier.
Markenabmahnung der Woche: Marke "MO"
Abmahner: Leo E-Commerce Ltd.
Kosten: 2.301,50 EUR
Der abgemahnte Händler nutzt hier für die Bezeichnung seiner Schmuckware das Zeichen Gaya - das bedeutet:
- Gefahr der Verwechslung: Markenrechtlich ist entscheidend, ob bei der Nutzung die Verwechslungsgefahr beim Publikum besteht. Das ist bei identischen Waren fast immer der Fall.
- Schutzumfang von Marken: Marken schützen nicht nur den Namen an sich, sondern auch die Verwendung in bestimmten Warengruppen/Klassen (hier Taschen).
- Vorname als Marke: Auch wenn „Mo“ ein Vorname ist, kann eine eingetragene Marke nicht auf Grund der Bekanntheit als Vorname ausgeschlossen werden.
- Unterlassungsanspruch: Markeninhaber haben bei Verletzung Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der rechtsverletzenden Ware.
- Relevanz der Absicht: Auch wenn der Händler die Marke „Mo“ möglicherweise ohne böse Absicht genutzt hat, ist vorsätzliches Handeln für die Haftung nicht erforderlich – die Verletzung besteht unabhängig davon.
Wir haben uns in diesem Beitrag mal insgesamt mit der markenrechtlichen Problematik im Umgang mit Vornamen beschäftigt.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Nahrungsergänzungsmittel: Fehlender Grundpreis - 243,51 EUR
- Verstoß gegen Preisangabenverordnung
- Pflicht zur Angabe des Grundpreises (z. B. €/kg, €/l) bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
- Grundpreis muss klar, eindeutig und gut sichtbar beim Gesamtpreis stehen
- Tipp: In diesem Leitfaden zur Preisangabenverordnung zeigen wir anhand diverser Praxisbeispiele auf, wie sich die Grundpreispflicht im Online-Handel korrekt umsetzen lässt und welche Ausnahmen gelten.
Verlinkung auf OS-Plattform / Herkunftstäuschung - Vatische, Paul - 1.377,28 EUR
- Die Rechtsgrundlage für OS-Plattform wurde aufgehoben und trat am 19.01.2025 außer Kraft.
- Die Verlinkung der Plattform erweckt bei Verbrauchern den Eindruck, sie könnten auch zum jetzigen Zeitpunkt noch ein funktionierendes Verfahren der Online-Streitbeilegung bei der Europäischen Kommission einleiten.
- Herkunftstäuschung Zubehör: Verwendung nur von Zusatz "für" - ohne etwa passend für erweckt Eindruck, dass Zubehör vom Originalhersteller
- Tipp: Zur Abmahnfalle OS-Link erklären wir in diesem Beitrag auf.
Rum-Werbung - Alkoholfrei / Fehlende Pflichtinformationen - Verband Sozialer Wettbewerb e.V. - 357,00 EUR
- Werbung mit "Rum alkoholfrei", obwohl die Bezeichnung „Rum“ nur verwendet werden darf, wenn der Alkoholgehalt mindestens 37,5 % Vol beträgt.
- Zusätzlich fehlten auf der Produktseite das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration.
- Faustregel für die Onlinekennzeichnung: Orientieren Sie sich an der Produktverpackung! Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Onlinekennzeichnung.
- Tipp: Zum ganz verwandten Thema Abmahnfalle "Gin alkoholfrei" finden Sie in diesem Beitrag mehr.
Nahrungsergänzungsmittel: Irreführende Werbung - 357,00 EUR
- Geworben wurde für ein NEM ( Himbeerblättertee) mit Begriffen wie "empfohlen bei Schwangerschaft zur Geburtsvorbereitung" ohne wissenschaftlichen Nachweis oder "empfohlen von Hebammen"
- gesundheitsbezogene Werbung: Speziell geregelt durch Health-Claims-Verordnung (HCVO) - nur zulässig, wenn Claim ausdrücklich zugelassen und in EU-Listen enthalten.
- Empfehlungen von Angehörigen von Gesundheitsberufen oder Ärzten unzulässig.
- Tipp: Hier gibt es alle Informationen zum rechtssicheren Verkauf von Lebensmitteln .
Balkonkraftwerke: Irreführende Werbung - Indielux GmbH - 2.277,01 EUR
- Irreführende Werbung mit Aussagen wie „Einstecken. Strom erzeugen.“, obwohl das Produkt laut Abmahnung nicht ohne Elektrofachkraft bzw. zusätzliche Schutztechnik an normalen Haushaltssteckdosen betrieben werden dürfe.
- Überschreitung technischer Grenzwerte nach DIN-VDE-Normen: Der Speicher „Avocado 22 Pro“ soll mit 5A Einspeisestrom und bis zu 2.600W Leistung die zulässigen Werte deutlich überschreiten.
- Angeblicher Überlastschutz („Stromwächter“) funktioniere laut technischer Untersuchung nicht zuverlässig, wodurch Leitungen überhitzen und Sicherungen beeinträchtigt werden könnten.
- Werbung mit „VDE-/TÜV-zertifiziert“ und „gesetzeskonform“ sei laut Abmahnung irreführend, da angeblich keine ausreichende Prüfung bzw. Normkonformität für den beworbenen Einsatz vorliege.
Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 4,175,00 EUR
- Trendabmahnung (mehrfach in den letzten Wochen): Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
- Hier gibt es Infos zu dieser Abmahngefahr und zur zulässigen Musiknutzung für Social-Media.
Bilderklau - dpa Picture-Alliance GmbH - 492,84 EUR
- keine klassische Abmahnung (da keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden) - lediglich anwaltliche Berechtigungsanfrage mit Auskunftsersuchen für Schadensersatz
- Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
- Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
- Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Service & Prävention
Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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