Abmahnradar: Achtung bei Verwendung von Testsiegeln
Testsiegel machen Eindruck - aber wer damit wirbt, hat bestimmte rechtliche Vorgaben einzuhalten. Ausserdem abgemahnt: Irreführende Werbung mit Produktbewertungen und die Marken Winterglück und Maratron.
Inhaltsverzeichnis
Top-Thema: Werbung mit Testsiegel - Irreführung
Abmahner: Wettbewerbszentrale e.V.
Kosten: 350,00 EUR
Hier ging es um eine Werbung mit einem Testsiegel von Warentest Online. Dieser Siegelgeber finanziert sich ausschließlich über Zahlungen der Hersteller der getesteten Produkte. Vorwurf daher: Irreführung, da der Eindruck erweckt wird, dass das beworbene Produkt von einer unabhängigen Stelle geprüft und neutral bewertet wurde.
Tipps für Händler bei der Werbung mit Testsiegeln:
- Nur echte Tests nutzen: Testsiegel nur bei unabhängigen Vergleichstests mit mehreren Produkten verwenden – keine bezahlten Einzelbewertungen als „Testsieger“ bewerben.
- Fundstelle klar angeben: Quelle, Testinstitut und Datum gut lesbar und direkt in der Werbung nennen oder per eindeutigen Sternchenhinweis verlinken.
- Richtig zitieren: Testergebnis wortgetreu, nur für das getestete Produkt und ohne Täuschung über Rang oder Platzierung wiedergeben.

Teuerste Abmahnung der Woche: Marke "Maratron"
Abmahner: Maratron GmbH
Kosten: 2.277,01 EUR
Der Händler nutzte die Bezeichnung „Maratron“ für Akkus, Marke ist aber markenrechtlich für Akkus geschützt. damit liegt ein Fall der Doppelidentität vor. Die Nutzung identischer Marke für identische Waren führt stets zu einer Markenverletzung. Zudem wurde hier wegen der unberechtigten Verwendung von Produktfotos abgemahnt.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
Nutzung Marke "Winterglück" - Arne Holzapfel
- Händler nutzte die Bezeichnung „Winterglück“ für Tee
- Marke ist markenrechtlich für Tee geschützt
- Nutzung identischer Marke für identische Waren führt stets zu einer Markenverletzung
- Geltendmachung von Abmahnkosten in Folgeschreiben angekündigt
Bilderklau - dpa Picture-Alliance GmbH - 3.673,21 EUR
- keine klassische Abmahnung, das kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird, sondern nur Zahlungsansprüche
- Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
- Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
- Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Irreführende Werbung mit Produktbewertungen – AMW Nützlinge GmbH - 1.590,91 EUR
- Abgemahnter hat Produktbewertungen verwendet, die sich auf ein anderes Produkt bezogen
- Vorwurf: Täuschung des Verkehrs
- Händler-Tipp:: Weitere Infos zum Umgang mit Produktbewertungen finden Sie hier.
Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 7.500,00 EUR
- WeiterhinTrendabmahnung: Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
- Hier gibt es Infos zur zulässigen Musiknutzung für social-Media.
Service & Prävention
Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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