Hauptnavigation überspringen
Kanzleiservice

Rechtstexte für systeme.io: Was Händler, Coaches und Kursanbieter benötigen

Rechtstexte für systeme.io: Was Händler, Coaches und Kursanbieter benötigen

Mit systeme.io lassen sich Websites und komplette Verkaufsprozesse aufbauen. Welche Rechtstexte dabei benötigt werden, richtet sich vor allem danach, was Kunden dort kaufen oder buchen können.

Was ist systeme.io?

Systeme.io verbindet Funktionen, für die sonst häufig mehrere Dienste benötigt werden. Mit der Plattform lassen sich Websites und Landingpages erstellen, E-Mail-Kampagnen versenden und Abläufe automatisieren. Zugleich können Interessenten unmittelbar zu einem Angebot geführt werden und dieses anschließend kaufen oder buchen.

Damit kann ein großer Teil des Verkaufsprozesses innerhalb von systeme.io stattfinden. Auch Zahlungen, die Bereitstellung digitaler Inhalte und der Zugang zu Online-Kursen lassen sich darüber organisieren.

Für die benötigten Rechtstexte kommt es deshalb weniger auf systeme.io selbst als auf das konkrete Geschäftsmodell an. Entscheidend ist insbesondere, welcher Vertrag mit dem Kunden geschlossen wird.

Banner Premium Paket

Waren, digitale Inhalte oder Dienstleistungen: Was wird verkauft?

Wer über systeme.io beispielsweise Kleidung, Bücher oder andere Waren an Verbraucher verkauft, benötigt grundsätzlich dieselben Rechtstexte wie bei einem klassischen Online-Shop. Dass die Bestellung über einen Verkaufsfunnel zustande kommt, ändert daran nichts. Unsere Rechtstexte für Online-Shops können daher auch für einen solchen Verkauf über systeme.io eingesetzt werden.

Bei E-Books, Bilddateien und anderen digitalen Inhalten gelten dagegen teilweise besondere Anforderungen. Das zeigt sich vor allem beim Widerrufsrecht: Soll der Kunde den Inhalt unmittelbar nach dem Kauf erhalten und sein Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, muss auch der Bestellvorgang entsprechend ausgestaltet sein. Auf diese Besonderheiten sind unsere Rechtstexte für den Verkauf digitaler Inhalte zugeschnitten.

Über systeme.io können schließlich auch Dienstleistungen angeboten und gebucht werden. Wird die jeweilige Leistung von unserem Angebot erfasst, können dafür die Rechtstexte für Dienstleistungen verwendet werden.

Was gilt für Online-Kurse und Coachings?

Bei Online-Kursen kommt eine weitere Frage hinzu: Kann das Angebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen?

Davon hängt auch die Wahl der Rechtstexte ab. Für Kurse außerhalb des FernUSG sind unsere Rechtstexte für Online-Kurse (Live und Video-on-Demand) vorgesehen. Handelt es sich dagegen um Fernunterricht, sind die Rechtstexte für Fernunterricht die passende Variante.

Dieselbe Abgrenzung kann bei Coachings erforderlich sein. Liegt kein Fernunterricht vor, können unsere Rechtstexte für Coaching genutzt werden.

Wann Online-Kurse und Coachings unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen, erläutern wir ausführlich in unseren FAQ zum Fernunterrichtsschutzgesetz.

Und wenn systeme.io nur für eine Website genutzt wird?

Nicht jeder systeme.io-Auftritt dient unmittelbar dem Verkauf. Die Plattform kann ebenso für eine Unternehmenswebsite oder einzelne Landingpages genutzt werden, auf denen Besucher lediglich Informationen über ein Unternehmen oder dessen Leistungen erhalten.

Ist über den Auftritt weder eine Bestellung noch eine Buchung möglich, werden allein wegen des Einsatzes von systeme.io keine Verkaufs-AGB und keine Widerrufsbelehrung benötigt. Impressum und Datenschutzerklärung können dennoch erforderlich sein.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Rechtliche Fragen? Unsere KI-Suche hilft
Laden…
© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei